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Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst

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Teil 2 zu fragdenstaat. De

Am Ostermontag, dem 21. April 2025, hat die Plattform FragDenStaat.de meine Anfrage an PEI depubliziert. Es handelte sich um eine klassische Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit folgendem Inhalt:

Ich beantrage die Herausgabe sämtlicher interner Kommunikation, Dokumente, E-Mails, Vermerke, Notizen, Telefonnotizen und Gesprächsprotokolle, in denen Bezug auf meine bisherigen IFG-Anfragen genommen wurde.

Die Begründung für die Löschung:

“Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes.”

Diese Behauptung ist rechtlich falsch. Das Bundesverwaltungsgericht hat längst klargestellt, dass auch die interne Kommunikation zu IFG-Anträgen selbst unter das IFG fallen kann –
sofern sie dokumentiert vorliegt, was hier zweifellos gegeben ist. Es geht nicht um persönliche Meinungen oder mündliche Einschätzungen, sondern um schriftlich vorhandene Verwaltungsvorgänge. FragDenStaat setzt sich hier eigenmächtig über den gesetzlichen Rahmen hinweg.

Der Vorwurf wiegt schwer:
Eine Plattform, die vorgibt, Transparenz durchzusetzen, zensiert eine zulässige Anfrage –
ausgerechnet am Ostermontag, wo traditionell besonders gern unter dem Radar gehandelt wird.

Das Ziel meiner Anfrage war die Aufklärung der schleppenden, teilweise ignorierten Bearbeitung meiner bisherigen Anträge. Dieses Interesse ist nicht nur legitim – es ist Ausdruck demokratischer Kontrolle.

Die Eigenbeschreibung von FragDenStaat klingt inzwischen wie Hohn:

„Wir bringen Licht ins Dunkel der Behörden […] FragDenStaat hilft Dir dabei, Dein Recht durchzusetzen.“

In Wirklichkeit wird hier offenbar vor allem das Licht abgeschaltet, wenn es kritisch wird.

Bitte weiterverbreiten. Demokratie braucht Transparenz, nicht PR.

T.me/TomLausen
FragDenStaat.de depubliziert meine Anfrage, die definitiv eine IFG Anfrage ist, nach nur 2 Tagen am Ostermontag

Diese Nichtregierungsorganisationen, die den Anschein erwecken, bei der Erforschung der Wahrheit teilzunehmen, tun genau das Gegenteil, sie behindern die Aufklärung von Wahrheit. Sie zensieren und depublizieren, wie es der geltenden Fernseh- und Tagesschaumeinung hilft.

Am Ostermontag wurde meine Anfrage nach allen Akten, Emails und Notizen zu meinen Vorgängen beim PEI von dieser dem Staat scheinbar unterworfenen Plattform gelöscht bzw. depubliziert.

Eine Aufklärungsplattform, die nichts besseres zu tun hat, als die Aufklärung für alle am Ostermontag zu behindern, gehört nicht zu den „Guten“ und ist keine Aufklärungsplattform.

Dieser Satz auf deren Startseite ist eindeutig nicht korrekt:

Wir bringen Licht ins Dunkel der Behörden
Jede Person hat das Recht auf Informationen aus Politik und Verwaltung. FragDenStaat hilft Dir dabei, Dein Recht durchzusetzen. Mit investigativen Recherchen, strategischen Klagen und Mitmachaktionen kämpfen wir für Informationsfreiheit und staatliche Transparenz.“


Bitte Weiterverbreiten, damit deren Ruf sich an die Wirklichkeit anpassen kann.
KI, Corona, Zukunft

https://youtu.be/I187I29WLgc?si=tKVfyydHN6FpHga5

t.me/TomLausen

Unterstützung:
paypal.me/TomLausen
Ostergeschenk an das PEI

Da das Paul-Ehrlich-Institut meine Anfragen zum Teil 1 Jahr lang nicht beantwortet, möchte ich einmal hinter die Kulissen (Schiebewände auf Gleitschienen im Theater) schauen.

Ich möchte wissen, was man sich hinter meinem Rücken zu meinen Anfragen so schreibt. Und natürlich, warum das so lange dauert.

Dass sie immer noch massenweise Todesverdachtsmeldungen und schwere Nebenwirkungen bearbeiten ist zwar möglich, aber darf ja nicht der Grund sein, mir auf meine Fragen nicht zu antworten.

Jeder kann der Anfrage bei https://fragdenstaat.de/a/334062 folgen, das schafft Öffentlichkeit!

https://fragdenstaat.de/a/334062

T.me/TomLausen
Mit einer Gruppe von 5 Leuten waren wir in Bergamo, Dr. Gunter Frank gibt den ersten Bericht ab


https://youtu.be/gWbI_PYBFFY?si=UpvS69r-5EAfcfPS

T.me/TomLausen
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Die Jaworskis
„Zum Glück bekamen die Kinder noch Luft, weil die Masken nicht richtig saßen“

Heute begleiteten wir die 3. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag. Zwei Virologen wurden dazu einvernommen: der frühere Vorgänger von Prof. Dr. Drosten, Prof. Dr. Krüger – leider nur per Liveschaltung – sowie Prof. Dr. Kekulé.

Auch die heutigen Sachverständigen kritisierten genauso wie Prof. Dr. Stöhr und Prof. Dr. Streeck, dass man bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen die Gesamtauswirkungen hätte berücksichtigen müssen. Gemeint sind insbesondere die Kollateralschäden, die durch Lockdowns, Schulschließungen und die Isolation älterer Menschen entstanden sind.

Beide betonten unmissverständlich, dass von Anfang an bekannt war, dass Kinder nur eine marginale Rolle im Infektionsgeschehen spielen. "Das war Quälerei. Zum Glück bekamen die Kinder noch Luft, weil die Masken nicht richtig saßen“, so Prof. Dr. Krüger.

Konsens bestand auch darin, dass die Impfung nur für die vulnerablen Gruppen einen positiven Nutzen hatte, um schwere Verläufe zu verhindern. "Die Viruslast mit der Impfung zu verhindern, war zum Scheitern verurteilt“, so Krüger weiter. Auch dies sei der Öffentlichkeit falsch kommuniziert worden.

Da der Impfschutz laut beiden Virologen bei etwa 50 % liege und auch der Schutz vor schweren Verläufen rasch nachlasse, hätten Schnelltests es auch getan. Die Umstellung von 3G auf 2G sowie die damit verbundene Diskriminierung von Ungeimpften sei aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar gewesen.
Ihrer Einschätzung nach schien es vielmehr darum zu gehen, die Impfkampagne mit Nachdruck voranzutreiben.

Containment-Maßnahmen – so betonten beide – seien lediglich zu Beginn der Pandemie sinnvoll gewesen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern („Flatten the Curve“). Ansonsten sprachen sich beide für das schwedische Modell aus, auch wenn kritisiert wurde, dass ältere Menschen zu wenig geschützt wurden.

Eine ausführliche Reportage folgt in der kommenden Woche.
Leider stand Prof. Dr. Kekulé den Medien vor Ort nicht für ein Interview zur Verfügung.


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Multipolar Magazin
✒️ In den Kaufverträgen für die Corona-mRNA-Präparate hat sich die Bundesregierung auf eine Haftungsfreistellung für die Hersteller eingelassen: Klagen Geschädigte vor Gericht, übernimmt der Staat die Kosten der Pharma-Anwälte. In über 1.000 Gerichtsverfahren ist so bislang ein zweistelliger Millionenbetrag an Biontech & Co. geflossen. Die Gerichte verlassen sich bei ihren Entscheidungen auf Gutachter, die von der Regierung abhängig sind – ein gravierender Interessenkonflikt, der von den Richtern ignoriert wird. Die AfD spricht vom „größten Justizskandal“ in der Geschichte der Bundesrepublik.
➠ Artikel lesen

alle bisherigen Beiträge: Artikel, Meldungen, tägliche Hinweise, Literatur. @multipolar_magazin
Unsere Veranstaltung aus dem letzten Jahr mit 1.100 Teilnehmern ist jetzt online. Allerdings Teil 2 vor Teil 1. Premiere am 09.04.2025 um 19 Uhr.

https://youtu.be/55JNtzUbAUo?si=-lC_SAd11aOOGuJI

t.me/TomLausen
„Maskenprozess“ endgültig beendet – Freispruch für Ruth Gadé rechtskräftig

Am 27. Februar sprach das Amtsgericht Hamburg-Harburg Ruth Gadé vom Vorwurf der Anstiftung zum Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses frei. Die Richterin stellte klar: Es kann nicht festgestellt werden, dass keine ärztliche Untersuchung stattgefunden hatte – und entschied für die Angeklagte.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Doch nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe kam sie zu dem Ergebnis, dass eine Fortführung des Verfahrens keine Aussicht auf Erfolg mehr bietet – und nahm die Berufung zurück.

Damit ist der Freispruch rechtskräftig. Ruth Gadé ist vollständig rehabilitiert.

Ein wichtiges Signal für alle, die sich mit einem Attest rechtmäßig von der Maskenpflicht befreien ließen – und für eine differenzierte rechtliche Aufarbeitung der Corona-Zeit.**

https://transition-news.org/maskenprozess-gegen-ruth-gade-staatsanwaltschaft-nimmt-berufung-zuruck

t.me/TomLausen
Wer kann Kontakt herstellen zwecks anwaltlicher Vertretungsübernahme?

info@intensivstationen.net

t.me/TomLausen
Masken gegen Kinder, die sich nicht gegen vollkommmen verantwortungslose Erwachsene, sprich verantwortungslose Politiker und teilweise auch Eltern wehren konnten, war illegal.

Ich habe zum Verfahren ein Interview an Kontrafunk gegeben. Ich denke, damit ist alles geklärt.

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/lehrerzimmer/lehrerzimmer-maskenzwang-fuer-kinder-in-schleswig-holstein-war-unrecht-keine-brauchbaren-zahlen-zum-lehrermangel-in-nrw

T.me/TomLausen

Рекорддор

22.04.202523:59
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Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst популярдуу жазуулары

16.04.202517:20
Mit einer Gruppe von 5 Leuten waren wir in Bergamo, Dr. Gunter Frank gibt den ersten Bericht ab


https://youtu.be/gWbI_PYBFFY?si=UpvS69r-5EAfcfPS

T.me/TomLausen
„Maskenprozess“ endgültig beendet – Freispruch für Ruth Gadé rechtskräftig

Am 27. Februar sprach das Amtsgericht Hamburg-Harburg Ruth Gadé vom Vorwurf der Anstiftung zum Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses frei. Die Richterin stellte klar: Es kann nicht festgestellt werden, dass keine ärztliche Untersuchung stattgefunden hatte – und entschied für die Angeklagte.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Doch nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe kam sie zu dem Ergebnis, dass eine Fortführung des Verfahrens keine Aussicht auf Erfolg mehr bietet – und nahm die Berufung zurück.

Damit ist der Freispruch rechtskräftig. Ruth Gadé ist vollständig rehabilitiert.

Ein wichtiges Signal für alle, die sich mit einem Attest rechtmäßig von der Maskenpflicht befreien ließen – und für eine differenzierte rechtliche Aufarbeitung der Corona-Zeit.**

https://transition-news.org/maskenprozess-gegen-ruth-gade-staatsanwaltschaft-nimmt-berufung-zuruck

t.me/TomLausen
SIEG für die Grundschulkinder in Schleswig-Holstein

🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig – Regierung setzte politische Vorgaben durch!

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)

Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.

Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.

Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.

Was steht in den Akten?

„Zu den Punkten 1 (Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER bei >50 Inzidenz) und 3 (Ausnahmen durch Gesundheitsamt) besteht von hier kein Verhandlungsspielraum.

>> Es handelt sich um die Umsetzung zutreffender politischer Setzungen.<< “


- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.

- In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.

- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther CDU und Ministerin KARIN PRIEN CDU brockten das den Kleinsten ein.)

Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals. Nach 4,5 Jahren war nun die mdl. Hauptverhandlung zu der auch ich 3 umfangreiche Datenanalysen beitrug.

Warum?

Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Bundesland zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.

Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:

Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder, während die Verantwortungslosen an der Macht kleben.


Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.

Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung.
Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.

Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten demokratischen Institutionen während Corona die Augen.
Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zu hören bekommen. Das verspreche ich.

Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.

t.me/TomLausen
03.04.202517:03
Masken gegen Kinder, die sich nicht gegen vollkommmen verantwortungslose Erwachsene, sprich verantwortungslose Politiker und teilweise auch Eltern wehren konnten, war illegal.

Ich habe zum Verfahren ein Interview an Kontrafunk gegeben. Ich denke, damit ist alles geklärt.

https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/lehrerzimmer/lehrerzimmer-maskenzwang-fuer-kinder-in-schleswig-holstein-war-unrecht-keine-brauchbaren-zahlen-zum-lehrermangel-in-nrw

T.me/TomLausen
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IDA informiert
IDA-Standpunkt mit TOM LAUSEN:

"Es gab nie einen Gesundheitsnotstand!"

Am 22.2.25 war Tom Lausen in Heidelberg, im Gepäck brandneue Zahlen und Fakten.

👉 zum IDA-Standpunkt

In seinem zweistündigen Vortrag zeigt er auf, daß es nie einen Gesundheitsnotstand gab, aber während Corona sehr wohl die Weichen gestellt wurden: für die Destabilisierung unseres Gesundheitssystems, wie sie sich heute in hohen Krankenständen, insolventen Krankenhäusern und Krankenkassen zeigt.

Die Themen:

▫Begrüßung

▫Durch Nichtwissen-Wollen zurück ins Mittelalter

▫Die Destabilisierung der Gesundheitsämter

▫Die Destabilisierung der Kliniken

▫Die mentale Destabilisierung der Menschen

▫Die mentale Destabilisierung der Demokratie

▫Die mentale Destabilisierung der Gerichte

▫Propaganda

▫Corona in Baden-Württemberg

▫Zusammenfassung

www.ida-hd.de
@initiative_demokratie
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Prof.Dr.Stefan Hockertz Original Wissenschaft
22.04.202514:01
https://youtu.be/2uwZQk7yzHU

Mal wieder eine kurze Information zur Datenverarbeitung
Кайра бөлүшүлгөн:
Multipolar Magazin avatar
Multipolar Magazin
10.04.202506:46
✒️ In den Kaufverträgen für die Corona-mRNA-Präparate hat sich die Bundesregierung auf eine Haftungsfreistellung für die Hersteller eingelassen: Klagen Geschädigte vor Gericht, übernimmt der Staat die Kosten der Pharma-Anwälte. In über 1.000 Gerichtsverfahren ist so bislang ein zweistelliger Millionenbetrag an Biontech & Co. geflossen. Die Gerichte verlassen sich bei ihren Entscheidungen auf Gutachter, die von der Regierung abhängig sind – ein gravierender Interessenkonflikt, der von den Richtern ignoriert wird. Die AfD spricht vom „größten Justizskandal“ in der Geschichte der Bundesrepublik.
➠ Artikel lesen

alle bisherigen Beiträge: Artikel, Meldungen, tägliche Hinweise, Literatur. @multipolar_magazin
FragDenStaat.de depubliziert meine Anfrage, die definitiv eine IFG Anfrage ist, nach nur 2 Tagen am Ostermontag

Diese Nichtregierungsorganisationen, die den Anschein erwecken, bei der Erforschung der Wahrheit teilzunehmen, tun genau das Gegenteil, sie behindern die Aufklärung von Wahrheit. Sie zensieren und depublizieren, wie es der geltenden Fernseh- und Tagesschaumeinung hilft.

Am Ostermontag wurde meine Anfrage nach allen Akten, Emails und Notizen zu meinen Vorgängen beim PEI von dieser dem Staat scheinbar unterworfenen Plattform gelöscht bzw. depubliziert.

Eine Aufklärungsplattform, die nichts besseres zu tun hat, als die Aufklärung für alle am Ostermontag zu behindern, gehört nicht zu den „Guten“ und ist keine Aufklärungsplattform.

Dieser Satz auf deren Startseite ist eindeutig nicht korrekt:

Wir bringen Licht ins Dunkel der Behörden
Jede Person hat das Recht auf Informationen aus Politik und Verwaltung. FragDenStaat hilft Dir dabei, Dein Recht durchzusetzen. Mit investigativen Recherchen, strategischen Klagen und Mitmachaktionen kämpfen wir für Informationsfreiheit und staatliche Transparenz.“


Bitte Weiterverbreiten, damit deren Ruf sich an die Wirklichkeit anpassen kann.
19.04.202508:37
Ostergeschenk an das PEI

Da das Paul-Ehrlich-Institut meine Anfragen zum Teil 1 Jahr lang nicht beantwortet, möchte ich einmal hinter die Kulissen (Schiebewände auf Gleitschienen im Theater) schauen.

Ich möchte wissen, was man sich hinter meinem Rücken zu meinen Anfragen so schreibt. Und natürlich, warum das so lange dauert.

Dass sie immer noch massenweise Todesverdachtsmeldungen und schwere Nebenwirkungen bearbeiten ist zwar möglich, aber darf ja nicht der Grund sein, mir auf meine Fragen nicht zu antworten.

Jeder kann der Anfrage bei https://fragdenstaat.de/a/334062 folgen, das schafft Öffentlichkeit!

https://fragdenstaat.de/a/334062

T.me/TomLausen
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15.04.202505:56
„Zum Glück bekamen die Kinder noch Luft, weil die Masken nicht richtig saßen“

Heute begleiteten wir die 3. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag. Zwei Virologen wurden dazu einvernommen: der frühere Vorgänger von Prof. Dr. Drosten, Prof. Dr. Krüger – leider nur per Liveschaltung – sowie Prof. Dr. Kekulé.

Auch die heutigen Sachverständigen kritisierten genauso wie Prof. Dr. Stöhr und Prof. Dr. Streeck, dass man bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen die Gesamtauswirkungen hätte berücksichtigen müssen. Gemeint sind insbesondere die Kollateralschäden, die durch Lockdowns, Schulschließungen und die Isolation älterer Menschen entstanden sind.

Beide betonten unmissverständlich, dass von Anfang an bekannt war, dass Kinder nur eine marginale Rolle im Infektionsgeschehen spielen. "Das war Quälerei. Zum Glück bekamen die Kinder noch Luft, weil die Masken nicht richtig saßen“, so Prof. Dr. Krüger.

Konsens bestand auch darin, dass die Impfung nur für die vulnerablen Gruppen einen positiven Nutzen hatte, um schwere Verläufe zu verhindern. "Die Viruslast mit der Impfung zu verhindern, war zum Scheitern verurteilt“, so Krüger weiter. Auch dies sei der Öffentlichkeit falsch kommuniziert worden.

Da der Impfschutz laut beiden Virologen bei etwa 50 % liege und auch der Schutz vor schweren Verläufen rasch nachlasse, hätten Schnelltests es auch getan. Die Umstellung von 3G auf 2G sowie die damit verbundene Diskriminierung von Ungeimpften sei aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar gewesen.
Ihrer Einschätzung nach schien es vielmehr darum zu gehen, die Impfkampagne mit Nachdruck voranzutreiben.

Containment-Maßnahmen – so betonten beide – seien lediglich zu Beginn der Pandemie sinnvoll gewesen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern („Flatten the Curve“). Ansonsten sprachen sich beide für das schwedische Modell aus, auch wenn kritisiert wurde, dass ältere Menschen zu wenig geschützt wurden.

Eine ausführliche Reportage folgt in der kommenden Woche.
Leider stand Prof. Dr. Kekulé den Medien vor Ort nicht für ein Interview zur Verfügung.


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Klage gegen Corona-Verordnung aus formalen Gründen erfolgreich

LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025

Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.

>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<

Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.

Aber man sieht, dass die Regierungs-Trickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks gegen unsere Kinder durchkommen.

Sieg ist Sieg.
Sie werden uns einfach nicht los. Das ist entscheidend.

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat gestern eine Klage über die erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 1. bis 30. November 2020 für Grundschülerinnen und Grundschüler verhandelt (Az. 3 KN 36/20). Diese war mit einer Landesverordnung vom 30. Oktober 2020 eingeführt worden. Danach musste in der so genannten Kohorte im Unterricht, auf dem Schulhof und in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn eine 7 Tages-Inzidenz von 50 überschritten wurde.

Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben und festgestellt, dass die entsprechende Regelung unwirksam war. Der inhaltlichen Argumentation des Antragstellers ist der Senat dabei dennoch nicht gefolgt. Die Regelungen zur erweiterten Mund-Nasen-Bedeckungspflicht seien erforderlich gewesen. Um das zu beurteilen habe das Land Schleswig-Holstein aufgrund der begrenzten Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2 Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen Einschätzungsspielraum gehabt. Der Senat konnte nicht erkennen, dass dieser Einschätzungsspielraum überschritten wurde (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung).

Es habe auch keine weniger einschneidenden Maßnahmen gegeben (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung). So wäre etwa der vollständige Verzicht auf Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler gravierender gewesen. Zwar greife die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in deren Grundrechte ein. Allerdings habe die betreffende Regelung dazu gedient, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung -welch Verdrehung). Hierbei handele es sich um Rechtsgüter, denen unsere Verfassung ein besonders hohes Gewicht zukommen lasse. Es habe auch keine Anhaltspunkte gegeben, dass das Tragen von Alltagsmasken allgemein negative gesundheitliche Folgen habe (Anm.: Unfassbar, diese Ignoranz). Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen konnten und dies glaubhaft machen konnten, seien von der Tragepflicht ausgenommen gewesen.

Letztlich hat der Senat dem Antrag aus formalen Gründen dennoch stattgegeben. Das begründet das Gericht damit, dass die Landesregierung zwar der damaligen Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach § 32 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Befugnis übertragen hatte, die Landesverordnung zu erlassen, gegen die sich der Antrag richtet. Die Wirksamkeit dieser Übertragung war aber von Anfang an befristet. Nach Überzeugung des Senats hätte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur deshalb nur Regelungen für den Zeitraum, für den ihr die Ermächtigung übertragen worden war, treffen dürfen.
Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe.



https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich

t.me/TomLausen
21.04.202518:24
Teil 2 zu fragdenstaat. De

Am Ostermontag, dem 21. April 2025, hat die Plattform FragDenStaat.de meine Anfrage an PEI depubliziert. Es handelte sich um eine klassische Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit folgendem Inhalt:

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Die Begründung für die Löschung:

“Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes.”

Diese Behauptung ist rechtlich falsch. Das Bundesverwaltungsgericht hat längst klargestellt, dass auch die interne Kommunikation zu IFG-Anträgen selbst unter das IFG fallen kann –
sofern sie dokumentiert vorliegt, was hier zweifellos gegeben ist. Es geht nicht um persönliche Meinungen oder mündliche Einschätzungen, sondern um schriftlich vorhandene Verwaltungsvorgänge. FragDenStaat setzt sich hier eigenmächtig über den gesetzlichen Rahmen hinweg.

Der Vorwurf wiegt schwer:
Eine Plattform, die vorgibt, Transparenz durchzusetzen, zensiert eine zulässige Anfrage –
ausgerechnet am Ostermontag, wo traditionell besonders gern unter dem Radar gehandelt wird.

Das Ziel meiner Anfrage war die Aufklärung der schleppenden, teilweise ignorierten Bearbeitung meiner bisherigen Anträge. Dieses Interesse ist nicht nur legitim – es ist Ausdruck demokratischer Kontrolle.

Die Eigenbeschreibung von FragDenStaat klingt inzwischen wie Hohn:

„Wir bringen Licht ins Dunkel der Behörden […] FragDenStaat hilft Dir dabei, Dein Recht durchzusetzen.“

In Wirklichkeit wird hier offenbar vor allem das Licht abgeschaltet, wenn es kritisch wird.

Bitte weiterverbreiten. Demokratie braucht Transparenz, nicht PR.

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