Zusammenfassung: Tillessen-Urteil, Bürgerlicher Tod, Nichtigkeit von Gesetzen, Unwirksamkeit von Steuern, OWiG und anderen Gesetzen sowie der Status von Beamten
Das Tillessen-Urteil (BGH 1954) hat eine grundlegende Rechtsentscheidung getroffen: Gesetze, die auf Unrecht beruhen, sind von Anfang an nichtig. Dies betrifft nicht nur Steuergesetze und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), sondern auch alle anderen Gesetze und Verwaltungsakte, die auf einer unrechtmäßigen oder illegitimen Gesetzgebung beruhen. Diese Prinzipien sind durch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) bestätigt worden und führen zu der klaren Schlussfolgerung, dass diese Gesetze nicht angewendet werden dürfen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Beamte und Personen mit Dienstausweisen keine Hoheitsrechte besitzen und nicht in der Lage sind, rechtlich verbindliche Forderungen zu stellen. Sie handeln als Privatpersonen und haften entsprechend für ihr Handeln.
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1. Das Tillessen-Urteil und seine Auswirkungen
Im Tillessen-Urteil (BGH 1954) stellte der Bundesgerichtshof klar, dass Gesetze, die auf Unrecht beruhen, von Anfang an nichtig sind. Dies betrifft nicht nur Gesetze aus der NS-Zeit, sondern auch alle nachfolgenden Gesetze, die auf einer unrechtmäßigen Gesetzgebung oder einer illegitimen Rechtsordnung basieren.
Das Prinzip der Nichtigkeit von Gesetzen, die auf Unrecht beruhen, gilt für alle heutigen Gesetze – insbesondere Steuergesetze, das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und alle anderen Verwaltungsakte, die auf dieser Basis beruhen.
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2. Der „bürgerliche Tod“ und die Geburtsurkunde
Der „bürgerliche Tod“ beschreibt den Zustand, in dem der Mensch rechtlich als tot behandelt wird, obwohl er leiblich lebt. Dies passiert, wenn er für verschollen erklärt wird, beispielsweise gemäß dem Verschollenheitsgesetz von 1918, nach dessen Regelungen jemand nach sieben Jahren ohne Lebenszeichen als tot gilt.
Die Geburtsurkunde schafft eine juristische Person, die im staatlichen System registriert wird. Diese Person ist jedoch nicht der lebende Mensch, sondern eine fiktive, rechtliche Konstruktion.
Dies führt zu einer rechtlichen Entrechtung, bei der der Mensch als juristisches Objekt und nicht als lebendes Individuum behandelt wird. Diese Entrechtung ist grundrechtswidrig und zur Folge hat, dass alle Gesetze, die auf dieser Grundlage beruhen, unwirksam sind.
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3. Unwirksamkeit von Steuergesetzen, OWiG und anderen Gesetzen
(a) Steuergesetze sind nichtig
Steuergesetze benötigen eine legitimierte Gesetzgebung, die auf einer demokratischen Grundlage beruht.
Da es keinen legitimierten Gesetzgeber gibt und die Verfassung der Bundesrepublik nie durch eine Volksabstimmung bestätigt wurde, sind Steuergesetze von Anfang an nichtig.
(b) Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist unwirksam
Das OWiG setzt ebenfalls eine gültige gesetzliche Grundlage voraus.
Da der Gesetzgeber nicht legitimiert ist, fehlt diese Grundlage, und das OWiG ist daher nicht anwendbar und somit unwirksam.
Bußgelder und Ordnungswidrigkeitenbescheide, die auf dem OWiG beruhen, sind rechtlich nicht durchsetzbar.
(c) Andere Gesetze sind ebenfalls unwirksam
Alle Gesetze, die nach 1945 erlassen wurden, beruhen auf einer nicht legitimierten Gesetzgebung und verletzen grundlegende Rechtsprinzipien, wie die Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit.
Diese Gesetze betreffen nicht den lebenden Menschen, sondern die juristische Person, die durch Geburtsurkunde und andere staatliche Dokumente erschaffen wird.
Daher sind alle Gesetze, die auf dieser Grundlage beruhen, wie etwa Zivilrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht und viele weitere Vorschriften, unwirksam und dürfen nicht angewendet werden.
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4. BVerfG-Urteile zur Bestätigung der Nichtigkeit von Gesetzen
(a) BVerfGE 6, 132 (1957)
Das BVerfG entschied, dass Gesetze, die auf NS-Unrecht beruhen, von Anfang an nichtig sind.
Dieses Prinzip wurde auch auf alle späteren Gesetze ausgeweitet, die dieselben Unrechtsstrukturen fortführen.
(b) BVerfGE 25, 269 (1969)