
Die Jaworskis
Videos und Interviews von C.J. und N.J
Claudia_jaworski@t-online de
Unterstützung:
Paypal: Claudia_Jaworski@t-online.de
Empfänger: Claudia Jaworski
IBAN: DE85100101783792101612
BIC: REVODEB2
Verwendungszweck: Schenkung
Claudia_jaworski@t-online de
Unterstützung:
Paypal: Claudia_Jaworski@t-online.de
Empfänger: Claudia Jaworski
IBAN: DE85100101783792101612
BIC: REVODEB2
Verwendungszweck: Schenkung
TGlist рейтингі
0
0
ТүріҚоғамдық
Растау
РасталмағанСенімділік
СенімсізОрналасқан жеріРосія
ТілБасқа
Канал құрылған күніDec 01, 2021
TGlist-ке қосылған күні
Aug 17, 2024Қосылған топ
Жазылушылар
12 071
24 сағат
40%Апта
710.6%Ай
87-0.7%
Дәйексөз индексі
100
Ескертулер1Каналдарда қайта жазылу0Каналдарда ескерту1
1 жазбаның орташа қамтуы
26 558
12 сағат1 0730%24 сағат26 5580%48 сағат34 5870%
Қатысу деңгейі (ER)
2.22%
Қайта жазылды526Пікірлер10Реакциялар63
Қамту бойынша қатысу деңгейі (ERR)
219.85%
24 сағат
0.09%Апта
0.22%Ай
87.23%
1 жарнамалық жазбаның қамтуы
26 558
1 сағат3 22212.13%1 – 4 сағат3 42812.91%4 - 24 сағат25 43195.76%
24 сағаттағы жазбалар саны
1
Динамика
1
"Die Jaworskis" тобындағы соңғы жазбалар
17.04.202520:20
Das tapfere Schneiderlein ist am Werk ✂️ ...
Nix Feierabend. Auf dem Rückweg wartet wie immer die Postproduktion 🤓.
Morgen werden wir die Gerichtsreportage vom 15.04 (Füllmich) veröffentlichen und dann stehen noch andere vier Projekte in der Pipeline, die auf die Schere warten...meine Haare müssen sich da erstmal gedulden 💇♀...
Und über Ostern kümmere ich mich dann um meinen grauen Haaransatz.
Nix Feierabend. Auf dem Rückweg wartet wie immer die Postproduktion 🤓.
Morgen werden wir die Gerichtsreportage vom 15.04 (Füllmich) veröffentlichen und dann stehen noch andere vier Projekte in der Pipeline, die auf die Schere warten...meine Haare müssen sich da erstmal gedulden 💇♀...
Und über Ostern kümmere ich mich dann um meinen grauen Haaransatz.


14.04.202519:34
„Zum Glück bekamen die Kinder noch Luft, weil die Masken nicht richtig saßen“
Heute begleiteten wir die 3. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag. Zwei Virologen wurden dazu einvernommen: der frühere Vorgänger von Prof. Dr. Drosten, Prof. Dr. Krüger – leider nur per Liveschaltung – sowie Prof. Dr. Kekulé.
Auch die heutigen Sachverständigen kritisierten genauso wie Prof. Dr. Stöhr und Prof. Dr. Streeck, dass man bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen die Gesamtauswirkungen hätte berücksichtigen müssen. Gemeint sind insbesondere die Kollateralschäden, die durch Lockdowns, Schulschließungen und die Isolation älterer Menschen entstanden sind.
Beide betonten unmissverständlich, dass von Anfang an bekannt war, dass Kinder nur eine marginale Rolle im Infektionsgeschehen spielen. "Das war Quälerei. Zum Glück bekamen die Kinder noch Luft, weil die Masken nicht richtig saßen“, so Prof. Dr. Krüger.
Konsens bestand auch darin, dass die Impfung nur für die vulnerablen Gruppen einen positiven Nutzen hatte, um schwere Verläufe zu verhindern. "Die Viruslast mit der Impfung zu verhindern, war zum Scheitern verurteilt“, so Krüger weiter. Auch dies sei der Öffentlichkeit falsch kommuniziert worden.
Da der Impfschutz laut beiden Virologen bei etwa 50 % liege und auch der Schutz vor schweren Verläufen rasch nachlasse, hätten Schnelltests es auch getan. Die Umstellung von 3G auf 2G sowie die damit verbundene Diskriminierung von Ungeimpften sei aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar gewesen.
Ihrer Einschätzung nach schien es vielmehr darum zu gehen, die Impfkampagne mit Nachdruck voranzutreiben.
Containment-Maßnahmen – so betonten beide – seien lediglich zu Beginn der Pandemie sinnvoll gewesen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern („Flatten the Curve“). Ansonsten sprachen sich beide für das schwedische Modell aus, auch wenn kritisiert wurde, dass ältere Menschen zu wenig geschützt wurden.
Eine ausführliche Reportage folgt in der kommenden Woche.
Leider stand Prof. Dr. Kekulé den Medien vor Ort nicht für ein Interview zur Verfügung.
👉Kanal hier abonnieren:
https://t.me/paragraph32
Heute begleiteten wir die 3. Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag. Zwei Virologen wurden dazu einvernommen: der frühere Vorgänger von Prof. Dr. Drosten, Prof. Dr. Krüger – leider nur per Liveschaltung – sowie Prof. Dr. Kekulé.
Auch die heutigen Sachverständigen kritisierten genauso wie Prof. Dr. Stöhr und Prof. Dr. Streeck, dass man bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen die Gesamtauswirkungen hätte berücksichtigen müssen. Gemeint sind insbesondere die Kollateralschäden, die durch Lockdowns, Schulschließungen und die Isolation älterer Menschen entstanden sind.
Beide betonten unmissverständlich, dass von Anfang an bekannt war, dass Kinder nur eine marginale Rolle im Infektionsgeschehen spielen. "Das war Quälerei. Zum Glück bekamen die Kinder noch Luft, weil die Masken nicht richtig saßen“, so Prof. Dr. Krüger.
Konsens bestand auch darin, dass die Impfung nur für die vulnerablen Gruppen einen positiven Nutzen hatte, um schwere Verläufe zu verhindern. "Die Viruslast mit der Impfung zu verhindern, war zum Scheitern verurteilt“, so Krüger weiter. Auch dies sei der Öffentlichkeit falsch kommuniziert worden.
Da der Impfschutz laut beiden Virologen bei etwa 50 % liege und auch der Schutz vor schweren Verläufen rasch nachlasse, hätten Schnelltests es auch getan. Die Umstellung von 3G auf 2G sowie die damit verbundene Diskriminierung von Ungeimpften sei aus wissenschaftlicher Sicht nicht nachvollziehbar gewesen.
Ihrer Einschätzung nach schien es vielmehr darum zu gehen, die Impfkampagne mit Nachdruck voranzutreiben.
Containment-Maßnahmen – so betonten beide – seien lediglich zu Beginn der Pandemie sinnvoll gewesen, um eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern („Flatten the Curve“). Ansonsten sprachen sich beide für das schwedische Modell aus, auch wenn kritisiert wurde, dass ältere Menschen zu wenig geschützt wurden.
Eine ausführliche Reportage folgt in der kommenden Woche.
Leider stand Prof. Dr. Kekulé den Medien vor Ort nicht für ein Interview zur Verfügung.
👉Kanal hier abonnieren:
https://t.me/paragraph32
12.04.202521:29
Hier unsere persönlichen Highlights der Abrechnung mit dem Blendwerk-Duo "Buyx & Lauterbach".
12.04.202521:23
„Der Impfstoff war von Anfang an mit Fragezeichen…“
Der Epidemiologe Prof. Dr. Kekulé lässt in der letzten Lanz-Sendung vom 10. April 2025 das Blendwerk-Duo „Buyx & Lauterbach“ fluchtbereit aussehen. Eigentlich waren nämlich alle anderen in der Runde ziemlich fassungslos über die längst rechts von der Wahrheit überholte Show des Hardliner-Duetts, welches der Öffentlichkeit die sogenannte „Impfung“ immer noch als den letzten Seelenretter verkaufen wollte. In Wirklichkeit wird es wohl der letzte Strohhalm gewesen sein, nach dem sie gegriffen haben:
„Wir wissen ALLES über die Sicherheit der Impfstoffe!“, „Diese Impfung kam aus Deutschland. Ein enormer riesiger Erfolg!“ ereiferte sich Buyx; „Es hat noch nie eine Impfung gegeben in der Geschichte der Menschheit gegeben, die so intensiv untersucht worden ist wie die Corona-Impfung“, geriet Lauterbach in nahezu historische Ekstase, etc.
Prof Dr. Kekulé brachte beide Marktschreier dann wieder abrupt auf den Boden der Tatsachen zurück und zitierte die aktuelle Yale-Studie, welche aufzeigt, dass entgegen den Angaben der Hersteller die modifizierte Messenger RNA selbst Monate nach der Impfung noch im Körper nachzuweisen ist.
Ich bin neugierig, ob Prof. Dr. Kekulé am 14.04.2025 im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss noch nachlegen wird. Auch den dritten Sitzungstermin werden die Jaworskis begleiten.
Der Epidemiologe Prof. Dr. Kekulé lässt in der letzten Lanz-Sendung vom 10. April 2025 das Blendwerk-Duo „Buyx & Lauterbach“ fluchtbereit aussehen. Eigentlich waren nämlich alle anderen in der Runde ziemlich fassungslos über die längst rechts von der Wahrheit überholte Show des Hardliner-Duetts, welches der Öffentlichkeit die sogenannte „Impfung“ immer noch als den letzten Seelenretter verkaufen wollte. In Wirklichkeit wird es wohl der letzte Strohhalm gewesen sein, nach dem sie gegriffen haben:
„Wir wissen ALLES über die Sicherheit der Impfstoffe!“, „Diese Impfung kam aus Deutschland. Ein enormer riesiger Erfolg!“ ereiferte sich Buyx; „Es hat noch nie eine Impfung gegeben in der Geschichte der Menschheit gegeben, die so intensiv untersucht worden ist wie die Corona-Impfung“, geriet Lauterbach in nahezu historische Ekstase, etc.
Prof Dr. Kekulé brachte beide Marktschreier dann wieder abrupt auf den Boden der Tatsachen zurück und zitierte die aktuelle Yale-Studie, welche aufzeigt, dass entgegen den Angaben der Hersteller die modifizierte Messenger RNA selbst Monate nach der Impfung noch im Körper nachzuweisen ist.
Ich bin neugierig, ob Prof. Dr. Kekulé am 14.04.2025 im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss noch nachlegen wird. Auch den dritten Sitzungstermin werden die Jaworskis begleiten.
12.04.202510:23
https://www.youtube.com/watch?v=7bYZUJ9N_xg
„Impfen macht frei“…Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?
„Impfen ist der Weg zur Freiheit“ (Markus Söder)“, „Wir impfen Deutschland zurück in die Freiheit“ (Jens Spahn) waren Sätze, die in größter Selbstverständlichkeit von Politikern verlautbart wurden, um die Bevölkerung zur Freiwilligkeit zu drängen. Freiheit erimpfen mit einem zweifelhaften "Impfstoff", der wie es nun offiziell bekannt ist, nie andere zu schützen vermochte?
Diese Frage hat sich der Berliner Lehrer Rüdiger Borrmann gestellt und konterte 2021 auf den aus seiner Sicht menschenunwürdigen Impfdruck mit seiner Videocollage, die eine 2,5 sekündige Einblendung des Schriftzugs „Impfen macht frei“ mit dem KZ Dachau im Hintergrund enthielt.
Für das Landgericht Berlin war auch in der Berufungsphase unstrittig, dass der Berliner Lehrer damit das Nazi-Regime verharmloste, die Holocaust-Opfer verhöhnte und mit seiner Volksverhetzung den öffentlichen Frieden störte. Er wurde am 2. April 2025 zu 90 Tagessätzen verurteilt (ca. 3000 € Geldstrafe). Seine Anstellung als Lehrer hatte er ebenfalls verloren.
Für ihn jedoch zählt das hier und jetzt zu schützende Leben mehr als die Friedhofsruhe, wie er sagt. „Mit Verharmlosung des Holocaust habe das nichts zu tun, im Gegenteil“ so seine Worte. Sein Verteidiger Tobias Gall ist der Ansicht, dass hier der Volksverhetzungsparagraph missbraucht wird. Darüber hinaus ist der „öffentliche Frieden“ kein verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut.
„Impfen macht frei“…Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung?
„Impfen ist der Weg zur Freiheit“ (Markus Söder)“, „Wir impfen Deutschland zurück in die Freiheit“ (Jens Spahn) waren Sätze, die in größter Selbstverständlichkeit von Politikern verlautbart wurden, um die Bevölkerung zur Freiwilligkeit zu drängen. Freiheit erimpfen mit einem zweifelhaften "Impfstoff", der wie es nun offiziell bekannt ist, nie andere zu schützen vermochte?
Diese Frage hat sich der Berliner Lehrer Rüdiger Borrmann gestellt und konterte 2021 auf den aus seiner Sicht menschenunwürdigen Impfdruck mit seiner Videocollage, die eine 2,5 sekündige Einblendung des Schriftzugs „Impfen macht frei“ mit dem KZ Dachau im Hintergrund enthielt.
Für das Landgericht Berlin war auch in der Berufungsphase unstrittig, dass der Berliner Lehrer damit das Nazi-Regime verharmloste, die Holocaust-Opfer verhöhnte und mit seiner Volksverhetzung den öffentlichen Frieden störte. Er wurde am 2. April 2025 zu 90 Tagessätzen verurteilt (ca. 3000 € Geldstrafe). Seine Anstellung als Lehrer hatte er ebenfalls verloren.
Für ihn jedoch zählt das hier und jetzt zu schützende Leben mehr als die Friedhofsruhe, wie er sagt. „Mit Verharmlosung des Holocaust habe das nichts zu tun, im Gegenteil“ so seine Worte. Sein Verteidiger Tobias Gall ist der Ansicht, dass hier der Volksverhetzungsparagraph missbraucht wird. Darüber hinaus ist der „öffentliche Frieden“ kein verfassungsrechtlich geschütztes Rechtsgut.
10.04.202510:51
Klavier als "Tatmittel" - Fall Arne Schmitt
wir begleiten heute den zweiten Prozesstag im Fall Arne Schmitt vor dem Landgericht Berlin. Vorgeworfen wird ihm mit seinem Piano im Rahmen einer Corona-Demonstration vor vier Jahren Landfriedensbruch begangen zu haben.
Bis zur Vernehmung der ersten Zeugen stellt der Angeklagte und Verteidiger zugleich sämtliche Anträge, um einem aus seiner Sicht unfairen Verfahren vorzubeugen.
Mehr folgt in der Gerichtsreportage🎬
wir begleiten heute den zweiten Prozesstag im Fall Arne Schmitt vor dem Landgericht Berlin. Vorgeworfen wird ihm mit seinem Piano im Rahmen einer Corona-Demonstration vor vier Jahren Landfriedensbruch begangen zu haben.
Bis zur Vernehmung der ersten Zeugen stellt der Angeklagte und Verteidiger zugleich sämtliche Anträge, um einem aus seiner Sicht unfairen Verfahren vorzubeugen.
Mehr folgt in der Gerichtsreportage🎬


07.04.202520:10
https://www.youtube.com/watch?v=3XCLNneWt94&t=232s
"Sofortige Freilassung. Jetzt!" - Fall Füllmich
Der 49. Verhandlungstag im Prozess gegen Dr. Reiner Füllmich. Erneut plädierte Rechtsanwalt Edgar Siemund. In Abwesenheit der Hauptverteidigerin Katja Wörmer stellte auch er wiederholt die Forderung nach sofortiger Freilassung des Mandanten auf. Er hält die Unterschriften der zuständigen Richter Moog und Schindler unter Haftbefehl und Eröffnungsbeschluss für formunwirksame Paraphen und damit einen die Freilassung rechtfertigenden Verfahrensfehler.
Zudem sei das Geld der „Spender“ durch das Gericht willkürlich dem Vermögen der Vorschalt gUG zugeordnet worden. Er konfrontierte das Gericht überraschend mit der nach seiner Ansicht unwiderleglichen Rechtsauffassung, dass man eine Zuwendung nicht an eine Gesellschaft leisten könne, die es gar nicht gibt, die kein "Spender" kennt und die zudem kein Konto habe. Empfänger der zugewendeten Gelder sei deshalb schon immer nur die Zweier-BGB-Gesellschaft „Corona-Ausschuss“ mit Reiner Füllmich und Viviane Fischer gewesen. Nicht die „Vierer-gUG“ mit den beiden Anzeigeerstattern Antonia Fischer und Justus Hoffmann als weiteren Gesellschaftern. Der vom Gericht angenommenen Vierer-Konstellation und dem Vorwurf der angeblichen Untreue stellt Rechtsanwalt Siemund den Vorwurf der Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht wegen mangelnden Arbeitseinsatzes der beiden Hafenanwälte entgegen.
Er zweifelt darüber hinaus an, dass die Hafenanwälte überhaupt Interesse daran hatten, den Widerstand mit dem Corona-Ausschuss zu unterstützen. Als Indiz dafür betrachtet er die fragwürdige Rolle, die den Hafenanwälten in einem Telegram-Kanal zugeschrieben wird, der die Verurteilung von Dr. Füllmich vertritt und auch grundsätzlich "Querdenker" verächtlich macht.
"Sofortige Freilassung. Jetzt!" - Fall Füllmich
Der 49. Verhandlungstag im Prozess gegen Dr. Reiner Füllmich. Erneut plädierte Rechtsanwalt Edgar Siemund. In Abwesenheit der Hauptverteidigerin Katja Wörmer stellte auch er wiederholt die Forderung nach sofortiger Freilassung des Mandanten auf. Er hält die Unterschriften der zuständigen Richter Moog und Schindler unter Haftbefehl und Eröffnungsbeschluss für formunwirksame Paraphen und damit einen die Freilassung rechtfertigenden Verfahrensfehler.
Zudem sei das Geld der „Spender“ durch das Gericht willkürlich dem Vermögen der Vorschalt gUG zugeordnet worden. Er konfrontierte das Gericht überraschend mit der nach seiner Ansicht unwiderleglichen Rechtsauffassung, dass man eine Zuwendung nicht an eine Gesellschaft leisten könne, die es gar nicht gibt, die kein "Spender" kennt und die zudem kein Konto habe. Empfänger der zugewendeten Gelder sei deshalb schon immer nur die Zweier-BGB-Gesellschaft „Corona-Ausschuss“ mit Reiner Füllmich und Viviane Fischer gewesen. Nicht die „Vierer-gUG“ mit den beiden Anzeigeerstattern Antonia Fischer und Justus Hoffmann als weiteren Gesellschaftern. Der vom Gericht angenommenen Vierer-Konstellation und dem Vorwurf der angeblichen Untreue stellt Rechtsanwalt Siemund den Vorwurf der Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht wegen mangelnden Arbeitseinsatzes der beiden Hafenanwälte entgegen.
Er zweifelt darüber hinaus an, dass die Hafenanwälte überhaupt Interesse daran hatten, den Widerstand mit dem Corona-Ausschuss zu unterstützen. Als Indiz dafür betrachtet er die fragwürdige Rolle, die den Hafenanwälten in einem Telegram-Kanal zugeschrieben wird, der die Verurteilung von Dr. Füllmich vertritt und auch grundsätzlich "Querdenker" verächtlich macht.
06.04.202517:08
Jaa doch! BALD!!!
49. Verhandlungstag im Prozess gegen Dr. Füllmich
An die Ungeduldigen unter den Binge-Watchern und die die aus Interesse unserem Kanal folgen.
Der 49. Verhandlungstag am 3.4.25 war stark frequentiert. Einige kamen in dem Gerichtssaal nicht mehr hinein. Unter den Zuschauern waren einige Besucher aus dem Ausland. Deshalb müssen wir englische Subtitles und deutsche Voice Over fertigen. Das dauert. Morgen sollte es soweit sein.
Geht bitte weiter euren alltäglichen Ritualen nach und bleibt bitte nicht die ganze Nacht vorm Bildschirm. Auch Wasser trinken nicht vergessen😉...
49. Verhandlungstag im Prozess gegen Dr. Füllmich
An die Ungeduldigen unter den Binge-Watchern und die die aus Interesse unserem Kanal folgen.
Der 49. Verhandlungstag am 3.4.25 war stark frequentiert. Einige kamen in dem Gerichtssaal nicht mehr hinein. Unter den Zuschauern waren einige Besucher aus dem Ausland. Deshalb müssen wir englische Subtitles und deutsche Voice Over fertigen. Das dauert. Morgen sollte es soweit sein.
Geht bitte weiter euren alltäglichen Ritualen nach und bleibt bitte nicht die ganze Nacht vorm Bildschirm. Auch Wasser trinken nicht vergessen😉...
05.04.202514:23
Landfriedensbruch mit Piano? - Prozess gegen Arne Schmitt
Am 2.4.25 begleitete ich den ersten Prozesstag vorm Landgericht Berlin gegen Arne Schmitt, dem Landfriedensbruch vorgeworfen wird, weil er mit seiner friedlichen Musik das Volk aufgestachelt haben soll. Man sieht die Polizisten sind keine Musikliebhaber.
https://youtu.be/Bzcw1_bwSbI
👉Kanal hier abonnieren:
https://t.me/paragraph32
Am 2.4.25 begleitete ich den ersten Prozesstag vorm Landgericht Berlin gegen Arne Schmitt, dem Landfriedensbruch vorgeworfen wird, weil er mit seiner friedlichen Musik das Volk aufgestachelt haben soll. Man sieht die Polizisten sind keine Musikliebhaber.
https://youtu.be/Bzcw1_bwSbI
👉Kanal hier abonnieren:
https://t.me/paragraph32
28.03.202520:35
What da fuck aus formalen Gründen...gesunder Menschenverstand lässt auf sich warten!!!
Қайта жіберілді:
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst

28.03.202520:31
Klage gegen Corona-Verordnung aus formalen Gründen erfolgreich
LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025
Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.
>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<
Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.
Aber man sieht, dass die Regierungs-Trickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks gegen unsere Kinder durchkommen.
Sieg ist Sieg.
Sie werden uns einfach nicht los. Das ist entscheidend.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich
t.me/TomLausen
LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025
Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.
>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<
Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.
Aber man sieht, dass die Regierungs-Trickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks gegen unsere Kinder durchkommen.
Sieg ist Sieg.
Sie werden uns einfach nicht los. Das ist entscheidend.
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat gestern eine Klage über die erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 1. bis 30. November 2020 für Grundschülerinnen und Grundschüler verhandelt (Az. 3 KN 36/20). Diese war mit einer Landesverordnung vom 30. Oktober 2020 eingeführt worden. Danach musste in der so genannten Kohorte im Unterricht, auf dem Schulhof und in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn eine 7 Tages-Inzidenz von 50 überschritten wurde.
Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben und festgestellt, dass die entsprechende Regelung unwirksam war. Der inhaltlichen Argumentation des Antragstellers ist der Senat dabei dennoch nicht gefolgt. Die Regelungen zur erweiterten Mund-Nasen-Bedeckungspflicht seien erforderlich gewesen. Um das zu beurteilen habe das Land Schleswig-Holstein aufgrund der begrenzten Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2 Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen Einschätzungsspielraum gehabt. Der Senat konnte nicht erkennen, dass dieser Einschätzungsspielraum überschritten wurde (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung).
Es habe auch keine weniger einschneidenden Maßnahmen gegeben (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung). So wäre etwa der vollständige Verzicht auf Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler gravierender gewesen. Zwar greife die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in deren Grundrechte ein. Allerdings habe die betreffende Regelung dazu gedient, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen (Anm.: Unfassbar, diese Nichtaufklärung -welch Verdrehung). Hierbei handele es sich um Rechtsgüter, denen unsere Verfassung ein besonders hohes Gewicht zukommen lasse. Es habe auch keine Anhaltspunkte gegeben, dass das Tragen von Alltagsmasken allgemein negative gesundheitliche Folgen habe (Anm.: Unfassbar, diese Ignoranz). Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen konnten und dies glaubhaft machen konnten, seien von der Tragepflicht ausgenommen gewesen.
Letztlich hat der Senat dem Antrag aus formalen Gründen dennoch stattgegeben. Das begründet das Gericht damit, dass die Landesregierung zwar der damaligen Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach § 32 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Befugnis übertragen hatte, die Landesverordnung zu erlassen, gegen die sich der Antrag richtet. Die Wirksamkeit dieser Übertragung war aber von Anfang an befristet. Nach Überzeugung des Senats hätte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur deshalb nur Regelungen für den Zeitraum, für den ihr die Ermächtigung übertragen worden war, treffen dürfen.
Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich
t.me/TomLausen


Қайта жіберілді:
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst

28.03.202512:36
SIEG für die Grundschulkinder in Schleswig-Holstein
🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig – Regierung setzte brutale politische Vorgaben durch!
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)
Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.
Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.
Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.
Was steht in den Akten?
- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.
- Die Regierung beugte das Recht – und die GRUNDSCHÜLER zahlten den Preis. In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.
- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther CDU und Ministerin KARIN PRIEN CDU brockten das den Kleinsten ein.)
Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals. Nach 4,5 Jahren war nun die mdl. Hauptverhandlung zu der auch ich 3 umfangreiche DAtenanalysen betrug.
Warum?
Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Land zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.
Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:
Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder, während die Verantwortungslosen an der Macht kleben.
Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.
Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung.
Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.
Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten domokratischen Institutionen während Corona die Augen.
Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zu hören bekommen. Das verspreche ich.
Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.
t.me/TomLausen
🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig – Regierung setzte brutale politische Vorgaben durch!
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)
Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.
Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.
Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.
Was steht in den Akten?
„Zu den Punkten 1 (Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER bei >50 Inzidenz) und 3 (Ausnahmen durch Gesundheitsamt) besteht von hier kein Verhandlungsspielraum.
>> Es handelt sich um die Umsetzung zutreffender politischer Setzungen.<< “
- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.
- Die Regierung beugte das Recht – und die GRUNDSCHÜLER zahlten den Preis. In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.
- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther CDU und Ministerin KARIN PRIEN CDU brockten das den Kleinsten ein.)
Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals. Nach 4,5 Jahren war nun die mdl. Hauptverhandlung zu der auch ich 3 umfangreiche DAtenanalysen betrug.
Warum?
Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Land zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.
Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:
Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder, während die Verantwortungslosen an der Macht kleben.
Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.
Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung.
Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.
Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten domokratischen Institutionen während Corona die Augen.
Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zu hören bekommen. Das verspreche ich.
Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.
t.me/TomLausen


27.03.202518:56
https://youtu.be/5qdaagceEAE?si=0Y5nmmi5o8s0-F-e
Bedrohung wegen Plädierens? Fall Füllmich
Der 48. Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich am 21.03.2025 begann und endete mit einem Paukenschlag. Seit einigen Prozesstagen schildert die Verteidigung mehrere Bedrohungslagen, die gegen sie gerichtet sind. Sie besteht auf der Einvernahme einer Zeugin, die Gewaltfantasien und Anzeigeoffensiven einer die Verurteilung herbeisehnenden Trollgruppierung belegen kann, zumal sie ihren Angaben zufolge von dieser Gruppierung instrumentalisiert werden sollte.
Der Vorsitzende beschwichtigte die Verteidigung damit, dass sie ja im Gericht sicher sei. Dies trotz der Anwesenheit eines Mitglieds der Trollgruppe, welches der Zeugin persönlich sagte, dass er - ich zitiere - "Reiner noch im Gerichtssaal sterben sehen möchte".
Als Aufklärer der ersten Stunde hat man Freunde wie Feinde, doch kann eine Feindschaft bis hin zu Todeswünschen gehen? Wie absurd ist es überhaupt jmd den Tod zu wünschen wenn es nur um Geld geht? Handelt es sich hier um einen Einzefall oder gibt es eine organisierte Bedrohungslage?
👉Kanal hier abonnieren:
https://t.me/paragraph32
Bedrohung wegen Plädierens? Fall Füllmich
Der 48. Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich am 21.03.2025 begann und endete mit einem Paukenschlag. Seit einigen Prozesstagen schildert die Verteidigung mehrere Bedrohungslagen, die gegen sie gerichtet sind. Sie besteht auf der Einvernahme einer Zeugin, die Gewaltfantasien und Anzeigeoffensiven einer die Verurteilung herbeisehnenden Trollgruppierung belegen kann, zumal sie ihren Angaben zufolge von dieser Gruppierung instrumentalisiert werden sollte.
Der Vorsitzende beschwichtigte die Verteidigung damit, dass sie ja im Gericht sicher sei. Dies trotz der Anwesenheit eines Mitglieds der Trollgruppe, welches der Zeugin persönlich sagte, dass er - ich zitiere - "Reiner noch im Gerichtssaal sterben sehen möchte".
Als Aufklärer der ersten Stunde hat man Freunde wie Feinde, doch kann eine Feindschaft bis hin zu Todeswünschen gehen? Wie absurd ist es überhaupt jmd den Tod zu wünschen wenn es nur um Geld geht? Handelt es sich hier um einen Einzefall oder gibt es eine organisierte Bedrohungslage?
👉Kanal hier abonnieren:
https://t.me/paragraph32
23.03.202522:33
https://youtu.be/EJXkAffKY_c
Ohne Vermögensbetreuungspflicht keine Untreue! Gesellschaftsrechtlicher Blick
Gab es jemals ein Vermögen der Vorgesellschaft, das man hätte veruntreuen können? Und an wen hatte man eigentlich gespendet?
Am 19.03.2025 begleiteten wir den 47. Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich.
Das Plädoyer des Gesellschaftsrechtlers Rechtsanwalt Edgar Siemund hat der Kammer eine gänzlich andere Rechtsaufassung zu teil werden lassen und alles auf den Kopf gestellt. Ihm zufolge sind die "Spenden" nicht an die Vorgesellschaft, in der zwei von den Anzeigeerstattern Mitgesellschafter waren, sondern an die ursprüngliche BGB-Gesellschaft zwischen Viviane Fischer und Reiner Füllmich geflossen, weil die Vorgesellschaft niemand kannte und diese auch über kein eigenes Konto verfügte.
Ist der Vorwurf der Untreue damit so leicht vom Tisch? Oder anders gefragt, ist die Untreue hier wirklich so glasklar, wie es von der Staatsanwaltschaft behauptet wird?
Die eigentliche Botschaft lautete:
so der Verteidiger Edgar Siemund.
Die Hauptverteidigerin Katja Wörmer plädierte ebenfalls und verwies erneut auf die Bedrohungslage durch eine Trollgruppierung, die sich weiter verschärfen soll.
Ohne Vermögensbetreuungspflicht keine Untreue! Gesellschaftsrechtlicher Blick
Gab es jemals ein Vermögen der Vorgesellschaft, das man hätte veruntreuen können? Und an wen hatte man eigentlich gespendet?
Am 19.03.2025 begleiteten wir den 47. Verhandlungstag im Untreueprozess gegen Dr. Reiner Füllmich.
Das Plädoyer des Gesellschaftsrechtlers Rechtsanwalt Edgar Siemund hat der Kammer eine gänzlich andere Rechtsaufassung zu teil werden lassen und alles auf den Kopf gestellt. Ihm zufolge sind die "Spenden" nicht an die Vorgesellschaft, in der zwei von den Anzeigeerstattern Mitgesellschafter waren, sondern an die ursprüngliche BGB-Gesellschaft zwischen Viviane Fischer und Reiner Füllmich geflossen, weil die Vorgesellschaft niemand kannte und diese auch über kein eigenes Konto verfügte.
Ist der Vorwurf der Untreue damit so leicht vom Tisch? Oder anders gefragt, ist die Untreue hier wirklich so glasklar, wie es von der Staatsanwaltschaft behauptet wird?
Die eigentliche Botschaft lautete:
"Nicht jene, die das Geld gegeben haben, werden hier vom Gericht vertreten, sondern jene, die das Geld haben wollen und das ist der eigentliche Skandal an diesem Prozess"
so der Verteidiger Edgar Siemund.
Die Hauptverteidigerin Katja Wörmer plädierte ebenfalls und verwies erneut auf die Bedrohungslage durch eine Trollgruppierung, die sich weiter verschärfen soll.
21.03.202513:08
Kurzer Zwischenbericht zum 48. Prozesstag im Untreueprozess gegen Dr. Füllmich
Man kommt sich langsam vor wie im Mafiafilm, so Aussagen einiger Prozessbeobachter.
Das Verteidigerteam versucht, der Kammer seit mehreren Prozesstagen eine Bedrohungslage verständlich zumachen und die sich daraus ergebende Konsequenz der Einschränkung der Verteidigung. Die Kammer ist jedoch der Ansicht, dass das alles nichts mit dem Untreuevorwurf zu tun habe. Beweise, dass diese Bedrohungslage mit dem Verfahren zusammenhängen soll, werden nicht zugelassen.
Man kommt sich langsam vor wie im Mafiafilm, so Aussagen einiger Prozessbeobachter.
Das Verteidigerteam versucht, der Kammer seit mehreren Prozesstagen eine Bedrohungslage verständlich zumachen und die sich daraus ergebende Konsequenz der Einschränkung der Verteidigung. Die Kammer ist jedoch der Ansicht, dass das alles nichts mit dem Untreuevorwurf zu tun habe. Beweise, dass diese Bedrohungslage mit dem Verfahren zusammenhängen soll, werden nicht zugelassen.
Рекордтар
29.08.202423:59
13.4KЖазылушылар31.03.202523:59
500Дәйексөз индексі20.11.202423:59
54.4K1 жазбаның қамтуы23.11.202423:59
54.4KЖарнамалық жазбаның қамтуы28.02.202523:59
13.10%ER12.03.202510:37
436.20%ERRКөбірек мүмкіндіктерді ашу үшін кіріңіз.