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28.03.202505:06
Großer Erfolg am Landgericht München II mit Verfahrenseinstellung nach 153a StPO

Mein Mandant hatte auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil ein Bild in der Aufmachung eines Fahndungsplakats mit der Überschrift: »Terroristen-Staatsfeinde-Davos Clique wegen organisiertem Verbrechen, Hochverrat, Genozid, Kindesmissbrauch, Volksverhetzung, Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch, Erpressung, Nötigung, arglistige Täuschung und anderen schwerwiegenden Straftaten am deutschen Volk und Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland werden gesucht«.

Darunter befinden sich zahlreiche Personen, die bei der Umsetzung des Pandemieexperiments eine tragende Rolle gespielt haben: Ursula von der Leyen, Jens Spahn, Markus Oehler, Annalena Baerbock, Karl Lauterbach und Winfried Kretschmann oder die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, Klaus Schwab, Bill Gates, George Soros, Christian Drosten und Lothar Wieler. Für »Hinweise, die zur Ergreifung der Gesuchten führen« lobt das Plakat als Belohnung »die Freiheit eines jeden Bürgers sowie die Wiederherstellung der demokratischen Rechtsstaatlichkeit Deutschlands, des Grundgesetzes sowie der Verfassung« aus.

Für das bloße Teilen dieses Bildes erhielt mein Mandant einen Strafbefehl über 120 Tagessätze. Böhmermann hatte ein ähnliches Plakat veröffentlicht und wurde dafür nicht belangt. Solche und andere Argumente ließ das Amtsgericht Starnberg nicht gelten und reduzierte die Strafe nur auf 80 Tagessätze. Ich riet meinem Mandanten zur Sprungrevision. Da die Generalstaatsanwaltschaft München Berufung einlegte musste sich gestern aber das Landgericht mit der Sache befassen.

Im Vorfeld hatte ich telefonisch versucht den Staatsanwalt für eine Einstellung zu gewinnen, was misslang. Das lag zum einen an klaren Weisungen der Vorgesetzten, aber auch an einem klaren Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts:

dieses hatte die Revision eines Angeklagten nach einer Verurteilung wegen des exakt selben Fahndungsplakats durch das Landgericht Nürnberg Fürth erst im Dezember 2024 verworfen. Der Richter hatte diesen Beschluss ausgedruckt und wollte ihn mir zu lesen geben. Ich verzichtete darauf und erklärte, dass die Sachlage jetzt eine andere sei. Denn die Querdenker hatten Recht und die Unwirksamkeit der Coronamaßnahmen sei heute erwiesen. Dazu hatte ich am Tag der Verhandlung mehrere Beweisanträge auf Verlesung wichtiger Protokolle aus den RKI leaks beantragt und mehrere Hundert Seiten Protokolle als Anlagen eingereicht.

Sowohl der Mandant wie auch ich kritisierten die Politik in der Pandemie und drängten auf Einstellung. Dies gelang schließlich gegen Auflage der Zahlung von 1.000 EUR.
Переслав з:
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Klare Sache: Ich feiere keinen „Frauentag“!  | Vanesa Mandić („Die Anti-Feministin“)
03.04.202515:47
Meine Mandantin veröffentlichte in ihrer Freizeit auf ihrem privaten Instagram-Profil ein Bild als sogenannte Story. Es zeigt zwei Hunde mit einer Sprechblase: „Wir brauchen gültige Pässe, um in die EU einzureisen“. Daneben befindet sich eine Gruppe afrikanischer Männer auf einem Boot mit der Sprechblase „WIR NICHT“. Für den Arbeitgeber war dies Grund genug, meiner Mandantin außerordentlich und fristlos zu kündigen. Das Bild sei „rechts“. Ihr wurde nur eine kurze Zeitspanne eingeräumt, um den Arbeitsplatz zu räumen. Seitdem erhält meine Mandantin keinen Lohn mehr.
 
Das Brisante an diesem Fall: Meine Mandantin arbeitet in einer Ausländerbehörde.

Die bloße Äußerung einer migrationskritischen Meinung wurde scheinbar als Kündigungsgrund gewertet.

Eine Meinung, welche von der Regierung abweicht, kann damit wohl in Behörden heute schon zur Kündigung führen. Denn strafrechtlich relevant ist diese Äußerung in keiner Weise. Meine Mandantin hat die Rechts- bzw. Sachlage zutreffend dargestellt. Im Übrigen ist diese Meinungsäußerung vollumfänglich von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Die Konsequenz ist hier die Zerstörung der Lebensgrundlage meiner Mandantin.
 
Was ist eine Außerordentliche Kündigung
 
Im Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, sodass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden soll. In der Konsequenz bedeutete dies, dass das Arbeitsverhältnis plötzlich aufgelöst ist und die Lebensgrundlage wegfällt.

Wir haben gegen die Kündigung geklagt. Das Landratsamt weigert sich jedoch eine Abfindung zu bezahlen. Die Kassen sind vermutlich einfach leer.

https://www.kanzlei-mandic.de/eigene-faelle/kuendigung-wegen-instagram-story-ihr-anwalt-fuer-arbeitsrecht/
27.03.202508:55
Mein Livestream von heute Morgen von der A5 Freiburg- München

https://www.instagram.com/reel/DHsjOygNb6u/?igsh=aHMxajhmemNzdGd6
Переслав з:
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Die AfD-Fraktion will mit allen auch juristischen Möglichkeiten verhindern, dass der formal noch amtierende Bundestag mit alten Mehrheiten weitreichende Grundgesetzänderungen beschließt. In einem ersten Schritt hat die AfD-Fraktion die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas (SPD), mit anwaltlichem Schreiben aufgefordert, die geplanten Sondersitzungen bis spätestens Montag (10.März) abzusagen. Die AfD behält sich eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts vor, wie der Parlamentarische Geschäftsführer und Justitiar der Fraktion, Stephan Brandner, mitteilte.

Nach Ansicht der Fraktion ist bereits die Einberufung nichtig, weil die in Artikel 39 des Grundgesetzes festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. So haben nach Angaben der Bundestagspräsidentin lediglich die Fraktionen von Union und SPD, nicht aber wie vom Grundgesetz gefordert, ein Drittel ALLER Abgeordneten die Einberufung des Bundestages verlangt.

Rechte der Abgeordneten werden verletzt

Aus den Willensbekundungen der Fraktionsführungen von CDU/CSU und SPD kann die Bundestagspräsidentin aber nach Auffassung der AfD nicht automatisch schließen, dass jeder einzelne Abgeordnete der Fraktion dieser Forderung auch tatsächlich zustimmt. Brandner stellt dazu fest: „Dadurch werden die Rechte der einzelnen Abgeordneten des Bundestages verletzt.“

Zudem bezweifelt die AfD-Fraktion grundsätzlich, dass die Bundestagspräsidentin den 20. Deutschen Bundestag – abgesehen von Notfällen – zu weiteren außerordentlichen Sitzungen einberufen darf. Das gilt insbesondere, wenn das alte Parlament über so wesentliche Fragen wie die Änderungen des Grundgesetzes entscheiden soll. Die Bundestagspräsidentin ist nach Ansicht der AfD-Fraktion vielmehr verpflichtet, den neuen Bundestag, statt den alten einzuberufen, sobald dies möglich ist. Das dürfte spätestens Ende der kommenden Woche mit Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses der Fall sein, so dass die derzeit für den 18.03.2025 angekündigte Sitzung wegfallen muss.

Brandner: „Schulden-Putsch muss gestoppt werden!“

Sollte die Bundestagspräsidentin der Aufforderung der AfD-Fraktion, die geplanten Sondersitzungen abzusagen, bis zum 10. März nicht nachkommen, werden die Fraktion und auch einzelne Abgeordnete das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Dazu erklärte Stephan Brandner: „Der von Merz, Klingbeil und Co. begonnene Versuch, die neuen Mehrheiten zu umgehen und mit Hilfe des alten Bundestags faktisch gegen den Wählerwillen zu putschen, muss gestoppt werden! Bundestagspräsidentin Bärbel Bas muss daher unverzüglich die für kommende Woche geplante Sondersitzung des alten Bundestages absagen, um Schaden von der Demokratie abzuwenden. Ganz offensichtlich erfolgt die Einberufung des alten Bundestages ausschließlich mit Blick auf die dort zu erwartenden politischen Mehrheiten. Das ignoriert den Wählerwillen, der sich bei der Bundestagswahl vor knapp zwei Wochen gezeigt hat.“

Aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion steht der zeitnahen Einberufung und Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages nichts im Wege. Brandner: „Wir fordern die Bundestagspräsidentin daher auf, die Einberufung des alten Bundestages zurückzunehmen und schnellstmöglich den 21. Deutschen Bundestag einzuberufen, damit dieser über die anstehenden Fragen entscheiden kann!“
04.03.202509:12
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind alle Angehörigen der Gesundheitsberufe, die Sie zu einer Impfung gegen Covid gedrängt oder Sie impfen ließen, zivil- und strafrechtlich haftbar. Der von Professor Frajese vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angestrengte Fall hatte ein überraschendes Ergebnis! Nach Ansicht des Gerichts sei für die Verabreichung der Anti-Covid-Impfstoffe ein ärztliches Rezept erforderlich. Aber das ist noch nicht alles: Ärzte könnten sich für oder gegen die Verabreichung dieser Medikamente entschieden haben und sogar davon abgeraten haben, sodass die mögliche zivil- und strafrechtliche Haftung des medizinischen Fachpersonals dem jeweiligen Einzelfall zuzuschreiben ist. Die vom Gericht angeführten Gründe könnten somit die disziplinarischen und strafrechtlichen Verfahren gegen Impfgegner in Frage stellen und im Gegenteil den Ärzten, die „ohne Wenn und Aber“ impfen, schwere Verantwortung zuschreiben und damit auch das Risiko unerwünschter Ereignisse erhöhen. Link zum Artikel (auf Italienisch)1
„Das Gericht musste, wenn auch nur in einer kurzen Klammer, bestätigen, dass die Entscheidungen der Kommission zur Genehmigung des Inverkehrbringens ...“verpflichten Ärzte nicht, ihren Patienten diese Impfstoffe zu verschreiben und zu verabreichen".

https://de.reseauinternational.net/la-cour-de-justice-europeenne-considere-que-les-medecins-seront-les-seuls-responsables-des-consequences-des-injections-covid-car-ils-etaient-libre-de-refuser-dinjecter/
05.03.202513:33
Pressemitteilung Halemba – juristischer Erfolg gegen Junge Freiheit

Im Herbst des Jahres 2023 war unser Mandant, der junge Landtagsabgeordnete Daniel Halembafür ein paar Tage der meistgesuchte Mann in der Bundesrepublik. Die bayerische Justiz hatte seinen Wahlkampf zunächst mit einer medial inszenierten Hausdurchsuchung bei seiner Studentenverbindung torpediert. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen kleinerer Delikte eingeleitet, alles in allem angebliche Verstöße gegen „Gesinnungsparagraphen“.

Der polit-mediale Feldzug fand seinen Höhepunkt im Erlass eines Haftbefehls – am Wochenende vor der neuen Konstituierung des bayerischen Landtages. Die Staatsanwaltschaft Würzburg verfolgte das Ziel, unseren Mandanten pünktlich vor Konstituierung zu verhaften, um maximalen politischen Schaden anzurichten. Bei der Haftvorführung konnte Rechtsanwalt Dubravko Mandić erreichen, dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde.

Der Kampf der Regierung gegen unseren Mandanten wurde flankiert durch die rechtlich fragwürdige „Pressearbeit“ der Staatsanwaltschaft Würzburg. Man arbeitete mit ungenauen Formulierungen, um maximalen Schaden anzurichten. So behauptete man in einer Pressemitteilung:

„So wurde unter anderem ein im Verbindungshaus ausliegendes Gästebuch beschlagnahmt, in dem ein Eintrag mit dem Ausspruch „Sieg Heil“ mit dem Namenszug des Beschuldigten H. unterzeichnet wurde.“

Damit implizierte die Staatsanwaltschaft, Halemba hätte diesen Ausspruch selbst verfasst oder mindestens von diesem Kenntnis gehabt. Beides entbehrte jeglicher Tatsachengrundlage, sodass hinsichtlich dieses Vorwurfs folgerichtig das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten nach §170 (2) StPO eingestellt wurde.
Bundesweit griffen Medien diese falsche Berichterstattung auf und behaupteten etwa „Nazi unterschrieb mit Sieg Heil!“ Presserechtliche Abmahnungen und Klagen scheiterten aufgrund der Tatsache, dass sich die Medien auf die Staatsanwaltschaft als „privilegierte Quelle“ berufen durften. Besserung trat ein, als wir die Staatsanwaltschaft verklagten und diese zu ihrer Pressemitteilung folgenden Satz hinzufügte:

„Der Namenszug des Beschuldigten H.befand sich nicht unter dem Ausspruch „Sieg Heil“, sondern  oberhalb dieses Ausspruchs“

Überwiegend korrigierten die Medien dann konsequenterweise ihre Berichterstattung.
Ein Medium aber wollte es sich nicht nehmen lassen auf dieser fragwürdigen Grundlage einen weiteren Feldzug gegen unseren Mandanten zu führen:

Die als konservativ, neurechts und verboomert geltende Wochenzeitung Junge Freiheit aus Berlin. Die Zeitung war selbst über ein Jahrzehnt vom Verfassungsschutz „beobachtet“ worden und ist seit ihrem juristischen Erfolg gegen das Land NRW bestrebt, keinen Zweifel an ihrer Verfassungstreue zu lassen. Dabei arbeitet sich vor allem ihr Chefredakteur Dieter Stein immer wieder an vermeintlichen Rechtsextremisten ab, um auf diese Weise eine besondere politische Systemkonformität zu demonstrieren. Dabei schreckte er auch vor Straftaten nicht zurück.

https://www.kanzlei-mandic.de/pressemitteilung/pressemitteilung-halemba-juristischer-erfolg-gegen-junge-freiheit/
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