Der Eritreer, der 2019 in Frankfurt am Hauptbahnhof einen 8-Jährigen vor den Zug stieß? Er war schuldunfähig. Der Somalier aus Oggersheim, der 2022 zwei Maler erstach? Schuldunfähig. Der Afghane, der in Leipzig eine Frau auf offener Straße vergewaltigte? Schuldunfähig. Der somalische Psychiatrie-Insasse aus Wiesloch, der beim Freigang eine Frau erstach? Schuldunfähig. Der Afghane, der in Vorarlberg einen Mann tötete? Schuldunfähig. Der Iraker, der auf der A100 einst eine Amokfahrt verübte? Schuldunfähig. Der Attentäter von Würzburg, der 2021 drei Frauen ersticht? Schuldunfähig. Der Afghane, der in Berlin einer Frau die Kehle aufschnitt und sie zum Pflegefall machte? Schuldunfähig. Der Syrer, der in Wangen auf ein vierjähriges Mädchen einstach? Schuldunfähig. Man könnte ewig so weiter machen, doch das Muster bleibt gleich: Asylbewerber, die schwere Gewalttaten hierzulande verüben, sind immer wieder „schuldunfähig“.