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Repostlarni yashirish
14.02.202506:17
Wie Rockefeller die Naturmedizin bekämpfte!

Hier gefunden

🔗🌳 Gesundbrunnen Allerlei
20.01.202507:21
Wichtige juristische Artikel von Prof. Dietrich Murswiek
zum deutschen VERFASSUNGSSCHUTZ
15.01.202506:30
Bitte mitzeichnen
(Frist bis 23.01.2025, noch 20.000 Unterschriften benötigt, Link ganz unten)

Petition an den Deutschen Bundestag zur rechtsverbindlichen Sicherung von Selbständigkeit im Bildungs- und Kulturbereich

Hallo ihr Lieben,
da einige von euch hier im Bildungs- und Kulturbereich selbständig arbeiten, betrifft euch das Thema direkt und unmittelbar - sowohl im Rahmen eurer Vertragsgestaltung als auch auf der Ebene eures Lebensmodells.
Ebenso betrifft es euch oder eure Freunde, wenn ihr bspw. eure Kinder in die Tanz- oder Musikschule schickt und dort von selbständigen Lehrer*innen unterrichten lasst - oder Menschen ein Bildungshaus betreiben, wo selbständig arbeitende Menschen Kurse für Transformationskompetenz o. was auch immer anbieten - auch diese Möglichkeit wankt gerade. Daher bitte mitzeichnen, damit es rechtsverbindliche, für alle klare und Orientierung gebende Regelung gibt.

HINTERGRUND
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und deren Spitzenverbände nehmen das Herrenberg-Urteil, das eine Einzelfallentscheidung des BSG darstellt, zum Anlass, den Kriterienkatalog zu ändern und stufen nun immer häufiger freiberufliche Lehrtätigkeiten und künstlerische Dienstleistungen als scheinselbstständig ein, obwohl viele Lehrkräfte und Soloselbstständige bewusst die Freiberuflichkeit gewählt haben und diese aktiv in ihrer Arbeit umsetzen und leben. Wenn die DRV Scheinselbstständigkeit feststellt, zwingt das Bildungseinrichtungen und andere Auftraggeber zu enormen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen – eine finanzielle Belastung, die keine dieser Einrichtungen tragen kann und welche zwangsläufig zu massiven Einschnitten, Schließungen und dem Verlust unverzichtbarer Kultur- und Bildungsangebote führen würde. Einschränkungen der Freiberuflichkeit bedrohen die Struktur und Vielfalt der Bildungs- und Kultureinrichtungen. Kürzungen im Bildungs- und Kulturangebot und höhere Kosten würden vor allem jene treffen, die auf bezahlbare Bildung und Kultur angewiesen sind (Endverbraucher). Das Herrenberg-Urteil und dessen Auslegung durch die DRV gefährden die Existenz zehntausender freiberuflicher Lehrkräfte und Soloselbstständiger und ein über Generationen gewachsenes Bildungs- und Kultursystem.

ZIEL der PETITION
1. Freiberuflichkeit erhalten
2. Einführung eines klaren Kriterienkatalogs für Selbstständigkeit
3. Recht auf Selbstbestimmung
4. Schnellprüfung für bereits sozialversicherte Selbstständige
5. Straffreie Übergangszeit und Schutz vor Rückforderungen

MITZEICHNEN
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2024/_11/_15/Petition_174929.nc.html
01.02.202522:32
WISSEN DIE C-IMPFÄRZTE, WAS DIESES BGH-URTEIL BEDEUTET?

Liebe Community,
Mit Urteil vom 5.11.2024 – VI ZR 188/23 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ausgeführt, dass mögliche Nebenwirkungen eines Medikaments

„im Aufklärungsgespräch vom aufklärenden Arzt ausdrücklich benannt werden müssen, selbst wenn dem Kläger zuvor der Aufklärungsbogen zum Selbststudium überlassen worden sein sollte. Die mündlich gebotene Vermittlung der Chancen und Risiken der Behandlung ‚im Großen und Ganzen‘ und damit einer allgemeinen Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren verlangt, dass diese Gefahren auch im Gespräch genannt werden. Lediglich ergänzend, das heißt zur Wiederholung des Gesagten (als Gedächtnisstütze), zur bildlichen Darstellung und zur Verbesserung des Verständnisses des mündlich Erläuterten und zur Vermittlung vertiefender Informationen, die hilfreich, für das Verständnis der Risiken aber nicht unbedingt notwendig sind, kann (muss aber nicht) auf Informationen in Textform Bezug genommen werden. Entgegen der Vorstellung des Berufungsgerichts entsteht das Gesamtbild der gebotenen Aufklärung nicht durch eine Zusammenfügung eines mündlichen und schriftlichen Teils, sondern es muss jedenfalls der für die selbstbestimmte Entscheidung notwendige Inhalt mündlich mitgeteilt werden. Nur so besteht für den Patienten die ausreichende Gelegenheit für (Rück)fragen im Gespräch und für den Arzt die Möglichkeit, Verständnisprobleme, Fehlvorstellungen, aber auch Ängste zu erkennen und auf sie unmittelbar und individuell zu reagieren“.

Wenn man das auf die C-Injektionen überträgt, bedeutet dies: Es genügte nicht, die Patienten auf das Aufklärungsmerkblatt des RKI zu verweisen. Die Risiken mussten vielmehr mündlich erläutert werden.

Konnten die Ärzte, die in der Hochphase der C-Impfkampagne die Injektionen verabreichten, insbesondere jene in den Impfstraßen, aber auch jene, die in ihren ambulanten Praxen entsprechende Aktionstage durchführten und damit einen beträchtlichen Publikumsandrang provozierten, diesen Anforderungen überhaupt genügen?

Wenn sie diesen Anforderungen NICHT genügten, stellt sich die Frage nach den rechtlichen Konsequenzen.

Die naheliegendste dieser Konsequenzen wäre eine zivilrechtliche Schadensersatzhaftung. Hier greifen die Gerichte aber zu einem Trick: Die Impfärzte hätten doch nur bei der staatlich angestoßenen Impfkampagne mitgewirkt und seien daher Beamte im haftungsrechtlichen Sinne. Wenn hier also jemand auf Schadensersatz hafte, dann nicht die Impfärzte selbst, sondern der Staat (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG). In diesem Sinne entschied z.B. das OLG Hamm (Urteil vom 19.6.2024 – 3 U 119/23) und zuvor schon das LG Dortmund (Urteil vom 1.6.2023 – 4 O 163/22).

Aber die unzureichende Impfaufklärung hat auch eine strafrechtliche Komponente. Denn eine Injektion ohne angemessene vorherige Risikoaufklärung stellt eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Körperverletzung dar. Wenn also mal ein Staatsanwalt genauer hinschaut, kann es für die C-Impfärzte ungemütlich werden.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
24.11.202412:08
RKI-Protokolle - Masken: Die Nichtevidenz war bekannt | Cicero Online
https://www.cicero.de/kultur/rki-protokolle-corona-nichtevidenz-masken
15.11.202409:37
https://tkp.at/2024/11/14/rki-bestaetigt-vor-gericht-echtheit-der-protokolle/
Multipolar-Mitherausgeber Paul Schreyer betonte nach der Urteilsverkündung, diese Bestätigung sei wesentlich, da das Leak damit „Beweiskraft in anderen Gerichtsverfahren“ habe. Die geleakten ungeschwärzten Protokolle könnten dort als bestätigte amtliche Dokumente gelten.
Repost qilingan:
🔆Thomas Külken avatar
🔆Thomas Külken
28.10.202410:36
Zur Frage der Verjährung:

Müssen die Covid-19-Injektionsgeschädigten, die ihre Injektionen (ausschließlich) im Jahre 2021 erhalten haben (und in den Jahren danach nicht mehr), wirklich befürchten, dass ihre Ansprüche zum 31.12.2024 (regelmäßig) verjähren?

Dazu einige Informationen:


https://t.me/RAWilfriedSchmitz
06.02.202511:40
Verhandlungen
Dr. Reiner Füllmich

Donnerstag 13. Februar, 9.15 Uhr
Montag, 17. Februar 2025, 09:15 Uhr,
Dienstag, 18. Februar 2025, 09:15 Uhr,
Freitag, 21. Februar 2025, 09:15 Uhr,
Mittwoch, 26. Februar 2025, 09:15 Uhr.
Montag, 10. März, 09:15 Uhr,
Dienstag, 18. März 2025, 09:15 Uhr,
Dienstag, 1. April 2025, 09:15 Uhr,
Dienstag, 15. April 2025, 09:15 Uhr,
Donnerstag, 24. April 2025, 09:15 Uhr,
Dienstag, 29. April 2025, 09:15 Uhr
03.11.202412:10
Die Corona-„Pandemie“ – eine weltweit koordinierte militärische Operation?

Es gibt zahlreiche Experten und Quellen, die diese Annahme bestätigen:

Dr. Steve Martin:
https://tkp.at/2023/12/10/dr-david-martin-an-sars-cov-2-wurde-seit-58-jahren-gearbeitet/

Sasha Latypova:
https://2020news.de/die-c-19-impfung-ist-eine-militaeroperation/
https://www.manova.news/artikel/das-unrechtmassige-gesetz
Am 29.10.2024 war schließlich aus den Niederlanden zu hören: „Mit offenen Worten erklärte die neue Gesundheitsministerin, dass sie Befehle der NATO und des Militärs auszuführen hat…“

Quelle:
https://tkp.at/2024/10/29/niederlande-nato-herrscht-im-gesundheitsministerium/

Dieses Geständnis bestätigt nur die Tatsache, dass das Militär in vielen Ländern von allem Anfang in das gesamte „Management“ der Corona-„Pandemie“ eingebunden war:

Einen guten Überblick gibt Dr. Stebels Substack vom 29.10.24: „War COVID eine weltweite Militäroperation unter Befehl der USA/BARDA?“, siehe:

https://drbine.substack.com/p/war-covid-eine-weltweite-militaroperation

Generalarzt Hans-Ulrich Holtherm übernahm hierzulande bekanntlich ab dem 1.3.2020 (!) die Leitung der neu geschaffenen Abteilung 6 „Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Nachhaltigkeit“ im BMG und damit zugleich faktisch die Fachaufsicht über das RKI, siehe hierzu u.a.:

https://wehrmed.de/fuehrung-organisation/eine-enorm-fordernde-aufgabe.html

Der Einsatz der Bundeswehr im Inneren mit derart weitreichenden Befugnissen ist evident mit dem Grundgesetz unvereinbar, siehe

https://tkp.at/2024/08/03/rki-files-belegen-den-verfassungswidrigen-einsatz-der-bundeswehr-im-inneren/

so dass mehrere Beobachter in diesem Kontext auch von einem regelrechten Staatsstreich sprechen, so u.a.:
https://tkp.at/2024/04/09/der-geheime-staatsstreich-wie-die-corona-putschisten-die-macht-uebernahmen/
Wurden also militärische Strukturen genutzt, um gegen die eigene Bevölkerung einen weltweit koordinierten Biowaffenangriff ausführen zu können?
Angesichts der o.g. dargelegten Fakten zieht auch sciencefiles.org in einem Beitrag vom 23.10.2024 mit dem Titel „Fast, als wäre ein Plan zur Bevölkerungsreduktion dahinter: Zeitverlaufsstudie der erheblichen Nebenwirkungen von COVID-19 Shots“ das Fazit (Zitat):
„Wenn Sie die Anzahl einer Bevölkerung ohne Krieg reduzieren wollten, dann bestünde ein Weg sicher darin, ein medizinisches Produkt gegen ein vermeintlich schweres Leiden auf den Markt zu bringen, das einer großen Zahl der Bevölkerung verabreicht wird, nicht hilft, aber auf lange Sicht schadet, …“
Quelle
https://sciencefiles.org/2024/10/23/fast-als-waere-ein-plan-zur-bevoelkerungsreduktion-dahinter-zeitverlaufsstudie-der-erheblichen-nebenwirkungen-von-covid-19-shots/
Diese Frage muss dringend aufgeklärt werden !!

@RAWilfriedSchmitz
Ko'rsatilgan 1 - 24 dan 45
Ko'proq funksiyalarni ochish uchun tizimga kiring.