26.04.202520:51
https://youtu.be/kjBhDFZHKsQ?si=hySqoNHy8etggRVQ
The verdict in the Füllmich-case
A crystal-clear breach of trust that can be justified in six minutes, as the Göttingen prosecutor did, or is the case more complex, so that the eight-month defense against this plea was necessary, even if it was not heard?
The extensive court report on the last day of the trial in the criminal proceedings against Dr. Reiner Füllmich will follow shortly here on our channel. After the court had never heard the donors as witnesses, although the public prosecutor's office presented them as beneficiaries of the criminal proceedings in its plea, the donating public has its say in our court reports.
The verdict in the Füllmich-case
A crystal-clear breach of trust that can be justified in six minutes, as the Göttingen prosecutor did, or is the case more complex, so that the eight-month defense against this plea was necessary, even if it was not heard?
The extensive court report on the last day of the trial in the criminal proceedings against Dr. Reiner Füllmich will follow shortly here on our channel. After the court had never heard the donors as witnesses, although the public prosecutor's office presented them as beneficiaries of the criminal proceedings in its plea, the donating public has its say in our court reports.
24.04.202514:28
Überraschend soll jetzt gleich um 17 Uhr das Urteil im Fall Dr. Reiner Füllmich "verkündet" werden, so der Wortlaut der Pressemitteilung des Landgerichts Göttingen.


17.04.202520:20
Das tapfere Schneiderlein ist am Werk ✂️ ...
Nix Feierabend. Auf dem Rückweg wartet wie immer die Postproduktion 🤓.
Morgen werden wir die Gerichtsreportage vom 15.04 (Füllmich) veröffentlichen und dann stehen noch andere vier Projekte in der Pipeline, die auf die Schere warten...meine Haare müssen sich da erstmal gedulden 💇♀...
Und über Ostern kümmere ich mich dann um meinen grauen Haaransatz.
Nix Feierabend. Auf dem Rückweg wartet wie immer die Postproduktion 🤓.
Morgen werden wir die Gerichtsreportage vom 15.04 (Füllmich) veröffentlichen und dann stehen noch andere vier Projekte in der Pipeline, die auf die Schere warten...meine Haare müssen sich da erstmal gedulden 💇♀...
Und über Ostern kümmere ich mich dann um meinen grauen Haaransatz.
12.04.202510:23
https://www.youtube.com/watch?v=7bYZUJ9N_xg
„Impfen macht frei“…Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?
„Impfen ist der Weg zur Freiheit“ (Markus Söder)“, „Wir impfen Deutschland zurück in die Freiheit“ (Jens Spahn) waren Sätze, die in größter Selbstverständlichkeit von Politikern verlautbart wurden, um die Bevölkerung zur Freiwilligkeit zu drängen. Freiheit erimpfen mit einem zweifelhaften "Impfstoff", der wie es nun offiziell bekannt ist, nie andere zu schützen vermochte?
Diese Frage hat sich der Berliner Lehrer Rüdiger Borrmann gestellt und konterte 2021 auf den aus seiner Sicht menschenunwürdigen Impfdruck mit seiner Videocollage, die eine 2,5 sekündige Einblendung des Schriftzugs „Impfen macht frei“ mit dem KZ Dachau im Hintergrund enthielt.
Für das Landgericht Berlin war auch in der Berufungsphase unstrittig, dass der Berliner Lehrer damit das Nazi-Regime verharmloste, die Holocaust-Opfer verhöhnte und mit seiner Volksverhetzung den öffentlichen Frieden störte. Er wurde am 2. April 2025 zu 90 Tagessätzen verurteilt (ca. 3000 € Geldstrafe). Seine Anstellung als Lehrer hatte er ebenfalls verloren.
Für ihn jedoch zählt das hier und jetzt zu schützende Leben mehr als die Friedhofsruhe, wie er sagt. „Mit Verharmlosung des Holocaust habe das nichts zu tun, im Gegenteil“ so seine Worte. Sein Verteidiger Tobias Gall ist der Ansicht, dass hier der Volksverhetzungsparagraph missbraucht wird. Darüber hinaus ist der „öffentliche Frieden“ kein verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut.
„Impfen macht frei“…Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?
„Impfen ist der Weg zur Freiheit“ (Markus Söder)“, „Wir impfen Deutschland zurück in die Freiheit“ (Jens Spahn) waren Sätze, die in größter Selbstverständlichkeit von Politikern verlautbart wurden, um die Bevölkerung zur Freiwilligkeit zu drängen. Freiheit erimpfen mit einem zweifelhaften "Impfstoff", der wie es nun offiziell bekannt ist, nie andere zu schützen vermochte?
Diese Frage hat sich der Berliner Lehrer Rüdiger Borrmann gestellt und konterte 2021 auf den aus seiner Sicht menschenunwürdigen Impfdruck mit seiner Videocollage, die eine 2,5 sekündige Einblendung des Schriftzugs „Impfen macht frei“ mit dem KZ Dachau im Hintergrund enthielt.
Für das Landgericht Berlin war auch in der Berufungsphase unstrittig, dass der Berliner Lehrer damit das Nazi-Regime verharmloste, die Holocaust-Opfer verhöhnte und mit seiner Volksverhetzung den öffentlichen Frieden störte. Er wurde am 2. April 2025 zu 90 Tagessätzen verurteilt (ca. 3000 € Geldstrafe). Seine Anstellung als Lehrer hatte er ebenfalls verloren.
Für ihn jedoch zählt das hier und jetzt zu schützende Leben mehr als die Friedhofsruhe, wie er sagt. „Mit Verharmlosung des Holocaust habe das nichts zu tun, im Gegenteil“ so seine Worte. Sein Verteidiger Tobias Gall ist der Ansicht, dass hier der Volksverhetzungsparagraph missbraucht wird. Darüber hinaus ist der „öffentliche Frieden“ kein verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut.
05.04.202514:23
Landfriedensbruch mit Piano? - Prozess gegen Arne Schmitt
Am 2.4.25 begleitete ich den ersten Prozesstag vorm Landgericht Berlin gegen Arne Schmitt, dem Landfriedensbruch vorgeworfen wird, weil er mit seiner friedlichen Musik das Volk aufgestachelt haben soll. Man sieht die Polizisten sind keine Musikliebhaber.
https://youtu.be/Bzcw1_bwSbI
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Am 2.4.25 begleitete ich den ersten Prozesstag vorm Landgericht Berlin gegen Arne Schmitt, dem Landfriedensbruch vorgeworfen wird, weil er mit seiner friedlichen Musik das Volk aufgestachelt haben soll. Man sieht die Polizisten sind keine Musikliebhaber.
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27.03.202518:56
https://youtu.be/5qdaagceEAE?si=0Y5nmmi5o8s0-F-e
Bedrohung wegen Plädierens? Fall Füllmich
Der 48. Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich am 21.03.2025 begann und endete mit einem Paukenschlag. Seit einigen Prozesstagen schildert die Verteidigung mehrere Bedrohungslagen, die gegen sie gerichtet sind. Sie besteht auf der Einvernahme einer Zeugin, die Gewaltfantasien und Anzeigeoffensiven einer die Verurteilung herbeisehnenden Trollgruppierung belegen kann, zumal sie ihren Angaben zufolge von dieser Gruppierung instrumentalisiert werden sollte.
Der Vorsitzende beschwichtigte die Verteidigung damit, dass sie ja im Gericht sicher sei. Dies trotz der Anwesenheit eines Mitglieds der Trollgruppe, welches der Zeugin persönlich sagte, dass er - ich zitiere - "Reiner noch im Gerichtssaal sterben sehen möchte".
Als Aufklärer der ersten Stunde hat man Freunde wie Feinde, doch kann eine Feindschaft bis hin zu Todeswünschen gehen? Wie absurd ist es überhaupt jmd den Tod zu wünschen wenn es nur um Geld geht? Handelt es sich hier um einen Einzefall oder gibt es eine organisierte Bedrohungslage?
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Bedrohung wegen Plädierens? Fall Füllmich
Der 48. Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich am 21.03.2025 begann und endete mit einem Paukenschlag. Seit einigen Prozesstagen schildert die Verteidigung mehrere Bedrohungslagen, die gegen sie gerichtet sind. Sie besteht auf der Einvernahme einer Zeugin, die Gewaltfantasien und Anzeigeoffensiven einer die Verurteilung herbeisehnenden Trollgruppierung belegen kann, zumal sie ihren Angaben zufolge von dieser Gruppierung instrumentalisiert werden sollte.
Der Vorsitzende beschwichtigte die Verteidigung damit, dass sie ja im Gericht sicher sei. Dies trotz der Anwesenheit eines Mitglieds der Trollgruppe, welches der Zeugin persönlich sagte, dass er - ich zitiere - "Reiner noch im Gerichtssaal sterben sehen möchte".
Als Aufklärer der ersten Stunde hat man Freunde wie Feinde, doch kann eine Feindschaft bis hin zu Todeswünschen gehen? Wie absurd ist es überhaupt jmd den Tod zu wünschen wenn es nur um Geld geht? Handelt es sich hier um einen Einzefall oder gibt es eine organisierte Bedrohungslage?
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26.04.202515:25
https://www.youtube.com/watch?v=vMx_JsUkH6k
Das Urteil im Fall Füllmich - Ein Kurzbeitrag
Eine glasklare Untreue, die man in sechs Minuten begründen kann, wie es die Göttinger Staatsanwalt getan hat, oder liegt der Fall komplexer, so dass die acht Monate andauernde Verteidigung gegen dieses Plädoyer notwendig war, wenn auch nicht gehört wurde?
Die umfangreiche Gerichtsreportage über den letzten Verhandlungstag im Strafverfahren gegen Dr. Reiner Füllmich folgt in Kürze hier auf unserem Kanal. Nachdem das Gericht die Spender als Zeugen nie vernommen hatte, obwohl die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer diese als Nutznießer des Strafverfahrens darstellte, kommt in unseren Gerichtsreportagen die spendende Öffentlichkeit zu Wort.
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Das Urteil im Fall Füllmich - Ein Kurzbeitrag
Eine glasklare Untreue, die man in sechs Minuten begründen kann, wie es die Göttinger Staatsanwalt getan hat, oder liegt der Fall komplexer, so dass die acht Monate andauernde Verteidigung gegen dieses Plädoyer notwendig war, wenn auch nicht gehört wurde?
Die umfangreiche Gerichtsreportage über den letzten Verhandlungstag im Strafverfahren gegen Dr. Reiner Füllmich folgt in Kürze hier auf unserem Kanal. Nachdem das Gericht die Spender als Zeugen nie vernommen hatte, obwohl die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer diese als Nutznießer des Strafverfahrens darstellte, kommt in unseren Gerichtsreportagen die spendende Öffentlichkeit zu Wort.
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23.04.202502:09
https://youtu.be/5nvPPIW3qT4?si=-15QFyJPYTQOB2Y-
Letztes Wort mit Unterbrechungen
Der 51. Prozesstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich. Es ist der zweite Tag des letzten Wortes des Angeklagten.
Gleich zu Beginn kündigte Dr. Füllmich an, dass er am Ende seines letzten Wortes beweisen werde, dass die Kammer Rechtsbeugung begangen habe, da die Devise herrsche ihn wegen seiner Aufklärung aus dem Verkehr zu ziehen. In seinem letzten Wort am 17.04.25 stellte Füllmich das Umfeld dar, in dem der Coronaauschuss seine Aufklärung betrieb.
Dabei unterbrach der Vorsitzende Schindler Herrn Dr. Füllmich in seinen Ausführungen mit der Bemerkung, dass der wissenschaftliche Werdegang von Prof. Dr. Drosten nichts zur Sache tue. Sehr wohl entsprächen seine Ausführungen zu Corona dem Verteidigungsinteresse, konterte die Hauptverteidigerin Katja Wörmer. Und wieder forderte sie die sofortige Entlassung ihres Mandanten, weil es keinen Grund gebe, ihn weiterhin in Haft zu halten.
Copyright © [Jaworski, 2025]. Jede illegale Reproduktion dieses Inhalts wird sofort rechtliche Schritte nach sich ziehen
Letztes Wort mit Unterbrechungen
Der 51. Prozesstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich. Es ist der zweite Tag des letzten Wortes des Angeklagten.
Gleich zu Beginn kündigte Dr. Füllmich an, dass er am Ende seines letzten Wortes beweisen werde, dass die Kammer Rechtsbeugung begangen habe, da die Devise herrsche ihn wegen seiner Aufklärung aus dem Verkehr zu ziehen. In seinem letzten Wort am 17.04.25 stellte Füllmich das Umfeld dar, in dem der Coronaauschuss seine Aufklärung betrieb.
Dabei unterbrach der Vorsitzende Schindler Herrn Dr. Füllmich in seinen Ausführungen mit der Bemerkung, dass der wissenschaftliche Werdegang von Prof. Dr. Drosten nichts zur Sache tue. Sehr wohl entsprächen seine Ausführungen zu Corona dem Verteidigungsinteresse, konterte die Hauptverteidigerin Katja Wörmer. Und wieder forderte sie die sofortige Entlassung ihres Mandanten, weil es keinen Grund gebe, ihn weiterhin in Haft zu halten.
Copyright © [Jaworski, 2025]. Jede illegale Reproduktion dieses Inhalts wird sofort rechtliche Schritte nach sich ziehen
14.04.202519:34
„Zum Glück bekamen die Kinder noch Luft, weil die Masken nicht richtig saßen“
Heute begleiteten wir die 3. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag. Zwei Virologen wurden dazu einvernommen: der frühere Vorgänger von Prof. Dr. Drosten, Prof. Dr. Krüger – leider nur per Liveschaltung – sowie Prof. Dr. Kekulé.
Auch die heutigen Sachverständigen kritisierten genauso wie Prof. Dr. Stöhr und Prof. Dr. Streeck, dass man bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen die Gesamtauswirkungen hätte berücksichtigen müssen. Gemeint sind insbesondere die Kollateralschäden, die durch Lockdowns, Schulschließungen und die Isolation älterer Menschen entstanden sind.
Beide betonten unmissverständlich, dass von Anfang an bekannt war, dass Kinder nur eine marginale Rolle im Infektionsgeschehen spielen. "Das war Quälerei. Zum Glück bekamen die Kinder noch Luft, weil die Masken nicht richtig saßen“, so Prof. Dr. Krüger.
Konsens bestand auch darin, dass die Impfung nur für die vulnerablen Gruppen einen positiven Nutzen hatte, um schwere Verläufe zu verhindern. "Die Viruslast mit der Impfung zu verhindern, war zum Scheitern verurteilt“, so Krüger weiter. Auch dies sei der Öffentlichkeit falsch kommuniziert worden.
Da der Impfschutz laut beiden Virologen bei etwa 50 % liege und auch der Schutz vor schweren Verläufen rasch nachlasse, hätten Schnelltests es auch getan. Die Umstellung von 3G auf 2G sowie die damit verbundene Diskriminierung von Ungeimpften sei aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar gewesen.
Ihrer Einschätzung nach schien es vielmehr darum zu gehen, die Impfkampagne mit Nachdruck voranzutreiben.
Containment-Maßnahmen – so betonten beide – seien lediglich zu Beginn der Pandemie sinnvoll gewesen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern („Flatten the Curve“). Ansonsten sprachen sich beide für das schwedische Modell aus, auch wenn kritisiert wurde, dass ältere Menschen zu wenig geschützt wurden.
Eine ausführliche Reportage folgt in der kommenden Woche.
Leider stand Prof. Dr. Kekulé den Medien vor Ort nicht für ein Interview zur Verfügung.
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Heute begleiteten wir die 3. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag. Zwei Virologen wurden dazu einvernommen: der frühere Vorgänger von Prof. Dr. Drosten, Prof. Dr. Krüger – leider nur per Liveschaltung – sowie Prof. Dr. Kekulé.
Auch die heutigen Sachverständigen kritisierten genauso wie Prof. Dr. Stöhr und Prof. Dr. Streeck, dass man bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen die Gesamtauswirkungen hätte berücksichtigen müssen. Gemeint sind insbesondere die Kollateralschäden, die durch Lockdowns, Schulschließungen und die Isolation älterer Menschen entstanden sind.
Beide betonten unmissverständlich, dass von Anfang an bekannt war, dass Kinder nur eine marginale Rolle im Infektionsgeschehen spielen. "Das war Quälerei. Zum Glück bekamen die Kinder noch Luft, weil die Masken nicht richtig saßen“, so Prof. Dr. Krüger.
Konsens bestand auch darin, dass die Impfung nur für die vulnerablen Gruppen einen positiven Nutzen hatte, um schwere Verläufe zu verhindern. "Die Viruslast mit der Impfung zu verhindern, war zum Scheitern verurteilt“, so Krüger weiter. Auch dies sei der Öffentlichkeit falsch kommuniziert worden.
Da der Impfschutz laut beiden Virologen bei etwa 50 % liege und auch der Schutz vor schweren Verläufen rasch nachlasse, hätten Schnelltests es auch getan. Die Umstellung von 3G auf 2G sowie die damit verbundene Diskriminierung von Ungeimpften sei aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar gewesen.
Ihrer Einschätzung nach schien es vielmehr darum zu gehen, die Impfkampagne mit Nachdruck voranzutreiben.
Containment-Maßnahmen – so betonten beide – seien lediglich zu Beginn der Pandemie sinnvoll gewesen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern („Flatten the Curve“). Ansonsten sprachen sich beide für das schwedische Modell aus, auch wenn kritisiert wurde, dass ältere Menschen zu wenig geschützt wurden.
Eine ausführliche Reportage folgt in der kommenden Woche.
Leider stand Prof. Dr. Kekulé den Medien vor Ort nicht für ein Interview zur Verfügung.
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10.04.202510:51
Klavier als "Tatmittel" - Fall Arne Schmitt
wir begleiten heute den zweiten Prozesstag im Fall Arne Schmitt vor dem Landgericht Berlin. Vorgeworfen wird ihm mit seinem Piano im Rahmen einer Corona-Demonstration vor vier Jahren Landfriedensbruch begangen zu haben.
Bis zur Vernehmung der ersten Zeugen stellt der Angeklagte und Verteidiger zugleich sämtliche Anträge, um einem aus seiner Sicht unfairen Verfahren vorzubeugen.
Mehr folgt in der Gerichtsreportage🎬
wir begleiten heute den zweiten Prozesstag im Fall Arne Schmitt vor dem Landgericht Berlin. Vorgeworfen wird ihm mit seinem Piano im Rahmen einer Corona-Demonstration vor vier Jahren Landfriedensbruch begangen zu haben.
Bis zur Vernehmung der ersten Zeugen stellt der Angeklagte und Verteidiger zugleich sämtliche Anträge, um einem aus seiner Sicht unfairen Verfahren vorzubeugen.
Mehr folgt in der Gerichtsreportage🎬
28.03.202520:35
What da fuck aus formalen Gründen...gesunder Menschenverstand lässt auf sich warten!!!
23.03.202522:33
https://youtu.be/EJXkAffKY_c
Ohne Vermögensbetreuungspflicht keine Untreue! Gesellschaftsrechtlicher Blick
Gab es jemals ein Vermögen der Vorgesellschaft, das man hätte veruntreuen können? Und an wen hatte man eigentlich gespendet?
Am 19.03.2025 begleiteten wir den 47. Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich.
Das Plädoyer des Gesellschaftsrechtlers Rechtsanwalt Edgar Siemund hat der Kammer eine gänzlich andere Rechtsaufassung zu teil werden lassen und alles auf den Kopf gestellt. Ihm zufolge sind die "Spenden" nicht an die Vorgesellschaft, in der zwei von den Anzeigeerstattern Mitgesellschafter waren, sondern an die ursprüngliche BGB-Gesellschaft zwischen Viviane Fischer und Reiner Füllmich geflossen, weil die Vorgesellschaft niemand kannte und diese auch über kein eigenes Konto verfügte.
Ist der Vorwurf der Untreue damit so leicht vom Tisch? Oder anders gefragt, ist die Untreue hier wirklich so glasklar, wie es von der Staatsanwaltschaft behauptet wird?
Die eigentliche Botschaft lautete:
so der Verteidiger Edgar Siemund.
Die Hauptverteidigerin Katja Wörmer plädierte ebenfalls und verwies erneut auf die Bedrohungslage durch eine Trollgruppierung, die sich weiter verschärfen soll.
Ohne Vermögensbetreuungspflicht keine Untreue! Gesellschaftsrechtlicher Blick
Gab es jemals ein Vermögen der Vorgesellschaft, das man hätte veruntreuen können? Und an wen hatte man eigentlich gespendet?
Am 19.03.2025 begleiteten wir den 47. Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich.
Das Plädoyer des Gesellschaftsrechtlers Rechtsanwalt Edgar Siemund hat der Kammer eine gänzlich andere Rechtsaufassung zu teil werden lassen und alles auf den Kopf gestellt. Ihm zufolge sind die "Spenden" nicht an die Vorgesellschaft, in der zwei von den Anzeigeerstattern Mitgesellschafter waren, sondern an die ursprüngliche BGB-Gesellschaft zwischen Viviane Fischer und Reiner Füllmich geflossen, weil die Vorgesellschaft niemand kannte und diese auch über kein eigenes Konto verfügte.
Ist der Vorwurf der Untreue damit so leicht vom Tisch? Oder anders gefragt, ist die Untreue hier wirklich so glasklar, wie es von der Staatsanwaltschaft behauptet wird?
Die eigentliche Botschaft lautete:
"Nicht jene, die das Geld gegeben haben, werden hier vom Gericht vertreten, sondern jene, die das Geld haben wollen und das ist der eigentliche Skandal an diesem Prozess"
so der Verteidiger Edgar Siemund.
Die Hauptverteidigerin Katja Wörmer plädierte ebenfalls und verwies erneut auf die Bedrohungslage durch eine Trollgruppierung, die sich weiter verschärfen soll.
Repost qilingan:
AUF1

25.04.202517:44
‼️Die NACHRICHTEN AUF1 sind da‼️
▶️ https://auf1.tv/nachrichten-auf1/nachrichten-auf1-vom-25-april-2025
🔷 Skandal-Urteil: Fast vier Jahre Haft für Corona-Aufklärer Reiner Fuellmich!
🔷 Mega-Schulden für Krieg: Stolpert Deutschland über EU-Regel – die es selbst verschärft hatte?
🔷 Mit diesen Lügen wurden Kinder in die Covid-Spritze getrieben
****
‼️ Nächste Eskalation: AUF1-Spendenkonto gekündigt!
So können Sie jetzt noch helfen:
➡️ https://auf1.tv/unterstuetzen
➡️ https://www.auf1.shop
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🔷 Skandal-Urteil: Fast vier Jahre Haft für Corona-Aufklärer Reiner Fuellmich!
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🔷 Mit diesen Lügen wurden Kinder in die Covid-Spritze getrieben
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21.04.202512:50
https://youtu.be/-yKoa2YQy6M
Piano als Tatwaffe? Landfriedensbruch?
Wollte er mit seinem Piano während der Corona-Affäre den Frieden des Landes brechen oder einfach nur friedlich demonstrieren?
Wir begleiteten am 10. April 2025 den zweiten Prozesstag gegen den Pianisten Arne Schmitt. "Welche Meinung wollte der Pianist mit dem Klavier ausdrücken?", fragte der Richter den Polizisten. "Und lässt sich der Kundgebungszug mit dem Klavier mit dem Sturm auf den Reichstag vergleichen?" fragte der Staatsanwalt den Polizisten. Das Piano war jedenfalls in der Lage, den Polizisten auf die Füße zu treten?!
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Piano als Tatwaffe? Landfriedensbruch?
Wollte er mit seinem Piano während der Corona-Affäre den Frieden des Landes brechen oder einfach nur friedlich demonstrieren?
Wir begleiteten am 10. April 2025 den zweiten Prozesstag gegen den Pianisten Arne Schmitt. "Welche Meinung wollte der Pianist mit dem Klavier ausdrücken?", fragte der Richter den Polizisten. "Und lässt sich der Kundgebungszug mit dem Klavier mit dem Sturm auf den Reichstag vergleichen?" fragte der Staatsanwalt den Polizisten. Das Piano war jedenfalls in der Lage, den Polizisten auf die Füße zu treten?!
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12.04.202521:29
Hier unsere persönlichen Highlights der Abrechnung mit dem Blendwerk-Duo "Buyx & Lauterbach".
07.04.202520:10
https://www.youtube.com/watch?v=3XCLNneWt94&t=232s
"Sofortige Freilassung. Jetzt!" - Fall Füllmich
Der 49. Verhandlungstag im Prozess gegen Dr. Reiner Füllmich. Erneut plädierte Rechtsanwalt Edgar Siemund. In Abwesenheit der Hauptverteidigerin Katja Wörmer stellte auch er wiederholt die Forderung nach sofortiger Freilassung des Mandanten auf. Er hält die Unterschriften der zuständigen Richter Moog und Schindler unter Haftbefehl und Eröffnungsbeschluss für formunwirksame Paraphen und damit einen die Freilassung rechtfertigenden Verfahrensfehler.
Zudem sei das Geld der „Spender“ durch das Gericht willkürlich dem Vermögen der Vorschalt gUG zugeordnet worden. Er konfrontierte das Gericht überraschend mit der nach seiner Ansicht unwiderleglichen Rechtsauffassung, dass man eine Zuwendung nicht an eine Gesellschaft leisten könne, die es gar nicht gibt, die kein "Spender" kennt und die zudem kein Konto habe. Empfänger der zugewendeten Gelder sei deshalb schon immer nur die Zweier-BGB-Gesellschaft „Corona-Ausschuss“ mit Reiner Füllmich und Viviane Fischer gewesen. Nicht die „Vierer-gUG“ mit den beiden Anzeigeerstattern Antonia Fischer und Justus Hoffmann als weiteren Gesellschaftern. Der vom Gericht angenommenen Vierer-Konstellation und dem Vorwurf der angeblichen Untreue stellt Rechtsanwalt Siemund den Vorwurf der Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht wegen mangelnden Arbeitseinsatzes der beiden Hafenanwälte entgegen.
Er zweifelt darüber hinaus an, dass die Hafenanwälte überhaupt Interesse daran hatten, den Widerstand mit dem Corona-Ausschuss zu unterstützen. Als Indiz dafür betrachtet er die fragwürdige Rolle, die den Hafenanwälten in einem Telegram-Kanal zugeschrieben wird, der die Verurteilung von Dr. Füllmich vertritt und auch grundsätzlich "Querdenker" verächtlich macht.
"Sofortige Freilassung. Jetzt!" - Fall Füllmich
Der 49. Verhandlungstag im Prozess gegen Dr. Reiner Füllmich. Erneut plädierte Rechtsanwalt Edgar Siemund. In Abwesenheit der Hauptverteidigerin Katja Wörmer stellte auch er wiederholt die Forderung nach sofortiger Freilassung des Mandanten auf. Er hält die Unterschriften der zuständigen Richter Moog und Schindler unter Haftbefehl und Eröffnungsbeschluss für formunwirksame Paraphen und damit einen die Freilassung rechtfertigenden Verfahrensfehler.
Zudem sei das Geld der „Spender“ durch das Gericht willkürlich dem Vermögen der Vorschalt gUG zugeordnet worden. Er konfrontierte das Gericht überraschend mit der nach seiner Ansicht unwiderleglichen Rechtsauffassung, dass man eine Zuwendung nicht an eine Gesellschaft leisten könne, die es gar nicht gibt, die kein "Spender" kennt und die zudem kein Konto habe. Empfänger der zugewendeten Gelder sei deshalb schon immer nur die Zweier-BGB-Gesellschaft „Corona-Ausschuss“ mit Reiner Füllmich und Viviane Fischer gewesen. Nicht die „Vierer-gUG“ mit den beiden Anzeigeerstattern Antonia Fischer und Justus Hoffmann als weiteren Gesellschaftern. Der vom Gericht angenommenen Vierer-Konstellation und dem Vorwurf der angeblichen Untreue stellt Rechtsanwalt Siemund den Vorwurf der Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht wegen mangelnden Arbeitseinsatzes der beiden Hafenanwälte entgegen.
Er zweifelt darüber hinaus an, dass die Hafenanwälte überhaupt Interesse daran hatten, den Widerstand mit dem Corona-Ausschuss zu unterstützen. Als Indiz dafür betrachtet er die fragwürdige Rolle, die den Hafenanwälten in einem Telegram-Kanal zugeschrieben wird, der die Verurteilung von Dr. Füllmich vertritt und auch grundsätzlich "Querdenker" verächtlich macht.
Repost qilingan:
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst



28.03.202520:31
Klage gegen Corona-Verordnung aus formalen Gründen erfolgreich
LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025
Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.
>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<
Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.
Aber man sieht, dass die Regierungs-Trickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks gegen unsere Kinder durchkommen.
Sieg ist Sieg.
Sie werden uns einfach nicht los. Das ist entscheidend.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich
t.me/TomLausen
LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025
Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.
>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<
Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.
Aber man sieht, dass die Regierungs-Trickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks gegen unsere Kinder durchkommen.
Sieg ist Sieg.
Sie werden uns einfach nicht los. Das ist entscheidend.
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat gestern eine Klage über die erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 1. bis 30. November 2020 für Grundschülerinnen und Grundschüler verhandelt (Az. 3 KN 36/20). Diese war mit einer Landesverordnung vom 30. Oktober 2020 eingeführt worden. Danach musste in der so genannten Kohorte im Unterricht, auf dem Schulhof und in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn eine 7 Tages-Inzidenz von 50 überschritten wurde.
Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben und festgestellt, dass die entsprechende Regelung unwirksam war. Der inhaltlichen Argumentation des Antragstellers ist der Senat dabei dennoch nicht gefolgt. Die Regelungen zur erweiterten Mund-Nasen-Bedeckungspflicht seien erforderlich gewesen. Um das zu beurteilen habe das Land Schleswig-Holstein aufgrund der begrenzten Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2 Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen Einschätzungsspielraum gehabt. Der Senat konnte nicht erkennen, dass dieser Einschätzungsspielraum überschritten wurde (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung).
Es habe auch keine weniger einschneidenden Maßnahmen gegeben (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung). So wäre etwa der vollständige Verzicht auf Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler gravierender gewesen. Zwar greife die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in deren Grundrechte ein. Allerdings habe die betreffende Regelung dazu gedient, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung -welch Verdrehung). Hierbei handele es sich um Rechtsgüter, denen unsere Verfassung ein besonders hohes Gewicht zukommen lasse. Es habe auch keine Anhaltspunkte gegeben, dass das Tragen von Alltagsmasken allgemein negative gesundheitliche Folgen habe (Anm.: Unfassbar, diese Ignoranz). Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen konnten und dies glaubhaft machen konnten, seien von der Tragepflicht ausgenommen gewesen.
Letztlich hat der Senat dem Antrag aus formalen Gründen dennoch stattgegeben. Das begründet das Gericht damit, dass die Landesregierung zwar der damaligen Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach § 32 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Befugnis übertragen hatte, die Landesverordnung zu erlassen, gegen die sich der Antrag richtet. Die Wirksamkeit dieser Übertragung war aber von Anfang an befristet. Nach Überzeugung des Senats hätte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur deshalb nur Regelungen für den Zeitraum, für den ihr die Ermächtigung übertragen worden war, treffen dürfen.
Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich
t.me/TomLausen
21.03.202513:08
Kurzer Zwischenbericht zum 48. Prozesstag im Untreueprozess gegen Dr. Füllmich
Man kommt sich langsam vor wie im Mafiafilm, so Aussagen einiger Prozessbeobachter.
Das Verteidigerteam versucht, der Kammer seit mehreren Prozesstagen eine Bedrohungslage verständlich zumachen und die sich daraus ergebende Konsequenz der Einschränkung der Verteidigung. Die Kammer ist jedoch der Ansicht, dass das alles nichts mit dem Untreuevorwurf zu tun habe. Beweise, dass diese Bedrohungslage mit dem Verfahren zusammenhängen soll, werden nicht zugelassen.
Man kommt sich langsam vor wie im Mafiafilm, so Aussagen einiger Prozessbeobachter.
Das Verteidigerteam versucht, der Kammer seit mehreren Prozesstagen eine Bedrohungslage verständlich zumachen und die sich daraus ergebende Konsequenz der Einschränkung der Verteidigung. Die Kammer ist jedoch der Ansicht, dass das alles nichts mit dem Untreuevorwurf zu tun habe. Beweise, dass diese Bedrohungslage mit dem Verfahren zusammenhängen soll, werden nicht zugelassen.
24.04.202523:32
Dr. Reiner Füllmich zu 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt
Überraschend wurde schon heute, am 53. Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich das Urteil gegen den Corona-Aufklärer verkündet. Das Strafmaß von 3 Jahren und 9 entspricht exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
In seinem letzten Wort führte Reiner Füllmich aus, dass der Untreueparagraph missbraucht werde, um zivilrechtlich nicht durchsetzbare Ansprüche strafrechtlich durchzusetzen. Den Untreueparagraph 266 StGB betrachtet er als Missbrauchsfeld für persönliche und strategische Auseinandersetzungen. Das Zivilrecht sollte ihm zufolge bewusst aus dem Weg geschoben werden, um ihn als C-Kritiker strafrechtlich aus dem Verkehr ziehen zu können. "Strafrecht sollte das letzte Mittel zur Lösung sozialer Probleme sein", so Dr. Füllmich.
In seinem letzten Wort ging er auf die für den Untreueparagraph erforderliche Gesamtschau ein, die es nötig gemacht hätte, alle entscheidungserheblichen Ereignisse und involvierten Beteiligten zu berücksichtigen. Er nutzte sein letztes Wort, um die aus seiner Sicht bestehende Rechtsbeugung der Kammer zu belegen, die er in der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs vor Abschluss der Ermittlung, der als Abschiebung getarnten Entführung, der weißen Folter in der Haft und der Verkürzung der Beweisaufnahme sowie der Befragung der Verteidigungszeugen nach sehr begrenztem Frageschema, sah.
"Die Kammer hat eine "Scheinvertragsvereinbarung erfinden müssen, um die sauberen Darlehensverträge wegzukriegen", so Füllmich. "Privates Darlehen heißt, dass ich das Darlehen auch privat verwenden darf. Ende Gelände!"
Er bedankte sich abschließend für die Unterstützung der anwesenden Zuschauer mit den Worten:
"We are the champions. Einer für alle, alle für einen!"
Auf das verkündete Urteil reagierten viele Zuschauer mit "Nicht in unserem Namen!"
Weil es die Tage Schlag auf Schlag ging, müsst ihr leider noch einen Tag auf die Gerichtsreportagen warten, die wir wie immer aufwendig produzieren. Auf1 sendet am 25.04.25 ein Interview mit der Hauptverteidigerin Katja Wörmer.
Überraschend wurde schon heute, am 53. Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich das Urteil gegen den Corona-Aufklärer verkündet. Das Strafmaß von 3 Jahren und 9 entspricht exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
In seinem letzten Wort führte Reiner Füllmich aus, dass der Untreueparagraph missbraucht werde, um zivilrechtlich nicht durchsetzbare Ansprüche strafrechtlich durchzusetzen. Den Untreueparagraph 266 StGB betrachtet er als Missbrauchsfeld für persönliche und strategische Auseinandersetzungen. Das Zivilrecht sollte ihm zufolge bewusst aus dem Weg geschoben werden, um ihn als C-Kritiker strafrechtlich aus dem Verkehr ziehen zu können. "Strafrecht sollte das letzte Mittel zur Lösung sozialer Probleme sein", so Dr. Füllmich.
In seinem letzten Wort ging er auf die für den Untreueparagraph erforderliche Gesamtschau ein, die es nötig gemacht hätte, alle entscheidungserheblichen Ereignisse und involvierten Beteiligten zu berücksichtigen. Er nutzte sein letztes Wort, um die aus seiner Sicht bestehende Rechtsbeugung der Kammer zu belegen, die er in der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs vor Abschluss der Ermittlung, der als Abschiebung getarnten Entführung, der weißen Folter in der Haft und der Verkürzung der Beweisaufnahme sowie der Befragung der Verteidigungszeugen nach sehr begrenztem Frageschema, sah.
"Die Kammer hat eine "Scheinvertragsvereinbarung erfinden müssen, um die sauberen Darlehensverträge wegzukriegen", so Füllmich. "Privates Darlehen heißt, dass ich das Darlehen auch privat verwenden darf. Ende Gelände!"
Er bedankte sich abschließend für die Unterstützung der anwesenden Zuschauer mit den Worten:
"We are the champions. Einer für alle, alle für einen!"
Auf das verkündete Urteil reagierten viele Zuschauer mit "Nicht in unserem Namen!"
Weil es die Tage Schlag auf Schlag ging, müsst ihr leider noch einen Tag auf die Gerichtsreportagen warten, die wir wie immer aufwendig produzieren. Auf1 sendet am 25.04.25 ein Interview mit der Hauptverteidigerin Katja Wörmer.
19.04.202507:45
Verteidigung beendet Plädoyers
Am 50. Verhandlungstag hat die Hauptverteidigerin Katja Wörmer ihr Abschlussplädoyer gehalten und damit die Plädoyers der Verteidigung beendet. In Ihrem Plädoyer zeigte sie den historischen Verlauf des Verfahrens auf und wies dabei auf diverse Verfahrensfehler und sonstige seltsame Informationszuflüsse hin.
Im Hinblick auf den Untreuevorwurf zeigte sie überraschend einen Chatverlauf, aus dem hervorgeht, dass Dr. Justus Hoffmann wusste, dass der gUG keine Spenden gehörten, obwohl aus der Strafanzeige hervorgeht, dass die angebliche Veruntreuung zum Nachteil der Vorschalt gUG begangen worden sein sollte.
Rechtsanwalt Siemund griff diesen Umstand auf und zeigte in seinem ergänzenden Plädoyer, dass die Adhäsionsklage damit rechtmissbräuchlich erscheint.
Auch setzte Dr. Füllmich heute zu seinem letzten Wort an. Er begann mit den Worten:
"Ich werde einen Beweis am Ende meines Vortrags bringen, der aufzeigen wird, dass es sich um ein abgekartetes Spiel handelt, um mich wegen meiner Aufklärungsarbeit aus dem Verkehr zu ziehen."
https://www.youtube.com/watch?v=PABXhYLAHmc
Am 50. Verhandlungstag hat die Hauptverteidigerin Katja Wörmer ihr Abschlussplädoyer gehalten und damit die Plädoyers der Verteidigung beendet. In Ihrem Plädoyer zeigte sie den historischen Verlauf des Verfahrens auf und wies dabei auf diverse Verfahrensfehler und sonstige seltsame Informationszuflüsse hin.
Im Hinblick auf den Untreuevorwurf zeigte sie überraschend einen Chatverlauf, aus dem hervorgeht, dass Dr. Justus Hoffmann wusste, dass der gUG keine Spenden gehörten, obwohl aus der Strafanzeige hervorgeht, dass die angebliche Veruntreuung zum Nachteil der Vorschalt gUG begangen worden sein sollte.
Rechtsanwalt Siemund griff diesen Umstand auf und zeigte in seinem ergänzenden Plädoyer, dass die Adhäsionsklage damit rechtmissbräuchlich erscheint.
Auch setzte Dr. Füllmich heute zu seinem letzten Wort an. Er begann mit den Worten:
"Ich werde einen Beweis am Ende meines Vortrags bringen, der aufzeigen wird, dass es sich um ein abgekartetes Spiel handelt, um mich wegen meiner Aufklärungsarbeit aus dem Verkehr zu ziehen."
https://www.youtube.com/watch?v=PABXhYLAHmc
12.04.202521:23
„Der Impfstoff war von Anfang an mit Fragezeichen…“
Der Epidemiologe Prof. Dr. Kekulé lässt in der letzten Lanz-Sendung vom 10. April 2025 das Blendwerk-Duo „Buyx & Lauterbach“ fluchtbereit aussehen. Eigentlich waren nämlich alle anderen in der Runde ziemlich fassungslos über die längst rechts von der Wahrheit überholte Show des Hardliner-Duetts, welches der Öffentlichkeit die sogenannte „Impfung“ immer noch als den letzten Seelenretter verkaufen wollte. In Wirklichkeit wird es wohl der letzte Strohhalm gewesen sein, nach dem sie gegriffen haben:
„Wir wissen ALLES über die Sicherheit der Impfstoffe!“, „Diese Impfung kam aus Deutschland. Ein enormer riesiger Erfolg!“ ereiferte sich Buyx; „Es hat noch nie eine Impfung gegeben in der Geschichte der Menschheit gegeben, die so intensiv untersucht worden ist wie die Corona-Impfung“, geriet Lauterbach in nahezu historische Ekstase, etc.
Prof Dr. Kekulé brachte beide Marktschreier dann wieder abrupt auf den Boden der Tatsachen zurück und zitierte die aktuelle Yale-Studie, welche aufzeigt, dass entgegen den Angaben der Hersteller die modifizierte Messenger RNA selbst Monate nach der Impfung noch im Körper nachzuweisen ist.
Ich bin neugierig, ob Prof. Dr. Kekulé am 14.04.2025 im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss noch nachlegen wird. Auch den dritten Sitzungstermin werden die Jaworskis begleiten.
Der Epidemiologe Prof. Dr. Kekulé lässt in der letzten Lanz-Sendung vom 10. April 2025 das Blendwerk-Duo „Buyx & Lauterbach“ fluchtbereit aussehen. Eigentlich waren nämlich alle anderen in der Runde ziemlich fassungslos über die längst rechts von der Wahrheit überholte Show des Hardliner-Duetts, welches der Öffentlichkeit die sogenannte „Impfung“ immer noch als den letzten Seelenretter verkaufen wollte. In Wirklichkeit wird es wohl der letzte Strohhalm gewesen sein, nach dem sie gegriffen haben:
„Wir wissen ALLES über die Sicherheit der Impfstoffe!“, „Diese Impfung kam aus Deutschland. Ein enormer riesiger Erfolg!“ ereiferte sich Buyx; „Es hat noch nie eine Impfung gegeben in der Geschichte der Menschheit gegeben, die so intensiv untersucht worden ist wie die Corona-Impfung“, geriet Lauterbach in nahezu historische Ekstase, etc.
Prof Dr. Kekulé brachte beide Marktschreier dann wieder abrupt auf den Boden der Tatsachen zurück und zitierte die aktuelle Yale-Studie, welche aufzeigt, dass entgegen den Angaben der Hersteller die modifizierte Messenger RNA selbst Monate nach der Impfung noch im Körper nachzuweisen ist.
Ich bin neugierig, ob Prof. Dr. Kekulé am 14.04.2025 im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss noch nachlegen wird. Auch den dritten Sitzungstermin werden die Jaworskis begleiten.
06.04.202517:08
Jaa doch! BALD!!!
49. Verhandlungstag im Prozess gegen Dr. Füllmich
An die Ungeduldigen unter den Binge-Watchern und die die aus Interesse unserem Kanal folgen.
Der 49. Verhandlungstag am 3.4.25 war stark frequentiert. Einige kamen in dem Gerichtssaal nicht mehr hinein. Unter den Zuschauern waren einige Besucher aus dem Ausland. Deshalb müssen wir englische Subtitles und deutsche Voice Over fertigen. Das dauert. Morgen sollte es soweit sein.
Geht bitte weiter euren alltäglichen Ritualen nach und bleibt bitte nicht die ganze Nacht vorm Bildschirm. Auch Wasser trinken nicht vergessen😉...
49. Verhandlungstag im Prozess gegen Dr. Füllmich
An die Ungeduldigen unter den Binge-Watchern und die die aus Interesse unserem Kanal folgen.
Der 49. Verhandlungstag am 3.4.25 war stark frequentiert. Einige kamen in dem Gerichtssaal nicht mehr hinein. Unter den Zuschauern waren einige Besucher aus dem Ausland. Deshalb müssen wir englische Subtitles und deutsche Voice Over fertigen. Das dauert. Morgen sollte es soweit sein.
Geht bitte weiter euren alltäglichen Ritualen nach und bleibt bitte nicht die ganze Nacht vorm Bildschirm. Auch Wasser trinken nicht vergessen😉...
Repost qilingan:
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst



28.03.202512:36
SIEG für die Grundschulkinder in Schleswig-Holstein
🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig – Regierung setzte brutale politische Vorgaben durch!
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)
Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.
Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.
Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.
Was steht in den Akten?
- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.
- Die Regierung beugte das Recht – und die GRUNDSCHÜLER zahlten den Preis. In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.
- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther CDU und Ministerin KARIN PRIEN CDU brockten das den Kleinsten ein.)
Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals. Nach 4,5 Jahren war nun die mdl. Hauptverhandlung zu der auch ich 3 umfangreiche DAtenanalysen betrug.
Warum?
Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Land zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.
Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:
Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder, während die Verantwortungslosen an der Macht kleben.
Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.
Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung.
Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.
Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten domokratischen Institutionen während Corona die Augen.
Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zu hören bekommen. Das verspreche ich.
Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.
t.me/TomLausen
🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig – Regierung setzte brutale politische Vorgaben durch!
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)
Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.
Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.
Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.
Was steht in den Akten?
„Zu den Punkten 1 (Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER bei >50 Inzidenz) und 3 (Ausnahmen durch Gesundheitsamt) besteht von hier kein Verhandlungsspielraum.
>> Es handelt sich um die Umsetzung zutreffender politischer Setzungen.<< “
- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.
- Die Regierung beugte das Recht – und die GRUNDSCHÜLER zahlten den Preis. In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.
- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther CDU und Ministerin KARIN PRIEN CDU brockten das den Kleinsten ein.)
Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals. Nach 4,5 Jahren war nun die mdl. Hauptverhandlung zu der auch ich 3 umfangreiche DAtenanalysen betrug.
Warum?
Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Land zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.
Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:
Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder, während die Verantwortungslosen an der Macht kleben.
Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.
Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung.
Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.
Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten domokratischen Institutionen während Corona die Augen.
Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zu hören bekommen. Das verspreche ich.
Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.
t.me/TomLausen
21.03.202511:18
Es geht das Gerücht um, dass unter Verwendung unseres Namens ein Fakeaccount mit unserer Friedenstaube erstellt wurde, mit dem Geld eingeworben werden soll. Was wird hier getrieben? Nutzt man meine Bekanntheit aus, um sich zu bereichern? Dies teilte mir ein Füllmich-Kritiker, der in diese Gruppe eingeladen wurde, jedoch wieder ausgetreten ist, freundlicherweise mit.
Wer sachdienliche Hinweise über diese Gruppe hat, möge mir das bitte mitteilen oder wegen des Identitätsdiebstahls gleich die Cybercrime Unit der Polizei informieren.
Wer sachdienliche Hinweise über diese Gruppe hat, möge mir das bitte mitteilen oder wegen des Identitätsdiebstahls gleich die Cybercrime Unit der Polizei informieren.
Ko'rsatilgan 1 - 24 dan 138
Ko'proq funksiyalarni ochish uchun tizimga kiring.