Donnerstag, 10. April 2025
Hiermit geben die Wochenzeitung Demokratischer Widerstand (DW), die seit 2020 im Verlagshaus Sodenkamp & Lenz Berlin erscheint, sowie deren Unterstützerverein offiziell und in Form einer PRESSEMITTEILUNG bekannt:
+++ DW/Berlin. DIE VERURTEILUNG DES JOURNALISTEN ANSELM LENZ IN DEN VON JENS SPAHN (CDU) ANGESTRENGTEN VERFAHREN WURDE MIT BESCHLUSS VOM 31. MÄRZ 2025 AUFGEHOBEN (AZ: 4ORS3/25, IV. KAMMERGERICHT BERLIN).
WEITERES IN DEN UNTENSTEHENDEN AUSFÜHRUNGEN SOWIE IN #DW210 AM SAMSTAG, 12. APRIL 2024 +++
Das ist eine große Meldung für die Berichterstattung aller alternativen Medienhäuser und umso mehr für die Konzernmedien, die sich an der Vorverurteilung des Journalisten Anselm Lenz beteiligt haben (darunter DPA, T-Online, Taz, Frankfurter Rundschau, Wikipedia, DJU, DJV und viele weitere): Der Journalist Anselm Lenz und dessen Anwälte Armin Th. Grimm sowie Eberhard Schultz vom Haus der Demokratie und Menschenrechte haben überraschend das Revisionsverfahren am Vierten Kammergericht in Berlin gewonnen.
Die neue Entwicklung mit Beschluss vom 31. März 2025 (Aktenzeichen 4ORs 3/25 am IV. Kammergericht Berlin) verpflichtet die Medienhäuser nun, die Berichterstattung richtig zu stellen. Wir, die Wochenzeitung Demokratischer Widerstand (DW) und das Verlagshaus Sodenkamp & Lenz sowie deren Unterstützerverein werden dies zur Not jeweils gerichtlich durchsetzen und/oder entsprechende Schadenersatzforderungen durchsetzen.
Im Beschluss des IV. Berliner Kammergerichts vom 31. März 2025 im Verfahren gegen den Journalisten und Verleger Anselm Lenz, geb. 1. Mai 1980 in Hamburg, wegen vermeintlicher »gegen Personen des politischen Lebens gerichteter übler Nachrede« (gemeint ist der Immobilienhändler Jens Spahn, CDU, der sich zwischenzeitlich als Bundesminister im BMG auffhielt), heißt es:
»1. Die Revision hat Erfolg.
a) Die bisher getoffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch nicht. (...)
b) Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass auch die Ausführungen zur Bewertung der verfahrensgegenständlichen Äußerung als Tatsachenbehauptung nicht frei von Rechtsfehlern sind. (...)
2. Der Senat kann nicht ausschließen, dass das Urteil auf den dargestellten Rechtsfehlern beruht (§337 Abs. 1 StPO) (...).«
Mit der erfolgreichen Revision geht es in eine neue Hauptverhandlung, wofür das Revisionsgericht »vorsorglich« auf die Meinungsäußerung unter § 185 StGB hinweist und die »strengen Anforderungen« an eine Schmähkritik.
Diese erfolgreiche Revision wird aller Voraussicht nach Rückwirkungen auf die Verurteilung des Journalisten und Verlegers Hendrik Sodenkamp (Wochenzeitung Demokratischer Widerstand, Verlagshaus Sodenkamp & Lenz Berlin) sowie aktuell auf die Verurteilung des Journalisten David Brendels (Deutschlandkurier), auf das Verfahren gegen den Journalisten Jürgen Elsässer (Compact), auf das Verbot des Nachrichtenportals des Journalisten Ken Jebsen (KenFM) und etliche weitere kritische Journalisten, Bürgerjournalisten und Kommentatorenin im Print, im Radio und im Internet haben, darunter auch der bekannt gewordene Fall eines Vaters in der Pfalz (»Schwachkopf«) und ähnliche Vorgänge.