Der Hürther AfD-Kommunalpolitiker Norbert Raatz hat den deutschen Rechtsstaat von seiner besten Seite kennenlernen dürfen: Wenige Tage vor Weihnachten war Raatz unter wüsten Beschimpfungen von Lukas Gottschalk, dem damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Hürth unter anderem mit Bauchtritten angegriffen worden.
Ein Video des Vorganges verbreitete sich rasch im Internet und belegte auch, dass der Angriff völlig unprovoziert erfolgt war. Gottschalk dagegen hatte behauptet, dass im Vorfeld „rassistische Beleidigungen“ gefallen seien und versucht seither mit Hilfe einer Kölner Anwaltskanzlei, die Verbreitung des Videos, dass das Gegenteil belegt, zu unterdrücken.
Nun gibt es ein Urteil: Nicht etwa der Schläger Gottschalk wurde belangt, sondern Norbert Raatz wurde es per einstweiliger Verfügung untersagt, das Video mit Ton zu verbreiten. Die Begründung: Die Schimpftirade Gottschalks gegen Raatz in einer Kneipe sei „vertraulich“ gewesen. Der ehrenamtliche Kommunalpolitiker Raatz muss nun Anwalts- und Gerichtskosten von mehr als 2.500 Euro tragen.
AfD-Landesvize Sven Tritschler erklärte dazu: „Wir lassen uns nicht einschüchtern und mundtot machen. Auch nicht von fragwürdigen Richtern. Für Norbert Raatz ist ein Spendenkonto eingerichtet – die AfD hält zusammen.“
Der Hürther AfD-Kommunalpolitiker Norbert Raatz hat den deutschen Rechtsstaat von seiner besten Seite kennenlernen dürfen: Wenige Tage vor Weihnachten war Raatz unter wüsten Beschimpfungen von Lukas Gottschalk, dem damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden im Rat der Stadt Hürth unter anderem mit Bauchtritten angegriffen worden.
Ein Video des Vorganges verbreitete sich rasch im Internet und belegte auch, dass der Angriff völlig unprovoziert erfolgt war. Gottschalk dagegen hatte behauptet, dass im Vorfeld „rassistische Beleidigungen“ gefallen seien und versucht seither mit Hilfe einer Kölner Anwaltskanzlei, die Verbreitung des Videos, dass das Gegenteil belegt, zu unterdrücken.
Nun gibt es ein Urteil: Nicht etwa der Schläger Gottschalk wurde belangt, sondern Norbert Raatz wurde es per einstweiliger Verfügung untersagt, das Video mit Ton zu verbreiten. Die Begründung: Die Schimpftirade Gottschalks gegen Raatz in einer Kneipe sei „vertraulich“ gewesen. Der ehrenamtliche Kommunalpolitiker Raatz muss nun Anwalts- und Gerichtskosten von mehr als 2.500 Euro tragen.
AfD-Landesvize Sven Tritschler erklärte dazu: „Wir lassen uns nicht einschüchtern und mundtot machen. Auch nicht von fragwürdigen Richtern. Für Norbert Raatz ist ein Spendenkonto eingerichtet – die AfD hält zusammen.“
So manipuliert der Staatsfunk bei den Wahlduellen: Das Studio wird vollgemacht mit eigens eingeladenen Dinkel-Dörtes und Mandelmilch-Maltes von Berliner Universitäten. Steuerzahler müssen draußen bleiben. Danke für die Klarstellung, ZDF heute!