Heute vor genau drei Jahren kam es zu dem historischen Ereignis, dass im deutschen Bundestag darüber abgestimmt wurde, ob eine nicht ausreichend getestete Genimpfung, die in den Zulassungsstudien, welche viel zu früh entblindet wurden und erhebliche Mängel aufwiesen, weder zeigte, dass sie Leben rettet, noch dass sie einen Fremdschutz bietet, für alle Bürger ab 18 Jahren verpflichtend sein soll. Das Grundrecht auf körperliche Unversertheit stand auf dem Spiel. Mit der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hatte man bereits signalisiert, dass auch dieses Grundrecht vom Tisch gewischt werden kann.
Zu dem Zeitpunkt hatten alle Menschen ein Impfangebot erhalten und jeder und jeder, die diese experimentelle Behandlung in Anspruch nehmen wollte, konnte das, meist ohne je wirklich aufgeklärt worden zu sein, tun. Die enormen potentiellen Risiken und die fehlende Wirksamkeit waren den Fachleuten im RKI, dem Gesundheitsministerium und bei der europäischen Arzneimittelagentur bekannt.
Die Bundestagsabgeordneten hatten die Pflicht und die Möglichkeit sich darüber vor der Abstimmung zu informieren. Einige Redebeiträge am 7. April 2022 fassten alle relevanten Fakten zusammen und ließen eigentlich nur den Schluss zu, gegen diesen Irrsinn zu stimmen.
Doch trotzdem stimmten 296 Abgeordnete für genau diese Impfpflicht. Zum Glück hatten 378 Abgeordnete genügend Sachverstand, um dieser allgemeinen Impfpflicht eine Abfuhr zu erteilen.
Wie sollen die Bürger in diesem Land der Politik vertrauen können, wenn es zu solch offenkundig unverhältnismäßigen Gesetzesvorschlägen kommt und diese sogar Zustimmung erhalten? Bis heute hat sich meiner Kenntnis nach keiner der beteiligten Befürworter und Initiatoren für diesen Angriff auf die körperliche Unversertheit von Millionen von Menschen entschuldigt.
Zeit wäre es aber!