
Die germanische Natur
Dieser Kanal beschäftigt sich mit unserem germanischen Erbe und unseren heidnischen Ursprüngen. Die Auswirkungen der Vergangenheit auf die Gegenwart und die Verbindung zu unseren wahren Wurzeln soll dabei ebenfalls thematisiert werden.
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समूह "Die germanische Natur" में नवीनतम पोस्ट
11.04.202504:43
„Welchen Zustand wir wahrnehmen, in den treten wir selbst." - Friedrich Schiller


10.04.202509:22
Die blauschwarze Holzbiene nutzt gerne morsche Baumstämme oder gestapeltes Kaminholz, um ihre Gänge in das Holz zu nagen und dort ihren Nachwuchs unterzubringen. Sie bildet sogenannte „Liniennester“, d.h. der genagte Gang wird von hinten nach vorn in Zellen unterteilt. Dabei legt sie - wie die meisten Wildbienen - pro Zelle ein einzelnes Ei auf einen zuvor zusammengetragenen Pollenkuchen, bevor sie die Zelle mit einer kleinen Trennwand aus Holzspänen und Speichel abteilt.
Die Holzbiene, die bspw. an Christrosen, Blauregen, Klatschmohn, Muskateller-Salbei, Natternkopf, Wiesensalbei, Beinwell oder Flockenblumen zu beobachten ist, gehört zu den wenigen Solitärbienen-Arten, bei denen die Mutterbiene ihre eigenen Kinder auch kennenlernt. Die bereits im Spätsommer ausgewachsenen Holzbienen überwintern im Nest, bis der Zyklus erneut beginnt.
https://youtu.be/d5KP7Qk9seM?si=hbxX6A8trDLn-qSu
Die Holzbiene, die bspw. an Christrosen, Blauregen, Klatschmohn, Muskateller-Salbei, Natternkopf, Wiesensalbei, Beinwell oder Flockenblumen zu beobachten ist, gehört zu den wenigen Solitärbienen-Arten, bei denen die Mutterbiene ihre eigenen Kinder auch kennenlernt. Die bereits im Spätsommer ausgewachsenen Holzbienen überwintern im Nest, bis der Zyklus erneut beginnt.
https://youtu.be/d5KP7Qk9seM?si=hbxX6A8trDLn-qSu


10.04.202509:19
Der Frau-Holle-Teich liegt in 620 m Höhe in einer Bergsenke auf der Ostseite des Hohen Meißners. Bereits die Gebrüder Grimm haben den Frau-Holle-Teich einst besucht. Von diesem Ort geht eine tiefe Ruhe und Kraft aus. Der Sage nach ist er ein Portal der Frau Holle, der Großen Göttin. Hier nimmt sie die Seelen auf und schenkt ihnen wiederum das Leben.
https://youtu.be/TSeYppThvqU?si=7NG0Xm0vK2JM_ZNX
https://t.me/ag52ynatur/135
https://youtu.be/TSeYppThvqU?si=7NG0Xm0vK2JM_ZNX
https://t.me/ag52ynatur/135
10.04.202509:12
Erdstall – ein alter und wenig bekannter Begriff. Das Wort „Stall“, das heute für gewöhnlich nur als Bezeichnung für Gebäude zur Tierhaltung verwendet wird, besaß ursprünglich eine allgemeinere Bedeutung im Sinne von „Stelle, Standort oder Stätte“. Erdställe sind demzufolge Stätten bzw. Räume, die in den Erdboden gegraben oder sogar aus dem anstehenden Gestein gemeißelt worden sind. Menschen vergangener Zeiten schufen Erdställe, also unterirdische Anlagen aus Gängen und Kammern, in ganz unterschiedlicher Größe und Form, die uns heute viele Rätsel aufgeben.Die meisten Erdställe sind bisher im südöstlichen Bayern (Oberpfalz, Nieder- und Oberbayern), in den nordöstlichen Teilen Österreichs (Ober- und Niederösterreich) sowie im angrenzenden Tschechien (Südmähren) dokumentiert worden. Überdies existieren eine Reihe erdstallähnlicher Anlagen in weiteren europäischen Ländern, v. a. in Frankreich (Limousin, Bretagne) und Irland sowie vereinzelt auch in Schottland, Ungarn und Spanien. Die Mehrzahl der Erdställe findet man im ländlichen Raum. Häufig treten sie unter alten Bauernhöfen, manchmal unter Kirchen bzw. Friedhöfen, gelegentlich aber auch im Bereich von Burganlagen und auf freiem Feld zutage.
https://youtu.be/7U0AW4uusro?si=i7vXhUQyPKhuDj1z
https://erdstall.de/erdstall/#verbreitung
https://youtu.be/7U0AW4uusro?si=i7vXhUQyPKhuDj1z
https://erdstall.de/erdstall/#verbreitung
10.04.202506:38
Einer der bemerkenswertesten Baumsargfunde aus der Bronzezeit ist der Fund von Egtved (Jütland), an der Grenze zu Schleswig. Die Gerbsäure des aus Eichenholz bestehenden Baumsarges erhielt die darin befindliche junge Frau und ein Kind so gut, dass beim Öffnen des Sarges der Eindruck entstand, sie hätten über die lange Zeit lediglich geschlafen. Bei den Germanen kamen Baumsärge noch in den ersten Jahrhunderten nach Christus vor. In Schwaben wird der Sarg bis heute als „Totenbaum" bezeichnet. Die ältesten uns bekannten Särge wurden aus 2-3 Meter langen Eichenstämmen gefertigt. „In den ausgehölten unteren Teil des Stammes bettete man den Toten mit einer Rinderhaut umhüllt, samt seinem Schmuck und seinen Waffen. Auch Hausrat wurde ihm vielfach mitgegeben, ein Trinkhorn, ein hölzerner Löffel, eine länglichovale Schachtel aus Birkenrinde, die eine zweite Wollmütze enthielt, eine mit Brandmalerei versehene Schale aus Lindenholz...Auch gab man dem Toten, wie die Funde bezeugen, einen Eimer „Totenbier" mit, ein Trank aus Heidelbeeren, Weizen und Honig...Dieser Bestattungsweise in Bäumen liegt wohl ein tieferer Sinn zugrunde, denn gleichzeitige Felszeichnungen stellen häufig Bäume in den Mittelpunkt einer religiösen Handlung. Da man sich vorgestellt hat, daß der Eichenbaum dem Toten Lebenskraft mitzuteilen vermag, dürfen wir aus der Baumsargbestattung etwas wie einen damit verknüpften Auferstehungsgedanken annehmen. Den Gedanken, daß der Baum Sinnbild des Lebens und des Todes sei, halten noch Volksbräuche, der Maibaum etwa, fest. Der Eichensarg wurde auf eine Steinlage gestellt; ein kegelförmiger Hügel (Kegelgrab) aus Steinen und Erde wölbte sich über ihn." (Aus Deutschlands Vor- und Frühzeit)
https://www.vejlemuseerne.dk/besoeg-os/info-auf-deutsch/das-grab-der-egtved-maedchen/
https://www.vejlemuseerne.dk/besoeg-os/info-auf-deutsch/das-grab-der-egtved-maedchen/
10.04.202506:14
Die letzte Nacht (vom 12. auf den 13. April 2025) vor dem Wandel-Mond wird in der Mondmagie häufig genutzt, um den entsprechenden Lebenswandel zu unterstützen. Man hört zwar des Öfteren von speziellen „Vollmondritualen", streng genommen kann man bei Vollmond aber gar kein Ritual durchführen. Die Uhrzeiten, die man in den entsprechenden Kalendern findet, benennen lediglich den Zeitpunkt des Wechsels von einer Mondphase zur anderen - vom Vollmond zum abnehmenden Mond bzw. vom zunehmenden Mond zum Vollmond. Ein solcher Wechselpunkt dauert höchstens eine Sekunde! Daher ist es ratsamer, ein „Vollmond“-Ritual in der letzten Nacht vor diesem Wechselpunkt durchzuführen. Möchte man die Wachstumskraft des Mondes optimal nutzen, sollte ein Ritual immer so abgehalten werden, dass der absolute Vollmondpunkt noch nicht überschritten wurde.
Möglichkeiten, solch ein Ritual zu gestalten, gibt es viele. Der eine führt ein aufwendiges Feuerritual in der Natur durch, der andere entzündet eine Kerze auf seinem Altar. Unterschiedliche Ritual-Gegenstände können uns aber in jedem Fall dabei helfen, die Energie des Rituals zu verstärken:
Kerzen: Um eine beruhigende Atmosphäre zu schaffen, das Licht des Vollmonds zu reflektieren oder unsere Wünsche in die Anderswelt zu transportieren
Edelsteine: Zur Verstärkung bestimmter Absichten oder zur Reinigung und Aufladung
Ätherische Öle: Um einen harmonischen Duft zu verbreiten und die Sinne zu beleben
Räucherwerk: Zur Reinigung von negativer Energie und zur Schaffung eines heiligen Raums
Orakel-/Tarot-Karten und Runen: Zur spirituellen Führung und zur Vertiefung der eigenen Intuition
Papier und Stift: Um Gedanken, Gefühle und Erkenntnisse während des Rituals festzuhalten
All diese Dinge sind nicht nur hilfreich für das jeweilige Ritual, sondern können genauso wie Heilsteine, Runensteine, Amulette u.ä. im Licht des Mondes energetisch gereinigt und aufgeladen werden. Dazu legen wir sie über Nacht nach draußen oder auf eine Fensterbank, wo sie das Mondlicht aufnehmen können.
Wie immer gilt: Wir gestalten unser Ritual so, dass wir uns wohlfühlen - kreativ und frei! Es muss niemand anderem gefallen oder von einer anderen Person für richtig oder falsch befunden werden!
Was wir auch tun, der Einfluss des April-Vollmondes ist in jedem Fall sehr kräftig und kann eine starke Wirkung auf uns haben. Die Energie dieses Mondes birgt sowohl die Kraft des Erfolges als auch die Kraft der Zerstörung in sich. Achten wir also in dieser Zeit besonders darauf, an welcher Stelle wir unsere Energien investieren und wo wir uns besser zurücknehmen.
Möglichkeiten, solch ein Ritual zu gestalten, gibt es viele. Der eine führt ein aufwendiges Feuerritual in der Natur durch, der andere entzündet eine Kerze auf seinem Altar. Unterschiedliche Ritual-Gegenstände können uns aber in jedem Fall dabei helfen, die Energie des Rituals zu verstärken:
Kerzen: Um eine beruhigende Atmosphäre zu schaffen, das Licht des Vollmonds zu reflektieren oder unsere Wünsche in die Anderswelt zu transportieren
Edelsteine: Zur Verstärkung bestimmter Absichten oder zur Reinigung und Aufladung
Ätherische Öle: Um einen harmonischen Duft zu verbreiten und die Sinne zu beleben
Räucherwerk: Zur Reinigung von negativer Energie und zur Schaffung eines heiligen Raums
Orakel-/Tarot-Karten und Runen: Zur spirituellen Führung und zur Vertiefung der eigenen Intuition
Papier und Stift: Um Gedanken, Gefühle und Erkenntnisse während des Rituals festzuhalten
All diese Dinge sind nicht nur hilfreich für das jeweilige Ritual, sondern können genauso wie Heilsteine, Runensteine, Amulette u.ä. im Licht des Mondes energetisch gereinigt und aufgeladen werden. Dazu legen wir sie über Nacht nach draußen oder auf eine Fensterbank, wo sie das Mondlicht aufnehmen können.
Wie immer gilt: Wir gestalten unser Ritual so, dass wir uns wohlfühlen - kreativ und frei! Es muss niemand anderem gefallen oder von einer anderen Person für richtig oder falsch befunden werden!
Was wir auch tun, der Einfluss des April-Vollmondes ist in jedem Fall sehr kräftig und kann eine starke Wirkung auf uns haben. Die Energie dieses Mondes birgt sowohl die Kraft des Erfolges als auch die Kraft der Zerstörung in sich. Achten wir also in dieser Zeit besonders darauf, an welcher Stelle wir unsere Energien investieren und wo wir uns besser zurücknehmen.
10.04.202506:06
In den frühen Morgenstunden des 13. April 2025 (gegen 02:21 Uhr) erleben wir mit dem Rosa-Mond bzw. dem Wandel-Mond den ersten Vollmond nach Ostara. Der Name Rosa-Mond für den April-Vollmond stammt von den nordamerikanischen Ureinwohnern. In dieser Zeit blühen die pink- oder rosafarbenen Flammenblumen. Weitere Namen für den Vollmond im April sind Lenzmond, Ostermond, Grasmond und Fischmond. Den April nannte man in früheren Zeiten auch „Launing“ oder „Wandelmonat“, womit nicht nur auf das Wetter angespielt wurde (der April „macht, was es will“), sondern auch auf den Wandel im Leben, weswegen der Vollmond im April auch Wandel-Mond genannt wird.


09.04.202506:35
Dieser Geist der Freiheit soll wachgehalten werden, denn die Bedrohung von Freiheit und Recht ist in einer globalisierten, auf Vereinheitlichung ausgerichteten Welt realer als je zuvor. Wer weiß, woher er stammt, kann auch seinen Lebensweg bewußter einschlagen. Er kann sein Menschsein ergründen, seiner inneren Stimme folgen und wird nicht so leicht zum wurzellosen Einheitsmenschen verkommen. Selbstbewußt können wir über unsere Vorfahren sagen, daß sie nicht die Barbaren waren, als die sie häufig noch immer dargestellt werden. Sie waren edle, kämpferische Menschen mit einer hochstehenden Kultur, die staatenbildend Europa gestaltet haben und ohne die es viele heutige europäische Staaten nicht gäbe." Aus Deutschlands Vor- und Frühzeit
09.04.202506:35
„Der Germanische Geist ist der Geist der Freiheit", schrieb zu Recht der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Vor genau zwei Jahrtausenden entlud sich diese germanische Freiheitssehnsucht unter Führung Hermann des Cheruskers so kraftvoll. Die Vielgestaltigkeit des germanischen Lebensbildes hat sich deshalb bis in unsere Zeit erhalten. Nicht nur in Heldensagen, auch in Architektur, Sitte und Rechtsempfinden haben uns die Germanen ihr kulturelles Erbe hinterlassen. Alle Feste, die wir heute begehen, gründen sich auf germanische Wurzeln. In den alten deutschen Namen spiegeln sich germanische Tugenden und Ideale wider: Stärke, Mut, Kühnheit, aber auch die Suche nach Schutz, edlem Menschentum, Klugheit und Frieden.


09.04.202506:32
Der Begriff der Zauberei gestaltete sich nach dem Bildungsgrade und der Anschauung der Völker verschieden. In Zeiten der Unwissenheit und des Aberglaubens werden Erscheinungen der Zauberei beigemessen, die eine aufgeklärtere Zeit auf den Fortschritt in Erkenntnis und Beherrschung der Naturkräfte zurückführt.
Während die ältere Lehre den Zauberern auch die Macht zuschrieb, allerlei den Menschen sonst unmögliche Malefizien auszuüben, ja selbst Hagel und böse Wetter zu machen, mit ihrem Blick andre zu schädigen u. dgl., so erklärt die spätere Lehre, namentlich nach der Reformation, diese Anschauung als eine diabolische Verblendung.
Der Reformator Joh. Brenz sagt in einer Predigt (1564): daß die Unholde Hagel, Ungewitter und andre böse Dinge zu machen, zu erregen und aufzubringen gar keine Gewalt haben, sondern daß sie vom Teufel damit aufgezogen und verspottet werden, der ihnen weismacht, sie hätten solches gethan. Denn in dem Augenblicke, wo der Teufel weiß, daß ein solches Wetter kommen wird, gibt er der Hexe ein, daß sie ein solches herbeibeschwören müsse, um sie in ihrem Glauben zu stärken.
Eine besondre, – häufig nicht für strafbar erachtete – Art der Zauberei bildete die Anwendung des Segensprechens und der Sympathie.
Das abergläubische Segensprechen war – namentlich gegen Ende des 16. Jahrhunderts – in Deutschland allgemein verbreitet und im Volksglauben festgewurzelt; die Hebamme soll durch einen solchen Spruch leichte Geburt bewirken u. dgl.
Auch hatten Leute großen Zulauf, von welchen die Sage ging, sie könnten durch Beschwören Pferde oder anderes Vieh, welches abhanden gekommen, wieder herbeischaffen oder den Zauber lösen, dem man das Erkranken des Viehes beimaß.
So finden wir in allen Zeiten bald mehr bald minder hervortretend die Vorstellung verbreitet, daß es zauberische Beziehungen von Menschen zu finstern Geistern gebe.
Kirche und Staat meinten, die Zauberei mit Strafen verfolgen zu müssen, und die öffentliche Meinung des Mittelalters forderte geradezu die Hexenprozesse."
Oskar von Wächter, Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland
Während die ältere Lehre den Zauberern auch die Macht zuschrieb, allerlei den Menschen sonst unmögliche Malefizien auszuüben, ja selbst Hagel und böse Wetter zu machen, mit ihrem Blick andre zu schädigen u. dgl., so erklärt die spätere Lehre, namentlich nach der Reformation, diese Anschauung als eine diabolische Verblendung.
Der Reformator Joh. Brenz sagt in einer Predigt (1564): daß die Unholde Hagel, Ungewitter und andre böse Dinge zu machen, zu erregen und aufzubringen gar keine Gewalt haben, sondern daß sie vom Teufel damit aufgezogen und verspottet werden, der ihnen weismacht, sie hätten solches gethan. Denn in dem Augenblicke, wo der Teufel weiß, daß ein solches Wetter kommen wird, gibt er der Hexe ein, daß sie ein solches herbeibeschwören müsse, um sie in ihrem Glauben zu stärken.
Eine besondre, – häufig nicht für strafbar erachtete – Art der Zauberei bildete die Anwendung des Segensprechens und der Sympathie.
Das abergläubische Segensprechen war – namentlich gegen Ende des 16. Jahrhunderts – in Deutschland allgemein verbreitet und im Volksglauben festgewurzelt; die Hebamme soll durch einen solchen Spruch leichte Geburt bewirken u. dgl.
Auch hatten Leute großen Zulauf, von welchen die Sage ging, sie könnten durch Beschwören Pferde oder anderes Vieh, welches abhanden gekommen, wieder herbeischaffen oder den Zauber lösen, dem man das Erkranken des Viehes beimaß.
So finden wir in allen Zeiten bald mehr bald minder hervortretend die Vorstellung verbreitet, daß es zauberische Beziehungen von Menschen zu finstern Geistern gebe.
Kirche und Staat meinten, die Zauberei mit Strafen verfolgen zu müssen, und die öffentliche Meinung des Mittelalters forderte geradezu die Hexenprozesse."
Oskar von Wächter, Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland
09.04.202506:32
Namentlich lassen sich die nächtlichen Hexenversammlungen auf heidnische Vorstellungen zurückführen. Schon bei den Römern findet sich die Sage von den Nachtfahrten der Zauberweiber im Gefolge der Diana. Im christlichen Altertum erscheint an Stelle der Diana oft die Herodias, welche zur Strafe des an dem Täufer begangenen Mordes ruhelos umherziehen mußte.
Diese nächtlichen Hexenfahrten betrachtete die alte Kirche als ein auf Verblendung der Phantasie beruhendes Hirngespinst. So macht ein (später in das Corpus juris canonici aufgenommener) Kanon, welcher im zehnten Jahrhundert in kirchlicher Geltung stand (der sog. Ancyranische Kanon Episcopi), den Bischöfen zur Pflicht, den Glauben an die nächtlichen Heimfahrten zu bekämpfen: Es gebe verbrecherische Weiber, welche, durch die Vorspiegelungen und Einflüsterungen des Satans verführt, glauben, daß sie zur Nachtzeit mit der heidnischen Göttin Diana oder der Herodias und einer unzählbaren Menge von Frauen auf gewissen Tieren reiten, über vieler Herren Länder heimlich und in aller Stille hinwegeilen, der Diana und Herodias als ihrer Herrin gehorchen und in bestimmten Nächten zu ihrem Dienste sich aufbieten lassen. Dieses verkünden sie andern, und so habe eine zahllose Menge, getäuscht durch die falsche Meinung, daß diese Dinge wahr seien, vom rechten Glauben sich abgewendet und einem Blendwerk des Bösen sich hingegeben. Der Satan nämlich, wenn er sich irgend eines Weibleins bemächtige, so unterjoche er sie, indem er sie zum Abfall vom Glauben bringe, nehme dann sofort die Gestalt verschiedener Personen an, und treibe mit ihr, der Verführten, im Schlafe sein Spiel, indem er ihr bald heitere, bald traurige Dinge, bald bekannte, bald unbekannte Personen vorführe.
Überall aber wurde die Lehre von den Dämonen in der Kirche festgehalten und ausgebildet.
Nach den Kirchenvätern (Origenes) hausen die Dämonen im dichteren Dunstkreise der Erde. Sie besitzen Leiber. Ihre Körperlichkeit ist aber unvergleichlich feiner, als die der Menschen, wodurch es ihnen möglich wird, in den Geist wie in den Leib des Menschen einzudringen.
Die Götter der Griechen und Römer sollen nichts anders, als Dämonen gewesen sein.
Der Teufel und seine Dämonen sind unablässig bemüht, die ihnen zugänglichen Menschen in ihre eigene Gottlosigkeit und Verdammnis zu verstricken.
Ihr Luftkörper macht es den Dämonen möglich, in die ihnen infolge ihrer Gottlosigkeit zugänglichen Menschen sowohl im wachenden als im schlafenden Zustand einzudringen und ihre Anschläge in die Gedanken der Menschen einzumischen.
Die Kirche lehrte aber auch, daß dem Teufel über den Christen keine Gewalt zustehe. Eines der ältesten kirchlichen Bücher, der »Hirte« des Hermas, sagt: »Den Teufel fürchte nicht; denn durch die Furcht des Herrn wirst du über den Teufel Herr sein; er fürchtet dich, daher fürchte ihn nicht: so wird er vor dir fliehen. Wenn ihr euch zu dem Herrn bekehrt von ganzem Herzen, so werdet ihr die Gewalt haben, die Werke des Teufels niederzuwerfen.«
Augustin ruft den Gläubigen zu: »Je größer die Gewalt über die irdische Welt ist, die wir den Dämonen verliehen sehen, um so fester laßt uns an dem Erlöser halten, durch den wir uns aus dieser Tiefe nach Oben erheben sollen.«
Die Christen, so lehrte die Kirche, sind gegen die Anläufe des Satans und der Dämonen durch Gebet und Glauben gesichert. Vor ihnen müssen dieselben weichen; aber gerade darum ist die Bosheit des Dämonenreiches vor allem gegen den Christen und gegen die Kirche gerichtet, die sie fortwährend in allerlei Weise zu schädigen und zu verderben suchen.
Außerdem aber sind sie Feinde des Menschengeschlechts überhaupt, weshalb sie den einzelnen Menschen unablässig auflauern und sie auf allen nur erdenkbaren Wegen zu schädigen und zu verderben suchen.
Um ihre heillosen Anschläge zur Ausführung zu bringen, teilen sie ihre geheimen Künste namentlich gottlosen Weibern gerne mit.
Diese nächtlichen Hexenfahrten betrachtete die alte Kirche als ein auf Verblendung der Phantasie beruhendes Hirngespinst. So macht ein (später in das Corpus juris canonici aufgenommener) Kanon, welcher im zehnten Jahrhundert in kirchlicher Geltung stand (der sog. Ancyranische Kanon Episcopi), den Bischöfen zur Pflicht, den Glauben an die nächtlichen Heimfahrten zu bekämpfen: Es gebe verbrecherische Weiber, welche, durch die Vorspiegelungen und Einflüsterungen des Satans verführt, glauben, daß sie zur Nachtzeit mit der heidnischen Göttin Diana oder der Herodias und einer unzählbaren Menge von Frauen auf gewissen Tieren reiten, über vieler Herren Länder heimlich und in aller Stille hinwegeilen, der Diana und Herodias als ihrer Herrin gehorchen und in bestimmten Nächten zu ihrem Dienste sich aufbieten lassen. Dieses verkünden sie andern, und so habe eine zahllose Menge, getäuscht durch die falsche Meinung, daß diese Dinge wahr seien, vom rechten Glauben sich abgewendet und einem Blendwerk des Bösen sich hingegeben. Der Satan nämlich, wenn er sich irgend eines Weibleins bemächtige, so unterjoche er sie, indem er sie zum Abfall vom Glauben bringe, nehme dann sofort die Gestalt verschiedener Personen an, und treibe mit ihr, der Verführten, im Schlafe sein Spiel, indem er ihr bald heitere, bald traurige Dinge, bald bekannte, bald unbekannte Personen vorführe.
Überall aber wurde die Lehre von den Dämonen in der Kirche festgehalten und ausgebildet.
Nach den Kirchenvätern (Origenes) hausen die Dämonen im dichteren Dunstkreise der Erde. Sie besitzen Leiber. Ihre Körperlichkeit ist aber unvergleichlich feiner, als die der Menschen, wodurch es ihnen möglich wird, in den Geist wie in den Leib des Menschen einzudringen.
Die Götter der Griechen und Römer sollen nichts anders, als Dämonen gewesen sein.
Der Teufel und seine Dämonen sind unablässig bemüht, die ihnen zugänglichen Menschen in ihre eigene Gottlosigkeit und Verdammnis zu verstricken.
Ihr Luftkörper macht es den Dämonen möglich, in die ihnen infolge ihrer Gottlosigkeit zugänglichen Menschen sowohl im wachenden als im schlafenden Zustand einzudringen und ihre Anschläge in die Gedanken der Menschen einzumischen.
Die Kirche lehrte aber auch, daß dem Teufel über den Christen keine Gewalt zustehe. Eines der ältesten kirchlichen Bücher, der »Hirte« des Hermas, sagt: »Den Teufel fürchte nicht; denn durch die Furcht des Herrn wirst du über den Teufel Herr sein; er fürchtet dich, daher fürchte ihn nicht: so wird er vor dir fliehen. Wenn ihr euch zu dem Herrn bekehrt von ganzem Herzen, so werdet ihr die Gewalt haben, die Werke des Teufels niederzuwerfen.«
Augustin ruft den Gläubigen zu: »Je größer die Gewalt über die irdische Welt ist, die wir den Dämonen verliehen sehen, um so fester laßt uns an dem Erlöser halten, durch den wir uns aus dieser Tiefe nach Oben erheben sollen.«
Die Christen, so lehrte die Kirche, sind gegen die Anläufe des Satans und der Dämonen durch Gebet und Glauben gesichert. Vor ihnen müssen dieselben weichen; aber gerade darum ist die Bosheit des Dämonenreiches vor allem gegen den Christen und gegen die Kirche gerichtet, die sie fortwährend in allerlei Weise zu schädigen und zu verderben suchen.
Außerdem aber sind sie Feinde des Menschengeschlechts überhaupt, weshalb sie den einzelnen Menschen unablässig auflauern und sie auf allen nur erdenkbaren Wegen zu schädigen und zu verderben suchen.
Um ihre heillosen Anschläge zur Ausführung zu bringen, teilen sie ihre geheimen Künste namentlich gottlosen Weibern gerne mit.
09.04.202506:32
Im ganzen Volke war Jahrhunderte lang der Hexenglaube verbreitet.....Auch haben manche sich freiwillig angeklagt, Zauberei getrieben zu haben; sie machten diese Geständnisse aus Gewissensnot und um von dem finstern Bann, der auf ihnen lastete, frei zu werden.
Wie kam nun diese Vorstellung von Zauberei in unser Volk und in die Christenheit?
Manche Bearbeiter der Geschichte von den Hexenprozessen suchen den Glauben der Deutschen an Zauberei aus dem Orient und von Römern und Griechen herzuleiten: von den Römern soll er den germanischen Völkern zugeflossen sein. Allerdings fand sich auch im Altertum ein ausgebildetes System des Zauberglaubens und fast alle Völker können dergleichen Sagen in Menge aufweisen. Aber es ist für Deutschland nicht nötig, auf den Orient und das klassische Altertum zurückzugreifen. Die alten Germanen hatten selbst schon und von sich aus ähnliche Anschauungen.....Wir begegnen fast bei allen Völkern der Vorstellung, daß untergeordnete böse Geister auf die menschlichen Verhältnisse einwirken und daß mit Hilfe jener Geister scheinbar Übernatürliches gewirkt werden kann.
Manche wollen den Hexenglauben der Deutschen unmittelbar aus der germanischen Mythologie herleiten.
Doch ist es besonders eine Eigentümlichkeit der deutschen Hexenverfolgungen, welche mit der germanischen Urzeit zusammenhängt, daß nämlich fast ausschließend Frauen es gewesen sind, gegen welche sich die Anklage der Zauberei richtete. Den Frauen war, wie die Bereitung der Speisen und Getränke, so auch die Kunde der heilsamen Kräuter und die Wissenschaft der Arzneien und Salben, die Fertigkeit, Wunden und Krankheiten zu heilen, überwiesen. Wie sie den Kräften und Geheimnissen der Natur nachspürten, so wurde ihnen auch die Kenntnis von allerlei Zaubermitteln zuerkannt. Das Wort Hexe soll ursprünglich eine kluge, kunstreiche Frau bedeutet haben (nach Grimm, Deutsche Mythologie, in dem Abschnitt »Hexen«). Schon die ältesten deutschen Rechtsbücher reden von Zusammenkünften der Hexen zum Kochen ihrer Zaubermittel und brachten sie in Verbindung mit den heidnischen Opfern und mit der Geisterwelt der alten Deutschen. An den uralten Gerichtstagen und Opferfesten, namentlich in der ersten Mainacht, soll ein Hauptauszug der Hexen auf die alten Malstätten stattgefunden haben, meist an den höchsten Punkten der Umgegend.
Die ersten Christen standen noch inmitten einer heidnischen Welt......Ja der Glaube an einen Gott mußte sie von selbst dahin führen, daß sie die Göttergestalten der Heiden entweder für nichtig, oder für den Teufeln verwandt erklärten. Letztere Auffassung war denn auch bei ihnen die gewöhnlichere: sie hielten dieselben für gefallene Engel, Dämonen oder Teufel, legten ihnen einen feinen luftigen Körper bei, »welcher es ihnen möglich mache, in einem Moment überall zu sein und alles wahrzunehmen, was in der Welt vorgehe«. Sie sahen in ihnen Feinde Gottes und der Menschen und glaubten sie darum vornehmlich bemüht, die Menschheit von der Verehrung des einen wahren Gottes abzubringen. Zu dem Zwecke benutzen dieselben ihre Macht und ihre höhere Erkenntnis dazu, die Menschen durch scheinbare Wunderwerke zu täuschen und sie dadurch zu veranlassen, Gott zu verleugnen und ihnen die Gott schuldige Verehrung zu erweisen. So vermengte sich bei den ersten Christen der Begriff der Zauberei nach und nach mit dem Begriff des Götzendienstes, und es war nur eine naturgemäße Entwicklung der Dinge, wenn später die römischen Kaiser, welche zum Christentum übertraten, das eine wie das andere bei schwerer Strafe verboten.
Jemehr sich die Christen jedoch von der Zeit der Herrschaft des Heidentums entfernten, desto mehr schwand in ihrem Bewußtsein auch der Glaube an die wirkliche Existenz der heidnischen Götter. Nur einzelne Spukgestalten des klassischen und germanischen Heidentums hielt der Aberglaube des Volkes hartnäckig fest.
Wie kam nun diese Vorstellung von Zauberei in unser Volk und in die Christenheit?
Manche Bearbeiter der Geschichte von den Hexenprozessen suchen den Glauben der Deutschen an Zauberei aus dem Orient und von Römern und Griechen herzuleiten: von den Römern soll er den germanischen Völkern zugeflossen sein. Allerdings fand sich auch im Altertum ein ausgebildetes System des Zauberglaubens und fast alle Völker können dergleichen Sagen in Menge aufweisen. Aber es ist für Deutschland nicht nötig, auf den Orient und das klassische Altertum zurückzugreifen. Die alten Germanen hatten selbst schon und von sich aus ähnliche Anschauungen.....Wir begegnen fast bei allen Völkern der Vorstellung, daß untergeordnete böse Geister auf die menschlichen Verhältnisse einwirken und daß mit Hilfe jener Geister scheinbar Übernatürliches gewirkt werden kann.
Manche wollen den Hexenglauben der Deutschen unmittelbar aus der germanischen Mythologie herleiten.
Doch ist es besonders eine Eigentümlichkeit der deutschen Hexenverfolgungen, welche mit der germanischen Urzeit zusammenhängt, daß nämlich fast ausschließend Frauen es gewesen sind, gegen welche sich die Anklage der Zauberei richtete. Den Frauen war, wie die Bereitung der Speisen und Getränke, so auch die Kunde der heilsamen Kräuter und die Wissenschaft der Arzneien und Salben, die Fertigkeit, Wunden und Krankheiten zu heilen, überwiesen. Wie sie den Kräften und Geheimnissen der Natur nachspürten, so wurde ihnen auch die Kenntnis von allerlei Zaubermitteln zuerkannt. Das Wort Hexe soll ursprünglich eine kluge, kunstreiche Frau bedeutet haben (nach Grimm, Deutsche Mythologie, in dem Abschnitt »Hexen«). Schon die ältesten deutschen Rechtsbücher reden von Zusammenkünften der Hexen zum Kochen ihrer Zaubermittel und brachten sie in Verbindung mit den heidnischen Opfern und mit der Geisterwelt der alten Deutschen. An den uralten Gerichtstagen und Opferfesten, namentlich in der ersten Mainacht, soll ein Hauptauszug der Hexen auf die alten Malstätten stattgefunden haben, meist an den höchsten Punkten der Umgegend.
Die ersten Christen standen noch inmitten einer heidnischen Welt......Ja der Glaube an einen Gott mußte sie von selbst dahin führen, daß sie die Göttergestalten der Heiden entweder für nichtig, oder für den Teufeln verwandt erklärten. Letztere Auffassung war denn auch bei ihnen die gewöhnlichere: sie hielten dieselben für gefallene Engel, Dämonen oder Teufel, legten ihnen einen feinen luftigen Körper bei, »welcher es ihnen möglich mache, in einem Moment überall zu sein und alles wahrzunehmen, was in der Welt vorgehe«. Sie sahen in ihnen Feinde Gottes und der Menschen und glaubten sie darum vornehmlich bemüht, die Menschheit von der Verehrung des einen wahren Gottes abzubringen. Zu dem Zwecke benutzen dieselben ihre Macht und ihre höhere Erkenntnis dazu, die Menschen durch scheinbare Wunderwerke zu täuschen und sie dadurch zu veranlassen, Gott zu verleugnen und ihnen die Gott schuldige Verehrung zu erweisen. So vermengte sich bei den ersten Christen der Begriff der Zauberei nach und nach mit dem Begriff des Götzendienstes, und es war nur eine naturgemäße Entwicklung der Dinge, wenn später die römischen Kaiser, welche zum Christentum übertraten, das eine wie das andere bei schwerer Strafe verboten.
Jemehr sich die Christen jedoch von der Zeit der Herrschaft des Heidentums entfernten, desto mehr schwand in ihrem Bewußtsein auch der Glaube an die wirkliche Existenz der heidnischen Götter. Nur einzelne Spukgestalten des klassischen und germanischen Heidentums hielt der Aberglaube des Volkes hartnäckig fest.
09.04.202506:29
„Wie ist es möglich gewesen, daß Hunderttausende unglücklicher Menschen von den Gerichten als Zauberer und Hexen verurteilt und hingerichtet wurden? Diese Frage wurde seit dem Verschwinden der Hexenprozesse vielfach aufgeworfen und sehr verschieden beantwortet. Manche waren der Ansicht, es sei lediglich die Anwendung der Folter, welche den Hexenglauben und die Geständnisse der als Hexen Verurteilten erzeugt habe. Andere geben zu, daß manche der Angeklagten sich selbst für schuldig gehalten haben; allein sie seien in Selbsttäuschung befangen oder betrogen gewesen.
Nun ist allerdings unzweifelhaft, daß ein großer Teil der Verurteilungen wegen Zauberei auf Geständnisse hin erfolgte, welche durch die Folter erwirkt wurden. Aber wie konnte man dazu kommen, Anklage auf Zauberei gegen Hunderttausende zu erheben, wenn bei dieser Anklage gar keine tatsächliche Grundlage vorhanden gewesen?
Nun ist allerdings unzweifelhaft, daß ein großer Teil der Verurteilungen wegen Zauberei auf Geständnisse hin erfolgte, welche durch die Folter erwirkt wurden. Aber wie konnte man dazu kommen, Anklage auf Zauberei gegen Hunderttausende zu erheben, wenn bei dieser Anklage gar keine tatsächliche Grundlage vorhanden gewesen?


09.04.202506:24
Die Blutbücher geben in schauerlicher Kürze Kunde von den erkannten und vollzogenen harten Strafen. Namentlich wurde die Todesstrafe sehr häufig mit grausamen Schärfungen in Anwendung gebracht. So finden wir die Strafe des Siedens (bei lebendigem Leibe) bald in Öl, bald in Wein, bald in Wasser nicht selten erkannt und vollzogen; ebenso eine der härtesten Strafen: das Lebendigbegraben und das Pfählen (wobei dem Verurteilten ein spitzer Pfahl ins Herz gestoßen wurde), oft noch mit Schärfungen, z. B. daß dem Gepfählten glühende Kohlen unter den Leib gelegt wurden. Besonders häufig finden sich diese Strafen, namentlich das Lebendigbegraben, gegen Frauen angewendet, (auch mit der Schärfung, daß der Delinquentin eine Dornhecke auf ihren Leib gelegt und sie nun mit Erde beschüttet werden soll) bei Verbrechen, auf welchen für Männer der Strang oder das Schwert gesetzt war. So setzt z. B. das Lübecker Recht vom Jahr 1266 fest, daß jede Frauensperson, welche einen mit dem Strang bedrohten Diebstahl begeht, lebendig begraben werde; und daß dieses Recht Jahrhunderte lang streng angewendet wurde, beweisen die Blutbücher von Lübeck. Urteile, wie folgendes, sind in denselben sehr häufig: »Anna Pipers, gebürtig von Wittenberg, hat bekannt, daß sie stahl einen Frauenrock, darum ist sie lebendig begraben unter dem Galgen.« Sogar nachdem im 16. Jahrhundert ein neues Lübecker Stadtrecht das Lebendigbegraben überging und bestimmte, daß Weibspersonen wegen Diebstahls mit dem Schwert gerichtet werden sollen, findet es sich doch noch später in dem Blutbuche aus dem Jahre 1575 bis 1592, daß Weibspersonen lebendig begraben wurden.
Auch von den verstümmelnden Strafen, Handabhauen, Ohrenabschneiden u. dergl., sind die Blutbücher jener Zeit voll. Oft wurden sie in ganz besondrer Weise erkannt. So verurteilte ein Holsteinisches Gericht im Jahr 1466 einen Mann, der die Jungfrau Maria gelästert habe, dahin, daß man ihm seine Zunge auf den Block annageln soll, bis er sich selbst freimache. Ein ähnliches Urteil enthält das Blutbuch von Lübeck aus dem Jahre 1566; es wurden zwei Männer, welche auf einen andern bei Händeln das Messer gezückt hatten, verurteilt, daß »ihnen durch ihre linke Hand ein Messer geschlagen werden soll, welches sie selbst ausreißen mögen, und sie dann aus der Stadt verwiesen werden sollen, nicht wieder zu kommen, ohne der Obrigkeit Erlaubnis, bei Strafe des Strangs«.
Noch grauenvoller wird das Bild, wenn wir zugleich die »peinliche Frage« wirken sehen; z. B. eine Frau wird auf falschen Verdacht, ein Stück Silberzeug einem Kaufmann entwendet zu haben, hervorgerufen durch eine übelwollende Nachbarin und andere böse Zungen, in Haft genommen. Sie weiß nichts zu gestehn. Die Anwendung der Folter wird zulässig erkannt. Im Bewußtsein ihrer Unschuld übersteht sie die ersten Grade. Das Gericht will ein Resultat. Der Henker wird angewiesen, daß er der Verdächtigen schärfer zusetze. Endlich mit zerbrochenen Gliedern, ihrer nicht mehr mächtig, gesteht sie alles, was man von ihr wissen will: sie kann nicht mehr. Das Urteil lautet: sie soll nach drei Tagen lebendig begraben werden. Wer kann die Schrecken dieser Todesart würdigen? und welch entsetzliche Angst muß die Arme ausstehen! Es ist keine Rettung. Sie wird bei vollem Bewußtsein ohne Erbarmen lebendig begraben.
Dergleichen Beispiele von der Härte und Grausamkeit mittelalterlicher Justiz ließen sich viele anführen. Sie werden nur überboten durch die Schrecken der Hexenprozesse."
Oskar von Wächter, Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland
Auch von den verstümmelnden Strafen, Handabhauen, Ohrenabschneiden u. dergl., sind die Blutbücher jener Zeit voll. Oft wurden sie in ganz besondrer Weise erkannt. So verurteilte ein Holsteinisches Gericht im Jahr 1466 einen Mann, der die Jungfrau Maria gelästert habe, dahin, daß man ihm seine Zunge auf den Block annageln soll, bis er sich selbst freimache. Ein ähnliches Urteil enthält das Blutbuch von Lübeck aus dem Jahre 1566; es wurden zwei Männer, welche auf einen andern bei Händeln das Messer gezückt hatten, verurteilt, daß »ihnen durch ihre linke Hand ein Messer geschlagen werden soll, welches sie selbst ausreißen mögen, und sie dann aus der Stadt verwiesen werden sollen, nicht wieder zu kommen, ohne der Obrigkeit Erlaubnis, bei Strafe des Strangs«.
Noch grauenvoller wird das Bild, wenn wir zugleich die »peinliche Frage« wirken sehen; z. B. eine Frau wird auf falschen Verdacht, ein Stück Silberzeug einem Kaufmann entwendet zu haben, hervorgerufen durch eine übelwollende Nachbarin und andere böse Zungen, in Haft genommen. Sie weiß nichts zu gestehn. Die Anwendung der Folter wird zulässig erkannt. Im Bewußtsein ihrer Unschuld übersteht sie die ersten Grade. Das Gericht will ein Resultat. Der Henker wird angewiesen, daß er der Verdächtigen schärfer zusetze. Endlich mit zerbrochenen Gliedern, ihrer nicht mehr mächtig, gesteht sie alles, was man von ihr wissen will: sie kann nicht mehr. Das Urteil lautet: sie soll nach drei Tagen lebendig begraben werden. Wer kann die Schrecken dieser Todesart würdigen? und welch entsetzliche Angst muß die Arme ausstehen! Es ist keine Rettung. Sie wird bei vollem Bewußtsein ohne Erbarmen lebendig begraben.
Dergleichen Beispiele von der Härte und Grausamkeit mittelalterlicher Justiz ließen sich viele anführen. Sie werden nur überboten durch die Schrecken der Hexenprozesse."
Oskar von Wächter, Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland
09.04.202506:24
Oft begnügten sich die Gerichte selbst bei schweren Verbrechen mit der Ausweisung; man war doch des Menschen los; kam der Ausgewiesne unbefugt zurück, so konnte ihm schon deshalb wieder kurzer Prozeß gemacht werden: es ging ihm dann an den Hals. So sagt ein Statut der Stadt Köln vom Jahr 1437 von einem solchen, der aus der Stadt verwiesen wird: Kommt er wieder und ist es ein Mann, dem soll man sein Haupt abschlagen; ist es eine Frauensperson, die soll man lebendig begraben. Von einem solchen Verbrecher sagte man, er sei »auf seinen Hals verzellt«, d. h. er wurde ausgewiesen und, kam er zurück, hingerichtet. Um nun aber dem Ausgewiesenen, wenn er zurückkam, zu beweisen, daß er »verzellt« sei, legte man besondere Achtbücher an. In diese Achtbücher wurden die Ausgewiesnen, aber auch sonst Geächtete und Anrüchige eingetragen. In Koblenz wurde im Jahr 1317 ein Buch angelegt, in welches gröbere Verbrecher eingetragen werden sollten, um sie, wie es im Buche heißt, »vom guten Bürger unterscheiden und ihnen das, was sie verdienen, seinerzeit zukommen lassen zu können«. In diesem Buche wird nun der Verbrecher und sein Verbrechen kurz angeführt und bei denen, welche, wenn man sie ergreifen würde, der Todesstrafe gewärtig sein sollten, bloß ein Kreuz gemacht. In dem Blutbuche von Basel steht unter dem Jahre 1358: »Zöpfler soll fünf Meilen von der Stadt nimmermehr sein wegen des bösen Leumunds, der auf ihm ist, und breche er's, so soll man ihn ohne Gnade ertränken.« Ferner: »Der Salzschreiber Konrad von Ulm soll ewiglich leisten (d. h. verbannt sein), und wenn er sich dennoch betreten läßt, so soll man ihm ohne Urteil das Haupt abschlagen.« Ferner: »Niklas soll ewiglich für eine Meile leisten (d. h. eine Meile weit verbannt sein), weil er falsche Gulden in die Stadt gebracht hat; breche er das, so soll man ihn in einem Kessel sieden.«
Häufig führte man in den Blutbüchern ein fortlaufendes Verzeichnis aller vom Gerichte gefällten Urteile, ein Verzeichnis, welches man wohl das schwarze Register nannte. Selbst für diejenigen, die nur ein geringeres Verbrechen begangen hatten und mit leichter Strafe davonkamen, war es mißlich, in einem solchen Register zu stehen, weil jeden, der in dem Register stand, oder der, wie man es auch ausdrückte, »an den Brief gesetzt« war, die Nachteile des Übelberüchtigten trafen, und es erklärt sich daraus wohl unser sprichwörtlicher Ausdruck »im schwarzen Register stehen«. Mit diesem schwarzen Register wurde nicht selten grober Mißbrauch getrieben, indem man wegen sehr geringer Vergehen leicht in dasselbe kommen konnte, und die Urkunden jener Zeit haben uns manche bittere Klagen einzelner Bürger darüber, daß sie wegen unbedeutender Veranlassung ins schwarze Register gesetzt und dadurch in Unglück gestürzt worden, aufbehalten.
In manchen Orten wurden besondre Register über besondre Verbrechen geführt, so z. B. in Basel im Jahr 1416 ein sogenanntes Totenbuch angelegt, in welcher jeder Meineidige und Eidbrüchige eingeschrieben werden sollte, »daß er ewiglich ein verworfener Mensch sei, aller Ehre und Ämter entsetzt, zu keinem Zeugen genommen und ein Jahr verwiesen sein soll.«
Häufig führte man in den Blutbüchern ein fortlaufendes Verzeichnis aller vom Gerichte gefällten Urteile, ein Verzeichnis, welches man wohl das schwarze Register nannte. Selbst für diejenigen, die nur ein geringeres Verbrechen begangen hatten und mit leichter Strafe davonkamen, war es mißlich, in einem solchen Register zu stehen, weil jeden, der in dem Register stand, oder der, wie man es auch ausdrückte, »an den Brief gesetzt« war, die Nachteile des Übelberüchtigten trafen, und es erklärt sich daraus wohl unser sprichwörtlicher Ausdruck »im schwarzen Register stehen«. Mit diesem schwarzen Register wurde nicht selten grober Mißbrauch getrieben, indem man wegen sehr geringer Vergehen leicht in dasselbe kommen konnte, und die Urkunden jener Zeit haben uns manche bittere Klagen einzelner Bürger darüber, daß sie wegen unbedeutender Veranlassung ins schwarze Register gesetzt und dadurch in Unglück gestürzt worden, aufbehalten.
In manchen Orten wurden besondre Register über besondre Verbrechen geführt, so z. B. in Basel im Jahr 1416 ein sogenanntes Totenbuch angelegt, in welcher jeder Meineidige und Eidbrüchige eingeschrieben werden sollte, »daß er ewiglich ein verworfener Mensch sei, aller Ehre und Ämter entsetzt, zu keinem Zeugen genommen und ein Jahr verwiesen sein soll.«
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