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IMPFOPFERARCHIV

Archiv von Impfopfern und Impfschäden
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AUF1
Trotz Druck und Ausgrenzung:🚫25 % der Deutschen sind ungeimpft!

Allen Umständen zum Trotz: An knapp 25 % der Deutschen ist die Nadel der mRNA-Injektion gebrochen. 18,4 Millionen Bundesbürger haben sich trotz Druck, Ausgrenzung und Jobverlust den Piks der experimentellen Corona-Spritze nicht geholt. Angesichts der immer mehr aufkommenden Nebenwirkungen und des langsamen Zurückruderns sowie des leichten Hinterfragens der Gen-Substanz in den Schreibstuben des Systems zeigen sich die knapp 25 % Ungeimpften glücklich und zeitgleich auch in ihrer Ablehnung bestätigt.

⚠️Seit Anbeginn hat AUF1 von der Gefährlichkeit der mRNA-Injektion gewarnt und darüber in zahlreichen Sendungen aufgeklärt. Bis heute.

Folgen Sie uns auf Telegram: https://t.me/auf1tv
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Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft avatar
Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft
https://youtu.be/2uwZQk7yzHU

Mal wieder eine kurze Information zur Datenverarbeitung
mRNA-Vakzine: Deutschland erkennt nur wenige Corona-Impfschäden an

JF-Online • 22. April um 10:13


BERLIN. In Deutschland haben bislang 573 Personen eine Anerkennung gesundheitlicher Langzeitschäden nach einer Corona-Impfung durch staatliche Stellen erhalten. Insgesamt seien mehr als 14.000 Anträge eingegangen – die Anerkennungsquote liegt damit bei nur 6,2 Prozent.

In mehr als 2.000 Fällen laufen laut einem Bericht der FAZ gegen die Ablehnung aktuell noch Widerspruchsverfahren. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, daß die gesundheitliche Beeinträchtigung mindestens sechs Monate andauert und durch ein Gutachten ein Zusammenhang mit der Impfung über das übliche Maß hinaus nachgewiesen wird.

Entscheidend ist zudem, ob die Impfung von der Ständigen Impfkommission empfohlen wurde – was bei den Corona-Impfstoffen gegeben war. Als Impfschaden gelten laut Robert Koch-Institut gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen eines durch die Impfung verursachten Schadens. Wird dieser anerkannt, können Betroffene je nach Schwere etwa Anspruch auf medizinische Versorgung, Rehabilitationsmaßnahmen oder Versorgungsrente geltend machen.

Dünnes Meldeangebot für Corona-Impfschäden
Brisant dabei, daß laut einer Umfrage fast jeder fünfte Deutsche Nebenwirkungen erlebt haben will – die JUNGE FREIHEIT berichtete. Insgesamt 17 Prozent machten entsprechende Angaben, wie aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag der Neuen Osnabrücker Zeitung und des Online-Magazins „Multipolar“ hervorging.

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2025/deutschland-erkennt-nur-wenige-corona-impfschaeden-an/


🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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Digitaler Chronist
Liebe Zuschauer, unser neues Video ist auf unseren Kanälen und auf unserer Netzseite abrufbar!

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https://youtu.be/Znck1oWO4Mw

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https://odysee.com/@Digitaler.Chronist:8/US-Regierung-zu-Corona:1

Netzseite
https://www.digitaler-chronist.com

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https://t.me/DC_Mediathek/1770

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https://x.com/DigitalerC/status/1914305840128892972
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Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst avatar
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
Teil 2 zu fragdenstaat. De

Am Ostermontag, dem 1. April 2025, hat die Plattform FragDenStaat.de meine Anfrage an das Robert Koch-Institut (RKI) depubliziert. Es handelte sich um eine klassische Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit folgendem Inhalt:

Ich beantrage die Herausgabe sämtlicher interner Kommunikation, Dokumente, E-Mails, Vermerke, Notizen, Telefonnotizen und Gesprächsprotokolle, in denen Bezug auf meine bisherigen IFG-Anfragen genommen wurde.

Die Begründung für die Löschung:

“Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes.”

Diese Behauptung ist rechtlich falsch. Das Bundesverwaltungsgericht hat längst klargestellt, dass auch die interne Kommunikation zu IFG-Anträgen selbst unter das IFG fallen kann – sofern sie dokumentiert vorliegt, was hier zweifellos gegeben ist. Es geht nicht um persönliche Meinungen oder mündliche Einschätzungen, sondern um schriftlich vorhandene Verwaltungsvorgänge. FragDenStaat setzt sich hier eigenmächtig über den gesetzlichen Rahmen hinweg.

Der Vorwurf wiegt schwer:
Eine Plattform, die vorgibt, Transparenz durchzusetzen, zensiert eine zulässige Anfrage –
ausgerechnet am Ostermontag, wo traditionell besonders gern unter dem Radar gehandelt wird.

Das Ziel meiner Anfrage war die Aufklärung der schleppenden, teilweise ignorierten Bearbeitung meiner bisherigen Anträge. Dieses Interesse ist nicht nur legitim – es ist Ausdruck demokratischer Kontrolle.

Die Eigenbeschreibung von FragDenStaat klingt inzwischen wie Hohn:

„Wir bringen Licht ins Dunkel der Behörden […] FragDenStaat hilft Dir dabei, Dein Recht durchzusetzen.“

In Wirklichkeit wird hier offenbar vor allem das Licht abgeschaltet, wenn es kritisch wird.

Bitte weiterverbreiten. Demokratie braucht Transparenz, nicht PR.
Кайра бөлүшүлгөн:
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst avatar
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
FragDenStaat.de depubliziert meine Anfrage, die definitiv eine IFG Anfrage ist, nach nur 2 Tagen am Ostermontag

Diese Nichtregierungsorganisationen, die den Anschein erwecken, bei der Erforschung der Wahrheit teilzunehmen, tun genau das Gegenteil, sie behindern die Aufklärung von Wahrheit. Sie zensieren und depublizieren, wie es der geltenden Fernseh- und Tagesschaumeinung hilft.

Am Ostermontag wurde meine Anfrage nach alle Akten, Emails und Notizen zu meinen Vorgängen beim PEI von dieser dem Staat scheinbar unterworfenen Plattform gelöscht bzw. depubliziert.

Eine Aufklärungsplattform, die nichts besseres zu tun hat, als die Aufklärung für alle am Ostermontag zu behindern, gehört nicht zu den „Guten“ und ist keine Aufklärungsplattform.

Dieser Satz auf deren Startseite ist eindeutig nicht korrekt:

Wir bringen Licht ins Dunkel der Behörden
Jede Person hat das Recht auf Informationen aus Politik und Verwaltung. FragDenStaat hilft Dir dabei, Dein Recht durchzusetzen. Mit investigativen Recherchen, strategischen Klagen und Mitmachaktionen kämpfen wir für Informationsfreiheit und staatliche Transparenz.“


Bitte Weiterverbreiten, damit deren Ruf sich an die Wirklichkeit anpassen kann.
Chemiker fragen zu Corona-Impfstoffen: Was zum Teufel soll da vertuscht werden?
Fünf Chemiker wollen von der Europäischen Arzneimitteaufsicht Aufklärung über die mRNA-Impfstoffe. Nach drei Jahren erhalten sie geschwärzte Dokumente.
Dies ist ein Open-Source-Beitrag. Der Berliner Verlag gibt allen Interessierten die Möglichkeit, Texte mit inhaltlicher Relevanz und professionellen Qualitätsstandards anzubieten.
Jeder hat nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Doch was ist das IFG in der Praxis wirklich wert? Wieso können Gesundheitsbehörden die Herausgabe von angeforderten Dokumenten um Jahre verzögern? Und warum sind die Dokumente, wenn sie dann doch herausgegeben werden, meist bis zur Unkenntlichkeit geschwärzt, obwohl zwischenzeitlich komplementäre Informationen international verfügbar sind?
Seit Februar 2022 bemühen wir uns, als eine Gruppe von Chemie- und Physik-Professoren, von unseren nationalen und europäischen Behörden Informationen zu den mRNA-Impfstoffen zu erhalten. Insbesondere interessieren wir uns für analytische Messmethoden zur Qualitätssicherung der Impfstoffe und Toleranzen von Integrität und Konzentration der Inhaltsstoffe.
Nach unserem Verständnis fallen diese Informationen nicht unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Hersteller, sondern werden von den Behörden den Herstellern vorgeben. Die oberste, auch für Deutschland zuständige Behörde für die Zulassung von Arzneimitteln ist die European Medicines Agency (EMA), die nach eigenen Hausregeln zum Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz jedem EU-Bürger das Anfordern von zwei Dokumenten gewährt, die innerhalb von zwei Jahren bereitgestellt werden müssen. Von uns angefordert wurden für die Öffentlichkeit wichtige Dokumente im April 2022.
Nach nunmehr drei Jahren (!) werden uns diese häppchenweise zugesandt. Vorausgegangen war vor ein paar Monaten die Anfrage, ob wir diese Dokumente nach dieser langen Zeit wirklich noch benötigen. Einem im „EWR-Ausland“ lebenden deutschen Kollegen wurde eine Auskunft ganz verweigert, obwohl jedem EU-Bürger das Recht auf Auskunft zustehen sollte.
Die von der EMA erhaltenen Dokumente sind nun derart geschwärzt (s. Beispiele 1-3), dass sie hinsichtlich der angefragten Information völlig wertlos sind. Gegen die umfassende Schwärzung der Dokumente haben wir Einspruch erhoben. Wir staunen, dass die von den Behörden festgelegten erlaubten Toleranzen mit dem Argument „Schutz des Betriebsgeheimnisses des Herstellers“ geschwärzt werden, wobei z.B. die quantitative Zusammensetzung (Sollwerte) der Präparate durchaus veröffentlicht sind. Man könnte den Eindruck bekommen, dass die zulässigen Toleranzen derart hoch sind, dass Sie die Behörden nicht bekannt geben wollen, um keine wissenschaftlich nachvollziehbaren Rechtfertigungen dafür abgeben zu müssen.
Ein Schutzwert der Informationen besteht wohl eher nicht mehr, denn geleakte Dokumente (s. linke Tabellen in Beispielen 1-3) mit den gewünschten Informationen kursieren längst im Netz, etwa auf dieser niederländischen Seite (Link). Daher nehmen wir z.B. begründet an, dass in einem uns zugesandten Dokument der Stoff Natriumsulfat geschwärzt wurde – bei Waschmitteln ein Füllstoff, in der Medizin ein Abführmittel -, das ebenfalls gering toxische EDTA als Komplexbildner mit mehr Möglichkeiten der biologischen Wechselwirkung blieb hingegen ungeschwärzt. Den Entscheidungsprozess dahinter verstehe wer wiWeiterhin wissen wir aus den geleakten Dokumenten, dass die Menge an aktiver mRNA um etwa einen Faktor 4, d.h. um ca. 400%, variieren darf. Weshalb wurden aber solch riesige Toleranzen zugelassen? Geht es technologisch nicht besser? Wird die Herstellung bei geringeren Toleranzen zu teuer? Welche Auswirkung haben solch hohe Toleranz auf Wirkung und Nebenwirkungen? Nicht umsonst heißt es: Die Dosis macht das Gift.

https://archive.ph/1PSXP

🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
Кайра бөлүшүлгөн:
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Legitim.ch
‼️18 Personen in Australien, die alle den COVID-Impfstoff aus derselben Charge erhalten haben, sind alle an Krebs erkrankt‼️

Pfizer Impfstoff mit DNA-Kontamination.

Quelle: Died Suddenly

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#CovidImpfungen #Corona #Impfschäden #Krebs
Кайра бөлүшүлгөн:
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst avatar
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
KI, Corona, Zukunft

https://youtu.be/I187I29WLgc?si=tKVfyydHN6FpHga5

t.me/TomLausen

Unterstützung:
paypal.me/TomLausen
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Aya Velázquez
Hatte ich schon erwähnt, dass ich ein Fan von Giovanna Winterfeldt bin? „Gio unzensiert“ heißt ihre Sendung bei Nius und richtet sich als eines von wenigen Nius-Formaten speziell an junge Leute. Sehr oft thematisiert sie Corona-Aufarbeitungs-Themen. Ich teile ihre These aus der letzten Sendung, dass die Corona-Politik der Bundesregierung, und nicht an erster Stelle die Migration, der Haupt-Auslöser für den massiven Vertrauensbruch der Bürger in den Staat, und somit das Erstarken der AfD ist.

Disclaimer: Ich habe natürlich auch meine Kritikpunkte an Nius, aber dort arbeiten viele Top-Kollegen mit viel Herzblut - dafür mein voller Respekt.

Edit/ Ergänzung:

Einziger Kritikpunkt: Ich würde vermeiden, politischen Gegnern Diagnosen zu unterstellen (hier: Psychopathie). Mit einer Pathologisierung Andersdenkender wurde während des C-Regimes viel in Richtung der Kritiker gearbeitet - eine klassische Methode der Diffamierung politischer Dissidenz in allen autoritären Systemen. Dieses Mittel würde ich daher nicht anwenden. Mit einer Psychopathologisierung spricht man den Verantwortlichen der Corona-Zeit auch ein wenig die Verantwortung ab, im Sinne von "sie konnten ja nicht anders wegen ihrer psychischen Veranlagung" - dem ist nicht so, hier sind alle schuldfähig.

Alles andere: Top! Sehr sehenswert.

https://youtu.be/14K7x39kG6E

t.me/ayawasgeht
Millionen Menschen haben elektronischer Patientenakte widersprochen
Ab dem 29. April soll die elektronische Patientenakte deutschlandweit genutzt werden können. Etwas mehr als fünf Prozent der Versicherten haben sich bisher dagegen entschieden. Die Quoten schwanken zwischen den einzelnen Krankenkassen.
Die Zahl der Widersprüche gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte (ePA) ist in den vergangenen Wochen leicht gestiegen. Das berichtet der „Spiegel“ nach einer Abfrage beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Laut dem Dachverband liegt die Widerspruchsquote nun bei durchschnittlich „gut fünf Prozent“.
Die Quoten sind für einzelne gesetzliche Krankenkassen unterschiedlich, wie Anfragen bei den Versicherungen ergaben. Deutschlands größte Kasse, die Techniker Krankenkasse (TK), hat nach wie vor einen vergleichsweise hohen Anteil an Versicherten, die keine ePA wollen.
Die Quote liegt bei sieben Prozent der Versicherten – bei insgesamt mehr als zwölf Millionen Versicherten in der TK wären das etwa 840.000 Personen, die widersprochen haben. Allerdings habe man „in den letzten Wochen keine starken Anstiege oder Schwankungen“ wahrgenommen, heißt es von der Unternehmenszentrale in Hamburg.
Bei der Barmer sind es rund 480.000 Versicherte, die bislang widersprochen haben – die Quote liegt damit bei 5,6 Prozent. Bei der DAK-Gesundheit haben etwas mehr als vier Prozent widersprochen; bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse waren es rund 7,5 Prozent. Die Widerspruchsquote gegen eine ePA-Anlage betragen bei der IKK classic derzeit sogar neun Prozent.
Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) ist das Bild gemischt: Während bei der AOK Plus die Ablehnungsquote laut AOK-Bundesverband bei mehr als sieben Prozent liegt, wollen bei der kleinen AOK Bremen nur knapp zwei Prozent keinen elektronischen Patientendatenspeicher. Über alle Ortskrankenkassen hinweg haben bisher 1.037.426 Versicherte widersprochen – etwas mehr als vier Prozent. Der Datenstand des AOK-Bundesverbands ist allerdings einen Monat alt. Die Bundesregierung hatte mit einer weit höheren Ablehnung gerechnet. So ging man dort ursprünglich von rund 20 Prozent aus.
Seit 15. Januar haben 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten in ganz Deutschland eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen. Ab dem 29. April soll die ePA in ganz Deutschland genutzt werden können. Ab dem 1. Oktober ist sie in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend, wie der scheidende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem kürzlich bekannt gewordenen Brief an die Gesellschafter der bundeseigenen Digitalagentur Gematik schrieb.

https://archive.ph/yrjMU

🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
☝️🤡 Irgendwas stimmt mit Karl nicht 🤷‍♂️

🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
https://www.youtube.com/watch?v=9ej3UOW-fvw

🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
https://www.youtube.com/watch?v=gWbI_PYBFFY

🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv

Рекорддор

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SIEG für die Grundschulkinder in Schleswig-Holstein

🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig – Regierung setzte politische Vorgaben durch!

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)

Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.

Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.

Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.

Was steht in den Akten?

„Zu den Punkten 1 (Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER bei >50 Inzidenz) und 3 (Ausnahmen durch Gesundheitsamt) besteht von hier kein Verhandlungsspielraum.

>> Es handelt sich um die Umsetzung zutreffender politischer Setzungen.<< “


- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.

- In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.

- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther CDU und Ministerin KARIN PRIEN CDU brockten das den Kleinsten ein.)

Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals. Nach 4,5 Jahren war nun die mdl. Hauptverhandlung zu der auch ich 3 umfangreiche Datenanalysen beitrug.

Warum?

Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Bundesland zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.

Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:

Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder, während die Verantwortungslosen an der Macht kleben.


Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.

Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung.
Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.

Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten demokratischen Institutionen während Corona die Augen.
Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zu hören bekommen. Das verspreche ich.

Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.

t.me/TomLausen
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Maximilian Pütz avatar
Maximilian Pütz
12.04.202510:17
Neues Video auf meinem Youtube-Kanal:
https://www.youtube.com/watch?v=pUAfZbQQ4aE
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‼️18 Personen in Australien, die alle den COVID-Impfstoff aus derselben Charge erhalten haben, sind alle an Krebs erkrankt‼️

Pfizer Impfstoff mit DNA-Kontamination.

Quelle: Died Suddenly

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#CovidImpfungen #Corona #Impfschäden #Krebs
Erster Chikungunya-Impfstoff verfügbar

Seit März kann man sich hierzulande gegen Chikungunya-Fieber impfen lassen: Der attenuierte Lebend-Impfstoff Ixchiq® von Valneva ist jetzt in Deutschland im Handel.
Die Zulassung hatte der attenuierte Lebendimpfstoff Ixchiq® von dem französisch-österreichischen Unternehmen Valneva bereits im Juni 2024 erhalten. Er war damit der erste zugelassene Impfstoff gegen das Chikungunya-Virus (CHIKV) in der Europäischen Union. Anfang März kam Ixchiq nun in Deutschland in den Handel. Die Impfung ist für Erwachsene ab 18 Jahren zugelassen.Das Chikungunya-Virus, ein behülltes RNA-Virus aus der Gattung Alphavirus, löst hohes Fieber, Hautausschläge sowie Muskel- und starke Gelenkschmerzen aus, die Monate anhalten können. Stark verbreitet ist der Erreger in tropischen Gebieten, vor allem Südamerika, Afrika und Südostasien. In Europa ist die Erkrankung bislang nicht heimisch, das Risiko einer Ausbreitung steigt aber. Grund dafür ist die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), die als ein Überträger gilt und sich durch den Klimawandel inzwischen in mehreren europäischen Ländern – darunter Deutschland – etabliert hat.
Der Impfstoff Ixchiq kommt als Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung in den Markt. Er enthält Chikungunya-Viren (CHIKV), die in Vero-Zellen, einer aus der Grünen Meerkatze stammenden Zelllinie, produziert wurden und schlecht vermehrungsfähig sind. Den Impfviren (Δ5nsP3-Stamm) wurde gentechnisch eine 183-Nukleotid-Deletion im nsP3-Gen eingeführt, das für das nicht-strukturelle Replikase-Komplexprotein nsP3 codiert. Dadurch wird die Replikation des Virus in vivo abgeschwächt.
Für die Immunisierung wird eine Einzeldosis von 0,5 ml intramuskulär verabreicht. Ob eine Auffrischungsimpfung nötig wird, ist noch unklar. Der Impfstoff sollte bei 2 bis 8 °C gelagert werden, ist kühlkettenpflichtig und darf nicht eingefroren werden. Er ist ungeöffnet zwei Jahre haltbar; nach der Rekonstitution sollte er innerhalb von zwei Stunden verwendet we
rden.
Wirksamkeit über Antikörpertiter bestimmt
Zur Wirksamkeit von Ixchiq liegen keine Daten vor, heißt es in den Fachinformationen zum Präparat von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Die klinische Wirksamkeit des Impfstoffs wurde aus einem Surrogatparameter, dem CHIKV-spezifischen neutralisierenden Antikörpertiter nach der Impfung, abgeleitet. In der Zulassungsstudie VLA1553-301 mit 4115 Probanden wiesen 98,9 Prozent der Geimpften 28 Tage nach der Impfung Antikörpertiter auf, die als protektiv gelten. Da noch keine Daten zur Immunogenität und Sicherheit für Kinder und Jugendliche vorliegen, ist der Impfstoff ab 18 Jahren einzusetzen. Als Lebendimpfstoff ist er bei immunsupprimierten oder -defizienten Personen kontraindiziert.
Die Impfviren können ins Blut, in den Urin und eventuell andere Körperflüssigkeiten gelangen. Bei 90 Prozent der geimpften Personen wurde drei Tage nach der Impfung eine Impfvirämie festgestellt. Der Anteil der Geimpften mit nachweisbarem Virus im Blut ging rasch zurück und 15 Tage nach der Impfung wurde keine Impfvirämie mehr festgestellt. Zur Sicherheit sollten Personen, denen Ixchiq verabreicht wurde, für mindestens vier Wochen nach der Impfung kein Blut spenden, heißt es in der Fachinformation.

https://archive.ph/dQqC1
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Digitaler Chronist
22.04.202508:05
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Aya Velázquez
Morgen findet die dritte Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag statt. Angehört werden die beiden Virologen Prof. Dr. Detlev Krüger, der Vorgänger von Drosten an der Charité, und Prof. Dr. Kekulé, der gerade bei Lanz einen recht soliden Auftritt hingelegt hat. Ich werde berichten.

https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/sitzungskalender/sitzung/2523

t.me/ayawasgeht
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Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
Ich wollte wissen, ob Drosten vom BND-Laborgezwitscher des Corona Virus wusste.

Und wenn nicht? Was bedeutet das für seine Reputation, wenn man es ihm nicht erzählte?

Und wenn doch, was bedeutet das dann für seinen Angriff auf Prof. Wiesendanger?

Nun, wusste er es oder nicht? Jede Antwort wäre schlecht für Prof. Drosten, aber nun ist die Antwort der Bundesregierung da, die ist jetzt auch noch schlecht für die Bundesregierung!

Ein Laborunfall in China und wer es wusste betrifft das Staatswohl ?😁

>> Wenn Drosten es wusste, ist sein Verhalten fragwürdig.

>> Wenn er es nicht wusste, ist seine Rolle politisch degradiert.

>> Und dass niemand antworten darf, stellt alle in ein schiefes Licht – auch die Bundesregierung.

Dass nichts gewesen sei, kann man nun nicht mehr behaupten, ohne unglaubwürdig zu wirken.

Ja, das Ganze nagt. An der Glaubwürdigkeit. An der Wissenschaft. Und an der Demokratie.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/151/2015135.pdf

https://www.forschung-und-lehre.de/recht/oberlandesgericht-gibt-drosten-in-zentralem-punkt-recht-5235

T.me/TomLausen
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Klage gegen Corona-Verordnung aus formalen Gründen erfolgreich

LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025

Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.

>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<

Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.

Aber Sieg ist Sieg.

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat gestern eine Klage über die erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 1. bis 30. November 2020 für Grundschülerinnen und Grundschüler verhandelt (Az. 3 KN 36/20). Diese war mit einer Landesverordnung vom 30. Oktober 2020 eingeführt worden. Danach musste in der so genannten Kohorte im Unterricht, auf dem Schulhof und in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn eine 7 Tages-Inzidenz von 50 überschritten wurde.

Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben und festgestellt, dass die entsprechende Regelung unwirksam war. Der inhaltlichen Argumentation des Antragstellers ist der Senat dabei dennoch nicht gefolgt. Die Regelungen zur erweiterten Mund-Nasen-Bedeckungspflicht seien erforderlich gewesen. Um das zu beurteilen habe das Land Schleswig-Holstein aufgrund der begrenzten Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2 Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen Einschätzungsspielraum gehabt. Der Senat konnte nicht erkennen, dass dieser Einschätzungsspielraum überschritten wurde.

Es habe auch keine weniger einschneidenden Maßnahmen gegeben. So wäre etwa der vollständige Verzicht auf Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler gravierender gewesen. Zwar greife die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in deren Grundrechte ein. Allerdings habe die betreffende Regelung dazu gedient, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen. Hierbei handele es sich um Rechtsgüter, denen unsere Verfassung ein besonders hohes Gewicht zukommen lasse. Es habe auch keine Anhaltspunkte gegeben, dass das Tragen von Alltagsmasken allgemein negative gesundheitliche Folgen habe. Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen konnten und dies glaubhaft machen konnten, seien von der Tragepflicht ausgenommen gewesen.

Letztlich hat der Senat dem Antrag aus formalen Gründen dennoch stattgegeben. Das begründet das Gericht damit, dass die Landesregierung zwar der damaligen Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach § 32 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Befugnis übertragen hatte, die Landesverordnung zu erlassen, gegen die sich der Antrag richtet. Die Wirksamkeit dieser Übertragung war aber von Anfang an befristet. Nach Überzeugung des Senats hätte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur deshalb nur Regelungen für den Zeitraum, für den ihr die Ermächtigung übertragen worden war, treffen dürfen.
Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe.



https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich
05.04.202510:23
https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/anwalt-ulbrich-die-termine-mit-krebs-haeufen-sich

Anwalt Ulbrich: Die Termine mit Krebs häufen sich

Anwalt Tobias Ulbrich berichtet über Gerichtstermine zu schweren Impfschäden. Augenfällig ist, so Ulbrich, dass BioNTech in Salamitaktik nur das zugibt, was unausweichlich feststeht. So wird über Monate und Jahre über die Verwendung stets verschwiegen, mit welchem Plasmid die Comirnaty hergestellt wurde.

(mit Kurzfassung am Ende des Artikels)

Heute, den 02.04.2025, nahmen wir die ersten 4 Gerichtstermine vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wahr. Gegenstand der Verfahren waren jeweils Ansprüche gegen den Impfhersteller BioNTech Manufacturing GmbH, gerichtet auf Auskunft, Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Bei drei der vier Verfahren ging es um Krebserkrankungen wie Leukämie und Brustkrebs. Erst kürzlich mussten wir den Tod einer jungen Frau beklagen, die im laufenden Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München ebenfalls an Krebs verstarb.

Der Fokus richtete sich folgerichtig auch auf die besonderen kanzerogenen und karzinogenen Eigenschaften des Stoffs Comirnaty. Es wurde in zwei Fällen darauf verwiesen, dass bereits zu den jeweiligen dortigen Chargen u.a. FE6975 und FD7958 entsprechende Studien zu den Chargen durchgeführt wurden, die nachweisbar mit pDNA und SV40 kontaminiert waren, und zwar im Bereich des Dreihundertfachen der gesetzlich zulässigen Grenzwerte. Der wissenschaftliche Aufsatz wurde u.a. auf https://publichealthpolicyjournal.com/category/clinical-research/ veröffentlicht. Wir hatten darüber bereits berichtet.

Augenfällig ist, dass BioNTech in Salamitaktik nur das zugibt, was unausweichlich feststeht. So wird über Monate und Jahre über die Verwendung stets verschwiegen, mit welchem Plasmid die Comirnaty hergestellt wurde.

Nachdem 4 unterschiedliche Labore bestätigten, dass sie große Mengen an pDNA und SV40 gefunden hatten, wurde es dann auch unausweichlich, mit Schreiben vom 29.02.2024 gegenüber der EMA erstmals einzuräumen, dass hier nicht das angegebene Plasmid wie im Zulassungsverfahren eingereicht war.

Dort hatte die Beklagte SV40 herausgelöscht, sondern das Plasmid, das aus dem Gentechnikprogramm der Pfizer Inc. stammte. Wörtlich übersetzt heißt das:


https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/anwalt-ulbrich-die-termine-mit-krebs-haeufen-sich

🅰️🅱️🅾️ t.me/impfopferarchiv
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