Мир сегодня с "Юрий Подоляка"
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Труха⚡️Україна
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Николаевский Ванёк
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Николаевский Ванёк
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John Magafuli Präsident Tansania avatar
John Magafuli Präsident Tansania
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John Magafuli Präsident Tansania
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat zugegeben, dass die so genannten „Affenpocken“ in Wirklichkeit eine Nebenwirkung der Covid-mRNA-„Impfstoffe“ sind.

Die WHO hat dieses Eingeständnis auf der VigiAccess-Website vergraben.

Die Website enthält eine Datenbank, in der alle bekannten Nebenwirkungen aller Medikamente und Impfstoffe aufgelistet sind, die für den öffentlichen Gebrauch zugelassen wurden.

Unter „mögliche Nebenwirkungen“ für den Impfstoff COVID-19 von Pfizer BioNTech listet die WHO „Affenpocken“, „Pocken“ und „Kuhpocken“ neben Hunderten von anderen Erkrankungen auf.

Sie sind unter „Infektionen und Ansteckungen“ aufgeführt, die als „Nebenwirkungen“ des mRNA-Impfstoffs von Pfizer auftreten.

Anleitung, wie ihr es selbst recherchieren könnt:

1. Klickt auf diesen Link: vigiaccess.org
2. Scrollt nach unten und klickt auf „Search database“
3. Sucht nach „BioNTech“
4. Klickt in der Liste der Suchergebnisse auf „Pfizer BioNTech Covid-19 Vaccine“
5. Klickin dem sich öffnenden Dialogfeld auf „Ok“
25.03.202509:13
M-PATHIE – Zu Gast heute: Stefan Lanka “Frieden ist die Grundlage für Gesundheit”
https://apolut.net/m-pathie-stefan-lanka-2/
09.04.202509:50
Unsere Veranstaltung aus dem letzten Jahr mit 1.100 Teilnehmern ist jetzt online. Allerdings Teil 2 vor Teil 1. Premiere am 09.04.2025 um 19 Uhr.

Der Mann füllt Säle und ist auf zig Youtube Kanälen verteilt Tom Lausen

https://youtu.be/55JNtzUbAUo?si=-lC_SAd11aOOGuJI
25.03.202519:13
Was die WHO grad macht ist das bekämpfen von Tuberkulose eine Krankheit die bei uns relativ selten ist und ihnen normal keine Pandemie he Lage gelingen sollte. Das betrifft mehr Afrika, Indien usw. Es Geht rum das dies die neue Pandemie wird. In der Ärzte Zeitung ist ein Artikel darüber. Wer mehr weiß bitte melden.
Пераслаў з:
Ungarn Info avatar
Ungarn Info
Verschärfte Kontrollen an der slowakisch-ungarischen Grenze aufgrund des Virusausbruchs

Als Reaktion auf die wachsende Bedrohung durch die Maul- und Klauenseuche haben die slowakischen Behörden ihre Grenz- und Straßenkontrollen verstärkt, insbesondere entlang der slowakisch-ungarischen Grenze.

Mit Tausenden von kontrollierten Fahrzeugen und strengen Desinfektionsmaßnahmen arbeiten die Behörden daran, den Ausbruch einzudämmen und die Viehwirtschaft zu schützen. Da in Hotspot-Gebieten immer wieder Fälle auftreten, sind verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin unerlässlich, um die weitere Ausbreitung dieser hochansteckenden Krankheit zu verhindern.

@UngarnInfo🇭🇺

https://dailynewshungary.com/de/slovak-hungarian-border-virus-outbreak/
04.04.202516:19
„Maskenprozess“ endgültig beendet – Freispruch für Ruth Gadé rechtskräftig

Am 27. Februar sprach das Amtsgericht Hamburg-Harburg Ruth Gadé vom Vorwurf der Anstiftung zum Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses frei. Die Richterin stellte klar: Es kann nicht festgestellt werden, dass keine ärztliche Untersuchung stattgefunden hatte – und entschied für die Angeklagte.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Doch nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe kam sie zu dem Ergebnis, dass eine Fortführung des Verfahrens keine Aussicht auf Erfolg mehr bietet – und nahm die Berufung zurück.

Damit ist der Freispruch rechtskräftig. Ruth Gadé ist vollständig rehabilitiert.

Ein wichtiges Signal für alle, die sich mit einem Attest rechtmäßig von der Maskenpflicht befreien ließen – und für eine differenzierte rechtliche Aufarbeitung der Corona-Zeit.**
28.03.202519:54
Agenda 2030 Sie klauen Ponys, und Pferde


https://youtu.be/N5L-aS5YHnI?si=OIJf0HGtwXnO8uiy
22.03.202521:58
2 Hühner Tot und der ruft das System Veterinäramt an und glaubt denen, übrigens In USA haben Sie einen kleinen Eier Engpass bekommen durch so was. Wenn das jeder so, macht gleich anrufen wirds hier genauso. NUR meine Meinung
Klage gegen Corona-Verordnung aus formalen Gründen erfolgreich

LETZTE AKTUALISIERUNG: 28.03.2025

Offenbar traute sich das OVG Schleswig nicht, die Daten in seine Entscheidung einzubeziehen. Sie schreiben, dass sie nur formale Gründe für die Entscheidung einbezogen hatten.

>> Ansonsten wäre ja alles richtig gewesen.<<

Feige, wie ich finde, sehr, sehr feige und traurig.

Aber man sieht, dass die Regierungs-Trickser und deren Rechtskanzleien mit lauter Professoren eben nicht mit allen schmutzigen Tricks gegen unsere Kinder durchkommen.

Und Sieg ist Sieg.

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat gestern eine Klage über die erweiterte Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der Zeit vom 1. bis 30. November 2020 für Grundschülerinnen und Grundschüler verhandelt (Az. 3 KN 36/20). Diese war mit einer Landesverordnung vom 30. Oktober 2020 eingeführt worden. Danach musste in der so genannten Kohorte im Unterricht, auf dem Schulhof und in der Mensa eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn eine 7 Tages-Inzidenz von 50 überschritten wurde.

Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag stattgegeben und festgestellt, dass die entsprechende Regelung unwirksam war. Der inhaltlichen Argumentation des Antragstellers ist der Senat dabei dennoch nicht gefolgt. Die Regelungen zur erweiterten Mund-Nasen-Bedeckungspflicht seien erforderlich gewesen. Um das zu beurteilen habe das Land Schleswig-Holstein aufgrund der begrenzten Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2 Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen einen Einschätzungsspielraum gehabt. Der Senat konnte nicht erkennen, dass dieser Einschätzungsspielraum überschritten wurde.

Es habe auch keine weniger einschneidenden Maßnahmen gegeben. So wäre etwa der vollständige Verzicht auf Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler gravierender gewesen. Zwar greife die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in deren Grundrechte ein. Allerdings habe die betreffende Regelung dazu gedient, das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu schützen. Hierbei handele es sich um Rechtsgüter, denen unsere Verfassung ein besonders hohes Gewicht zukommen lasse. Es habe auch keine Anhaltspunkte gegeben, dass das Tragen von Alltagsmasken allgemein negative gesundheitliche Folgen habe. Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen konnten und dies glaubhaft machen konnten, seien von der Tragepflicht ausgenommen gewesen.

Letztlich hat der Senat dem Antrag aus formalen Gründen dennoch stattgegeben. Das begründet das Gericht damit, dass die Landesregierung zwar der damaligen Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach § 32 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes die Befugnis übertragen hatte, die Landesverordnung zu erlassen, gegen die sich der Antrag richtet. Die Wirksamkeit dieser Übertragung war aber von Anfang an befristet. Nach Überzeugung des Senats hätte die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur deshalb nur Regelungen für den Zeitraum, für den ihr die Ermächtigung übertragen worden war, treffen dürfen.
Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung habe.



https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OVG/Presse/PI_OVG/2025_03_28_Klage_Corona-Verordnung_erfolgreich

t.me/TomLausen
Пераслаў з:
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BITTEL TV - EINFACH ANDERS
Update Reiner Füllmich

Termine Gerichtsverhandlungen

Donnerstag, 3. April 2025, 14:00 Uhr
Montag, 14. April 2025, 09:15 Uhr
Dienstag, 15. April 2025, 09:15 Uhr
Donnerstag, 17. April 2025, 09:15 Uhr
Mittwoch, 23. April 2025, 09:15 Uhr
Donnerstag, 24. April 2025, 09:15 Uhr
Freitag, 25. April 2025, 09:15 Uhr
Dienstag, 29. April 2025, 09:15 Uhr
Mittwoch, 30. April 2025, 09:15 Uhr
Freitag, 16. Mai 2025, 09:15 Uhr
Dienstag, 10. Juni 2025, 09:15 Uhr

Fett = zusätzliche Termine!!!

Am 03. April 2025 ist die Verhandlung bis ca. 17:30 Uhr geplant

👇👇👇👇👇
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