Die AfD-Fraktion will mit allen auch juristischen Möglichkeiten verhindern, dass der formal noch amtierende Bundestag mit alten Mehrheiten weitreichende Grundgesetzänderungen beschließt. In einem ersten Schritt hat die AfD-Fraktion die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Bärbel Bas (SPD), mit anwaltlichem Schreiben aufgefordert, die geplanten Sondersitzungen bis spätestens Montag (10.März) abzusagen. Die AfD behält sich eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts vor, wie der Parlamentarische Geschäftsführer und Justitiar der Fraktion, Stephan Brandner, mitteilte.
Nach Ansicht der Fraktion ist bereits die Einberufung nichtig, weil die in Artikel 39 des Grundgesetzes festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. So haben nach Angaben der Bundestagspräsidentin lediglich die Fraktionen von Union und SPD, nicht aber wie vom Grundgesetz gefordert, ein Drittel ALLER Abgeordneten die Einberufung des Bundestages verlangt.
Rechte der Abgeordneten werden verletzt
Aus den Willensbekundungen der Fraktionsführungen von CDU/CSU und SPD kann die Bundestagspräsidentin aber nach Auffassung der AfD nicht automatisch schließen, dass jeder einzelne Abgeordnete der Fraktion dieser Forderung auch tatsächlich zustimmt. Brandner stellt dazu fest: „Dadurch werden die Rechte der einzelnen Abgeordneten des Bundestages verletzt.“
Zudem bezweifelt die AfD-Fraktion grundsätzlich, dass die Bundestagspräsidentin den 20. Deutschen Bundestag – abgesehen von Notfällen – zu weiteren außerordentlichen Sitzungen einberufen darf. Das gilt insbesondere, wenn das alte Parlament über so wesentliche Fragen wie die Änderungen des Grundgesetzes entscheiden soll. Die Bundestagspräsidentin ist nach Ansicht der AfD-Fraktion vielmehr verpflichtet, den neuen Bundestag, statt den alten einzuberufen, sobald dies möglich ist. Das dürfte spätestens Ende der kommenden Woche mit Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses der Fall sein, so dass die derzeit für den 18.03.2025 angekündigte Sitzung wegfallen muss.
Brandner: „Schulden-Putsch muss gestoppt werden!“
Sollte die Bundestagspräsidentin der Aufforderung der AfD-Fraktion, die geplanten Sondersitzungen abzusagen, bis zum 10. März nicht nachkommen, werden die Fraktion und auch einzelne Abgeordnete das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Dazu erklärte Stephan Brandner: „Der von Merz, Klingbeil und Co. begonnene Versuch, die neuen Mehrheiten zu umgehen und mit Hilfe des alten Bundestags faktisch gegen den Wählerwillen zu putschen, muss gestoppt werden! Bundestagspräsidentin Bärbel Bas muss daher unverzüglich die für kommende Woche geplante Sondersitzung des alten Bundestages absagen, um Schaden von der Demokratie abzuwenden. Ganz offensichtlich erfolgt die Einberufung des alten Bundestages ausschließlich mit Blick auf die dort zu erwartenden politischen Mehrheiten. Das ignoriert den Wählerwillen, der sich bei der Bundestagswahl vor knapp zwei Wochen gezeigt hat.“
Aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion steht der zeitnahen Einberufung und Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages nichts im Wege. Brandner: „Wir fordern die Bundestagspräsidentin daher auf, die Einberufung des alten Bundestages zurückzunehmen und schnellstmöglich den 21. Deutschen Bundestag einzuberufen, damit dieser über die anstehenden Fragen entscheiden kann!“