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Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-
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267.77%ERR04.04.202516:52
‼️Klageverfahren Masern-Kombinationsimpfstoff / Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW‼️
In dem Klageverfahren gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff haben wir den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Das Verwaltungsgericht Köln hat unseren Antrag vor ein paar Wochen abgelehnt mit der Begründung, dass keine Dringlichkeit bestehen würde.
Gegen diese Entscheidung habe ich Beschwerde erhoben welche nun am 02.04.2025 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW verhandelt wurde.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in der Verhandlung versucht eine Vergleich zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und mir zu erreichen. Dabei hat das Oberverwaltungsgericht zum Ausdruck gebracht, dass es meiner Beschwerde aller Wahrscheinlichkeit nach stattgeben wird.
Trotzdem hat das Oberverwaltungsgericht dem Bundesministerium für Gesundheit die Möglichkeit eingeräumt einen Vergleich bis zum Verkündungstermin am 09.04.2025 zu schließen. Der Vergleich könnte so aussehen, dass das Bundesministerium für Gesundheit erklärt, dass bis zur Entscheidung in dem Hauptverfahren die Masernimpfpflicht ausgesetzt wird, wenn man sich für den Masern-Kombinationsimpfstoff entscheidet.
Dieser Vergleich würde unserer Antragsbegehren erfüllen hätte aber auch für das Bundesministerium für Gesundheit den Vorteil, dass die einstweilige Anordnung nicht erlassen werden muss. Die Kosten des Verfahrens müsste aber das Bundesministerium für Gesundheit tragen.
Bis zum 09.04.2025 hat nun das Bundesministerium für Gesundheit die Zeit um einen Vergleich abzuschließen. Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht in dem Verfahren eine Entscheidung treffen, welche nach jetzigen Stand für uns positiv ausfallen wird.
Über diese positive Entwicklung des Verfahrens freue ich mich sehr denn dadurch können auch andere Betroffene sowie Eltern bei ihrem Gesundheitsamt die Aussetzung der Masernimpfung durchsetzen und zwar bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Klageverfahren.
Ich würde mich von ganzem Herzen für alle Betroffenen freuen denn dann wird soviel Leid, Stress und Angst endlich ein Ende finden.
Damit alle Betroffenen die Aussetzung der Masernimpfung auch durchsetzen können habe ich bereits einen Muster-Antrag verfasst mit dem man ganz einfach und unkompliziert die Aussetzung der Masernimpfung beantragen kann.
Ihr müsst dann nicht extra selber einen Antrag verfassen sondern braucht einfach nur den Muster-Antrag nutzen.
Spätestens am 09.04.2025 werde ich hier den Muster-Antrag zur Verfügung stellen.
Selbstverständlich wie immer kostenlos.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
In dem Klageverfahren gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff haben wir den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Das Verwaltungsgericht Köln hat unseren Antrag vor ein paar Wochen abgelehnt mit der Begründung, dass keine Dringlichkeit bestehen würde.
Gegen diese Entscheidung habe ich Beschwerde erhoben welche nun am 02.04.2025 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW verhandelt wurde.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in der Verhandlung versucht eine Vergleich zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und mir zu erreichen. Dabei hat das Oberverwaltungsgericht zum Ausdruck gebracht, dass es meiner Beschwerde aller Wahrscheinlichkeit nach stattgeben wird.
Trotzdem hat das Oberverwaltungsgericht dem Bundesministerium für Gesundheit die Möglichkeit eingeräumt einen Vergleich bis zum Verkündungstermin am 09.04.2025 zu schließen. Der Vergleich könnte so aussehen, dass das Bundesministerium für Gesundheit erklärt, dass bis zur Entscheidung in dem Hauptverfahren die Masernimpfpflicht ausgesetzt wird, wenn man sich für den Masern-Kombinationsimpfstoff entscheidet.
Dieser Vergleich würde unserer Antragsbegehren erfüllen hätte aber auch für das Bundesministerium für Gesundheit den Vorteil, dass die einstweilige Anordnung nicht erlassen werden muss. Die Kosten des Verfahrens müsste aber das Bundesministerium für Gesundheit tragen.
Bis zum 09.04.2025 hat nun das Bundesministerium für Gesundheit die Zeit um einen Vergleich abzuschließen. Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht in dem Verfahren eine Entscheidung treffen, welche nach jetzigen Stand für uns positiv ausfallen wird.
Über diese positive Entwicklung des Verfahrens freue ich mich sehr denn dadurch können auch andere Betroffene sowie Eltern bei ihrem Gesundheitsamt die Aussetzung der Masernimpfung durchsetzen und zwar bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Klageverfahren.
Ich würde mich von ganzem Herzen für alle Betroffenen freuen denn dann wird soviel Leid, Stress und Angst endlich ein Ende finden.
Damit alle Betroffenen die Aussetzung der Masernimpfung auch durchsetzen können habe ich bereits einen Muster-Antrag verfasst mit dem man ganz einfach und unkompliziert die Aussetzung der Masernimpfung beantragen kann.
Ihr müsst dann nicht extra selber einen Antrag verfassen sondern braucht einfach nur den Muster-Antrag nutzen.
Spätestens am 09.04.2025 werde ich hier den Muster-Antrag zur Verfügung stellen.
Selbstverständlich wie immer kostenlos.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
02.04.202516:22
‼️Querdenkerin Raphaela Brenke nach Misshandlung durch JVA-Beamten in die JVA Willich verlegt‼️
Vor ein paar Wochen wurde die Querdenkerin Raphaela Brenke vom Landgericht Detmold zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt weil sie gegen Corona-Beschränkungen verstoßen hat und bei einer Demonstration den damaligen SPD-Generalsekretär Kühnert mit einem Ei beworfen haben soll. Das Landgericht Detmold hat mit seiner Entscheidung das Urteil des Amtsgericht Detmold bestätigt.
Seit Ende des letzten Jahr befindet sich die Querdenkerin bereits in U-Haft. Während der U-Haft wurde sie mehrfach von anderen Gefangenen angegriffen.
Vor einem Monat hat ein Justizvollzugsbeamter versucht Frau Brenke zu fixieren dabei hat er ihren Arm gebrochen. Der Bruch war so schlimm, dass sie mehrere Wochen im JVA-Krankenhaus in Fröndenberg behandelt werden musste. Einen Arm zu brechen benötigt sehr viel Kraft und kann nicht als bedauerlicher Unfall angesehen werden. Zudem ist Frau Brenke nur 173 Meter groß und wiegt ca. 65 Kilogramm. Eine Gefahr geht von ihr nicht mal ansatzweise aus. Diese massive Gewaltanwendung hat bewirkt, dass ihr Arm an mehreren Stellen gebrochen ist und mit Schrauben gestützt werden muss.
Nach der Behandlung im JVA-Krankenhaus wurde Frau Brenke wieder in die JVA-Köln verlegt, und zwar in die gleiche JVA in welcher auch der Justizvollzugsbeamte arbeitet der ihr den Arm gebrochen hat.
Zwischenzeitlich haben wir Strafanzeige gegen den Justizvollzugsbeamten erstattet.
JVA Köln verweigert die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt, obwohl der Justizvollzugsbeamte welcher Frau Brenke den Arm gebrochen hat weiterhin in der JVA arbeitet und dadurch auch Kontakt zu Frau Brenke hat.
Glücklicherweise konnten wir erreichen, dass Frau Brenke nun in die Justizvollzugsanstalt Willich verlegt wird. Die Anstaltsleitung der JVA Köln hat die Verlegung beharrlich verweigert erst mit Hilfe einer Rechtsanwältin wurde die Verlegung veranlasst.
Sicherheitsmaßnahmen und Einzelhaft
Obwohl Frau Brenke hier das Opfer ist, hat die JVA gegen Frau Brenke erhebliche Sicherheitsmaßnahmen und die Absonderung angeordnet. Das bedeutet, dass Frau Brenke keinen Kontakt zu anderen Gefangenen hat und 23 Stunden am Tag in einem fast leeren Haftraum verbringen muss. Radio und Fernsehen wurde ihr verboten. Lediglich eine Stunde am Tag darf Frau Brenke an die frische Luft gehen.
Frau Brenke wird wie ein Hochsicherheitsgefangener behandelt ob wohl die Querdenkerin nur unbedeutende Straftaten begangen hat. Andere Gefangene die schlimmere Straftaten begangen haben werden nicht mit solchen extrem Sicherheitsmaßnahmen belegt.
Ich hoffe, dass die Sicherheitsmaßnahmen jetzt in der neuen JVA schnellstmöglich aufgehoben werden.
Wir werden zudem prüfen lassen, ob eine Klage oder ein entsprechender Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer eine Erfolgsaussicht hat.
Ich bin nicht bereit einfach untätig zu bleiben ohne wenigstens zu versuchen Frau Brenke zu helfen. Diese extreme Verachtungen und Verweigerung von Menschenrechten ist schockierend.
Sobald es Neuigkeiten über die Situation von Frau Brenke gibt werde ich Euch hier berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Vor ein paar Wochen wurde die Querdenkerin Raphaela Brenke vom Landgericht Detmold zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt weil sie gegen Corona-Beschränkungen verstoßen hat und bei einer Demonstration den damaligen SPD-Generalsekretär Kühnert mit einem Ei beworfen haben soll. Das Landgericht Detmold hat mit seiner Entscheidung das Urteil des Amtsgericht Detmold bestätigt.
Seit Ende des letzten Jahr befindet sich die Querdenkerin bereits in U-Haft. Während der U-Haft wurde sie mehrfach von anderen Gefangenen angegriffen.
Vor einem Monat hat ein Justizvollzugsbeamter versucht Frau Brenke zu fixieren dabei hat er ihren Arm gebrochen. Der Bruch war so schlimm, dass sie mehrere Wochen im JVA-Krankenhaus in Fröndenberg behandelt werden musste. Einen Arm zu brechen benötigt sehr viel Kraft und kann nicht als bedauerlicher Unfall angesehen werden. Zudem ist Frau Brenke nur 173 Meter groß und wiegt ca. 65 Kilogramm. Eine Gefahr geht von ihr nicht mal ansatzweise aus. Diese massive Gewaltanwendung hat bewirkt, dass ihr Arm an mehreren Stellen gebrochen ist und mit Schrauben gestützt werden muss.
Nach der Behandlung im JVA-Krankenhaus wurde Frau Brenke wieder in die JVA-Köln verlegt, und zwar in die gleiche JVA in welcher auch der Justizvollzugsbeamte arbeitet der ihr den Arm gebrochen hat.
Zwischenzeitlich haben wir Strafanzeige gegen den Justizvollzugsbeamten erstattet.
JVA Köln verweigert die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt, obwohl der Justizvollzugsbeamte welcher Frau Brenke den Arm gebrochen hat weiterhin in der JVA arbeitet und dadurch auch Kontakt zu Frau Brenke hat.
Glücklicherweise konnten wir erreichen, dass Frau Brenke nun in die Justizvollzugsanstalt Willich verlegt wird. Die Anstaltsleitung der JVA Köln hat die Verlegung beharrlich verweigert erst mit Hilfe einer Rechtsanwältin wurde die Verlegung veranlasst.
Sicherheitsmaßnahmen und Einzelhaft
Obwohl Frau Brenke hier das Opfer ist, hat die JVA gegen Frau Brenke erhebliche Sicherheitsmaßnahmen und die Absonderung angeordnet. Das bedeutet, dass Frau Brenke keinen Kontakt zu anderen Gefangenen hat und 23 Stunden am Tag in einem fast leeren Haftraum verbringen muss. Radio und Fernsehen wurde ihr verboten. Lediglich eine Stunde am Tag darf Frau Brenke an die frische Luft gehen.
Frau Brenke wird wie ein Hochsicherheitsgefangener behandelt ob wohl die Querdenkerin nur unbedeutende Straftaten begangen hat. Andere Gefangene die schlimmere Straftaten begangen haben werden nicht mit solchen extrem Sicherheitsmaßnahmen belegt.
Ich hoffe, dass die Sicherheitsmaßnahmen jetzt in der neuen JVA schnellstmöglich aufgehoben werden.
Wir werden zudem prüfen lassen, ob eine Klage oder ein entsprechender Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer eine Erfolgsaussicht hat.
Ich bin nicht bereit einfach untätig zu bleiben ohne wenigstens zu versuchen Frau Brenke zu helfen. Diese extreme Verachtungen und Verweigerung von Menschenrechten ist schockierend.
Sobald es Neuigkeiten über die Situation von Frau Brenke gibt werde ich Euch hier berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
19.03.202517:24
‼️URTEIL / Landgericht Detmold Berufungsverhandlung gegen Querdenkerin Raphaela Brenke ‼️
Am gestrigen 18.03.2025 wurde vor dem Landgericht Detmold eine Berufungsverhandlung gegen ein Urteil des Amtsgericht Detmold verhandelt. In dem Verfahren ging es um Raphaela Brenke eine Querdenkerin aus Detmold die letztes Jahr vom Amtsgericht Detmold zu 3 Jahren Haft verurteilt wurde, weil sie in der Corona-Zeit gegen Maßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verstoßen hat. Zudem wurde ihr vorgeworfen auf einer Demonstration in Detmold die Gesundheit des SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert mit einem Eierwurf gefährdet zu haben.
Frau Brenke befindet sich schon seit September/2024 in Untersuchungshaft. Während er Untersuchungshaft wurde sie mehrfach von andern Insassen angegriffen und misshandelt.
In der gestrigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht haben sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung von Raphaela Brenke geeinigt die Berufung zurückzunehmen damit im Gegenzug andere Verfahren, die bereits vorläufig eingestellt wurden eingestellt bleiben und nicht wieder eröffnet werden. Juristisch gesehen mag das eine vernünftige Entscheidung gewesen sein, weil ansonsten mit einem Strafmaß von bis zu 4 Jahren gerechnet werden müsste. Trotzdem finde ich das gesamte Verfahren skandalös. Es ist mir unvorstellbar, dass man für solche Bagatelldelikte zu einer so hohen Verurteilung kommen kann. Vor allem, wenn man bedenkt, dass es sich hier um Verfahren handelt in welchen es Größtenteils um Verstöße gegen Corona-Beschränkungen geht.
Am erschreckendsten ist aber der Umstand, dass Frau Brenke sich aktuell im JVA-Krankenhaus in Fröndenberg befindet, da ein JVA-Bediensteter ihr den Arm gebrochen hat und erst nach 7 Stunden medizinische Hilfe erfolgt ist. Bei dem Vorfall ging es lediglich darum, dass Frau Brenke passiven Widerstand gegen eine körperliche Durchsuchung geleistet hat, weil ein männlicher Bediensteter anwesend war. Dieser männliche Bedienstete hat Frau Brenke dann zu Boden gebracht und ihr dabei den Arm durchgebrochen.
Erst nach 7 Stunden wurde sie von einem Mediziner untersucht und in das örtliche Krankenhaus gebracht. Im Krankenhaus musste der Armbruch mit Schrauben und Platten fixiert werden. Auf Grund der schweren Verletzung und um zu vermeiden, dass daraus Folgeschäden entstehen befindet sich Frau Brenke nun im JVA-Krankenhaus.
Frau Brenke und ihre Rechtsanwältin haben bereits Strafanzeige gegen den JVA-Bediensteten erstattet.
Aktuell wird versucht zu verhindern, dass Frau Brenke nach der Behandlung im JVA-Krankenhaus wieder in die gleiche JVA verlegt wird, in der auch der JVA-Bedienstete arbeitet der ihren Arm gebrochen hat.
Das Verfahren gegen Frau Brenke und die Umstände ihrer Inhaftierung sind skandalös und zugleich erschreckend denn eigentlich leben wir in einem Rechtsstaat, in welchem so etwas nicht passieren dürfte.
Persönlich hoffe und wünsche ich Frau Brenke alles gut und hoffe, dass ihr Gerechtigkeit widerfährt und sie vor weiteren Übergriffen von Seiten der Mitgefangen und von Seiten der JVA-Bediensteten geschützt wird.
Über den weiteren Verlauf und dem Ausgang der Strafanzeige gegen den JVA-Bediensteten werde ich hier berichten sobald es etwas Neues gibt.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Am gestrigen 18.03.2025 wurde vor dem Landgericht Detmold eine Berufungsverhandlung gegen ein Urteil des Amtsgericht Detmold verhandelt. In dem Verfahren ging es um Raphaela Brenke eine Querdenkerin aus Detmold die letztes Jahr vom Amtsgericht Detmold zu 3 Jahren Haft verurteilt wurde, weil sie in der Corona-Zeit gegen Maßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verstoßen hat. Zudem wurde ihr vorgeworfen auf einer Demonstration in Detmold die Gesundheit des SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert mit einem Eierwurf gefährdet zu haben.
Frau Brenke befindet sich schon seit September/2024 in Untersuchungshaft. Während er Untersuchungshaft wurde sie mehrfach von andern Insassen angegriffen und misshandelt.
In der gestrigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht haben sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung von Raphaela Brenke geeinigt die Berufung zurückzunehmen damit im Gegenzug andere Verfahren, die bereits vorläufig eingestellt wurden eingestellt bleiben und nicht wieder eröffnet werden. Juristisch gesehen mag das eine vernünftige Entscheidung gewesen sein, weil ansonsten mit einem Strafmaß von bis zu 4 Jahren gerechnet werden müsste. Trotzdem finde ich das gesamte Verfahren skandalös. Es ist mir unvorstellbar, dass man für solche Bagatelldelikte zu einer so hohen Verurteilung kommen kann. Vor allem, wenn man bedenkt, dass es sich hier um Verfahren handelt in welchen es Größtenteils um Verstöße gegen Corona-Beschränkungen geht.
Am erschreckendsten ist aber der Umstand, dass Frau Brenke sich aktuell im JVA-Krankenhaus in Fröndenberg befindet, da ein JVA-Bediensteter ihr den Arm gebrochen hat und erst nach 7 Stunden medizinische Hilfe erfolgt ist. Bei dem Vorfall ging es lediglich darum, dass Frau Brenke passiven Widerstand gegen eine körperliche Durchsuchung geleistet hat, weil ein männlicher Bediensteter anwesend war. Dieser männliche Bedienstete hat Frau Brenke dann zu Boden gebracht und ihr dabei den Arm durchgebrochen.
Erst nach 7 Stunden wurde sie von einem Mediziner untersucht und in das örtliche Krankenhaus gebracht. Im Krankenhaus musste der Armbruch mit Schrauben und Platten fixiert werden. Auf Grund der schweren Verletzung und um zu vermeiden, dass daraus Folgeschäden entstehen befindet sich Frau Brenke nun im JVA-Krankenhaus.
Frau Brenke und ihre Rechtsanwältin haben bereits Strafanzeige gegen den JVA-Bediensteten erstattet.
Aktuell wird versucht zu verhindern, dass Frau Brenke nach der Behandlung im JVA-Krankenhaus wieder in die gleiche JVA verlegt wird, in der auch der JVA-Bedienstete arbeitet der ihren Arm gebrochen hat.
Das Verfahren gegen Frau Brenke und die Umstände ihrer Inhaftierung sind skandalös und zugleich erschreckend denn eigentlich leben wir in einem Rechtsstaat, in welchem so etwas nicht passieren dürfte.
Persönlich hoffe und wünsche ich Frau Brenke alles gut und hoffe, dass ihr Gerechtigkeit widerfährt und sie vor weiteren Übergriffen von Seiten der Mitgefangen und von Seiten der JVA-Bediensteten geschützt wird.
Über den weiteren Verlauf und dem Ausgang der Strafanzeige gegen den JVA-Bediensteten werde ich hier berichten sobald es etwas Neues gibt.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
20.03.202507:06
‼️Einstweilige Anordnung im Verfahren gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff‼️
In dem Verfahren gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff haben wir ja vor 2 Monaten den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Vor zwei Wochen hat das Verwaltungsgericht Köln unseren Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung leider abgelehnt.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln haben wir Rechtsmittel eingelegt, sodass nun das Oberverwaltungsgericht NRW über unseren Antrag entscheiden wird. Die Verhandlung dazu wird am 02.04.2025 stattfinden.
Unser Klageverfahren ist von der Entscheidung über unseren Antrag nicht betroffen. Der zuständige Richter hat unseren Antrag auch nur abgelehnt, weil er keine Dringlichkeit sieht.
In der Sache geht es darum, dass Betroffene das Recht haben sollen zwischen dem Masern-Kombinationsimpfstoff und dem Masern-Einzelimpfstoff wählen zu können, denn wenn Betroffene sich für den Masern-Einzelimpfstoff entscheiden hat das zur Folge, dass die Impfung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden muss. Das Bundesministerium für Gesundheit müsste zuerst einmal den Masern-Einzelimpfstoff besorgen was äußerst schwierig sein wird.
Den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung haben wir gestellt um zu erreichen, dass schon jetzt bevor in dem Hauptverfahren eine Entscheidung ergeht allen Betroffenen dieses Wahlrecht eingeräumt wird.
Ich hoffe wirklich , dass das OVG NRW am 02.04.2025 unser Rechtsmittel positiv bescheidet damit Betroffene sowie Eltern nicht mehr gezwungen werden können.
Hier auf diesem Kanal werde ich Euch über die Entscheidung des OVG NRW berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
In dem Verfahren gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff haben wir ja vor 2 Monaten den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Vor zwei Wochen hat das Verwaltungsgericht Köln unseren Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung leider abgelehnt.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln haben wir Rechtsmittel eingelegt, sodass nun das Oberverwaltungsgericht NRW über unseren Antrag entscheiden wird. Die Verhandlung dazu wird am 02.04.2025 stattfinden.
Unser Klageverfahren ist von der Entscheidung über unseren Antrag nicht betroffen. Der zuständige Richter hat unseren Antrag auch nur abgelehnt, weil er keine Dringlichkeit sieht.
In der Sache geht es darum, dass Betroffene das Recht haben sollen zwischen dem Masern-Kombinationsimpfstoff und dem Masern-Einzelimpfstoff wählen zu können, denn wenn Betroffene sich für den Masern-Einzelimpfstoff entscheiden hat das zur Folge, dass die Impfung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden muss. Das Bundesministerium für Gesundheit müsste zuerst einmal den Masern-Einzelimpfstoff besorgen was äußerst schwierig sein wird.
Den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung haben wir gestellt um zu erreichen, dass schon jetzt bevor in dem Hauptverfahren eine Entscheidung ergeht allen Betroffenen dieses Wahlrecht eingeräumt wird.
Ich hoffe wirklich , dass das OVG NRW am 02.04.2025 unser Rechtsmittel positiv bescheidet damit Betroffene sowie Eltern nicht mehr gezwungen werden können.
Hier auf diesem Kanal werde ich Euch über die Entscheidung des OVG NRW berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
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