‼️Siegreich‼️Oberverwaltungsgericht entspricht unserem Antrag im Verfahren gegen den Masernimpfstoff‼️
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat unserem Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung entsprochen und beschlossen, dass alle Betroffenen zwischen dem Masern-Kombinationsimpfstoff und dem Masern-Einzelimpfstoff wählen dürfen. Unserem zweiten Antrag haben die Richter jedoch nicht entsprochen. Wir wollten feststellen lassen, dass wenn sich jemand für den Masern-Einzelimpfstoff entscheidet und dieser nicht lieferbar ist, dies automatisch zu einer Aussetzung der Masernimpfpflicht führt. Die Richter haben aber erläutert, dass es nur logisch sei, dass wenn der gewählte Impfstoff nicht vorhanden ist, die Impfung zurückgestellt werden muss. Beschließen wollten sie dies aber nicht, denn damit würde die Entscheidung in unserem Klageverfahren (Az. 7 K 4545/24 ) vorweggenommen.
Ich bin sehr glücklich, dass jetzt alle Betroffenen bei ihrem Gesundheitsamt die Aussetzung der Masernimpfung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren durchsetzen können. Die letzten Monate waren enorm anstrengend, aber es hat sich gelohnt, weiter an dem Antrag festzuhalten, auch nachdem das Verwaltungsgericht Köln den Antrag erst abgelehnt hatte. Der jetzige Beschluss des Oberverwaltungsgericht NRW ist ein großer Sieg, der allen Betroffenen helfen wird. Nun können auch Eltern ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen, indem sie sich auf diese Entscheidung berufen und die Aussetzung beantragen.