Gute Neuigkeiten !!!
Der Gerichts-Termin für Donnerstag, den 13.3.25 gegen
Michael Schele wegen Volksverhetzung wurde aufgehoben !
Hierzu ein Kommentar von Michael Schele:
Am 6.4.24 bin ich per Versammlungsanzeige mit meinem Beschallungsfahrzeug durch Essen gefahren und habe die Bevölkerung auf die veröffentlichten Protokolle des Robert-Koch-Institut hingewiesen. Während meiner LauKW-Fahrt mit 2 weiteren Insassen erreichte mich die polizeiliche Info, das 1 Anruf eingegangen sei, der mich antisemitischer Aussagen bezichtigte. Die darauffolgenden Kontrollen und Überwachung meiner Texte durch zivile Streifen konnten nichts feststellen, weshalb wir unseren Autokorso weiter durchführen konnten. Wie immer filmten viele Passanten unsere Aktionen und als die Klickzahlen eines bestimmten Videos im Net in die Millionen ging, erreichte mich „plötzlich und unerwartet“ ein Strafbefehl der Essener Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Volksverhetzung. Diesem habe ich mit meiner Anwältin widersprochen, damit es zum Prozess kommt. Allerdings zeigte sich am Verhandlungstag, dem 2.12.24 schnell, das die Staatsanwaltschaft Essen keine Belastungszeugen präsentieren konnte und sich auch in der Akte, in der „die gesammelten Werke“ hätten archiviert sein müssen, nichts fand, woraus man etwas Belastendes ableiten konnte. Warum eine Richterin „der besten deutschen (weisungsgebundenen und daher nicht unabhängigen) Justiz aller Zeiten“ überhaupt eine Anklage unterstützt, die trotz fehlender Beweise ohne Zeugen nur auf „Hörensagen inszeniert“ wurde kann sich jeder selbst beantworten. Aufgrund fehlender Belastungsbeweise vertagte die Richterin den Prozess auf den 13.3.25 und verhalf der Staatsanwaltschaft Essen zu einem weiteren Zeitfenster auf Kosten meines mir vorenthaltenen Freispruchs. Aber Langweile kam derweil nicht auf, weil ich zwischenzeitlich mithilfe meiner Rechtsanwälte auch alle parallellaufenden Strafrechts- oder OWI-Verfahren gewann. Da die Richterin durch Vertagung der Verhandlung den Grundsatz „in dubio pro reo“ wohl vergaß und der Staatsanwaltschaft Essen einen nicht neutralen Zeitvorteil gewährte die Beweise beizubringen, die überhaupt erst Grundlage der Anklage sind und längst hätten vorliegen müssen, forderte meine Rechtsanwältin erneut Einsicht in die Akte, ob vor der Prozesswiederholung neue Beweise angelegt wurden. Und 48 Stunden vor dem „Recall“ am 13.3.25 darf man von der Staatsanwaltschaft Essen, der so daran gelegen ist mich zu verurteilen, die Professionalität erwarten, dass sie liefern, was sie suggerierten und weswegen ich angeklagt bin. Aber, Pustekuchen. Am 11.3.25 wurde uns mitgeteilt, dass die Akte „plötzlich und unerwartet“ verschwunden sei. Zufälle gibt´s. Dass der Prozess gegen mich am 13.3.25 daher ausfallen musste, war eine logische Schlussfolgerung, was mich zu einer nicht ganz ernst gemeinten Wette um ein „Negerkussbrötchen mit Zigeunerschnitzel“ hinreißt, dass auch dieses Verfahren gegen mich auf Steuerzahlerkosten eingestellt wird. Denn jede noch so konstruierte Lüge wird irgendwann durch die Wahrheit enttarnt und der Lächerlichkeit preisgegeben - wie das Corona-Märchen, das sich durch die RKI-Akten entzaubert hat und auch ohne ARD und ZDF längst in der Öffentlichkeit angekommen ist. Vielen Dank an alle Unterstützer, Prozessbeobachter und die vielen Streamer, die im gesamten Land überall mithelfen solche „Machenschaften“ an einer „größeren Glocke“ in die Öffentlichkeit zu bringen, weil das Recht dem Unrecht nicht weichen darf.
Liebe Grüße, Michael Schele