„Maskenprozess“ endgültig beendet – Freispruch für Ruth Gadé rechtskräftig
Am 27. Februar sprach das Amtsgericht Hamburg-Harburg Ruth Gadé vom Vorwurf der Anstiftung zum Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses frei. Die Richterin stellte klar: Es kann nicht festgestellt werden, dass keine ärztliche Untersuchung stattgefunden hatte – und entschied für die Angeklagte.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Doch nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe kam sie zu dem Ergebnis, dass eine Fortführung des Verfahrens keine Aussicht auf Erfolg mehr bietet – und nahm die Berufung zurück.
Damit ist der Freispruch rechtskräftig. Ruth Gadé ist vollständig rehabilitiert.
Ein wichtiges Signal für alle, die sich mit einem Attest rechtmäßig von der Maskenpflicht befreien ließen – und für eine differenzierte rechtliche Aufarbeitung der Corona-Zeit.**