Welche Jahresbilanz ziehen wir?
Liebe Unterstützer,
wir hätten uns gewünscht, dass der Titel der letzten Gerichtsreportage "Befehl ist Befehl" anders gelautet hätte, um dieses Jahr abzuschließen. Doch wie bereits öfters erwähnt, geht es uns in erster Linie darum, zu dokumentieren, wie weit die Rechtsprechung trotz offenliegender Fakten geht, um die Maßnahmen der Regierung auch abzusichern. Unsere Motivation zu berichten, hängt nicht davon ab, ob ein Freispruch generiert wird, denn Aufgabe der vierten Gewalt, wenngleich die Systemmedien dies ignorieren, ist es, kritisch auf die Entwicklungen dieses Landes zu schauen. Hierbei spielen Gerichtssäle eine wichtige Rolle, denn sie sind ein Seismograph für politische und gesellschaftliche Entwicklungen. Nachdem wir dieses Jahr über 40 Mal im Gerichtsaal waren und mehrere Prozesse bis zum Erbrechen begleitet haben, während die meisten "Journalisten" sich nur auf das Verlesen der Anklageschrift und den Urteilsspruch beschränkt haben, können wir die geistige Verfasstheit der Gerichtsbarkeit ganz gut beurteilen:
Uneinsichtigkeit, vorgetäuschte Ignoranz und Rechthaberei lautet der Befund. Nach jedem Vorwand suchend, sich nicht mit den grundlegenden Fragen der Sicherheit, Effizienz von Masken und "Impfungen" sowie ihren Nebenwirkungen befassen zu müssen, ist zur Hauptbeschäftigung der Gerichte geworden. Ergänzend werden auch gern Beweisaufnahmen auf die Anforderungen der Staatsanwaltschaft zugeschnitten oder die Beweisanträge ins Selbstleseverfahren verbannt, wie es insbesondere im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich zu sehen ist.
Soldaten, die sich nicht gegen Covid-19 behandeln ließen, werden weiterhin verurteilt und Verfahren gegen Ärzte, die ihrer ärztlichen Pflicht genügten weiterhin eröffnet, während gleichzeitig ihre frühere Lügen den Verantwortungsträgern um die Ohren fliegen. Konsequent wird außerdem Rechtslage mit Tatsachenlage verwechselt und damit das Unrecht perpetuiert. Es kommt für die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung nicht auf die Rechtslage zum Tatzeitpunkt an, wenn sich später herausstellt, dass die Tatsachen falsch oder gelogen waren. Falsche Urteilssprüche müssen aufgrund falscher Tatsachen korrigiert werden. Denn ich kann nicht etwas als richtig annehmen, was sich später als falsch herausstellt. Wie man es richtig macht, sieht man an dem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück zum Bundesverfassungsgericht mit dem sowohl die Unabhängigkeit von RKI und PEI als auch die Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen "Impf"pflicht in Frage gestellt wird. Wird dies festgestellt – woran aufgrund der offenliegenden Tatsachen kein Zweifel bestehen kann - müssen alle Urteile, alle Strafbefehle und alle Bußgeldbescheide sofort aufgehoben und die Betroffenen rehabilitiert und entschädigt werden.
Abschließend möchten wir uns bei allen Interviewpartnern und Prozessbeobachtern bedanken, die uns auf unsere Fragen, Rede und Antwort gestanden haben. Manch einer musste seinen ganzen Mut zusammennehmen. Diesen Menschen gebührt unser besonderer Dank. Sie sind ein fester Bestandteil unserer Gerichtsreportagen, weil sie nun mal das Volk repräsentieren, im dessen Name immerhin das Urteil gesprochen werden soll. Wir sind zuversichtlich, dass der Aufklärungsgeist sich durch internationalen Druck im neuen Jahr restlos Bahn brechen wird und die Krisentreiber & Propagandisten slapstickmäßig über ihre eigenen Füße stolpern, dass sie sich nicht mehr wieder aufrichten werden können. Dieses menschenverachtende System ist in den letzten Zügen eines vorgetäuschten Aufbäumens, um zu kaschieren, dass etwas Neues im Begriff ist zu entstehen. Diese neue Form des Miteinanders, die wir regelmäßig während unserer Arbeit zu spüren bekommen haben, ist derart stark, dass sie von der um sich greifenden schwarzen Galle vor Gericht nur noch ihre Roben übrig lassen wird. Wir danken Euch für diese gigantische zwischenmenschliche Kraft und danken auch all den mutigen Aufklärern, die trotz ermüdender Prozesse weiterhin in der Lage sind, an das Gute zu glauben.