Реальна Війна
Реальна Війна
NOTMEME Agent News
NOTMEME Agent News
І.ШО? | Новини
І.ШО? | Новини
Реальна Війна
Реальна Війна
NOTMEME Agent News
NOTMEME Agent News
І.ШО? | Новини
І.ШО? | Новини
Die Jaworskis avatar

Die Jaworskis

Videos und Interviews von C.J. und N.J
Claudia_jaworski@t-online de
Unterstützung:
Paypal: Claudia_Jaworski@t-online.de
Empfänger: Claudia Jaworski
IBAN: DE85100101783792101612
BIC: REVODEB2
Verwendungszweck: Schenkung
TGlist reytingi
0
0
TuriOmmaviy
Tekshirish
Tekshirilmagan
Ishonchnoma
Shubhali
JoylashuvРосія
TilBoshqa
Kanal yaratilgan sanaDec 01, 2021
TGlist-ga qo'shildi
Aug 17, 2024
Muxrlangan guruh

Rekordlar

29.08.202423:59
13.4KObunachilar
31.03.202523:59
500Iqtiboslar indeksi
20.11.202423:59
54.4KBitta post qamrovi
23.11.202423:59
54.4KReklama posti qamrovi
28.02.202523:59
13.10%ER
12.03.202510:37
436.20%ERR

Rivojlanish

Obunachilar
Iqtibos indeksi
1 ta post qamrovi
Reklama posti qamrovi
ER
ERR
OCT '24JAN '25APR '25

Die Jaworskis mashhur postlari

SIEG für die Grundschulkinder in Schleswig-Holstein

🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig – Regierung setzte brutale politische Vorgaben durch!

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)

Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.

Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.

Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.

Was steht in den Akten?

„Zu den Punkten 1 (Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER bei >50 Inzidenz) und 3 (Ausnahmen durch Gesundheitsamt) besteht von hier kein Verhandlungsspielraum.

>> Es handelt sich um die Umsetzung zutreffender politischer Setzungen.<< “


- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.

- Die Regierung beugte das Recht – und die GRUNDSCHÜLER zahlten den Preis. In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.

- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther CDU und Ministerin KARIN PRIEN CDU brockten das den Kleinsten ein.)

Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals. Nach 4,5 Jahren war nun die mdl. Hauptverhandlung zu der auch ich 3 umfangreiche DAtenanalysen betrug.

Warum?

Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Land zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.

Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:

Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder, während die Verantwortungslosen an der Macht kleben.


Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.

Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung.
Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.

Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten domokratischen Institutionen während Corona die Augen.
Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zu hören bekommen. Das verspreche ich.

Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.

t.me/TomLausen
06.04.202517:08
Jaa doch! BALD!!!

49. Verhandlungstag im Prozess gegen Dr. Füllmich

An die Ungeduldigen unter den Binge-Watchern und die die aus Interesse unserem Kanal folgen. 

Der 49. Verhandlungstag am 3.4.25 war stark frequentiert. Einige kamen in dem Gerichtssaal nicht mehr hinein. Unter den Zuschauern waren einige Besucher aus dem Ausland. Deshalb müssen wir englische Subtitles und deutsche Voice Over fertigen. Das dauert. Morgen sollte es soweit sein.

Geht bitte weiter euren alltäglichen Ritualen nach und bleibt bitte nicht die ganze Nacht vorm Bildschirm. Auch Wasser trinken nicht vergessen😉...
Repost qilingan:
Aya Velázquez avatar
Aya Velázquez
14.03.202515:08
Gerade als noch jungem Politiker ist Streeck zu wünschen, dass er in den nächsten Jahren konfrontationsfreudiger wird, und Verantwortliche politischer Fehlentscheidungen auch klar und deutlich adressiert. Denn seinen Wahlerfolg verdankt er nicht zuletzt seiner Corona-maßnahmenkritischen Haltung. Diese nun aufzuweichen, um sich möglicherweise mit seiner neuen Peer Group im Bundestag, der er ab sofort jeden Tag persönlich begegnet, gut zu stellen und bloß niemandem auf die Füße zu treten, wird seine Wähler zwangsläufig enttäuschen. Die eigene Peer Group sollten die eigenen Wähler sein - und nicht die Menschen, die man die nächsten Jahre im Plenarsaal oder bei der Kaffeepause treffen wird."

t.me/ayawasgeht
12.03.202519:32
https://www.youtube.com/watch?v=JBWZwAtZerQ

Von wegen keine Daten - Interview mit Tom Lausen

„Keine Daten, keine Daten, keine Daten von Nichts. Das fand ich erschütternd und richtig schlimm“,
stellte eine Besucherin des Corona-Untersuchungsausschusses am 6.3.25 nach den Ausführungen von Prof. Dr. Streeck und Prof. Dr. Stöhr resigniert fest.

Wie soll Aufarbeitung der Maßnahmenzeit gelingen, wenn der Auftakt des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag den Grundtenor trägt, dass es keine bis kaum Daten für eine zuverlässige Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gibt, fragt man sich.

Doch ist das so? Ist diese Auffassung der Virologen zutreffend?

Denn der Datenanalyst Tom Lausen vertritt eine diametral entgegengesetzte Auffassung und schmettert diese Diagnose kurzerhand ab.
„Die Daten sind da, doch wurde nicht hingeschaut. Stattdessen griff man auf Modellannahmen zurück, die sich auf das schlechteste Szenario stützten. Es wurde eine Pandemie im Kopf produziert.“

Was gibt es zuverlässigeres als Krankenhausdaten (InEK), die permanent aktualisiert wurden? Immerhin sind die Krankenhäuser der Ort der Sterbenden und Kranken, so Herr Lausen. Untersucht man diese,
„dann gibt es gar keine Zweifel, dass niemals irgendwie eine Maßnahme ergriffen hätte werden müssen außerhalb dessen, was in einem normalen Pandemievertrag drinnen steht.“

so Tom Lausen.

Auch die Resthoffnung, die weiter hochgehalten wird, nämlich dass die Impfung, wenn sie schon nicht mehr vor Übertragung und Ansteckung schützt, dann zumindest schwere Verläufe verhindert (auch wenn sie dafür gar nicht zugelassen war), entzauberte der Datenanalyst ebenfalls als Mythos. Die Krankenhausdaten zeichnen ein anderes Bild. Wenn die Anzahl der Menschen mit Pflegegrad mit der Impfung in den Folgejahren gestiegen ist, wie Herr Lausen festgestellt hat, ist dann vor allem die Gruppe der vulnerablen Menschen, um deren Schutz es ging, in erster Linie Opfer der Maßnahmen geworden?
Repost qilingan:
Report24.news avatar
Report24.news
11.03.202519:49
Mit Hendrik Streeck und Klaus Stöhr startete im Sächsischen Landtag der erste Untersuchungsausschuss zur Corona-Maßnahmenzeit. Während Stöhr deutliche Kritik an der politischen Einflussnahme auf das RKI äußerte, blieb Streeck vorsichtiger und sprach von Reformbedarf. Doch wie tief reicht die Aufarbeitung wirklich? Ging es um vergangene Fehler oder nur um ein effizienteres Pandemiemanagement der Zukunft? Eine Reportage dokumentiert die teils kontroverse Debatte – und wirft neue Fragen auf.

Artikel hier lesen: https://report24.news/corona-untersuchungsausschuss-sachsen-man-haette-es-besser-wissen-muessen/?feed_id=46124

➡️ Immer informiert bleiben? Abonnieren Sie @report24news!
➡️ Wir brauchen JETZT Ihre Unterstüzung: report24.news/unterstuetzen
➡️ Auch wenn Sie unsere Inhalte teilen und verbreiten, helfen Sie mit.
07.04.202520:10
https://www.youtube.com/watch?v=3XCLNneWt94&t=232s

"Sofortige Freilassung. Jetzt!" - Fall Füllmich

Der 49. Verhandlungstag im Prozess gegen Dr. Reiner Füllmich. Erneut plädierte Rechtsanwalt Edgar Siemund. In Abwesenheit der Hauptverteidigerin Katja Wörmer stellte auch er wiederholt die Forderung nach sofortiger Freilassung des Mandanten auf. Er hält die Unterschriften der zuständigen Richter Moog und Schindler unter Haftbefehl und Eröffnungsbeschluss für formunwirksame Paraphen und damit einen die Freilassung rechtfertigenden Verfahrensfehler.

Zudem sei das Geld der „Spender“ durch das Gericht willkürlich dem Vermögen der Vorschalt gUG zugeordnet worden. Er konfrontierte das Gericht überraschend mit der nach seiner Ansicht unwiderleglichen Rechtsauffassung, dass man eine Zuwendung nicht an eine Gesellschaft leisten könne, die es gar nicht gibt, die kein "Spender" kennt und die zudem kein Konto habe. Empfänger der zugewendeten Gelder sei deshalb schon immer nur die Zweier-BGB-Gesellschaft „Corona-Ausschuss“ mit Reiner Füllmich und Viviane Fischer gewesen. Nicht die „Vierer-gUG“ mit den beiden Anzeigeerstattern Antonia Fischer und Justus Hoffmann als weiteren Gesellschaftern. Der vom Gericht angenommenen Vierer-Konstellation und dem Vorwurf der angeblichen Untreue stellt Rechtsanwalt Siemund den Vorwurf der Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht wegen mangelnden Arbeitseinsatzes der beiden Hafenanwälte entgegen.

Er zweifelt darüber hinaus an, dass die Hafenanwälte überhaupt Interesse daran hatten, den Widerstand mit dem Corona-Ausschuss zu unterstützen. Als Indiz dafür betrachtet er die fragwürdige Rolle, die den Hafenanwälten in einem Telegram-Kanal zugeschrieben wird, der die Verurteilung von Dr. Füllmich vertritt und auch grundsätzlich "Querdenker" verächtlich macht.
20.03.202515:56
https://www.youtube.com/watch?v=j4s2w4_IE1s

Plädieren trotz Bedrohung - Fall Dr. Reiner Füllmich

Am 18.03.24 fand der 46. Prozesstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich statt. Die bereits am vorletzten Prozesstag geschilderte Bedrohungslage soll sich zugespitzt haben. Inzwischen soll das gesamte Verteidigerteam bis auf einen Pflichtverteidiger Strafanzeigen sowie Beleidigungen und Gewaltandrohungen ausgesetzt sein. Zu Letzteren wurde durch die Verteidigung eine Zeugin vorgeladen, die jedoch vom Gericht nicht gehört wurde, weil das nach Ansicht der Kammer nichts mit dem Vorwurf der Untreue zu tun hat.

Die Verteidigung ist dagegen der Auffassung, dass die Aussage dieser Zeugin in unmittelbarem Zusammenhang mit der Glaubwürdigkeit der Aussagen zweier Anzeigeerstatter steht. Trotz dieser Bedrohungslage, die die Verteidigung behindern soll, plädierte Dr. Miseré. Es stellt sich die Frage, ob hier Grundsätze eines "fair trial" gewahrt werden?

👉Kanal hier abonnieren:
https://t.me/paragraph32
10.03.202516:11
https://youtu.be/dA5f_i4pMfQ?si=KZ4Hbns41x2ZWsi9

Der Corona-Untersuchungsausschuss in Sachsen
"Man hätte es besser wissen müssen"

Nun hat er also stattgefunden, der 1. Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag zur Aufklärung der Maßnahmenzeit. Die Sachverständigen Prof. Dr. Streeck und Prof. Dr. Stöhr waren zu hören. Um es kurz zu machen: Stöhr sagte das, was von Beginn an wissenschaftlich feststand: Kinder waren niemals die Treiber einer Pandemie, so auch schon frühere Studien. "Jeder Wissenschaftler hätte es von Beginn an erkennen müssen", so Prof. Dr. Stöhr, dass die Zulassungsstudien, von denen das Versprechen ausging, dass die COVID-Impfstoffe vor Ansteckung und Übertragung schützen, selbst nie hätten zugelassen werden dürfen. Deshalb musste man umschwenken und den Schutz vor schweren Verläufen bemühen, um die Impfung weiterhin schmackhaft zu machen, auch wenn die Impfungen dafür niemals zugelassen waren.

Doch auch diese angebliche Wirkung lässt sich nicht belegen, so Tom Lausen, Datenanalyst. Es gilt also abzuwarten, bis es hier mit anderen Sachverständigen weitergeht, wie Andreas Nowak (CDU), der Vorsitzende des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag, andeutete. Das könnte z.B. der Datenanalyst Tom Lausen sein. Er hat eine andere Sicht auf die Datenlage zu Coronazeiten, auch hinsichtlich des angeblichen Schutzes vor schweren Verläufen.

Schauen wir also weiterhin zu, was sich hier im Sächsischen Landtag entwickelt. Vielleicht eine Blaupause für einen Bundes-Corona-Untersuchungsausschuss...
28.03.202520:35
What da fuck aus formalen Gründen...gesunder Menschenverstand lässt auf sich warten!!!
Klage gegen Corona-Verordnung aus formalen Gründen erfolgreich

LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025

Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.

>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<

Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.

Aber man sieht, dass die Regierungs-Trickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks gegen unsere Kinder durchkommen.

Sieg ist Sieg.
Sie werden uns einfach nicht los. Das ist entscheidend.

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat gestern eine Klage über die erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 1. bis 30. November 2020 für Grundschülerinnen und Grundschüler verhandelt (Az. 3 KN 36/20). Diese war mit einer Landesverordnung vom 30. Oktober 2020 eingeführt worden. Danach musste in der so genannten Kohorte im Unterricht, auf dem Schulhof und in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn eine 7 Tages-Inzidenz von 50 überschritten wurde.

Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben und festgestellt, dass die entsprechende Regelung unwirksam war. Der inhaltlichen Argumentation des Antragstellers ist der Senat dabei dennoch nicht gefolgt. Die Regelungen zur erweiterten Mund-Nasen-Bedeckungspflicht seien erforderlich gewesen. Um das zu beurteilen habe das Land Schleswig-Holstein aufgrund der begrenzten Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2 Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen Einschätzungsspielraum gehabt. Der Senat konnte nicht erkennen, dass dieser Einschätzungsspielraum überschritten wurde (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung).

Es habe auch keine weniger einschneidenden Maßnahmen gegeben (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung). So wäre etwa der vollständige Verzicht auf Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler gravierender gewesen. Zwar greife die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in deren Grundrechte ein. Allerdings habe die betreffende Regelung dazu gedient, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung -welch Verdrehung). Hierbei handele es sich um Rechtsgüter, denen unsere Verfassung ein besonders hohes Gewicht zukommen lasse. Es habe auch keine Anhaltspunkte gegeben, dass das Tragen von Alltagsmasken allgemein negative gesundheitliche Folgen habe (Anm.: Unfassbar, diese Ignoranz). Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen konnten und dies glaubhaft machen konnten, seien von der Tragepflicht ausgenommen gewesen.

Letztlich hat der Senat dem Antrag aus formalen Gründen dennoch stattgegeben. Das begründet das Gericht damit, dass die Landesregierung zwar der damaligen Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach § 32 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Befugnis übertragen hatte, die Landesverordnung zu erlassen, gegen die sich der Antrag richtet. Die Wirksamkeit dieser Übertragung war aber von Anfang an befristet. Nach Überzeugung des Senats hätte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur deshalb nur Regelungen für den Zeitraum, für den ihr die Ermächtigung übertragen worden war, treffen dürfen.
Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe.



https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich

t.me/TomLausen
17.03.202510:06
https://youtu.be/3ogmhUNikbE

Natürlicher Ursprung oder Laborunfall? Oder doch die Laborratten?
Ein Kommentar

Erst nur das eine! Jetzt nur eins von beiden, aber auf keinen Fall was anderes. Steht nicht zur Debatte! Betreutes Denken soll ungestört seine Fahrt fortsetzen. Das Netz von Verschwörungstheorien scheint weiterhin gesponnen zu werden, doch nicht von den Bürgern. Funktioniert Aufklärung noch, wenn sie von jenen betrieben wird, die für die Vertuschung und Verfälschung von Tatsachen verantwortlich sind? Das perfide abgestimmte Verhalten führender Wissenschaftler weltweit, um jeden der nur einen Gedanken daran verschwendet, dass es keine Zoonose war zum Schweigen zu bringen, ist selbst ein Offenbarungseid und ein Hochverrat an der Wissenschaft. Dem kann nur noch mit Zynismus begegnet werden.

👉Wer unsere Arbeit unterstützen mag:
Paypal: Claudia_Jaworski@t-online.de

Empfänger: Claudia Jaworski
IBAN: DE85100101783792101612
BIC: REVODEB2
Verwendungszweck: Schenkung

👉Kanal hier abonnieren:
https://t.me/paragraph32
23.03.202522:33
https://youtu.be/EJXkAffKY_c

Ohne Vermögensbetreuungspflicht keine Untreue! Gesellschaftsrechtlicher Blick

Gab es jemals ein Vermögen der Vorgesellschaft, das man hätte veruntreuen können? Und an wen hatte man eigentlich gespendet?

Am 19.03.2025 begleiteten wir den 47. Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich.

Das Plädoyer des Gesellschaftsrechtlers Rechtsanwalt Edgar Siemund hat der Kammer eine gänzlich andere Rechtsaufassung zu teil werden lassen und alles auf den Kopf gestellt. Ihm zufolge sind die "Spenden" nicht an die Vorgesellschaft, in der zwei von den Anzeigeerstattern Mitgesellschafter waren, sondern an die ursprüngliche BGB-Gesellschaft zwischen Viviane Fischer und Reiner Füllmich geflossen, weil die Vorgesellschaft niemand kannte und diese auch über kein eigenes Konto verfügte.

Ist der Vorwurf der Untreue damit so leicht vom Tisch? Oder anders gefragt, ist die Untreue hier wirklich so glasklar, wie es von der Staatsanwaltschaft behauptet wird?

Die eigentliche Botschaft lautete:
"Nicht jene, die das Geld gegeben haben, werden hier vom Gericht vertreten, sondern jene, die das Geld haben wollen und das ist der eigentliche Skandal an diesem Prozess"

so der Verteidiger Edgar Siemund.

Die Hauptverteidigerin Katja Wörmer plädierte ebenfalls und verwies erneut auf die Bedrohungslage durch eine Trollgruppierung, die sich weiter verschärfen soll.
21.03.202511:18
Es geht das Gerücht um, dass unter Verwendung unseres Namens ein Fakeaccount mit unserer Friedenstaube erstellt wurde, mit dem Geld eingeworben werden soll. Was wird hier getrieben? Nutzt man meine Bekanntheit aus, um sich zu bereichern? Dies teilte mir ein Füllmich-Kritiker, der in diese Gruppe eingeladen wurde, jedoch wieder ausgetreten ist, freundlicherweise mit.

Wer sachdienliche Hinweise über diese Gruppe hat, möge mir das bitte mitteilen oder wegen des Identitätsdiebstahls gleich die Cybercrime Unit der Polizei informieren.
27.03.202518:56
https://youtu.be/5qdaagceEAE?si=0Y5nmmi5o8s0-F-e

Bedrohung wegen Plädierens? Fall Füllmich

Der 48. Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich am 21.03.2025 begann und endete mit einem Paukenschlag. Seit einigen Prozesstagen schildert die Verteidigung mehrere Bedrohungslagen, die gegen sie gerichtet sind. Sie besteht auf der Einvernahme einer Zeugin, die Gewaltfantasien und Anzeigeoffensiven einer die Verurteilung herbeisehnenden Trollgruppierung belegen kann, zumal sie ihren Angaben zufolge von dieser Gruppierung instrumentalisiert werden sollte.

Der Vorsitzende beschwichtigte die Verteidigung damit, dass sie ja im Gericht sicher sei. Dies trotz der Anwesenheit eines Mitglieds der Trollgruppe, welches der Zeugin persönlich sagte, dass er - ich zitiere - "Reiner noch im Gerichtssaal sterben sehen möchte".

Als Aufklärer der ersten Stunde hat man Freunde wie Feinde, doch kann eine Feindschaft bis hin zu Todeswünschen gehen? Wie absurd ist es überhaupt jmd den Tod zu wünschen wenn es nur um Geld geht? Handelt es sich hier um einen Einzefall oder gibt es eine organisierte Bedrohungslage?

👉Kanal hier abonnieren:
https://t.me/paragraph32
21.03.202513:08
Kurzer Zwischenbericht zum 48. Prozesstag im Untreueprozess gegen Dr. Füllmich

Man kommt sich langsam vor wie im Mafiafilm, so Aussagen einiger Prozessbeobachter.

Das Verteidigerteam versucht, der Kammer seit mehreren Prozesstagen eine Bedrohungslage verständlich zumachen und die sich daraus ergebende Konsequenz der Einschränkung der Verteidigung. Die Kammer ist jedoch der Ansicht, dass das alles nichts mit dem Untreuevorwurf zu tun habe. Beweise, dass diese Bedrohungslage mit dem Verfahren zusammenhängen soll, werden nicht zugelassen.
Ko'proq funksiyalarni ochish uchun tizimga kiring.