Es klingt schrecklich und bestätigt leider, wovor wir schon lange warnen: Forscher aus Greifswald und Salzburg bestätigen einen Fall von "vakzin-induzierter immunthrombotischer Thrombozytopenie".
Einfach gesagt: Der Körper greift seine eigenen Blutplättchen an, was sowohl zu Blutungen als auch zu gefährlichen Blutgerinnseln führen kann, also zu Herzinfarkten, Lungenembolien und Schlaganfällen, wie in diesem Fall.
Während die Regierung weiter Milliarden in die Pharmaindustrie pumpt, häufen sich Berichte über plötzliche und unerwartete medizinische Notfälle – sogar bei Kindern!
Höchste Zeit, diese Nebenwirkungen ernst zu nehmen und die Vertuschung zu beenden!
SIEG für die Grundschulkinder in Schleswig-Holstein
🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig– Regierung setzte politische Vorgaben durch!
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)
Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.
Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.
Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.
Was steht in den Akten?
„Zu den Punkten 1 (Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER bei >50 Inzidenz) und 3 (Ausnahmen durch Gesundheitsamt) besteht von hier kein Verhandlungsspielraum.
>> Es handelt sich um die Umsetzung zutreffender politischer Setzungen.<< “
- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.
- In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.
- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther CDU und Ministerin KARIN PRIEN CDU brockten das den Kleinsten ein.)
Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals. Nach 4,5 Jahren war nun die mdl. Hauptverhandlung zu der auch ich 3 umfangreiche Datenanalysen beitrug.
Warum?
Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Bundesland zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.
Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:
Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder, während die Verantwortungslosen an der Macht kleben.
Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.
Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung. Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.
Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten demokratischen Institutionen während Corona die Augen. Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zu hören bekommen. Das verspreche ich.
Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.
Eine brandneue von Experten begutachteten Studie von Kenji Yamamoto mit dem Titel „Need for validation of vaccination programs“ (Notwendigkeit der Validierung von Impfprogrammen) wurde in Discover Medicine von Springer Nature veröffentlicht.
♦️Darin werden mehrere Todesfälle bei Kindern mit den für dieses Alter üblichen Impfungen in Verbindung gebracht.
📍Die Studie ergab auch, dass mehrere Kinder plötzlich starben, nachdem sie die Standardimpfungen für Kinder erhalten hatten. Nach Yamamoto fordern nun japanische Experten eine dringende Neubewertung der globalen Impfprogramme, insbesondere der mRNA-„Impfstoffe“.
❗️Yamamotos Erkenntnisse stützen sich auf die zunehmenden Beweise für eine durch Impfstoffe verursachte Immunschwäche und einen starken Anstieg der Nebenwirkungen. Japan hat seit der Einführung des „Impfstoffs“ gegen COVID über 600.000 zusätzliche Todesfälle verzeichnet.
Doch obwohl die Pandemie schon lange vorbei ist und die Akzeptanz des „Impfstoffs“ nachlässt, sind die Todesfälle weiterhin zu beklagen, wie auch die laufenden Vorfälle bei den Piloten weiterhin zeigen.
📍Besonders besorgniserregend ist die steigende Zahl der Todesfälle bei Kindern, die Corona-Injektionen erhalten haben. Im Rahmen der Studie analysierte Yamamoto Dutzende ungeklärter Todesfälle bei Kindern in Japan.
Er stellte fest, dass die Zahl der plötzlichen und mysteriösen Todesfälle bei Kindern in die Höhe schoss, nachdem japanische Kinder Covid-Impfstoffe erhalten hatten. Yamamoto untersuchte drei ungeklärte Todesfälle bei Kindern, die innerhalb eines Tages nach einer Routineimpfung auftraten.
❗️Trotz detaillierter Autopsieberichte stuften also Experten diese Fälle als „Kausalität nicht einschätzbar“ ein. Diese Einstufung veranlasste Yamamoto zu der Frage, ob externer Druck oder Interessenkonflikte eine ordnungsgemäße Bewertung der Impfstoffsicherheit behindern könnten.
Yamamoto weist auf grundlegende Mängel bei der Überwachung und Klassifizierung von Impfstoffen hin. Er betont, dass die meisten Todesfälle, die unmittelbar nach einer Impfung auftreten, systematisch als „nicht beurteilbar“ eingestuft werden, anstatt gründlich untersucht zu werden.
🔥Der Arzt argumentiert, dass die Impfpolitik vor wissenschaftlicher Kontrolle abgeschirmt wurde. Aufsichtsbehörden und Brancheninsider wischen die wachsenden Bedenken beiseite, ohne die langfristige Sicherheit zu validieren.
📍Er empfiehlt nachdrücklich, laufende Programme auszusetzen, bis umfassende, doppelblinde, langfristige klinische Studien die Sicherheit bestätigen können.
Sogar die ehemalige Chefwissenschaftlerin von Moderna spricht von einem Tsunami künftiger mRNA-Injektionen! Doch wogegen werden die neuen Gentherapien entwickelt? Und wer steckt hinter der Finanzierung?
Vielleicht einfach noch einmal eine Zusammenfassung, warum ich seit vielen Jahren nach der Sendung von Lanz erstmals eine Kotzkrampf als Interessenvertreter der Impfgeschädigten empfand, als diese Frau dort auftrat.
Sie hat so unfassbar viele Menschen, die sie in die Impfung trieb, auf dem Gewissen, dass sie als gute Pharmalobbyistin bitte aus dem Ethikrat zurück tritt und sich in der Bevölkerung nicht mehr blicken lässt. Das wäre mein sehr privater Wunsch.
Morgen findet die dritte Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag statt. Angehört werden die beiden Virologen Prof. Dr. Detlev Krüger, der Vorgänger von Drosten an der Charité, und Prof. Dr. Kekulé, der gerade bei Lanz einen recht soliden Auftritt hingelegt hat. Ich werde berichten.
Seit März kann man sich hierzulande gegen Chikungunya-Fieber impfen lassen: Der attenuierte Lebend-Impfstoff Ixchiq® von Valneva ist jetzt in Deutschland im Handel. Die Zulassung hatte der attenuierte Lebendimpfstoff Ixchiq® von dem französisch-österreichischen Unternehmen Valneva bereits im Juni 2024 erhalten. Er war damit der erste zugelassene Impfstoff gegen das Chikungunya-Virus (CHIKV) in der Europäischen Union. Anfang März kam Ixchiq nun in Deutschland in den Handel. Die Impfung ist für Erwachsene ab 18 Jahren zugelassen.Das Chikungunya-Virus, ein behülltes RNA-Virus aus der Gattung Alphavirus, löst hohes Fieber, Hautausschläge sowie Muskel- und starke Gelenkschmerzen aus, die Monate anhalten können. Stark verbreitet ist der Erreger in tropischen Gebieten, vor allem Südamerika, Afrika und Südostasien. In Europa ist die Erkrankung bislang nicht heimisch, das Risiko einer Ausbreitung steigt aber. Grund dafür ist die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), die als ein Überträger gilt und sich durch den Klimawandel inzwischen in mehreren europäischen Ländern – darunter Deutschland – etabliert hat. Der Impfstoff Ixchiq kommt als Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung in den Markt. Er enthält Chikungunya-Viren (CHIKV), die in Vero-Zellen, einer aus der Grünen Meerkatze stammenden Zelllinie, produziert wurden und schlecht vermehrungsfähig sind. Den Impfviren (Δ5nsP3-Stamm) wurde gentechnisch eine 183-Nukleotid-Deletion im nsP3-Gen eingeführt, das für das nicht-strukturelle Replikase-Komplexprotein nsP3 codiert. Dadurch wird die Replikation des Virus in vivo abgeschwächt. Für die Immunisierung wird eine Einzeldosis von 0,5 ml intramuskulär verabreicht. Ob eine Auffrischungsimpfung nötig wird, ist noch unklar. Der Impfstoff sollte bei 2 bis 8 °C gelagert werden, ist kühlkettenpflichtig und darf nicht eingefroren werden. Er ist ungeöffnet zwei Jahre haltbar; nach der Rekonstitution sollte er innerhalb von zwei Stunden verwendet we rden. Wirksamkeit über Antikörpertiter bestimmt Zur Wirksamkeit von Ixchiq liegen keine Daten vor, heißt es in den Fachinformationen zum Präparat von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Die klinische Wirksamkeit des Impfstoffs wurde aus einem Surrogatparameter, dem CHIKV-spezifischen neutralisierenden Antikörpertiter nach der Impfung, abgeleitet. In der Zulassungsstudie VLA1553-301 mit 4115 Probanden wiesen 98,9 Prozent der Geimpften 28 Tage nach der Impfung Antikörpertiter auf, die als protektiv gelten. Da noch keine Daten zur Immunogenität und Sicherheit für Kinder und Jugendliche vorliegen, ist der Impfstoff ab 18 Jahren einzusetzen. Als Lebendimpfstoff ist er bei immunsupprimierten oder -defizienten Personen kontraindiziert. Die Impfviren können ins Blut, in den Urin und eventuell andere Körperflüssigkeiten gelangen. Bei 90 Prozent der geimpften Personen wurde drei Tage nach der Impfung eine Impfvirämie festgestellt. Der Anteil der Geimpften mit nachweisbarem Virus im Blut ging rasch zurück und 15 Tage nach der Impfung wurde keine Impfvirämie mehr festgestellt. Zur Sicherheit sollten Personen, denen Ixchiq verabreicht wurde, für mindestens vier Wochen nach der Impfung kein Blut spenden, heißt es in der Fachinformation.
WHO erzielt Grundsatzeinigung über weltweites Pandemieabkommen Mehr als drei Jahre sprach die WHO über ein Abkommen, das künftige Pandemien vorbeugen soll. Nun wurde eins erreicht. Die Mitgliedsländer müssen noch zustimmen. Nach mehr als dreijährigen Gesprächen über ein internationales Abkommen zur Vorbeugung von Pandemien ist nach Angaben der Co-Verhandlungsleiterin Anne-Claire Amprou eine Grundsatzeinigung zustande gekommen. Worum es in dem Abkommen inhaltlich geht, ist bislang unklar. Der Beschluss, ein internationales Pandemieabkommen auszuarbeiten, war im Dezember 2021 von den 194 WHO-Mitgliedstaaten gefasst worden, um Lehren aus der Coronakrise zu ziehen. Anfang der Woche war in Genf eine neue Verhandlungsrunde gestartet, nachdem die Verhandlungen im Mai 2024 vorerst gescheitert waren. Am Dienstag wollen sich die Unterhändler erneut treffen und den endgültigen Text verabschieden. Zudem müssten die Regierungen der WHO-Mitgliedsstaaten zustimmen. Das Abkommen geht auf den damaligen Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, zurück, der den Vorschlag zur Erarbeitung im November 2020 aufbrachte. Die Vereinigten Staaten hatten die Verhandlungen Anfang des Jahres verlassen. US-Präsident Donald Trump hatte in einem Dekret angeordnet, aus der WHO auszutreten.
Ärztekammer und Landkreistag fordern Corona-Kommission
Die Bundesärztekammer und der Deutsche Landkreistag drängen auf eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen. Ziel sei es, das Leid vieler Betroffener ernst zu nehmen – und für zukünftige Pandemien besser gewappnet zu sein.
Gedenktag für Impftote und Geschädigte: Ich fordere, dass ein Tag zum Gedenken der Impftoten und der durch die Impfung Verletzten eingerichtet wird.
Wir hatten in den letzten beiden Monaten wieder 11 Meldungen über den Tod von Mandanten. Das Alter reichte von einer 23jährigen Frau bis zu einem 68jährigen Mann.
Wer nicht tagtäglich damit zu kämpfen hat, sieht nicht, welches unfassbare Leid hier hunderttausenden Menschen zugefügt wurde.
Ich wollte wissen, ob Drosten vom BND-Laborgezwitscher des Corona Virus wusste.
Und wenn nicht? Was bedeutet das für seine Reputation, wenn man es ihm nicht erzählte?
Und wenn doch, was bedeutet das dann für seinen Angriff auf Prof. Wiesendanger?
Nun, wusste er es oder nicht? Jede Antwort wäre schlecht für Prof. Drosten, aber nun ist die Antwort der Bundesregierung da, die ist jetzt auch noch schlecht für die Bundesregierung!
Ein Laborunfall in China und wer es wusste betrifft das Staatswohl ?😁
>> Wenn Drosten es wusste, ist sein Verhalten fragwürdig.
>> Wenn er es nicht wusste, ist seine Rolle politisch degradiert.
>> Und dass niemand antworten darf, stellt alle in ein schiefes Licht – auch die Bundesregierung.
Dass nichts gewesen sei, kann man nun nicht mehr behaupten, ohne unglaubwürdig zu wirken.
Ja, das Ganze nagt. An der Glaubwürdigkeit. An der Wissenschaft. Und an der Demokratie.
WHO erzielt Grundsatzeinigung über weltweites Pandemieabkommen Mehr als drei Jahre sprach die WHO über ein Abkommen, das künftige Pandemien vorbeugen soll. Nun wurde eins erreicht. Die Mitgliedsländer müssen noch zustimmen. Nach mehr als dreijährigen Gesprächen über ein internationales Abkommen zur Vorbeugung von Pandemien ist nach Angaben der Co-Verhandlungsleiterin Anne-Claire Amprou eine Grundsatzeinigung zustande gekommen. Worum es in dem Abkommen inhaltlich geht, ist bislang unklar. Der Beschluss, ein internationales Pandemieabkommen auszuarbeiten, war im Dezember 2021 von den 194 WHO-Mitgliedstaaten gefasst worden, um Lehren aus der Coronakrise zu ziehen. Anfang der Woche war in Genf eine neue Verhandlungsrunde gestartet, nachdem die Verhandlungen im Mai 2024 vorerst gescheitert waren. Am Dienstag wollen sich die Unterhändler erneut treffen und den endgültigen Text verabschieden. Zudem müssten die Regierungen der WHO-Mitgliedsstaaten zustimmen. Das Abkommen geht auf den damaligen Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, zurück, der den Vorschlag zur Erarbeitung im November 2020 aufbrachte. Die Vereinigten Staaten hatten die Verhandlungen Anfang des Jahres verlassen. US-Präsident Donald Trump hatte in einem Dekret angeordnet, aus der WHO auszutreten.
Morgen findet die dritte Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag statt. Angehört werden die beiden Virologen Prof. Dr. Detlev Krüger, der Vorgänger von Drosten an der Charité, und Prof. Dr. Kekulé, der gerade bei Lanz einen recht soliden Auftritt hingelegt hat. Ich werde berichten.
Vielleicht einfach noch einmal eine Zusammenfassung, warum ich seit vielen Jahren nach der Sendung von Lanz erstmals eine Kotzkrampf als Interessenvertreter der Impfgeschädigten empfand, als diese Frau dort auftrat.
Sie hat so unfassbar viele Menschen, die sie in die Impfung trieb, auf dem Gewissen, dass sie als gute Pharmalobbyistin bitte aus dem Ethikrat zurück tritt und sich in der Bevölkerung nicht mehr blicken lässt. Das wäre mein sehr privater Wunsch.
Die Corona-Täter! - Im neuen Wochenkommentar geht es heute um eine Corona-Aufarbeitung. Allerdings nicht um den Etikettenschwindel von Politik und Medien, wir schauen wirklich hinter die Kulissen dieses Mega-Skandals.
Lauterbach bei Lanz: „Hätten härter in die Einschränkungen hineingehen müssen“
Schulschließungen, Ausgangssperren und Impfpflicht – trotz ständiger Forderung fehlt bis heute eine bundespolitische Aufarbeitung der Corona-Pandemie. In der prominent besetzten ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ zeigt sich bei diesem Thema, wie weit auch heute noch die Wahrnehmung auseinandergeht.
Sneak Preview zur heutigen knallharten Corona- Aufarbeitungs-Sendung bei Lanz (ZDF 23:15): - „Das mit dem Buch auf der Parkbank war drüber“ - „Irgendwas mussten wir ja machen“ - „Masken wichtiges Instrument“ - „Flatterband um Rodelhänge und Spielplätze lassen wir in der nächsten Pandemie eher weg“
Grundrechte in der Pandemie Verfassungsgericht prüft Corona-Lockdown in Sachsen
Vor vier Jahren gewährten die Richter im Eilverfahren Sachsens Regierung einen weiten Entscheidungsspielraum bei den Corona-Maßnahmen – trotz einiger Zweifel. Am 11. April wollen sie die Verordnung gründlicher prüfen. Dresden. Der sächsische Verfassungsgerichtshof will am 11. April in einer mündlichen Verhandlung den Corona-Lockdown im Winter 2021 überprüfen. Die Kläger, 38 Landtagsabgeordnete der AfD, stellen mit ihrem Normenkontrollantrag die Rechtmäßigkeit der damals geltenden Corona-Schutzverordnungen infrage. Ihren Eilantrag lehnte das Gericht vor vier Jahren ab. Es wurde damals zwar betont, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie die Grundrechte der Menschen gravierend beschränken. Die Richter räumten dem Gesundheitsministerium jedoch unter dem Eindruck der hohen Gefahr für „Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen“ einen weiten Entscheidungsspielraum ein. Nach der vorläufigen Prüfung im Eilverfahren entschieden die Richter damals „ungeachtet gewichtiger Zweifel“, dass die Verbote und Schließungen nicht unverhältnismäßig gewesen seien. Den Normenkontrollantrag der AfD-Abgeordneten nimmt das Verfassungsgericht nun zum Anlass, die Verordnungen gründlich auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Die Kläger wenden sich unter anderem gegen die Kontaktbeschränkungen, die Abstandsregelungen, die Mini-Hochzeiten und Beerdigungen mit höchsten zehn Personen, die Ausgangssperre, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, das Verbot von Vereinssport, die Schließung der Gastronomie und die Beschränkung der Demonstrationsfreiheit. Belastung der Intensivstationen Das Gesundheitsministerium nimmt die Verhandlung offenbar ernst. Es hat auf einen Fragenkatalog mit Schriftsätzen und einer 126-seitigen Anlage reagiert. Vertreten wird der Freistaat in diesem sowie bisher in allen anderen gerichtlichen Corona-Verfahren von Jürgen Rühmann. Der Rechtsanwalt war früher Leiter des Juristischen Dienstes des Landtags, Präsident des Sächsischen Finanzgerichts sowie Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs. Joachim Keiler, AfD-Landtagsabgeordneter und Rechtsanwalt, verhandelt vor Gericht für die Kläger. Das Gericht hat den Prozessparteien eine Liste mit Fragen vorgelegt, zu denen sie in der mündlichen Verhandlung vertieft Stellung nehmen sollen. Dazu gehört beispielsweise die Einschätzung der Lage im Winter vor vier Jahren durch die Regierung. Das Ressort von Ministerin Petra Köpping (SPD) soll Auskunft geben über die Auslastung der sächsischen Krankenhäuser und insbesondere der Intensivstationen von Mitte Dezember 2020 bis Mitte Februar 2021. Ob es Bemühungen gab, die Kapazitäten in den Krankenhäusern zu erhöhen, soll ebenfalls erörtert werden.
Den Bock zum Gärtner machen. Am Ende nur konsequent, aus deren Logik!
„Werden Sie Gesundheitsminister, Hendrik Streeck?“ Hendrik Streeck war während Corona viel gefragt. Jetzt schrieb der Virologe einen Thriller, wurde in den Bundestag gewählt und nahm an den Koalitionsverhandlungen teil. Strebt er einen Posten im Kabinett von Friedrich Merz an? Ein Gespräch Hendrik Streeck hat dieser Tage viele Rollen: Er tourt durch das Land, um seinen neuen Thriller Das Institut – Im Schatten der Wissenschaft der Öffentlichkeit zu präsentieren. Gleichzeitig ist er in Berlin bei den Koalitionsverhandlungen dabei. Immerhin sitzt er seit Kurzem für die Bonner CDU im Bundestag. Der Freitag traf Streeck in dieser Zeit mehrfach zum Gespräch. Es ging um den Ursprung von Corona, die Gefahr durch Biowaffen und die Frage, ob er der nächste Gesundheitsminister wird. der Freitag: Herr Streeck, kürzlich haben „Zeit“ und „Süddeutsche Zeitung“ eine Recherche vorgelegt, wonach der Bundesnachrichtendienst seit 2020 davon ausgeht, dass Corona aus dem Labor kommt. Stimmt das?
13 Millionen Euro: Wie Pharma-Anwälte mit Steuergeld über 1.000 Klagen von Corona-Impfgeschädigten abwehren
In den Kaufverträgen für die Corona-mRNA-Präparate hat sich die Bundesregierung auf eine Haftungsfreistellung für die Hersteller eingelassen: Klagen Geschädigte vor Gericht, übernimmt der Staat die Kosten der Pharma-Anwälte. In über 1.000 Gerichtsverfahren ist so bislang ein zweistelliger Millionenbetrag an Biontech & Co. geflossen. Die Gerichte verlassen sich bei ihren Entscheidungen auf Gutachter, die von der Regierung abhängig sind – ein gravierender Interessenkonflikt, der von den Richtern ignoriert wird. Die AfD spricht vom „größten Justizskandal“ in der Geschichte der Bundesrepublik.
Die im Zusammenhang mit einem Corona-Betrugsverfahren durchgeführte Hausdurchsuchung bei einem Saarbrücker Rechtsanwalt war rechtswidrig. Dies hat das Landgericht entschieden.
Gegen den zuständigen Staatsanwalt prüft die Generalstaatsanwaltschaft den Verdacht der Verfolgung Unschuldiger.
Ärztekammer und Landkreistag fordern Corona-Kommission
Die Bundesärztekammer und der Deutsche Landkreistag drängen auf eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen. Ziel sei es, das Leid vieler Betroffener ernst zu nehmen – und für zukünftige Pandemien besser gewappnet zu sein.