Kommentar
einer #pflexit Krankenschwester
Göttingen - JVA Rosdorf
Dr. Reiner Füllmich sitzt seit über einem Jahr in Untersuchungshaft.
Entführt und einem politisch motivierten Prozess zugeführt, dessen Anklagepunkte während des Prozesses variierten, sobald diese von der Verteidigung widerlegt werden konnten.
Genaueres ist darüber in den jeweiligen Berichterstattungen zu erfahren.
Ein Jahr - seit Juli in Isolationshaft.
Kein Zugang zum Fitnessraum.
Mit Wahlmöglichkeit zwischen Hofgang und Dusche.
Willkürliche Medikation.
Supplementierung verboten.
Ein offenbar psychiatrisch schwer erkrankter und lautstarker Zellennachbar.
Dafür am gestrigen Verhandlungstag ein Konsil durch den diensthabenden Arzt der JVA Rosdorf.
Dieser äußerte seinem Patienten Reiner Füllmich gegenüber, dass durch die lange und mehrmonatige Isolationshaft eine Traumatisierung möglich und eine Verhandlungsunfähigkeit nicht auszuschließen sei.
Wie sich während der Verhandlung herausstellte, fehlte ihm bei Befragung durch den vorsitzenden Richter die Erinnerung an diese Äußerung. Zwischen Untersuchung und Telefonat lagen ca. 3 Stunden.
Desweiteren wusste der Arzt auszuführen, dass er als Allgemeinmediziner in dem erforderlichen Rahmen o.g. Diagnose nicht feststellen und attestieren könne.
Daher wurde der Patient folgerichtig *Ironie* zur Verhandlung gebracht.
Ich habe Fragen:
Wie ist das Schema bei einer Verdachtsdiagnose: akuter Blindarm, Darmverschluss, Fraktur?
Alles Fälle für einen Chirurgen.
Keiner dieser Patienten würde zur Verhandlung gebracht, sondern einem Facharzt zur Abklärung vorgestellt werden. Das mir bekannte Procedere wäre: Verdachtsdiagnose und Überweisung.
Das kann ein praktischer Arzt und erst recht ein Facharzt für Allgemeinmedizin.
Allgemeinmedizin umfasst im Übrigen die Allgemeinmedzin, d.h. das Fachwissen geht soweit, dass dieser allgemein diagnostizieren kann und muss.
Jedenfalls war es bis vor vier Jahren so.
Aber da durften ja auch Sanitäter oder Apotheker keine Injektionen geben.
Lassen wir das.
Es könnte anmuten, dass er es eben schlicht nicht wollte.
Wie gut, dass der Patient „nur“ unter einer Traumatisierung leidet und keinem Darmverschluss oder akuter Appendizitis:
die hätte er nämlich nicht überlebt.
Man stationiert Füllmich also neben einem offenbar schwer psychiatrisch erkrankten Häftling, welcher mit lautstarkem Schreien, Selbstgesprächen, Aggressionanfällen mit Gewaltausbrüchen innerhalb seiner Zelle vegetiert - anders vermag ich es nicht zu beschreiben.
Davon abgesehen, dass ein Mensch mit derartigen Symptomen ärztlich versorgt werden muss, was eine dringende medikamentöse Behandlung bedarf, ist in diesem Fall davon auszugehen, dass auch diese willkürlich stattfindet.
Ich denke, dass ich hier keinem Arzt erklären muss, wie dramatisch die Folgen einer Medikation und der anschließenden radikalen Absetzung für den Patienten ist, denn zwischenzeitlich war der Häftling offenbar kurzzeitig medikamentös versorgt.
Mit einem derartigen Vorgehen, würde man allerdings zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen:
Den instrumentalisierten Häftling durch Nichtbehandlung noch mehr zerstören und den Psychoterror gegenüber Füllmich verstärken.
In einem Rechtsstaat unmöglich - kann also nicht sein.
Vor meinem #pflexit war Derartiges undenkbar - wie vieles andere.
Ich verfolge mit Schrecken, wie viele „Patienten“, die frei herumlaufen, sich über die psychischen Belastungen und den damit einhergehenden Störungen lustig machen.
Übertragung? Klassisch.
Ein Mensch, der sein Trauma zu kommunizieren weiß, befindet sich bereits in der Heilung.
Die Krankheitsuneinsichtigen laufen frei herum, verstreuen ihr Gift und ihre Bösartigkeit und suhlen sich förmlich in ihrer Gehässigkeit.
Nebenbei sind diese völlig ahnungslos bezüglich der eigenen (Verdachts)diagnosen.
Dazu Ärzte, die das System aufrecht erhalten - aber auch das ist seit der Mikrobenkrise sichtbar geworden.
Wir kriegen sie, alle, ohne aktives Zutun, denn sie entlarven sich selbst.
Alles Dunkle kommt ans Licht!
Αλκμήνη
@wearegreeekja