(Fortsetzung von 👆 Teil 1)
Meinungsfreiheit ist für die freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierend. Das sind nicht meine Worte, sondern die des Bundesverfassungsgerichts. Zur Meinungsfreiheit gehört auch zugespitzte Kritik an der Regierung oder einzelnen Ministern. Denn zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehört auch die Ablösbarkeit der Regierung. Abgelöst wird eine Regierung in einer Demokratie immer dann, wenn die Wähler das Vertrauen in die bisherige Regierung verloren und die Regierenden mit ihrem Handeln den Test des freien kritischen Diskurses nicht bestanden haben. Dann aber muss ein solcher Diskurs überhaupt erst einmal zugelassen werden.
Wenn so ein Urteil wie jenes des Amtsgerichts Bamberg in der Strafsache gegen David Bendels Schule macht, war es das hier mit der Demokratie in Deutschland. Und auch der Rechtsstaat als lebenswichtiges Ordnungsprinzip würde massiven Schaden erleiden. Denn Gerichte, die sich zum Büttel der Rachsucht dünnhäutiger Politiker machen, senden ein fatales Signal an die Rechtsgemeinschaft: das Signal nämlich, dass sie nicht mehr die Grundrechte der Bürger vor einer übergriffigen Regierung, sondern eine übergriffige Regierung vor den Grundrechten der Bürger schützen.
David Bendels hat angekündigt, den Weg durch die Instanzen zu beschreiten. Mögen die Rechtsmittelgerichte diesen Fehltritt des Amtsgerichts Bamberg korrigieren!
Demokratische Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab