EU-Kommission hat sich selbst verbreitenden Covid-#Impfstoff sa-#mRNA zugelassen.
Obwohl Corona im Alltag der meisten Menschen kaum noch eine Rolle spielt, hat die EU-Kommission im Februar 2025 einen selbstamplifizierenden mRNA-Impfstoff, der sich nach der Injektion in lebenden Wirtszellen repliziert und so die Produktion des SARS-CoV-2-Spike-Proteins verstärkt, zum Markt zugelassen. Der neue Impfstoff heißt Kostaive-Zapomeran und wurde vom US-Pharmaunternehmen Arcturus Therapeutics entwickelt. Im Japan wurde dieser fortentwickelte mRNA-Impfstoff bereits im November 2023 zugelassen.
Laut der Deutschen Apotheker Zeitung vom 16.12.2024 sei das Besondere an Zapomeran: „Der Impfstoff enthält eine mRNA, die sowohl für das Spike-Protein von SARS-CoV-2 kodiert als auch für das Enzym Replikase. Dieses Enzym erstellt nach Impfung weitere Kopien der verimpften mRNA, die die Zelle zur Herstellung von noch mehr Spike-Protein verwenden kann.“ Es handelt sich also um biologische Kopiermaschinen.
„Durch diese Technologie sollen niedrigere Impfdosen ausreichen, um eine effektive Immunantwort hervorzurufen (...). Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehören – laut Mitteilung – Gelenk- und Muskelschmerzen, Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Schüttelfrost und Fieber“, schrieb die Berliner Zeitung (21.2.2025). Das sind die typischen Symptome, die auch Post-Covid- und Post-Vak-Syndrom-Patienten aufweisen. Die Zeitung warnt vor der Langzeitwirkung und Verweildauer des Spike-Proteins im Körper. Schon bei der herkömmlichen mRNA-Impfung sei das Spike-Protein in einer Untergruppe von Geimpften noch bis zu 709 Tage nach der Impfung im Blut nachweisbar gewesen. Hört aber dieser Kopierprozess von Spike-Proteinen bei der sich selbst verstärkenden mRNA dann jemals auf?
Angesichts der erhöhten Rate plötzlicher Todesfälle, der Häufung von Turbo-Krebs Herzmuskelentzündungen oder des Multisystemischen Entzündungssyndroms seit Beginn der Impfkampagne, reißen die Befürchtungen nicht ab, das neue, sich selbst verbreitende Vakzin könne durch Körperflüssigkeiten andere Ungeimpfte unfreiwillig mitimpfen (sog. Shedding). In Japan weigerten sich einige Geschäfte, neu geimpfte Personen zu bedienen, bis die Sicherheit des Covid-19-Impfstoffs #ARCT154 bestätigt sei.
Was linke Faktenchecker als Verschwörungstheorie oder Fake News abtun, nährt sich indes durch das bereits am 20.7.2000 beschlossene Infektionsschutzgesetz, dessen § 21 2019 durch Artikel 31 des Soldatengesetzes erweitert wurde und nun wie folgt auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz steht: „Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.“
Netzfund