Vor dem Hintergrund der explosiven Anti-Schulden-Stimmung in der CDU/CSU kursiert hinter den Hauptstadt-Kulissen ein brisantes Gerücht: Nach Informationen des Deutschland-Kuriers führt die SPD nur schwarz-rote Scheinverhandlungen und hat bereits einen geheimen Plan B!
VON EINAR KOCH*
Da mag Friedrich Merz (CDU) bei den Sondierungsgesprächen noch so oft schleimend seinen Arm auf den Rücken von SPD-Co-Chefin Saskia Esken legen – für Hauptstadt-Insider ist klar: Die Sondierungsgespräche von Union und SPD sind reine Show!
Tatsächlich, so heißt es bestens informierten Quellen zufolge, will die SPD die Union erst einmal nach allen Regeln der Kunst über den Tisch ziehen und sich noch vom alten Bundestag nach Möglichkeit einen Schulden-Freibrief in Billionenhöhe ausstellen lassen – konkret: in Höhe von 1.500 Milliarden Euro, was fast den Kosten für die Wiedervereinigung entspricht!
Das war, wie SPD-Chef Lars Klingbeil inzwischen offen zugibt, die erste Bedingung dafür, dass es überhaupt zu Sondierungsgesprächen mit der Union kommen konnte.
Wie naiv sind Söder, Merz und sein „Linnemännchen“ eigentlich?
In Wahrheit sind Klingbeil, Esken & Co. gar nicht daran interessiert, Merz ins Kanzleramt zu verhelfen. Die Genossen verfolgen einen perfiden Plan, den zu durchschauen, die Union offenbar zu dumm ist.
Das SPD-Kalkül: Im Falle eines (einkalkulierten) Scheiterns von Friedrich Merz bei der Kanzlerwahl im Deutschen Bundestag könnte sich SPD-Co-Chef Lars Klingbeil von „Grünen“ und Linken mit einfacher Mehrheit zum Chef einer rot-rot-„grünen“ Minderheitsregierung wählen lassen!
Denn: Verpasst Merz bei der Kanzlerwahl im Deutschen Bundestag die in den ersten beiden Wahlgängen vorgeschriebene absolute Mehrheit (316 Stimmen), wäre in einem dritten Wahlgang gewählt, wer die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.
Das könnte bedeuten: Im dritten Wahlgang tritt Klingbeil gegen den CDU-Chef an, sofern dieser dann nicht ohnehin schon aus dem Rennen ist. Ein möglicher schwarz-roter Koalitionsvertrag wäre somit in jedem Fall hinfällig.
Das weitere Prozedere: Klingbeil könnte sich mit einfacher rot-rot-„grüner“ Mehrheit zum Chef einer Minderheitsregierung wählen lassen, da Merz definitiv ausgeschlossen hat, mit Hilfe der AfD ins Amt zu kommen.
Die SPD hätte bis zu möglichen abermaligen Neuwahlen im Herbst erst einmal Zeit gewonnen. Klingbeil könnte dann mit Amtsbonus gegen einen Unions-Kandidaten antreten, der mit Sicherheit nicht mehr Friedrich Merz heißen würde.
So wird der Kanzler gewählt
Die Kanzlerwahl folgt einem klaren im Grundgesetz geregelten Verfahren, das in Artikel 63 festgelegt ist.
► Der Bundespräsident, also Frank-Walter Steinmeier, schlägt nach Gesprächen mit den Fraktionen eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers vor.
► Der Vorschlag wird ohne vorherige Aussprache im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt. Erforderlich ist die absolute Mehrheit (Kanzlermehrheit). Das heißt, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder des Bundestages zustimmen müssen. Das bedeutet bei der durch die Wahlrechtsänderung neu festgelegten Bundestagsgröße von 630 Abgeordneten: Ein Kandidat oder eine Kandidatin braucht mindestens 316 Stimmen, um gewählt zu werden.
Was passiert, wenn kein Kandidat die absolute Mehrheit erreicht?
Wird die absolute Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, bleibt der Vorschlag des Bundespräsidenten erfolglos. Der Bundestag hat nun 14 Tage Zeit, erneut einen Kanzler (oder eine Kanzlerin) zu wählen. Hier sind mehrere Wahlgänge möglich, jedoch bleibt weiterhin die absolute Mehrheit erforderlich.
Dritter Wahlgang
Falls auch nach 14 Tagen kein(e) Kanzler(in) gewählt wurde, findet eine sofortige Abstimmung statt. In dieser dritten Runde reicht eine relative Mehrheit. Das heißt: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Auf Gegenstimmen oder Enthaltungen würde es bei nur einem Kandidaten nicht ankommen.
Es wäre die Stunde von Lars Klingbeil!