
Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
Jura-Professor, Uni Bielefeld
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प्रकारसार्वजनिक
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असत्यापितविश्वसनीयता
अविश्वसनीयस्थान
भाषाअन्य
चैनल निर्माण की तिथिAug 16, 2024
TGlist में जोड़ा गया
Aug 16, 2024सदस्य
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समूह "Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell" में नवीनतम पोस्ट
07.04.202517:06
Hinweis: Ich hatte nicht damit gerechnet, dass mein Text schon wieder so lang geworden ist, dass Telegram ihn auf zwei Posts verteilt. Deshalb habe ich die Zusammengehörigkeit meines Textes in den letzten beiden Posts noch einmal kenntlich gemacht.
07.04.202516:48
(Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Meinungsfreiheit ist für die freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierend. Das sind nicht meine Worte, sondern die des Bundesverfassungsgerichts. Zur Meinungsfreiheit gehört auch zugespitzte Kritik an der Regierung oder einzelnen Ministern. Denn zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört auch die Ablösbarkeit der Regierung. Abgelöst wird eine Regierung in einer Demokratie immer dann, wenn die Wähler das Vertrauen in die bisherige Regierung verloren und die Regierenden mit ihrem Handeln den Test des freien kritischen Diskurses nicht bestanden haben. Dann aber muss ein solcher Diskurs überhaupt erst einmal zugelassen werden.
Wenn so ein Urteil wie jenes des Amtsgerichts Bamberg in der Strafsache gegen David Bendels Schule macht, war es das hier mit der Demokratie in Deutschland. Und auch der Rechtsstaat als lebenswichtiges Ordnungsprinzip würde massiven Schaden erleiden. Denn Gerichte, die sich zum Büttel der Rachsucht dünnhäutiger Politiker machen, senden ein fatales Signal an die Rechtsgemeinschaft: das Signal nämlich, dass sie nicht mehr die Grundrechte der Bürger vor einer übergriffigen Regierung, sondern eine übergriffige Regierung vor den Grundrechten der Bürger schützen.
David Bendels hat angekündigt, den Weg durch die Instanzen zu beschreiten. Mögen die Rechtsmittelgerichte diesen Fehltritt des Amtsgerichts Bamberg korrigieren!
Demokratische Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Meinungsfreiheit ist für die freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierend. Das sind nicht meine Worte, sondern die des Bundesverfassungsgerichts. Zur Meinungsfreiheit gehört auch zugespitzte Kritik an der Regierung oder einzelnen Ministern. Denn zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört auch die Ablösbarkeit der Regierung. Abgelöst wird eine Regierung in einer Demokratie immer dann, wenn die Wähler das Vertrauen in die bisherige Regierung verloren und die Regierenden mit ihrem Handeln den Test des freien kritischen Diskurses nicht bestanden haben. Dann aber muss ein solcher Diskurs überhaupt erst einmal zugelassen werden.
Wenn so ein Urteil wie jenes des Amtsgerichts Bamberg in der Strafsache gegen David Bendels Schule macht, war es das hier mit der Demokratie in Deutschland. Und auch der Rechtsstaat als lebenswichtiges Ordnungsprinzip würde massiven Schaden erleiden. Denn Gerichte, die sich zum Büttel der Rachsucht dünnhäutiger Politiker machen, senden ein fatales Signal an die Rechtsgemeinschaft: das Signal nämlich, dass sie nicht mehr die Grundrechte der Bürger vor einer übergriffigen Regierung, sondern eine übergriffige Regierung vor den Grundrechten der Bürger schützen.
David Bendels hat angekündigt, den Weg durch die Instanzen zu beschreiten. Mögen die Rechtsmittelgerichte diesen Fehltritt des Amtsgerichts Bamberg korrigieren!
Demokratische Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
07.04.202516:48
HASSEN JETZT AUCH DEUTSCHE GERICHTE DIE MEINUNGSFREIHEIT?
Liebe Community,
David Bendels, Chefredakteur des Medienportals "Deutschland-Kurier", hatte eine Illustration gepostet, die ein Foto von Nancy Faeser, schwarz gekleidet, zeigt, wie sie ein weißes Schild trägt mit der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit."
Dafür hat ihn das Amtsgericht Bamberg nun in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Gestützt wurde die Verurteilung auf § 188 StGB, auch bekannt als ""Majestätsbeleidigungs-Paragraph". Als Bewährungsauflage wurde David Bendels aufgegeben, sich schriftlich bei Nancy Faeser zu entschuldigen.
https://deutschlandkurier.de/2025/04/es-ist-das-erste-mal-in-der-geschichte-der-bundesrepublik-journalist-droht-gefaengnis-wegen-satirischer-politiker-verleumdung/
§ 188 Abs. 1 StGB stellt die Beleidigung, § 188 Abs. 2 die Verleumdung und die üble Nachrede zum Nachteil von Personen des politischen Lebens unter Strafe. Das Gericht sah hier offenbar den Tatbestand der Verleumdung als erfüllt an. Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht David Bendels vorwarf, er habe Nancy Faeser eine Äußerung in den Mund gelegt, die sie so nie getätigt habe.
'
Wenn das ernsthaft die Rechtfertigung für die Verurteilung von David Bendels sein soll, handelt es sich um ein krasses Fehlurteil. Niemand, der diese Illustration sieht, glaubt ernsthaft, dass hier ein wörtliches Zitat von Frau Faeser wiedergegeben wird. Jeder verständige Betrachter wird diese Illustration stattdessen als satirische Überspitzung der von Nancy Faeser verübten Angriffe auf die Meinungs- und Pressefreiheit deuten.
Als diese Angriffe lassen sich auflisten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
1. das COMPACT-Verbot, mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht außer Vollzug gesetzt.
2. die Fortführung des unter Horst Seehofer begründeten, von Nancy Faeser fortgeführten Phänomenbereichs "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" als Beobachtungsgrund.
3. die Handhabung im öffentlichen Dienst, wonach "Extremisten" (wer auch immer das sein soll) mittels Entlassungsverfügung des Ministeriums statt wie bisher durch gerichtliches Urteil nach Disziplinaranklage aus dem Dienst sollen entfernt werden können. Die ebenfalls geplante Beweislastumkehr bzgl. Verfassungstreue wurde zwar zurückgezogen, besteht aber durch die verfahrensrechtlichen Änderungen faktisch doch.
4. das Anschwärz-Gesetz (der Verfassungsschutz sollte Menschen in ihrem privaten Umfeld denunzieren dürfen und § 19 BVerfSchG entsprechend geändert werden; weiterführend dazu:
- Nachdenkseiten vom 30.10.2023, https://www.nachdenkseiten.de/?p=105985
- BILD vom 27.10.2023, https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/mehr-geheimdienst-rechte-faeser-plant-neues-anschwaerz-gesetz-85897114.bild.html
Die Reform wurde im Gesetzgebungsverfahren abgeschwächt.
5. der neu eingerichtete "Beratungskompass Verschwörungsdenken" als Denunziationsportal.
Es ist nicht nur erlaubt und von Art. 5 Abs- 1 Satz 1 GG gedeckt, diese Angriffe satirisch zu überhöhen. Die Kernaussage jener Satire lässt sich vielmehr darüber hinaus noch durch handfeste Fakten belegen.
Bevor das Amtsgericht Bamberg die Illustration also als Verleumdung zum Nachteil von Nancy Feser deutete, hätte es andere Interpretationsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausschließen müssen. Die stattdessen vom Amtsgericht Bamberg bevorzugte Interpretation der Illustration als angebliche Wiedergabe eines in Wirklichkeit nicht gefallenen wörtlichen Zitats ist in Wirklichkeit denkbar fernliegend. (weiter 👇 Teil 2)
Liebe Community,
David Bendels, Chefredakteur des Medienportals "Deutschland-Kurier", hatte eine Illustration gepostet, die ein Foto von Nancy Faeser, schwarz gekleidet, zeigt, wie sie ein weißes Schild trägt mit der Aufschrift "Ich hasse die Meinungsfreiheit."
Dafür hat ihn das Amtsgericht Bamberg nun in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Gestützt wurde die Verurteilung auf § 188 StGB, auch bekannt als ""Majestätsbeleidigungs-Paragraph". Als Bewährungsauflage wurde David Bendels aufgegeben, sich schriftlich bei Nancy Faeser zu entschuldigen.
https://deutschlandkurier.de/2025/04/es-ist-das-erste-mal-in-der-geschichte-der-bundesrepublik-journalist-droht-gefaengnis-wegen-satirischer-politiker-verleumdung/
§ 188 Abs. 1 StGB stellt die Beleidigung, § 188 Abs. 2 die Verleumdung und die üble Nachrede zum Nachteil von Personen des politischen Lebens unter Strafe. Das Gericht sah hier offenbar den Tatbestand der Verleumdung als erfüllt an. Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht David Bendels vorwarf, er habe Nancy Faeser eine Äußerung in den Mund gelegt, die sie so nie getätigt habe.
'
Wenn das ernsthaft die Rechtfertigung für die Verurteilung von David Bendels sein soll, handelt es sich um ein krasses Fehlurteil. Niemand, der diese Illustration sieht, glaubt ernsthaft, dass hier ein wörtliches Zitat von Frau Faeser wiedergegeben wird. Jeder verständige Betrachter wird diese Illustration stattdessen als satirische Überspitzung der von Nancy Faeser verübten Angriffe auf die Meinungs- und Pressefreiheit deuten.
Als diese Angriffe lassen sich auflisten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
1. das COMPACT-Verbot, mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht außer Vollzug gesetzt.
2. die Fortführung des unter Horst Seehofer begründeten, von Nancy Faeser fortgeführten Phänomenbereichs "Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" als Beobachtungsgrund.
3. die Handhabung im öffentlichen Dienst, wonach "Extremisten" (wer auch immer das sein soll) mittels Entlassungsverfügung des Ministeriums statt wie bisher durch gerichtliches Urteil nach Disziplinaranklage aus dem Dienst sollen entfernt werden können. Die ebenfalls geplante Beweislastumkehr bzgl. Verfassungstreue wurde zwar zurückgezogen, besteht aber durch die verfahrensrechtlichen Änderungen faktisch doch.
4. das Anschwärz-Gesetz (der Verfassungsschutz sollte Menschen in ihrem privaten Umfeld denunzieren dürfen und § 19 BVerfSchG entsprechend geändert werden; weiterführend dazu:
- Nachdenkseiten vom 30.10.2023, https://www.nachdenkseiten.de/?p=105985
- BILD vom 27.10.2023, https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/mehr-geheimdienst-rechte-faeser-plant-neues-anschwaerz-gesetz-85897114.bild.html
Die Reform wurde im Gesetzgebungsverfahren abgeschwächt.
5. der neu eingerichtete "Beratungskompass Verschwörungsdenken" als Denunziationsportal.
Es ist nicht nur erlaubt und von Art. 5 Abs- 1 Satz 1 GG gedeckt, diese Angriffe satirisch zu überhöhen. Die Kernaussage jener Satire lässt sich vielmehr darüber hinaus noch durch handfeste Fakten belegen.
Bevor das Amtsgericht Bamberg die Illustration also als Verleumdung zum Nachteil von Nancy Feser deutete, hätte es andere Interpretationsmöglichkeiten mit überzeugenden Gründen ausschließen müssen. Die stattdessen vom Amtsgericht Bamberg bevorzugte Interpretation der Illustration als angebliche Wiedergabe eines in Wirklichkeit nicht gefallenen wörtlichen Zitats ist in Wirklichkeit denkbar fernliegend. (weiter 👇 Teil 2)
06.04.202511:46
NOCH EIN ARBEITSNACHWEIS
Liebe Community,
In der KONTRAFUNK-Sendung "Der Rechtsstaat" vom 4.4.2025
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-staatsskepsis#id-article
berichte ich ab Minute 19:16 über den bisherigen Verlauf des Prinz-Reuß-Prozesses, an dem ich als Verteidiger einer der dort Angeklagten beteiligt bin.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
In der KONTRAFUNK-Sendung "Der Rechtsstaat" vom 4.4.2025
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-staatsskepsis#id-article
berichte ich ab Minute 19:16 über den bisherigen Verlauf des Prinz-Reuß-Prozesses, an dem ich als Verteidiger einer der dort Angeklagten beteiligt bin.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
06.04.202503:57
AUS DEM TELEGRAM-KANAL VON RECHTSANWALT MARKUS HAINTZ
Stellen wir uns Folgendes vor: Zwei Menschen streiten sich vor Gericht. Die Sache hängt in der zweiten Instanz beim Oberlandesgericht. Die Spruchkörper, die dort entscheiden, nennt man Senate.
Im Regelfall entscheiden beim OLG drei Richter. Ein Senat besteht aber aus mehr als drei Richtern, weil immer mal welche wegen Urlaub oder Krankheit ausfallen.
In dem Verfahren, von dem Markus Haintz hier berichtet, fällt eine Richterin seit mehr als einem halben Jahr aus. Auf anwaltliche Sachstandsanfrage bekommt man dann diese Antwort.
Ich staune, wie schmerzfrei die Gerichte mit diesem Befund umgehen. Auf einer Veranstaltung, an der ich jüngst teilnahm, verkündete ein Landgerichtspräsident stolz, bei seinem Gericht bekomme man schon innerhalb von 12 Monaten einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Kein Witz.
Unternehmen weichen, wenn sie miteinander streiten, längst auf private Schiedsgerichte aus. Weil sie über solche Zustände nur noch lachen können.
Stellen wir uns Folgendes vor: Zwei Menschen streiten sich vor Gericht. Die Sache hängt in der zweiten Instanz beim Oberlandesgericht. Die Spruchkörper, die dort entscheiden, nennt man Senate.
Im Regelfall entscheiden beim OLG drei Richter. Ein Senat besteht aber aus mehr als drei Richtern, weil immer mal welche wegen Urlaub oder Krankheit ausfallen.
In dem Verfahren, von dem Markus Haintz hier berichtet, fällt eine Richterin seit mehr als einem halben Jahr aus. Auf anwaltliche Sachstandsanfrage bekommt man dann diese Antwort.
Ich staune, wie schmerzfrei die Gerichte mit diesem Befund umgehen. Auf einer Veranstaltung, an der ich jüngst teilnahm, verkündete ein Landgerichtspräsident stolz, bei seinem Gericht bekomme man schon innerhalb von 12 Monaten einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Kein Witz.
Unternehmen weichen, wenn sie miteinander streiten, längst auf private Schiedsgerichte aus. Weil sie über solche Zustände nur noch lachen können.


05.04.202523:32
Im ersten Absatz habe ich noch ein falsches Wort korrigiert: Es muss "zwar" statt bisher "zwei" heißen.
05.04.202521:33
AFD-BASHING AUS DER STAATSKANZLEI - IST DAS RECHTENS?
Liebe Community,
Auf die mündliche Verhandlung vom 21.3.2025 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz (VerfGH RP) es für rechtlich zulässig erklärt, dass die damalige Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, die AfD als rechtsextreme Verfassungsfeinde brandmarkte. Eine Landesregierung und eine Ministerpräsidentin seien zwar bei amtlichen Äußerungen zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Sie dürften aber im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit vor verfassungsfeindlichen Parteien warnen. Denn die Verfassung sei gegenüber ihren Feinden gerade nicht neutral. Und bei der AfD handle es sich tatsächlich um eine verfassungsfeindliche Partei.
Das vollständige Urteil, das erst Anfang April bekannt wurde, ist hier abrufbar:
https://verfgh.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Dokumente/Entscheidungen/VGH_O_11_24_Urteil_02-04-2025_anonym_Rn.pdf
Sollte der direkte Link auf das Urteil nicht funktionieren, empfiehlt es sich, diese Seite anzusteuern
https://verfgh.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/entscheidungen
und auf der Liste der dort aufgeführten Entscheidungen auf der rechten Seite den Button mit dem Aktenzeichen "VGH O 11/24" anzuklicken.
Das Urteil ist rechtlich nicht haltbar, Es leidet, kurz gefasst, an den folgenden Mängeln:
1. Der VerfGH RP hat zur Begründung der These, dass die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfe, unreflektiert die Berichte mehrerer Verfassungsschutzbehörden herangezogen. Nicht einmal im Ansatz reflektiert wurde, ob der öffentliche politische Auftritt der AfD auch von Personen mitgestaltet wird, die vom Verfassungsschutz als V-Leute eingeschleust wurden. Diese Untersuchung hätte der VerfGH RP aber zwingend anstellen müssen. Denn es darf nicht passieren, dass der Staat eine Partei mit V-Leuten unterwandert, diese mit problematischen Äußerungen in Erscheinung treten und der Staat anschließend eben diese Äußerungen zum Anlass nimmt, auf jene Partei mit dem Finger zu zeigen.
2. Öffentliche Äußerungen einer Regierung oder eines Regierungsmitglieds in amtlicher Eigenschaft, die sich zugunsten einer bestimmten Partei aussprechen oder gegen eine bestimmte Partei wenden, stellen einen staatlichen Eingriff in den parteipolitischen Wettbewerb und damit einen Eingriff in den verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien dar. Wenn dieser Eingriff mit dem Argument gerechtfertigt wird, es gelte die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen ihre Feinde zu verteidigen, erfordert dies den Beleg, dass ohne einen solchen staatlichen Eingriff, bei ungehindertem freiem politischem Wettbewerb - das verfassungsfeindliche Gedankengut, das von der betroffenen Partei ausgeht, mehrheitsfähig werden könnte. Nach einem solchen Beleg wird vom VerfGH RP nicht einmal in Ansätzen geforscht.
3. Die streitgegenständlichen Äußerungen fielen am 15. und 18. Januar 2025, also wenige Tage nach Veröffentlichung des CORRECTIV-Artikels "Geheimplan gegen Deutschland" vom 10.1.2024. Mehrfach wird in diesen Äußerungen zwar nicht ausdrücklich, aber unverkennbar der Sache nach auf diesen Artikel Bezug genommen. Dieser Artikel ist jedoch rechtlich so offensichtlich angreifbar, dass auf ihn keine Verunglimpfung politischer Akteure gestützt werden darf.
Eine ausführlichere Stellungnahme, in der ich diese Kritikpunkte näher erläutern werde, befindet sich aktuell in Vorbereitung.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Auf die mündliche Verhandlung vom 21.3.2025 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz (VerfGH RP) es für rechtlich zulässig erklärt, dass die damalige Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, die AfD als rechtsextreme Verfassungsfeinde brandmarkte. Eine Landesregierung und eine Ministerpräsidentin seien zwar bei amtlichen Äußerungen zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Sie dürften aber im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit vor verfassungsfeindlichen Parteien warnen. Denn die Verfassung sei gegenüber ihren Feinden gerade nicht neutral. Und bei der AfD handle es sich tatsächlich um eine verfassungsfeindliche Partei.
Das vollständige Urteil, das erst Anfang April bekannt wurde, ist hier abrufbar:
https://verfgh.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Verfassungsgerichtshof/Dokumente/Entscheidungen/VGH_O_11_24_Urteil_02-04-2025_anonym_Rn.pdf
Sollte der direkte Link auf das Urteil nicht funktionieren, empfiehlt es sich, diese Seite anzusteuern
https://verfgh.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/entscheidungen
und auf der Liste der dort aufgeführten Entscheidungen auf der rechten Seite den Button mit dem Aktenzeichen "VGH O 11/24" anzuklicken.
Das Urteil ist rechtlich nicht haltbar, Es leidet, kurz gefasst, an den folgenden Mängeln:
1. Der VerfGH RP hat zur Begründung der These, dass die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfe, unreflektiert die Berichte mehrerer Verfassungsschutzbehörden herangezogen. Nicht einmal im Ansatz reflektiert wurde, ob der öffentliche politische Auftritt der AfD auch von Personen mitgestaltet wird, die vom Verfassungsschutz als V-Leute eingeschleust wurden. Diese Untersuchung hätte der VerfGH RP aber zwingend anstellen müssen. Denn es darf nicht passieren, dass der Staat eine Partei mit V-Leuten unterwandert, diese mit problematischen Äußerungen in Erscheinung treten und der Staat anschließend eben diese Äußerungen zum Anlass nimmt, auf jene Partei mit dem Finger zu zeigen.
2. Öffentliche Äußerungen einer Regierung oder eines Regierungsmitglieds in amtlicher Eigenschaft, die sich zugunsten einer bestimmten Partei aussprechen oder gegen eine bestimmte Partei wenden, stellen einen staatlichen Eingriff in den parteipolitischen Wettbewerb und damit einen Eingriff in den verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien dar. Wenn dieser Eingriff mit dem Argument gerechtfertigt wird, es gelte die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen ihre Feinde zu verteidigen, erfordert dies den Beleg, dass ohne einen solchen staatlichen Eingriff, bei ungehindertem freiem politischem Wettbewerb - das verfassungsfeindliche Gedankengut, das von der betroffenen Partei ausgeht, mehrheitsfähig werden könnte. Nach einem solchen Beleg wird vom VerfGH RP nicht einmal in Ansätzen geforscht.
3. Die streitgegenständlichen Äußerungen fielen am 15. und 18. Januar 2025, also wenige Tage nach Veröffentlichung des CORRECTIV-Artikels "Geheimplan gegen Deutschland" vom 10.1.2024. Mehrfach wird in diesen Äußerungen zwar nicht ausdrücklich, aber unverkennbar der Sache nach auf diesen Artikel Bezug genommen. Dieser Artikel ist jedoch rechtlich so offensichtlich angreifbar, dass auf ihn keine Verunglimpfung politischer Akteure gestützt werden darf.
Eine ausführlichere Stellungnahme, in der ich diese Kritikpunkte näher erläutern werde, befindet sich aktuell in Vorbereitung.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
03.04.202503:13
ZUM GEPLANTEN RÜCKTRITT VON STEPHAN WEIL, MINISTERPRÄSIDENT VON NIEDERSACHSEN
Liebe Community,
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat gesundheitliche Gründe für seinen Rücktritt angegeben. Der NDR hat diese am 2.4.2025 wie folgt wiedergegeben: "Er stehe seit vielen Jahren unter großem Druck und leide zudem unter Schlafstörungen".
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Ruecktritt-von-Ministerpraesident-Stephan-Weil-So-ist-der-Zeitplan,landesregierung346.html
Erinnern wir uns also daran, wie viele Menschen DURCH Herrn Weil unter Druck gesetzt wurden und vermutlich WEGEN Herrn Weil an Schlafstörungen litten:
HNA vom 3.11.2020:
https://www.hna.de/lokales/goettingen/regeln-corona-niedersachsen-stephan-weil-verstoss-denunzieren-news-goettingen-hna-zr-90088686.html
"Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) setzt bei der Kontrolle der Corona-Regeln offenbar auch auf Mithilfe aus der Bevölkerung. Er hat dazu aufgerufen, Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen an die Behörden zu melden und ruft damit zum Denunzieren von Mitbürgern auf."
RND vom 30.8.2021:
https://www.rnd.de/politik/niedersachsen-2g-zwangsverordnung-fuer-ministerpraesident-stephan-weil-denkbar-2YULDRR3AP2E474BYKNFDYCPAU.html
"Stephan Weil, Ministerpräsident von Niedersachsen, kann sich vorstellen, dass es eine Zwangsverordnung von 2G geben könnte. Das würde bedeuten, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu bestimmten Einrichtungen hätten."
Handelsblatt vom 2.12.2021:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/corona-gipfel-ministerpraesident-weil-es-gibt-ausgesprochen-viel-veraergerung-ueber-die-impfkampagne-das-hat-aber-einen-speziellen-grund/27852048.html
"Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) drängt mit Blick auf eine mögliche allgemeine Impfpflicht darauf, Verstöße mit Sanktionen zu ahnen. 'Verstöße werden sicher mit Bußgeldern sanktioniert werden', sagte Weil dem Handelsblatt. 'Außerdem gibt es eine Fülle von öffentlichen Angeboten oder auch dem Arbeitsplatz, von denen Ungeimpfte bei einer flächendeckenden 2G-Regel ausgeschlossen werden könnten.'“
HNA vom 11.12.2021:
https://www.hna.de/lokales/goettingen/corona-niedersachsen-ministerpraesident-stephan-weil-2g-regel-kinder-januar-news-91173520.html
"Im Zuge der 2G-Regel müssen voraussichtlich ab Beginn des kommenden Jahres auch 12- bis 17-Jährige in Niedersachsen gegen Corona geimpft oder genesen sein. 'Darauf wird es nach jetzigem Stand hinauslaufen', sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD)".
Im gleichen Artikel kündigte Stephan Weil einen verschärften Lockdown für die Zeit zwischen dem 24.12.2021 und dem 2.12.2022 an.
Kritik an den damaligen Maßnahmen lässt Stephan Weil nur in Randbereichen zu. im Übrigen verkündete er vor knapp einem Jahr:
https://www.om-online.de/politik/ministerpraesident-weil-corona-politik-war-im-grundsatz-richtig-471733
„Ich halte die Grundsatzentscheidungen, die damals getroffen worden sind, auch im Nachhinein für richtig“
Stephan Weil will in diesem Artikel auch noch im April 2024 weismachen, es sei damals darum gegangen, Leben zu retten. Angesichts der erdrückenden Zahlen, die die Pandemie-Erzählung als großen Schwindel entlarven, kann ich ihm das nicht abnehmen.
Möchte Herr Weil wissen, was WIRKLICHE Schlafstörungen sind? Voilà! Im Herbst 2021 hatte ich ein Gespräch mit einer verzweifelten Kindesmutter, die mir berichtete, sie habe in der Corona-Zeit einmal nachts davon geträumt, sie wolle sich umbringen, und nur der Gedanke an ihre Kinder habe sie davon abgehalten. Jene Kindesmutter lebt zwar nicht in Niedersachsen. Aber gerade Corona-kritische Eltern schulpflichtiger Kinder sind vermutlich massenhaft in vergleichbare Alpträume gestürzt worden. In ALLEN Bundesländern. Auch in Niedersachsen.
Möge Stephan Weil eines Tages für das, was er den Menschen in Niedersachsen angetan hat, von seinem Gewissen eingeholt werden. Vielleicht werden dann seine Nächte noch viel schlafloser, als er sich das im Moment vorstellen kann.
Nachdenkliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil hat gesundheitliche Gründe für seinen Rücktritt angegeben. Der NDR hat diese am 2.4.2025 wie folgt wiedergegeben: "Er stehe seit vielen Jahren unter großem Druck und leide zudem unter Schlafstörungen".
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Ruecktritt-von-Ministerpraesident-Stephan-Weil-So-ist-der-Zeitplan,landesregierung346.html
Erinnern wir uns also daran, wie viele Menschen DURCH Herrn Weil unter Druck gesetzt wurden und vermutlich WEGEN Herrn Weil an Schlafstörungen litten:
HNA vom 3.11.2020:
https://www.hna.de/lokales/goettingen/regeln-corona-niedersachsen-stephan-weil-verstoss-denunzieren-news-goettingen-hna-zr-90088686.html
"Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) setzt bei der Kontrolle der Corona-Regeln offenbar auch auf Mithilfe aus der Bevölkerung. Er hat dazu aufgerufen, Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen an die Behörden zu melden und ruft damit zum Denunzieren von Mitbürgern auf."
RND vom 30.8.2021:
https://www.rnd.de/politik/niedersachsen-2g-zwangsverordnung-fuer-ministerpraesident-stephan-weil-denkbar-2YULDRR3AP2E474BYKNFDYCPAU.html
"Stephan Weil, Ministerpräsident von Niedersachsen, kann sich vorstellen, dass es eine Zwangsverordnung von 2G geben könnte. Das würde bedeuten, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu bestimmten Einrichtungen hätten."
Handelsblatt vom 2.12.2021:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/corona-gipfel-ministerpraesident-weil-es-gibt-ausgesprochen-viel-veraergerung-ueber-die-impfkampagne-das-hat-aber-einen-speziellen-grund/27852048.html
"Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) drängt mit Blick auf eine mögliche allgemeine Impfpflicht darauf, Verstöße mit Sanktionen zu ahnen. 'Verstöße werden sicher mit Bußgeldern sanktioniert werden', sagte Weil dem Handelsblatt. 'Außerdem gibt es eine Fülle von öffentlichen Angeboten oder auch dem Arbeitsplatz, von denen Ungeimpfte bei einer flächendeckenden 2G-Regel ausgeschlossen werden könnten.'“
HNA vom 11.12.2021:
https://www.hna.de/lokales/goettingen/corona-niedersachsen-ministerpraesident-stephan-weil-2g-regel-kinder-januar-news-91173520.html
"Im Zuge der 2G-Regel müssen voraussichtlich ab Beginn des kommenden Jahres auch 12- bis 17-Jährige in Niedersachsen gegen Corona geimpft oder genesen sein. 'Darauf wird es nach jetzigem Stand hinauslaufen', sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD)".
Im gleichen Artikel kündigte Stephan Weil einen verschärften Lockdown für die Zeit zwischen dem 24.12.2021 und dem 2.12.2022 an.
Kritik an den damaligen Maßnahmen lässt Stephan Weil nur in Randbereichen zu. im Übrigen verkündete er vor knapp einem Jahr:
https://www.om-online.de/politik/ministerpraesident-weil-corona-politik-war-im-grundsatz-richtig-471733
„Ich halte die Grundsatzentscheidungen, die damals getroffen worden sind, auch im Nachhinein für richtig“
Stephan Weil will in diesem Artikel auch noch im April 2024 weismachen, es sei damals darum gegangen, Leben zu retten. Angesichts der erdrückenden Zahlen, die die Pandemie-Erzählung als großen Schwindel entlarven, kann ich ihm das nicht abnehmen.
Möchte Herr Weil wissen, was WIRKLICHE Schlafstörungen sind? Voilà! Im Herbst 2021 hatte ich ein Gespräch mit einer verzweifelten Kindesmutter, die mir berichtete, sie habe in der Corona-Zeit einmal nachts davon geträumt, sie wolle sich umbringen, und nur der Gedanke an ihre Kinder habe sie davon abgehalten. Jene Kindesmutter lebt zwar nicht in Niedersachsen. Aber gerade Corona-kritische Eltern schulpflichtiger Kinder sind vermutlich massenhaft in vergleichbare Alpträume gestürzt worden. In ALLEN Bundesländern. Auch in Niedersachsen.
Möge Stephan Weil eines Tages für das, was er den Menschen in Niedersachsen angetan hat, von seinem Gewissen eingeholt werden. Vielleicht werden dann seine Nächte noch viel schlafloser, als er sich das im Moment vorstellen kann.
Nachdenkliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
01.04.202511:21
Einen Tippfehler habe ich soeben noch korrigiert 🙂.
01.04.202511:17
LESENSWERTE ZEILEN AUF "X"
Liebe Community,
Heute bin ich auf einen hoch interessanten und sehr lesenswerten Text auf "X" aufmerksam gemacht worden:
https://x.com/Saerdnaya/status/1906408870861230468?t=vdVcmWTJs3foBq57x3EFPw&s=09
Die Diagnose, die unserer Gesellschaft in diesem Text gestellt wird, ist ernüchternd, aber nach meinem Eindruck - leider - sehr treffend: Sehr viele Menschen in diesem Land haben resigniert. Sie haben gegenüber Staat und Gesellschaft innerlich gekündigt.
Seit keine Corona-Maßnahmen mehr unseren Alltag prägen, haben die Proteste auf den Straßen merklich abgenommen. Und als sie Anfang 2024 in Gestalt der Bauernproteste zurückkehrten, grätschte CORRECTIV mit dem sattsam bekannten Märchen von einer angeblich geplanten Neuauflage der Wannseekonferenz dazwischen.
Die Menschen hätten allen Anlass, auf die Straße zu gehen. Hausgemachte Inflation, wesentlich begünstigt durch die völlig sinnfreie CO2-Steuer. Deindustrialisierung. Abwanderung oder Niedergang von Unternehmen. Kriegsgeheul in Richtung eines potentiellen Kriegsgegners, gegen den wir weder militärisch noch ökonomisch auch nur den Hauch einer Chance hätten, wenn es denn tatsächlich zu einem bewaffneten Konflikt käme. Dreiste Verachtung des Wählers, indem Wahlversprechen sofort nach der Wahl einkassiert werden, sodass nur die Folgerung bleibt, dass jene Versprechungen von Beginn an nicht ernst gemeint waren. Horrende Staatsverschuldung. Schleichende Enteignung. Immer weiter um sich greifende Überwachung. Zensur und Diffamierung, gesteuert durch Politik und "Leitmedien", die offensichtlich gemeinsame Sache machen. Die politische Kaste hat in breiten Teilen keinen Rückhalt mehr, und sie hat ihn auch nicht verdient.
Aber es passiert: Wenig bis nichts. Die Menschen sind müde. Kraftlos. Überwältigt vom subjektiven Gefühl der Ohnmacht. Das aktuelle Geschehen (oder Nicht-geschehen, wie man es nimmt) erinnert mich an die folgenden Zeilen aus Friedrich Schillers Gedicht "Die Kraniche des Ibykus":
Zum Kampfe muss er sich bereiten
Doch bald ermattet sinkt die Hand.
Sie hat der Leier zarte Saiten
Doch nie des Bogens Kraft gespannt.
Der Autor des Textes lässt offen, wie diese Entwicklung enden wird; er meint lediglich, die innere Kündigung sei der "Anfang vom Ende". Ende - Ende wovon? Ende unserer heute bekannten Strukturen, weil die Menschen irgendwann der inneren Kündigung die äußere folgen lassen werden? Wie Schachfiguren, die das Denken gelernt haben und einfach vom Brett springen? Und die Herrschenden dann keine Erfüllungsgehilfen mehr haben, die mitmachen? Dann dürfte sich unsere politische Kaste warm anziehen. Oder aber das Ende der Freiheit, wie wir sie kannten - weil eine Gesellschaft, deren Mitglieder vor dem allgegenwärtigen Nazi-Framing einknicken, sich leicht steuern lässt? Dann hätten die Konzernmedien mit ihrer permanenten Diffamierungsorgie ihr Ziel erreicht.
Ich wage die Prognose: Die Menschen werden weiter schweigen - bis sie merken, dass sie nichts mehr zu verlieren haben. Bis ihnen dann auch das Framing durch die Medien egal ist. Haben sie es erst einmal gemerkt und haben sie begriffen, dass es im Angesicht immer dreisterer staatlicher Übergriffe ums nackte Überleben geht, werden sie aufstehen.
Hoffentlich ist es dann noch nicht zu spät.
Und ich selbst werde meine Stimme weiterhin öffentlich erheben. Solange ich das noch kann.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Heute bin ich auf einen hoch interessanten und sehr lesenswerten Text auf "X" aufmerksam gemacht worden:
https://x.com/Saerdnaya/status/1906408870861230468?t=vdVcmWTJs3foBq57x3EFPw&s=09
Die Diagnose, die unserer Gesellschaft in diesem Text gestellt wird, ist ernüchternd, aber nach meinem Eindruck - leider - sehr treffend: Sehr viele Menschen in diesem Land haben resigniert. Sie haben gegenüber Staat und Gesellschaft innerlich gekündigt.
Seit keine Corona-Maßnahmen mehr unseren Alltag prägen, haben die Proteste auf den Straßen merklich abgenommen. Und als sie Anfang 2024 in Gestalt der Bauernproteste zurückkehrten, grätschte CORRECTIV mit dem sattsam bekannten Märchen von einer angeblich geplanten Neuauflage der Wannseekonferenz dazwischen.
Die Menschen hätten allen Anlass, auf die Straße zu gehen. Hausgemachte Inflation, wesentlich begünstigt durch die völlig sinnfreie CO2-Steuer. Deindustrialisierung. Abwanderung oder Niedergang von Unternehmen. Kriegsgeheul in Richtung eines potentiellen Kriegsgegners, gegen den wir weder militärisch noch ökonomisch auch nur den Hauch einer Chance hätten, wenn es denn tatsächlich zu einem bewaffneten Konflikt käme. Dreiste Verachtung des Wählers, indem Wahlversprechen sofort nach der Wahl einkassiert werden, sodass nur die Folgerung bleibt, dass jene Versprechungen von Beginn an nicht ernst gemeint waren. Horrende Staatsverschuldung. Schleichende Enteignung. Immer weiter um sich greifende Überwachung. Zensur und Diffamierung, gesteuert durch Politik und "Leitmedien", die offensichtlich gemeinsame Sache machen. Die politische Kaste hat in breiten Teilen keinen Rückhalt mehr, und sie hat ihn auch nicht verdient.
Aber es passiert: Wenig bis nichts. Die Menschen sind müde. Kraftlos. Überwältigt vom subjektiven Gefühl der Ohnmacht. Das aktuelle Geschehen (oder Nicht-geschehen, wie man es nimmt) erinnert mich an die folgenden Zeilen aus Friedrich Schillers Gedicht "Die Kraniche des Ibykus":
Zum Kampfe muss er sich bereiten
Doch bald ermattet sinkt die Hand.
Sie hat der Leier zarte Saiten
Doch nie des Bogens Kraft gespannt.
Der Autor des Textes lässt offen, wie diese Entwicklung enden wird; er meint lediglich, die innere Kündigung sei der "Anfang vom Ende". Ende - Ende wovon? Ende unserer heute bekannten Strukturen, weil die Menschen irgendwann der inneren Kündigung die äußere folgen lassen werden? Wie Schachfiguren, die das Denken gelernt haben und einfach vom Brett springen? Und die Herrschenden dann keine Erfüllungsgehilfen mehr haben, die mitmachen? Dann dürfte sich unsere politische Kaste warm anziehen. Oder aber das Ende der Freiheit, wie wir sie kannten - weil eine Gesellschaft, deren Mitglieder vor dem allgegenwärtigen Nazi-Framing einknicken, sich leicht steuern lässt? Dann hätten die Konzernmedien mit ihrer permanenten Diffamierungsorgie ihr Ziel erreicht.
Ich wage die Prognose: Die Menschen werden weiter schweigen - bis sie merken, dass sie nichts mehr zu verlieren haben. Bis ihnen dann auch das Framing durch die Medien egal ist. Haben sie es erst einmal gemerkt und haben sie begriffen, dass es im Angesicht immer dreisterer staatlicher Übergriffe ums nackte Überleben geht, werden sie aufstehen.
Hoffentlich ist es dann noch nicht zu spät.
Und ich selbst werde meine Stimme weiterhin öffentlich erheben. Solange ich das noch kann.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
31.03.202523:09
DIESE PETITION HABE ICH SOEBEN UNTERZEICHNET
Liebe Community,
Diese Petition
https://bargeldverbot.info/petition/
richtet sich gegen die Abschaffung des Bargeldes, die wir zu befürchten haben, wenn die EU tatsächlich im kommenden Herbst den digitalen Euro eingeführt wird. Die Verdrängung des Bargeldes wird, wenn die Pläne der EU-Kommission Wirklichkeit werden, zwar nicht mit einem Handstreich durchgezogen, aber durch die erwartbaren Mechanismen des Marktes schleichend vonstatten gehen.
Einen sehr lesenswerten Text dazu hat die Sängerin Julia Neigel auf der Internetseite des Journalisten Alexander Wallasch veröffentlicht:
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/rettet-euer-bargeld-der-digitale-euro-ist-knechtschaft
Julia Neigel verweist hierzu unter anderem auf Art. 128 AEUV. Und tatsächlich heißt es in Art. 128 Abs. 1 Satz 3 AEUV:
"Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten."
Es ist also RECHTLICH VERBOTEN, den digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen, es sei denn, man ändert den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). So, wie der AEUV jetzt formuliert ist, steht er einem digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel klar entgegen.
Ich habe diese Petition soeben mit unterzeichnet und möchte Sie und Euch hiermit ermuntern, es ebenso zu tun.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Diese Petition
https://bargeldverbot.info/petition/
richtet sich gegen die Abschaffung des Bargeldes, die wir zu befürchten haben, wenn die EU tatsächlich im kommenden Herbst den digitalen Euro eingeführt wird. Die Verdrängung des Bargeldes wird, wenn die Pläne der EU-Kommission Wirklichkeit werden, zwar nicht mit einem Handstreich durchgezogen, aber durch die erwartbaren Mechanismen des Marktes schleichend vonstatten gehen.
Einen sehr lesenswerten Text dazu hat die Sängerin Julia Neigel auf der Internetseite des Journalisten Alexander Wallasch veröffentlicht:
https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/rettet-euer-bargeld-der-digitale-euro-ist-knechtschaft
Julia Neigel verweist hierzu unter anderem auf Art. 128 AEUV. Und tatsächlich heißt es in Art. 128 Abs. 1 Satz 3 AEUV:
"Die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten sind die einzigen Banknoten, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten."
Es ist also RECHTLICH VERBOTEN, den digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel einzuführen, es sei denn, man ändert den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). So, wie der AEUV jetzt formuliert ist, steht er einem digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel klar entgegen.
Ich habe diese Petition soeben mit unterzeichnet und möchte Sie und Euch hiermit ermuntern, es ebenso zu tun.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
29.03.202516:02
EINE WICHTIGE STIMME DES FRIEDENS INMITTEN DES ALLGEMEINEN KRIEGSGHEHEULS
Liebe Community,
Die - seit Kurzem habilitierte, d.h. mit akademischer Lehrbefugnis ausgestattete - Richterin Dr. Clivia von Dewitz entwirft in diesem Interview mit Milena Preradovic eine interessante Vision für die zukünftige Aufarbeitung des Ukraine-Konflikts:
https://odysee.com/@Punkt.PRERADOVIC:f/250326_von_Dewitz:6
Ich habe mir das Interview soeben angehört. Die Idee einer Wahrheits- und Versöhnungskommission - bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Strafandrohung für alle, die für ihre Verbrechen nicht von sich aus Verantwortung übernehmen - kann vielleicht tatsächlich einen Weg aus der Vergeltungsspirale hinaus weisen. Auch wenn das auf allen Seiten Überwindung kosten wird. Ergreifend finde ich insbesondere, was Clivia von Dewitz am Ende des Interviews aus ihrer eigenen Familienbiographie berichtet.
Kriege sind sinnlos und grausam. Deshalb will da auch keiner hin - am allerwenigsten jene, die lautstark nach bewaffneten Einsätzen rufen.
Friedvolle Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Die - seit Kurzem habilitierte, d.h. mit akademischer Lehrbefugnis ausgestattete - Richterin Dr. Clivia von Dewitz entwirft in diesem Interview mit Milena Preradovic eine interessante Vision für die zukünftige Aufarbeitung des Ukraine-Konflikts:
https://odysee.com/@Punkt.PRERADOVIC:f/250326_von_Dewitz:6
Ich habe mir das Interview soeben angehört. Die Idee einer Wahrheits- und Versöhnungskommission - bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Strafandrohung für alle, die für ihre Verbrechen nicht von sich aus Verantwortung übernehmen - kann vielleicht tatsächlich einen Weg aus der Vergeltungsspirale hinaus weisen. Auch wenn das auf allen Seiten Überwindung kosten wird. Ergreifend finde ich insbesondere, was Clivia von Dewitz am Ende des Interviews aus ihrer eigenen Familienbiographie berichtet.
Kriege sind sinnlos und grausam. Deshalb will da auch keiner hin - am allerwenigsten jene, die lautstark nach bewaffneten Einsätzen rufen.
Friedvolle Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
29.03.202511:31
DIE KRIEGSPROPAGANDA GEHT UNVERFROREN WEITER
Liebe Community,
Frieden in der Ukraine, wenn er denn einmal erzielt sein sollte, bedeutet einem Tagesschau-Bericht nicht etwa Frieden für Europa. Vielmehr bereite Russland einen "großen Krieg" vor:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/russland-bedrohung-nato-100.html?utm_source=firefox-newtab-de-de
In diesem Bericht heißt es u.a.:
"Eine Grundlage für die verschärfte Einschätzung sind nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung mehrere neue Lagebewertungen europäischer Nachrichtendienste, darunter eine gemeinsame des Bundesnachrichtendienstes (BND) und der Bundeswehr."
Was der Bundesnachrichtendienst WIRKLICH denkt, erfahren wir womöglich wieder erst in fünf Jahren. Wie schon beim Ursprung von SARS CoV-2. Warum sollen wir einem solchen Bericht wie dem hier verlinkten nach der Corona-Vertuschungs-Nummer noch Glauben schenken?
Zu den Kernelementen von Kriegspropaganda gehört es, dem aktuellen oder potentiellen Kriegsgegner die Rolle des Aggressors zuzuschreiben. Im Vorfeld eines möglichen Krieges bedeutet dies, eine angeblich bevorstehende Aggression des künftigen Kriegsgegners zu beschwören.
Der Bericht enthält zugleich das Eingeständnis, dass die bisherige Kriegsberichterstattung in den NATO-freundlichen Medien mit ihren Lagebewertungen der vergangenen drei Jahre auf dar ganzen Linie daneben gelegen ist. Zwei Zitate:
- "Die russischen Streitkräfte, heißt es weiter, agierten in der Ukraine bereits seit einiger Zeit aus einer Position der Stärke heraus."
- "Trotz der Sanktionen sei Russland in der Lage, sich militärisch so aufzustellen, dass es bald schon einen NATO-Staat angreifen könne."
War uns nicht vorher drei Jahre lang berichtet worden, Russland sei so gut wie besiegt und die russische Wirtschaft dank der westlichen Sanktionen am Boden zerstört? Und kann mir mal jemand den Sinn des folgenden Satzes (ebenfalls in dem hier verlinkten Bericht) erklären, mit dem der Geheimdienst Litauens zitiert wird:
"Während sich die westlichen Sanktionen negativ auf die russische Rüstungsindustrie ausgewirkt haben, steigt das Produktionsvolumen von Artilleriegranaten, Raketen und anderen wichtigen Munitionskategorien von Jahr zu Jahr".
Also so schlimm kann die russische Rüstungsindustrie dann doch von den Sanktionen nicht getroffen worden sein, oder unterliege ich da einem Denkfehler?
Ich habe von dieser Kriegstreiberei in Politik und Medien sowas von die Schnauze voll!
Friedvolle Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Frieden in der Ukraine, wenn er denn einmal erzielt sein sollte, bedeutet einem Tagesschau-Bericht nicht etwa Frieden für Europa. Vielmehr bereite Russland einen "großen Krieg" vor:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/russland-bedrohung-nato-100.html?utm_source=firefox-newtab-de-de
In diesem Bericht heißt es u.a.:
"Eine Grundlage für die verschärfte Einschätzung sind nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung mehrere neue Lagebewertungen europäischer Nachrichtendienste, darunter eine gemeinsame des Bundesnachrichtendienstes (BND) und der Bundeswehr."
Was der Bundesnachrichtendienst WIRKLICH denkt, erfahren wir womöglich wieder erst in fünf Jahren. Wie schon beim Ursprung von SARS CoV-2. Warum sollen wir einem solchen Bericht wie dem hier verlinkten nach der Corona-Vertuschungs-Nummer noch Glauben schenken?
Zu den Kernelementen von Kriegspropaganda gehört es, dem aktuellen oder potentiellen Kriegsgegner die Rolle des Aggressors zuzuschreiben. Im Vorfeld eines möglichen Krieges bedeutet dies, eine angeblich bevorstehende Aggression des künftigen Kriegsgegners zu beschwören.
Der Bericht enthält zugleich das Eingeständnis, dass die bisherige Kriegsberichterstattung in den NATO-freundlichen Medien mit ihren Lagebewertungen der vergangenen drei Jahre auf dar ganzen Linie daneben gelegen ist. Zwei Zitate:
- "Die russischen Streitkräfte, heißt es weiter, agierten in der Ukraine bereits seit einiger Zeit aus einer Position der Stärke heraus."
- "Trotz der Sanktionen sei Russland in der Lage, sich militärisch so aufzustellen, dass es bald schon einen NATO-Staat angreifen könne."
War uns nicht vorher drei Jahre lang berichtet worden, Russland sei so gut wie besiegt und die russische Wirtschaft dank der westlichen Sanktionen am Boden zerstört? Und kann mir mal jemand den Sinn des folgenden Satzes (ebenfalls in dem hier verlinkten Bericht) erklären, mit dem der Geheimdienst Litauens zitiert wird:
"Während sich die westlichen Sanktionen negativ auf die russische Rüstungsindustrie ausgewirkt haben, steigt das Produktionsvolumen von Artilleriegranaten, Raketen und anderen wichtigen Munitionskategorien von Jahr zu Jahr".
Also so schlimm kann die russische Rüstungsindustrie dann doch von den Sanktionen nicht getroffen worden sein, oder unterliege ich da einem Denkfehler?
Ich habe von dieser Kriegstreiberei in Politik und Medien sowas von die Schnauze voll!
Friedvolle Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
से पुनः पोस्ट किया:
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst

29.03.202510:24
Klage gegen Corona-Verordnung aus formalen Gründen erfolgreich
LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025
Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.
>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<
Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.
Aber man sieht, dass die Trickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks durchkommen.
Und Sieg ist Sieg.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich
LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025
Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.
>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<
Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.
Aber man sieht, dass die Trickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks durchkommen.
Und Sieg ist Sieg.
Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat gestern eine Klage über die erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 1. bis 30. November 2020 für Grundschülerinnen und Grundschüler verhandelt (Az. 3 KN 36/20). Diese war mit einer Landesverordnung vom 30. Oktober 2020 eingeführt worden. Danach musste in der so genannten Kohorte im Unterricht, auf dem Schulhof und in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn eine 7 Tages-Inzidenz von 50 überschritten wurde.
Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben und festgestellt, dass die entsprechende Regelung unwirksam war. Der inhaltlichen Argumentation des Antragstellers ist der Senat dabei dennoch nicht gefolgt. Die Regelungen zur erweiterten Mund-Nasen-Bedeckungspflicht seien erforderlich gewesen. Um das zu beurteilen habe das Land Schleswig-Holstein aufgrund der begrenzten Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2 Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen Einschätzungsspielraum gehabt. Der Senat konnte nicht erkennen, dass dieser Einschätzungsspielraum überschritten wurde.
Es habe auch keine weniger einschneidenden Maßnahmen gegeben. So wäre etwa der vollständige Verzicht auf Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler gravierender gewesen. Zwar greife die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in deren Grundrechte ein. Allerdings habe die betreffende Regelung dazu gedient, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen. Hierbei handele es sich um Rechtsgüter, denen unsere Verfassung ein besonders hohes Gewicht zukommen lasse. Es habe auch keine Anhaltspunkte gegeben, dass das Tragen von Alltagsmasken allgemein negative gesundheitliche Folgen habe. Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen konnten und dies glaubhaft machen konnten, seien von der Tragepflicht ausgenommen gewesen.
Letztlich hat der Senat dem Antrag aus formalen Gründen dennoch stattgegeben. Das begründet das Gericht damit, dass die Landesregierung zwar der damaligen Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach § 32 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Befugnis übertragen hatte, die Landesverordnung zu erlassen, gegen die sich der Antrag richtet. Die Wirksamkeit dieser Übertragung war aber von Anfang an befristet. Nach Überzeugung des Senats hätte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur deshalb nur Regelungen für den Zeitraum, für den ihr die Ermächtigung übertragen worden war, treffen dürfen.
Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich


28.03.202514:02
ERST BELÜGT DIE UNION IHRE WÄHLER...
... und dann will sie zusammen mit der SPD das Lügen verbieten.
https://www.bild.de/politik/inland/medien-papier-von-union-und-spd-neue-koalition-will-luegen-verbieten-67e52f80ccbc941ec01faddc
Und was Lügen sind, bestimmt vermutlich ein neu eingerichtetes Wahrheitsministerium. Denn wenn es Union und SPD im Kampf gegen Lügen ernst wäre, müssten sich beide Parteien an ihre eigene lange Corona-Holznase fassen.
... und dann will sie zusammen mit der SPD das Lügen verbieten.
https://www.bild.de/politik/inland/medien-papier-von-union-und-spd-neue-koalition-will-luegen-verbieten-67e52f80ccbc941ec01faddc
Und was Lügen sind, bestimmt vermutlich ein neu eingerichtetes Wahrheitsministerium. Denn wenn es Union und SPD im Kampf gegen Lügen ernst wäre, müssten sich beide Parteien an ihre eigene lange Corona-Holznase fassen.
रिकॉर्ड
06.04.202523:59
10.2Kसदस्य01.02.202522:21
450उद्धरण सूचकांक22.02.202517:10
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