Der Artikel auf Réseau International behauptet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden habe, dass Ärzte allein für die Folgen von COVID-19-Impfungen verantwortlich seien, da sie frei gewesen wären, die Verabreichung dieser Impfstoffe abzulehnen. Diese Interpretation ist irreführend und entspricht nicht den tatsächlichen Entscheidungen des EuGH. 
Tatsächlich bezieht sich der Artikel auf einen Beschluss des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 1. Dezember 2021 (Rechtssache T-710/21), in dem es um die Anfechtung der bedingten Marktzulassung des COVID-19-Impfstoffs “Comirnaty” durch in Italien tätige Gesundheitsfachkräfte ging. Die Kläger argumentierten, dass sie einem erheblichen Druck ausgesetzt seien, sich impfen zu lassen, und dass der Impfstoff experimentell sei. Das Gericht wies die Klage jedoch als unzulässig ab, da die Kläger nicht nachweisen konnten, dass sie unmittelbar und individuell von der Zulassungsentscheidung betroffen waren.  
Es ist wichtig zu betonen, dass das Gericht in diesem Beschluss keine Aussage darüber getroffen hat, dass Ärzte allein für die Folgen von COVID-19-Impfungen verantwortlich sind. Vielmehr ging es um prozessuale Fragen der Zulässigkeit der Klage. Die Haftung für mögliche Impfschäden ist ein komplexes Thema, das sowohl Hersteller, staatliche Stellen als auch medizinisches Personal betreffen kann und je nach nationaler Gesetzgebung unterschiedlich geregelt ist. 
In Deutschland beispielsweise sind bereits mehrere Klagen wegen angeblicher Impfschäden anhängig. Der Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen gestaltet sich jedoch als schwierig. So wies das Oberlandesgericht Koblenz im Juli 2024 die Berufung einer Frau zurück, die aufgrund behaupteter Schmerzen nach der Impfung Schadensersatz und Schmerzensgeld von Biontech verlangte, da sie keinen ausreichenden Nachweis für den Zusammenhang erbringen konnte.   
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die im Artikel aufgestellte Behauptung einer alleinigen Haftung der Ärzte für Impfkomplikationen nicht den tatsächlichen Entscheidungen des EuGH entspricht und die Haftungsfrage in der Praxis weitaus komplexer ist.
Not so easy…