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Volksanwalt Mandic - Anwalt für Meinungsfreiheit

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ТипПублічний
Верифікація
Не верифікований
Довіреність
Не надійний
Розташування
МоваІнша
Дата створення каналуБер 07, 2020
Додано до TGlist
Черв 01, 2024
Прикріплена група

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23.07.202423:59
2.5KПідписників
01.06.202423:59
0Індекс цитування
08.06.202423:59
8.2KОхоплення 1 допису
06.11.202423:59
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28.03.202523:59
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09.11.202423:59
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Популярні публікації Volksanwalt Mandic - Anwalt für Meinungsfreiheit

03.04.202515:47
Meine Mandantin veröffentlichte in ihrer Freizeit auf ihrem privaten Instagram-Profil ein Bild als sogenannte Story. Es zeigt zwei Hunde mit einer Sprechblase: „Wir brauchen gültige Pässe, um in die EU einzureisen“. Daneben befindet sich eine Gruppe afrikanischer Männer auf einem Boot mit der Sprechblase „WIR NICHT“. Für den Arbeitgeber war dies Grund genug, meiner Mandantin außerordentlich und fristlos zu kündigen. Das Bild sei „rechts“. Ihr wurde nur eine kurze Zeitspanne eingeräumt, um den Arbeitsplatz zu räumen. Seitdem erhält meine Mandantin keinen Lohn mehr.
 
Das Brisante an diesem Fall: Meine Mandantin arbeitet in einer Ausländerbehörde.

Die bloße Äußerung einer migrationskritischen Meinung wurde scheinbar als Kündigungsgrund gewertet.

Eine Meinung, welche von der Regierung abweicht, kann damit wohl in Behörden heute schon zur Kündigung führen. Denn strafrechtlich relevant ist diese Äußerung in keiner Weise. Meine Mandantin hat die Rechts- bzw. Sachlage zutreffend dargestellt. Im Übrigen ist diese Meinungsäußerung vollumfänglich von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Die Konsequenz ist hier die Zerstörung der Lebensgrundlage meiner Mandantin.
 
Was ist eine Außerordentliche Kündigung
 
Im Unterschied zu einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, sodass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden soll. In der Konsequenz bedeutete dies, dass das Arbeitsverhältnis plötzlich aufgelöst ist und die Lebensgrundlage wegfällt.

Wir haben gegen die Kündigung geklagt. Das Landratsamt weigert sich jedoch eine Abfindung zu bezahlen. Die Kassen sind vermutlich einfach leer.

https://www.kanzlei-mandic.de/eigene-faelle/kuendigung-wegen-instagram-story-ihr-anwalt-fuer-arbeitsrecht/
28.03.202505:06
Großer Erfolg am Landgericht München II mit Verfahrenseinstellung nach 153a StPO

Mein Mandant hatte auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil ein Bild in der Aufmachung eines Fahndungsplakats mit der Überschrift: »Terroristen-Staatsfeinde-Davos Clique wegen organisiertem Verbrechen, Hochverrat, Genozid, Kindesmissbrauch, Volksverhetzung, Freiheitsberaubung, Amtsmissbrauch, Erpressung, Nötigung, arglistige Täuschung und anderen schwerwiegenden Straftaten am deutschen Volk und Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland werden gesucht«.

Darunter befinden sich zahlreiche Personen, die bei der Umsetzung des Pandemieexperiments eine tragende Rolle gespielt haben: Ursula von der Leyen, Jens Spahn, Markus Oehler, Annalena Baerbock, Karl Lauterbach und Winfried Kretschmann oder die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, Klaus Schwab, Bill Gates, George Soros, Christian Drosten und Lothar Wieler. Für »Hinweise, die zur Ergreifung der Gesuchten führen« lobt das Plakat als Belohnung »die Freiheit eines jeden Bürgers sowie die Wiederherstellung der demokratischen Rechtsstaatlichkeit Deutschlands, des Grundgesetzes sowie der Verfassung« aus.

Für das bloße Teilen dieses Bildes erhielt mein Mandant einen Strafbefehl über 120 Tagessätze. Böhmermann hatte ein ähnliches Plakat veröffentlicht und wurde dafür nicht belangt. Solche und andere Argumente ließ das Amtsgericht Starnberg nicht gelten und reduzierte die Strafe nur auf 80 Tagessätze. Ich riet meinem Mandanten zur Sprungrevision. Da die Generalstaatsanwaltschaft München Berufung einlegte musste sich gestern aber das Landgericht mit der Sache befassen.

Im Vorfeld hatte ich telefonisch versucht den Staatsanwalt für eine Einstellung zu gewinnen, was misslang. Das lag zum einen an klaren Weisungen der Vorgesetzten, aber auch an einem klaren Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts:

dieses hatte die Revision eines Angeklagten nach einer Verurteilung wegen des exakt selben Fahndungsplakats durch das Landgericht Nürnberg Fürth erst im Dezember 2024 verworfen. Der Richter hatte diesen Beschluss ausgedruckt und wollte ihn mir zu lesen geben. Ich verzichtete darauf und erklärte, dass die Sachlage jetzt eine andere sei. Denn die Querdenker hatten Recht und die Unwirksamkeit der Coronamaßnahmen sei heute erwiesen. Dazu hatte ich am Tag der Verhandlung mehrere Beweisanträge auf Verlesung wichtiger Protokolle aus den RKI leaks beantragt und mehrere Hundert Seiten Protokolle als Anlagen eingereicht.

Sowohl der Mandant wie auch ich kritisierten die Politik in der Pandemie und drängten auf Einstellung. Dies gelang schließlich gegen Auflage der Zahlung von 1.000 EUR.
27.03.202508:55
Mein Livestream von heute Morgen von der A5 Freiburg- München

https://www.instagram.com/reel/DHsjOygNb6u/?igsh=aHMxajhmemNzdGd6
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