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Zitat:
Angesichts dessen ist es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass das derzeitige Sozialsystem in seiner jetzigen Form in zehn Jahren nicht mehr existieren wird.
Insbesondere die Kranken- und Pflegeversicherung sowie das Bürgergeld werden schon bald nicht mehr finanzierbar sein.
*Die Feindstaatenklausel ist eine Klausel in den Art. 53 UN-Charta und Art. 107 sowie ein Halbsatz in Art. 77 Charta der Vereinten Nationen, wonach gegen so genannte Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmittel ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Die Feindstaatenklauseln wurden durch Resolution 49/58 der Generalversammlung vom 9. Dezember 1994 offiziell für „hinfällig“ (“obsolete”) erklärt,der Passus ist jedoch weiterhin in der Satzung enthalten.
Sie schlossen auch militärische Interventionen mit ein. Als „Feindstaaten“ wurden in Artikel 53 jene Staaten definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines Signatarstaates der UN-Charta waren (also primär das Deutsche Reich und japanische Kaiserreich).