Wenn Politiker über dem Gesetz stehen
Wenn du als normaler Bürger jemanden beleidigst, hat die betroffene Person mit etwas Glück die Möglichkeit, eine Verurteilung zu erwirken. Beleidigst du jedoch einen Politiker oder verfasst einen harmlosen Text, der ihm nicht zusagt – während dieser Politiker aktiv gegen unsere Grundrechte durch Maßnahmen wie Chatkontrolle oder Vorratsdatenspeicherung agiert – drohen dir gemäß § 188 StGB bis zu fünf Jahre Haft.
Das erscheint ungerecht, denn während die Beleidigung eines „normalen“ Bürgers als Bagatelldelikt gilt, wird die Majestätsbeleidigung gegenüber politischen Amtsträgern schwerer gewichtet als jede Form der Volksverachtung, unabhängig von den Taten des Politikers.
Die Empfindlichkeiten der Mächtigen scheinen über die der Bürger hinauszugehen, und der Bürger hat sich dem zu fügen. § 188 in seiner aktuellen Form ist nichts anderes als eine moderne Ausprägung des ursprünglichen § 188 und sollte abgeschafft werden!
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