Maskenattestverfahren sind weiterhin stattfindende Corona-Maßnahmen. Diese betreffen immer noch Ärzte, die sich, dem Genfer Gelöbnis folgend, im Fall der Bedrohung, vor ihre Patienten stellten.
Aber auch wir Patienten, werden weiterhin strafverfolgt. Unabhängig davon, welche medizinisch belegte oder glaubhaft vorgetragene gesundheitliche Einschränkung beim Masketragen vorlag. Allergie, Asthma, Trauma durch Mißbrauch usw.
Der Glaubenssatz der körperlichen Untersuchung, die angeblich vor Ausstellung hätte stattfinden müssen, geistert immer noch umher.
Die Strategie in den Verfahren, die ich besuchte, war stets die, daß von hinten her gedacht wird.
Wenn Richter vorab schon wissen, daß sie verurteilen wollen, kommen die, die sich oder andere mit einem Attest schützen wollten, in Teufels Küche. Atmosphärisch fühlte ich mich in jeder kürzlich besuchten Verhandlung in die härtesten Zeiten der C-Maßnahmen zurückversetzt.
Hier sitzen wir Patienten, die sich aus reiner Notwehr Maskenatteste beschafften, nun als staatsfeindliche Maßnahmekritiker vorverurteilt, vor Richtern, die größtenteils in 2020 steckengeblieben zu sein scheinen und immer noch daran glauben wollen, wir wären alle so bedroht gewesen.
Wir sollen abgestraft werden, allen vorliegenden Erkenntnissen zum Trotz. Auch vorsorglich. Man weiß ja nicht, welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zukünftig noch anstehen….
Mitarbeiter des Justizwesens sind wohl zumeist der Aufforderung zur Spritze gefolgt, d.h. mögliche Impfschäden wollen bzw. können sie sich selbst nicht eingestehen.
In wenigen Verfahren wurde sichtbar, daß Richter tatsächlich den Sachverhalt prüften, und nicht auf abenteuerlichen, argumentativ teils unhaltbaren Wegen, aufs Urteil zugegangen sind.
Die Masse der Richter gibt dem politischen Druck nach, stellt sich nicht in den Gegenwind. Den Posten auf Lebenszeit mit sicherem Gehalt riskiert man lieber nicht.
Die Aufarbeitung, von aufklärerischen Akteuren vorangetrieben, kommt bei den Gerichten bisher nicht an. Hier ist die Front, an der Unschuldige weiter zu Geld- oder Gefängnisstrafen verurteilt werden.
In der Haut eines Richters, der sich dessen gewahr wird und der verurteilen muß, um seinen eigenen Kopf zu retten, möchte ich nicht stecken.
Wie kriegt man das konkret belegte Wissen, wie hier getrickst, manipuliert und gelogen wurde, in diese Köpfe rein?
Von Strafverfolgung Betroffenen obliegt es, harte Fakten vor Gericht vorzutragen, damit Glaube durch Wissen ersetzt wird.
Und Verteidiger in C-Verfahren sind gefragt, immer wieder herauszuarbeiten, daß u.a. die behaupteten ärztlichen Vorgaben nicht existierten, diese in keiner Berufs- oder staatlichen Verordnung standen und es keine Bedrohungslage gab.
Protokollanten und Gerichtsreporter müssen die Verfahren begleiten und veröffentlichen, was vor den
Gerichten passiert.
Das ist der Weg.
Hannah G.
5. Februar 2025