
Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
-Benjamin Franklin-
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Серп 24, 2024"Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist" тобундагы акыркы жазуулар
17.04.202511:49
‼️Siegreich‼️Oberverwaltungsgericht entspricht unserem Antrag im Verfahren gegen den Masernimpfstoff‼️
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat unserem Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung entsprochen und beschlossen, dass alle Betroffenen zwischen dem Masern-Kombinationsimpfstoff und dem Masern-Einzelimpfstoff wählen dürfen. Unserem zweiten Antrag haben die Richter jedoch nicht entsprochen. Wir wollten feststellen lassen, dass wenn sich jemand für den Masern-Einzelimpfstoff entscheidet und dieser nicht lieferbar ist, dies automatisch zu einer Aussetzung der Masernimpfpflicht führt. Die Richter haben aber erläutert, dass es nur logisch sei, dass wenn der gewählte Impfstoff nicht vorhanden ist, die Impfung zurückgestellt werden muss. Beschließen wollten sie dies aber nicht, denn damit würde die Entscheidung in unserem Klageverfahren (Az. 7 K 4545/24 ) vorweggenommen.
Ich bin sehr glücklich, dass jetzt alle Betroffenen bei ihrem Gesundheitsamt die Aussetzung der Masernimpfung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren durchsetzen können. Die letzten Monate waren enorm anstrengend, aber es hat sich gelohnt, weiter an dem Antrag festzuhalten, auch nachdem das Verwaltungsgericht Köln den Antrag erst abgelehnt hatte. Der jetzige Beschluss des Oberverwaltungsgericht NRW ist ein großer Sieg, der allen Betroffenen helfen wird. Nun können auch Eltern ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen, indem sie sich auf diese Entscheidung berufen und die Aussetzung beantragen.
Unser Rechtsanwalt Lösch hat sich bereit erklärt, einen Schriftsatz zu verfassen, der alle juristischen Anforderungen erfüllt. Mit diesem Schriftsatz kann dann jeder die Aussetzung der Masernimpfung beantragen und durchsetzen.
Leider hat das Oberverwaltungsgericht in der Kostenfrage entschieden, dass jede Partei ihre Kosten und Auslagen selber zu tragen hat. Das bedeutet, dass ich als Kläger zwar die Kosten der gegnerischen Partei nicht zahlen muss aber es bedeutet auch, dass ich verpflichtet bin, die Kosten für unseren Rechtsanwalt zu zahlen. Bisher hat uns ja Rechtsanwalt Haber immer kostenlos vertreten, jedoch hat er sich vor 6 Wochen gesundheitsbedingt in den Ruhestand verabschiedet. Ich musste deshalb Rechtsanwalt Lösch beauftragen, denn vor dem Oberverwaltungsgericht besteht Anwaltszwang. Es war geplant, dass, wenn wir mit unserem Antrag erfolgreich sind, die gegnerische Partei die Kosten tragen muss. Das ist so auch üblich. Da aber nun das Gericht beschlossen hat, dass jede Partei die Kosten selber tragen muss, hat das für mich zur Folge, dass ich in der Pflicht bin, die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
Die Kosten und Gebühren für unseren jetzigen Rechtsanwalt belaufen sich auf 1350 Euro. Die Gebühren für den Sachverständigen sind in den 1350 Euro enthalten. Ich selber bin aktuell nur in der Lage 100 Euro zu bezahlen.
Daher muss ich Euch alle um Unterstützung bei der Bezahlung der 1250 Euro bitten. Juristisch gesehen bin ich alleine für die Kosten verantwortlich, da ich als Kläger bzw. Antragssteller das finanzielle Risiko für uns alle übernommen habe. Ich bin jedoch auf Grund meiner Erwerbsminderung nicht in der Lage die 1250 Euro selber zu zahlen. Schon die 100 Euro sind nicht leicht für mich.
Ich bitte Euch daher um Hilfe und hoffe auf Eure Unterstützung.
Wenn ihr mir bei der Zahlung der 1250 Euro helfen möchtet, könnt ihr das über die nachfolgende Bankverbindung tun.
IBAN: DE19 3701 9000 1010 4527 41
BIC: BUNQDE82
Bank: BUNQ
Kontoinhaber: Christian Dahlmann
Für eure Hilfe und Unterstützung bin ich sehr dankbar und hoffe, dass wir es zusammen schaffen.
Sobald ich von Rechtsanwalt Lösch den Schriftsatz erhalte, werde ich ihn hier auf diesem Kanal kostenlos zur Verfügung stellen, damit alle ihn nutzen können.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat unserem Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung entsprochen und beschlossen, dass alle Betroffenen zwischen dem Masern-Kombinationsimpfstoff und dem Masern-Einzelimpfstoff wählen dürfen. Unserem zweiten Antrag haben die Richter jedoch nicht entsprochen. Wir wollten feststellen lassen, dass wenn sich jemand für den Masern-Einzelimpfstoff entscheidet und dieser nicht lieferbar ist, dies automatisch zu einer Aussetzung der Masernimpfpflicht führt. Die Richter haben aber erläutert, dass es nur logisch sei, dass wenn der gewählte Impfstoff nicht vorhanden ist, die Impfung zurückgestellt werden muss. Beschließen wollten sie dies aber nicht, denn damit würde die Entscheidung in unserem Klageverfahren (Az. 7 K 4545/24 ) vorweggenommen.
Ich bin sehr glücklich, dass jetzt alle Betroffenen bei ihrem Gesundheitsamt die Aussetzung der Masernimpfung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Klageverfahren durchsetzen können. Die letzten Monate waren enorm anstrengend, aber es hat sich gelohnt, weiter an dem Antrag festzuhalten, auch nachdem das Verwaltungsgericht Köln den Antrag erst abgelehnt hatte. Der jetzige Beschluss des Oberverwaltungsgericht NRW ist ein großer Sieg, der allen Betroffenen helfen wird. Nun können auch Eltern ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen, indem sie sich auf diese Entscheidung berufen und die Aussetzung beantragen.
Unser Rechtsanwalt Lösch hat sich bereit erklärt, einen Schriftsatz zu verfassen, der alle juristischen Anforderungen erfüllt. Mit diesem Schriftsatz kann dann jeder die Aussetzung der Masernimpfung beantragen und durchsetzen.
Leider hat das Oberverwaltungsgericht in der Kostenfrage entschieden, dass jede Partei ihre Kosten und Auslagen selber zu tragen hat. Das bedeutet, dass ich als Kläger zwar die Kosten der gegnerischen Partei nicht zahlen muss aber es bedeutet auch, dass ich verpflichtet bin, die Kosten für unseren Rechtsanwalt zu zahlen. Bisher hat uns ja Rechtsanwalt Haber immer kostenlos vertreten, jedoch hat er sich vor 6 Wochen gesundheitsbedingt in den Ruhestand verabschiedet. Ich musste deshalb Rechtsanwalt Lösch beauftragen, denn vor dem Oberverwaltungsgericht besteht Anwaltszwang. Es war geplant, dass, wenn wir mit unserem Antrag erfolgreich sind, die gegnerische Partei die Kosten tragen muss. Das ist so auch üblich. Da aber nun das Gericht beschlossen hat, dass jede Partei die Kosten selber tragen muss, hat das für mich zur Folge, dass ich in der Pflicht bin, die Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
Die Kosten und Gebühren für unseren jetzigen Rechtsanwalt belaufen sich auf 1350 Euro. Die Gebühren für den Sachverständigen sind in den 1350 Euro enthalten. Ich selber bin aktuell nur in der Lage 100 Euro zu bezahlen.
Daher muss ich Euch alle um Unterstützung bei der Bezahlung der 1250 Euro bitten. Juristisch gesehen bin ich alleine für die Kosten verantwortlich, da ich als Kläger bzw. Antragssteller das finanzielle Risiko für uns alle übernommen habe. Ich bin jedoch auf Grund meiner Erwerbsminderung nicht in der Lage die 1250 Euro selber zu zahlen. Schon die 100 Euro sind nicht leicht für mich.
Ich bitte Euch daher um Hilfe und hoffe auf Eure Unterstützung.
Wenn ihr mir bei der Zahlung der 1250 Euro helfen möchtet, könnt ihr das über die nachfolgende Bankverbindung tun.
IBAN: DE19 3701 9000 1010 4527 41
BIC: BUNQDE82
Bank: BUNQ
Kontoinhaber: Christian Dahlmann
Für eure Hilfe und Unterstützung bin ich sehr dankbar und hoffe, dass wir es zusammen schaffen.
Sobald ich von Rechtsanwalt Lösch den Schriftsatz erhalte, werde ich ihn hier auf diesem Kanal kostenlos zur Verfügung stellen, damit alle ihn nutzen können.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
04.04.202516:52
‼️Klageverfahren Masern-Kombinationsimpfstoff / Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW‼️
In dem Klageverfahren gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff haben wir den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Das Verwaltungsgericht Köln hat unseren Antrag vor ein paar Wochen abgelehnt mit der Begründung, dass keine Dringlichkeit bestehen würde.
Gegen diese Entscheidung habe ich Beschwerde erhoben welche nun am 02.04.2025 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW verhandelt wurde.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in der Verhandlung versucht eine Vergleich zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und mir zu erreichen. Dabei hat das Oberverwaltungsgericht zum Ausdruck gebracht, dass es meiner Beschwerde aller Wahrscheinlichkeit nach stattgeben wird.
Trotzdem hat das Oberverwaltungsgericht dem Bundesministerium für Gesundheit die Möglichkeit eingeräumt einen Vergleich bis zum Verkündungstermin am 09.04.2025 zu schließen. Der Vergleich könnte so aussehen, dass das Bundesministerium für Gesundheit erklärt, dass bis zur Entscheidung in dem Hauptverfahren die Masernimpfpflicht ausgesetzt wird, wenn man sich für den Masern-Kombinationsimpfstoff entscheidet.
Dieser Vergleich würde unserer Antragsbegehren erfüllen hätte aber auch für das Bundesministerium für Gesundheit den Vorteil, dass die einstweilige Anordnung nicht erlassen werden muss. Die Kosten des Verfahrens müsste aber das Bundesministerium für Gesundheit tragen.
Bis zum 09.04.2025 hat nun das Bundesministerium für Gesundheit die Zeit um einen Vergleich abzuschließen. Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht in dem Verfahren eine Entscheidung treffen, welche nach jetzigen Stand für uns positiv ausfallen wird.
Über diese positive Entwicklung des Verfahrens freue ich mich sehr denn dadurch können auch andere Betroffene sowie Eltern bei ihrem Gesundheitsamt die Aussetzung der Masernimpfung durchsetzen und zwar bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Klageverfahren.
Ich würde mich von ganzem Herzen für alle Betroffenen freuen denn dann wird soviel Leid, Stress und Angst endlich ein Ende finden.
Damit alle Betroffenen die Aussetzung der Masernimpfung auch durchsetzen können habe ich bereits einen Muster-Antrag verfasst mit dem man ganz einfach und unkompliziert die Aussetzung der Masernimpfung beantragen kann.
Ihr müsst dann nicht extra selber einen Antrag verfassen sondern braucht einfach nur den Muster-Antrag nutzen.
Spätestens am 09.04.2025 werde ich hier den Muster-Antrag zur Verfügung stellen.
Selbstverständlich wie immer kostenlos.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
In dem Klageverfahren gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff haben wir den Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Das Verwaltungsgericht Köln hat unseren Antrag vor ein paar Wochen abgelehnt mit der Begründung, dass keine Dringlichkeit bestehen würde.
Gegen diese Entscheidung habe ich Beschwerde erhoben welche nun am 02.04.2025 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW verhandelt wurde.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat in der Verhandlung versucht eine Vergleich zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit und mir zu erreichen. Dabei hat das Oberverwaltungsgericht zum Ausdruck gebracht, dass es meiner Beschwerde aller Wahrscheinlichkeit nach stattgeben wird.
Trotzdem hat das Oberverwaltungsgericht dem Bundesministerium für Gesundheit die Möglichkeit eingeräumt einen Vergleich bis zum Verkündungstermin am 09.04.2025 zu schließen. Der Vergleich könnte so aussehen, dass das Bundesministerium für Gesundheit erklärt, dass bis zur Entscheidung in dem Hauptverfahren die Masernimpfpflicht ausgesetzt wird, wenn man sich für den Masern-Kombinationsimpfstoff entscheidet.
Dieser Vergleich würde unserer Antragsbegehren erfüllen hätte aber auch für das Bundesministerium für Gesundheit den Vorteil, dass die einstweilige Anordnung nicht erlassen werden muss. Die Kosten des Verfahrens müsste aber das Bundesministerium für Gesundheit tragen.
Bis zum 09.04.2025 hat nun das Bundesministerium für Gesundheit die Zeit um einen Vergleich abzuschließen. Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht in dem Verfahren eine Entscheidung treffen, welche nach jetzigen Stand für uns positiv ausfallen wird.
Über diese positive Entwicklung des Verfahrens freue ich mich sehr denn dadurch können auch andere Betroffene sowie Eltern bei ihrem Gesundheitsamt die Aussetzung der Masernimpfung durchsetzen und zwar bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Klageverfahren.
Ich würde mich von ganzem Herzen für alle Betroffenen freuen denn dann wird soviel Leid, Stress und Angst endlich ein Ende finden.
Damit alle Betroffenen die Aussetzung der Masernimpfung auch durchsetzen können habe ich bereits einen Muster-Antrag verfasst mit dem man ganz einfach und unkompliziert die Aussetzung der Masernimpfung beantragen kann.
Ihr müsst dann nicht extra selber einen Antrag verfassen sondern braucht einfach nur den Muster-Antrag nutzen.
Spätestens am 09.04.2025 werde ich hier den Muster-Antrag zur Verfügung stellen.
Selbstverständlich wie immer kostenlos.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
02.04.202516:22
‼️Querdenkerin Raphaela Brenke nach Misshandlung durch JVA-Beamten in die JVA Willich verlegt‼️
Vor ein paar Wochen wurde die Querdenkerin Raphaela Brenke vom Landgericht Detmold zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt weil sie gegen Corona-Beschränkungen verstoßen hat und bei einer Demonstration den damaligen SPD-Generalsekretär Kühnert mit einem Ei beworfen haben soll. Das Landgericht Detmold hat mit seiner Entscheidung das Urteil des Amtsgericht Detmold bestätigt.
Seit Ende des letzten Jahr befindet sich die Querdenkerin bereits in U-Haft. Während der U-Haft wurde sie mehrfach von anderen Gefangenen angegriffen.
Vor einem Monat hat ein Justizvollzugsbeamter versucht Frau Brenke zu fixieren dabei hat er ihren Arm gebrochen. Der Bruch war so schlimm, dass sie mehrere Wochen im JVA-Krankenhaus in Fröndenberg behandelt werden musste. Einen Arm zu brechen benötigt sehr viel Kraft und kann nicht als bedauerlicher Unfall angesehen werden. Zudem ist Frau Brenke nur 173 Meter groß und wiegt ca. 65 Kilogramm. Eine Gefahr geht von ihr nicht mal ansatzweise aus. Diese massive Gewaltanwendung hat bewirkt, dass ihr Arm an mehreren Stellen gebrochen ist und mit Schrauben gestützt werden muss.
Nach der Behandlung im JVA-Krankenhaus wurde Frau Brenke wieder in die JVA-Köln verlegt, und zwar in die gleiche JVA in welcher auch der Justizvollzugsbeamte arbeitet der ihr den Arm gebrochen hat.
Zwischenzeitlich haben wir Strafanzeige gegen den Justizvollzugsbeamten erstattet.
JVA Köln verweigert die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt, obwohl der Justizvollzugsbeamte welcher Frau Brenke den Arm gebrochen hat weiterhin in der JVA arbeitet und dadurch auch Kontakt zu Frau Brenke hat.
Glücklicherweise konnten wir erreichen, dass Frau Brenke nun in die Justizvollzugsanstalt Willich verlegt wird. Die Anstaltsleitung der JVA Köln hat die Verlegung beharrlich verweigert erst mit Hilfe einer Rechtsanwältin wurde die Verlegung veranlasst.
Sicherheitsmaßnahmen und Einzelhaft
Obwohl Frau Brenke hier das Opfer ist, hat die JVA gegen Frau Brenke erhebliche Sicherheitsmaßnahmen und die Absonderung angeordnet. Das bedeutet, dass Frau Brenke keinen Kontakt zu anderen Gefangenen hat und 23 Stunden am Tag in einem fast leeren Haftraum verbringen muss. Radio und Fernsehen wurde ihr verboten. Lediglich eine Stunde am Tag darf Frau Brenke an die frische Luft gehen.
Frau Brenke wird wie ein Hochsicherheitsgefangener behandelt ob wohl die Querdenkerin nur unbedeutende Straftaten begangen hat. Andere Gefangene die schlimmere Straftaten begangen haben werden nicht mit solchen extrem Sicherheitsmaßnahmen belegt.
Ich hoffe, dass die Sicherheitsmaßnahmen jetzt in der neuen JVA schnellstmöglich aufgehoben werden.
Wir werden zudem prüfen lassen, ob eine Klage oder ein entsprechender Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer eine Erfolgsaussicht hat.
Ich bin nicht bereit einfach untätig zu bleiben ohne wenigstens zu versuchen Frau Brenke zu helfen. Diese extreme Verachtungen und Verweigerung von Menschenrechten ist schockierend.
Sobald es Neuigkeiten über die Situation von Frau Brenke gibt werde ich Euch hier berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Vor ein paar Wochen wurde die Querdenkerin Raphaela Brenke vom Landgericht Detmold zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt weil sie gegen Corona-Beschränkungen verstoßen hat und bei einer Demonstration den damaligen SPD-Generalsekretär Kühnert mit einem Ei beworfen haben soll. Das Landgericht Detmold hat mit seiner Entscheidung das Urteil des Amtsgericht Detmold bestätigt.
Seit Ende des letzten Jahr befindet sich die Querdenkerin bereits in U-Haft. Während der U-Haft wurde sie mehrfach von anderen Gefangenen angegriffen.
Vor einem Monat hat ein Justizvollzugsbeamter versucht Frau Brenke zu fixieren dabei hat er ihren Arm gebrochen. Der Bruch war so schlimm, dass sie mehrere Wochen im JVA-Krankenhaus in Fröndenberg behandelt werden musste. Einen Arm zu brechen benötigt sehr viel Kraft und kann nicht als bedauerlicher Unfall angesehen werden. Zudem ist Frau Brenke nur 173 Meter groß und wiegt ca. 65 Kilogramm. Eine Gefahr geht von ihr nicht mal ansatzweise aus. Diese massive Gewaltanwendung hat bewirkt, dass ihr Arm an mehreren Stellen gebrochen ist und mit Schrauben gestützt werden muss.
Nach der Behandlung im JVA-Krankenhaus wurde Frau Brenke wieder in die JVA-Köln verlegt, und zwar in die gleiche JVA in welcher auch der Justizvollzugsbeamte arbeitet der ihr den Arm gebrochen hat.
Zwischenzeitlich haben wir Strafanzeige gegen den Justizvollzugsbeamten erstattet.
JVA Köln verweigert die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt, obwohl der Justizvollzugsbeamte welcher Frau Brenke den Arm gebrochen hat weiterhin in der JVA arbeitet und dadurch auch Kontakt zu Frau Brenke hat.
Glücklicherweise konnten wir erreichen, dass Frau Brenke nun in die Justizvollzugsanstalt Willich verlegt wird. Die Anstaltsleitung der JVA Köln hat die Verlegung beharrlich verweigert erst mit Hilfe einer Rechtsanwältin wurde die Verlegung veranlasst.
Sicherheitsmaßnahmen und Einzelhaft
Obwohl Frau Brenke hier das Opfer ist, hat die JVA gegen Frau Brenke erhebliche Sicherheitsmaßnahmen und die Absonderung angeordnet. Das bedeutet, dass Frau Brenke keinen Kontakt zu anderen Gefangenen hat und 23 Stunden am Tag in einem fast leeren Haftraum verbringen muss. Radio und Fernsehen wurde ihr verboten. Lediglich eine Stunde am Tag darf Frau Brenke an die frische Luft gehen.
Frau Brenke wird wie ein Hochsicherheitsgefangener behandelt ob wohl die Querdenkerin nur unbedeutende Straftaten begangen hat. Andere Gefangene die schlimmere Straftaten begangen haben werden nicht mit solchen extrem Sicherheitsmaßnahmen belegt.
Ich hoffe, dass die Sicherheitsmaßnahmen jetzt in der neuen JVA schnellstmöglich aufgehoben werden.
Wir werden zudem prüfen lassen, ob eine Klage oder ein entsprechender Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer eine Erfolgsaussicht hat.
Ich bin nicht bereit einfach untätig zu bleiben ohne wenigstens zu versuchen Frau Brenke zu helfen. Diese extreme Verachtungen und Verweigerung von Menschenrechten ist schockierend.
Sobald es Neuigkeiten über die Situation von Frau Brenke gibt werde ich Euch hier berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
20.03.202507:06
‼️Einstweilige Anordnung im Verfahren gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff‼️
In dem Verfahren gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff haben wir ja vor 2 Monaten den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Vor zwei Wochen hat das Verwaltungsgericht Köln unseren Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung leider abgelehnt.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln haben wir Rechtsmittel eingelegt, sodass nun das Oberverwaltungsgericht NRW über unseren Antrag entscheiden wird. Die Verhandlung dazu wird am 02.04.2025 stattfinden.
Unser Klageverfahren ist von der Entscheidung über unseren Antrag nicht betroffen. Der zuständige Richter hat unseren Antrag auch nur abgelehnt, weil er keine Dringlichkeit sieht.
In der Sache geht es darum, dass Betroffene das Recht haben sollen zwischen dem Masern-Kombinationsimpfstoff und dem Masern-Einzelimpfstoff wählen zu können, denn wenn Betroffene sich für den Masern-Einzelimpfstoff entscheiden hat das zur Folge, dass die Impfung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden muss. Das Bundesministerium für Gesundheit müsste zuerst einmal den Masern-Einzelimpfstoff besorgen was äußerst schwierig sein wird.
Den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung haben wir gestellt um zu erreichen, dass schon jetzt bevor in dem Hauptverfahren eine Entscheidung ergeht allen Betroffenen dieses Wahlrecht eingeräumt wird.
Ich hoffe wirklich , dass das OVG NRW am 02.04.2025 unser Rechtsmittel positiv bescheidet damit Betroffene sowie Eltern nicht mehr gezwungen werden können.
Hier auf diesem Kanal werde ich Euch über die Entscheidung des OVG NRW berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
In dem Verfahren gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff haben wir ja vor 2 Monaten den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Vor zwei Wochen hat das Verwaltungsgericht Köln unseren Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung leider abgelehnt.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln haben wir Rechtsmittel eingelegt, sodass nun das Oberverwaltungsgericht NRW über unseren Antrag entscheiden wird. Die Verhandlung dazu wird am 02.04.2025 stattfinden.
Unser Klageverfahren ist von der Entscheidung über unseren Antrag nicht betroffen. Der zuständige Richter hat unseren Antrag auch nur abgelehnt, weil er keine Dringlichkeit sieht.
In der Sache geht es darum, dass Betroffene das Recht haben sollen zwischen dem Masern-Kombinationsimpfstoff und dem Masern-Einzelimpfstoff wählen zu können, denn wenn Betroffene sich für den Masern-Einzelimpfstoff entscheiden hat das zur Folge, dass die Impfung auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden muss. Das Bundesministerium für Gesundheit müsste zuerst einmal den Masern-Einzelimpfstoff besorgen was äußerst schwierig sein wird.
Den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung haben wir gestellt um zu erreichen, dass schon jetzt bevor in dem Hauptverfahren eine Entscheidung ergeht allen Betroffenen dieses Wahlrecht eingeräumt wird.
Ich hoffe wirklich , dass das OVG NRW am 02.04.2025 unser Rechtsmittel positiv bescheidet damit Betroffene sowie Eltern nicht mehr gezwungen werden können.
Hier auf diesem Kanal werde ich Euch über die Entscheidung des OVG NRW berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
19.03.202517:24
‼️URTEIL / Landgericht Detmold Berufungsverhandlung gegen Querdenkerin Raphaela Brenke ‼️
Am gestrigen 18.03.2025 wurde vor dem Landgericht Detmold eine Berufungsverhandlung gegen ein Urteil des Amtsgericht Detmold verhandelt. In dem Verfahren ging es um Raphaela Brenke eine Querdenkerin aus Detmold die letztes Jahr vom Amtsgericht Detmold zu 3 Jahren Haft verurteilt wurde, weil sie in der Corona-Zeit gegen Maßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verstoßen hat. Zudem wurde ihr vorgeworfen auf einer Demonstration in Detmold die Gesundheit des SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert mit einem Eierwurf gefährdet zu haben.
Frau Brenke befindet sich schon seit September/2024 in Untersuchungshaft. Während er Untersuchungshaft wurde sie mehrfach von andern Insassen angegriffen und misshandelt.
In der gestrigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht haben sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung von Raphaela Brenke geeinigt die Berufung zurückzunehmen damit im Gegenzug andere Verfahren, die bereits vorläufig eingestellt wurden eingestellt bleiben und nicht wieder eröffnet werden. Juristisch gesehen mag das eine vernünftige Entscheidung gewesen sein, weil ansonsten mit einem Strafmaß von bis zu 4 Jahren gerechnet werden müsste. Trotzdem finde ich das gesamte Verfahren skandalös. Es ist mir unvorstellbar, dass man für solche Bagatelldelikte zu einer so hohen Verurteilung kommen kann. Vor allem, wenn man bedenkt, dass es sich hier um Verfahren handelt in welchen es Größtenteils um Verstöße gegen Corona-Beschränkungen geht.
Am erschreckendsten ist aber der Umstand, dass Frau Brenke sich aktuell im JVA-Krankenhaus in Fröndenberg befindet, da ein JVA-Bediensteter ihr den Arm gebrochen hat und erst nach 7 Stunden medizinische Hilfe erfolgt ist. Bei dem Vorfall ging es lediglich darum, dass Frau Brenke passiven Widerstand gegen eine körperliche Durchsuchung geleistet hat, weil ein männlicher Bediensteter anwesend war. Dieser männliche Bedienstete hat Frau Brenke dann zu Boden gebracht und ihr dabei den Arm durchgebrochen.
Erst nach 7 Stunden wurde sie von einem Mediziner untersucht und in das örtliche Krankenhaus gebracht. Im Krankenhaus musste der Armbruch mit Schrauben und Platten fixiert werden. Auf Grund der schweren Verletzung und um zu vermeiden, dass daraus Folgeschäden entstehen befindet sich Frau Brenke nun im JVA-Krankenhaus.
Frau Brenke und ihre Rechtsanwältin haben bereits Strafanzeige gegen den JVA-Bediensteten erstattet.
Aktuell wird versucht zu verhindern, dass Frau Brenke nach der Behandlung im JVA-Krankenhaus wieder in die gleiche JVA verlegt wird, in der auch der JVA-Bedienstete arbeitet der ihren Arm gebrochen hat.
Das Verfahren gegen Frau Brenke und die Umstände ihrer Inhaftierung sind skandalös und zugleich erschreckend denn eigentlich leben wir in einem Rechtsstaat, in welchem so etwas nicht passieren dürfte.
Persönlich hoffe und wünsche ich Frau Brenke alles gut und hoffe, dass ihr Gerechtigkeit widerfährt und sie vor weiteren Übergriffen von Seiten der Mitgefangen und von Seiten der JVA-Bediensteten geschützt wird.
Über den weiteren Verlauf und dem Ausgang der Strafanzeige gegen den JVA-Bediensteten werde ich hier berichten sobald es etwas Neues gibt.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Am gestrigen 18.03.2025 wurde vor dem Landgericht Detmold eine Berufungsverhandlung gegen ein Urteil des Amtsgericht Detmold verhandelt. In dem Verfahren ging es um Raphaela Brenke eine Querdenkerin aus Detmold die letztes Jahr vom Amtsgericht Detmold zu 3 Jahren Haft verurteilt wurde, weil sie in der Corona-Zeit gegen Maßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verstoßen hat. Zudem wurde ihr vorgeworfen auf einer Demonstration in Detmold die Gesundheit des SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert mit einem Eierwurf gefährdet zu haben.
Frau Brenke befindet sich schon seit September/2024 in Untersuchungshaft. Während er Untersuchungshaft wurde sie mehrfach von andern Insassen angegriffen und misshandelt.
In der gestrigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht haben sich die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung von Raphaela Brenke geeinigt die Berufung zurückzunehmen damit im Gegenzug andere Verfahren, die bereits vorläufig eingestellt wurden eingestellt bleiben und nicht wieder eröffnet werden. Juristisch gesehen mag das eine vernünftige Entscheidung gewesen sein, weil ansonsten mit einem Strafmaß von bis zu 4 Jahren gerechnet werden müsste. Trotzdem finde ich das gesamte Verfahren skandalös. Es ist mir unvorstellbar, dass man für solche Bagatelldelikte zu einer so hohen Verurteilung kommen kann. Vor allem, wenn man bedenkt, dass es sich hier um Verfahren handelt in welchen es Größtenteils um Verstöße gegen Corona-Beschränkungen geht.
Am erschreckendsten ist aber der Umstand, dass Frau Brenke sich aktuell im JVA-Krankenhaus in Fröndenberg befindet, da ein JVA-Bediensteter ihr den Arm gebrochen hat und erst nach 7 Stunden medizinische Hilfe erfolgt ist. Bei dem Vorfall ging es lediglich darum, dass Frau Brenke passiven Widerstand gegen eine körperliche Durchsuchung geleistet hat, weil ein männlicher Bediensteter anwesend war. Dieser männliche Bedienstete hat Frau Brenke dann zu Boden gebracht und ihr dabei den Arm durchgebrochen.
Erst nach 7 Stunden wurde sie von einem Mediziner untersucht und in das örtliche Krankenhaus gebracht. Im Krankenhaus musste der Armbruch mit Schrauben und Platten fixiert werden. Auf Grund der schweren Verletzung und um zu vermeiden, dass daraus Folgeschäden entstehen befindet sich Frau Brenke nun im JVA-Krankenhaus.
Frau Brenke und ihre Rechtsanwältin haben bereits Strafanzeige gegen den JVA-Bediensteten erstattet.
Aktuell wird versucht zu verhindern, dass Frau Brenke nach der Behandlung im JVA-Krankenhaus wieder in die gleiche JVA verlegt wird, in der auch der JVA-Bedienstete arbeitet der ihren Arm gebrochen hat.
Das Verfahren gegen Frau Brenke und die Umstände ihrer Inhaftierung sind skandalös und zugleich erschreckend denn eigentlich leben wir in einem Rechtsstaat, in welchem so etwas nicht passieren dürfte.
Persönlich hoffe und wünsche ich Frau Brenke alles gut und hoffe, dass ihr Gerechtigkeit widerfährt und sie vor weiteren Übergriffen von Seiten der Mitgefangen und von Seiten der JVA-Bediensteten geschützt wird.
Über den weiteren Verlauf und dem Ausgang der Strafanzeige gegen den JVA-Bediensteten werde ich hier berichten sobald es etwas Neues gibt.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
16.03.202515:59
❗Corona-Berufungsverhandlung Landgericht Detmold am 18.03.2025❗
Am 18.03.2025 um 9:30 Uhr wird am Landgericht Detmold die Berufungsverhandlung gegen die Querdenkerin Raphaela Brenke durchgeführt.
Frau Brenke wurde im letzten Jahr vom Amtsgericht Detmold wegen Verstoßes gegen Auflagen in der Corona-Zeit und wegen Hausfriedensbruch zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt.
Ihr wird vorgeworfen ohne Mund-Nasen-Bedeckung den Edeka in Detmold betreten zu haben und sich dem Hausverbot widersetzt zu haben. Zudem wird ihr ein Eierwurf auf den SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert während einer Demonstration in Detmold vorgeworfen.
Seit September/2024 befindet sich Frau Brenke in U-Haft. In der U-Haft wurde Frau Brenke von anderen Gefangenen angegriffen und verletzt. Aktuell befindet sie sich im JVA-Krankenhaus in Fröndenberg wegen einem gebrochen Arm.
Die Berufungsverhandlung wird trotz der Verletzung stattfinden.
Ich finde das gesamte Verfahren skandalös. Eine Verurteilung zu 3 Jahren Haft ist mehr als unverhältnismäßig. Meine Hoffnung ist, dass am Dienstag das Landgericht Detmold die Verurteilung aufhebt.
Über den Verlauf der Verhandlung werde ich Euch am Dienstag wieder berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Am 18.03.2025 um 9:30 Uhr wird am Landgericht Detmold die Berufungsverhandlung gegen die Querdenkerin Raphaela Brenke durchgeführt.
Frau Brenke wurde im letzten Jahr vom Amtsgericht Detmold wegen Verstoßes gegen Auflagen in der Corona-Zeit und wegen Hausfriedensbruch zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt.
Ihr wird vorgeworfen ohne Mund-Nasen-Bedeckung den Edeka in Detmold betreten zu haben und sich dem Hausverbot widersetzt zu haben. Zudem wird ihr ein Eierwurf auf den SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert während einer Demonstration in Detmold vorgeworfen.
Seit September/2024 befindet sich Frau Brenke in U-Haft. In der U-Haft wurde Frau Brenke von anderen Gefangenen angegriffen und verletzt. Aktuell befindet sie sich im JVA-Krankenhaus in Fröndenberg wegen einem gebrochen Arm.
Die Berufungsverhandlung wird trotz der Verletzung stattfinden.
Ich finde das gesamte Verfahren skandalös. Eine Verurteilung zu 3 Jahren Haft ist mehr als unverhältnismäßig. Meine Hoffnung ist, dass am Dienstag das Landgericht Detmold die Verurteilung aufhebt.
Über den Verlauf der Verhandlung werde ich Euch am Dienstag wieder berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
18.02.202519:22
‼️‼️Danke‼️‼️
Vielen lieben Dank an alle die mir mit einer Spende geholfen haben. Es ist sogar mehr als benötigt zusammen gekommen den Überschuss werde ich natürlich an die jeweiligen Spender zurück überweisen.
Allen die mir geholfen haben bin ich von ganzem Herzen dankbar. Meine Dankbarkeit werde ich dadurch zeigen, dass ich weiterhin Familien und Betroffenen helfen werde die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten oder von staatlichen Repressalien wie Zwangsgeldern sowie Bußgeldern bedroht sind.
Vielen Dank nochmals.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Vielen lieben Dank an alle die mir mit einer Spende geholfen haben. Es ist sogar mehr als benötigt zusammen gekommen den Überschuss werde ich natürlich an die jeweiligen Spender zurück überweisen.
Allen die mir geholfen haben bin ich von ganzem Herzen dankbar. Meine Dankbarkeit werde ich dadurch zeigen, dass ich weiterhin Familien und Betroffenen helfen werde die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten oder von staatlichen Repressalien wie Zwangsgeldern sowie Bußgeldern bedroht sind.
Vielen Dank nochmals.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
17.02.202509:05
‼️Ladung zum Haftantritt‼️
Das Schlimmste was hätte passieren können ist nun passiert. Am Samstag hab ich eine Ladung zum Haftantritt erhalten. Ich soll am 26.02.2025 in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld ein 75-tägige Ersatzhaft antreten. Grund dafür soll sein weil ich eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro aus dem Jahr 2024 nicht gezahlt hätte.
Nachdem ich Gestern direkt noch mit meinem Rechtsanwalt gesprochen habe konnte er ermitteln, dass es sich um einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro handelt. In der Sache geht es um einen Lehrer der ein nicht geimpftes Kind benachteiligt hat. Ich hatte damals gegen ihn Strafanzeige erstattet. Das nahm er dann zum Anlass gegen mich eine Strafanzeige wegen Verleumdung zu erstatten.
Der Strafbefehl wurde mir zu der Zeit zugestellt als ich mich mehrere Monate im Krankenhaus befunden habe. Ich kann mir aber nicht erklären weshalb ich den Strafbefehl nicht erhalten habe da man mir meine Post alle paar Tage ins Krankenhaus gebracht hat.
Gegen einen Strafbefehl muss man Widerspruch erheben oder er wird rechtskräftig was in meinem Fall geschehen ist. Deshalb gibt es jetzt auch keine Möglichkeit mehr etwas gegen den Strafbefehl zu unternehmen.
Den Haftantritt kann ich nun nur noch verhindern wenn ich die 3000 Euro bezahle aber dazu fehlen mir die finanziellen Mittel da ich nur eine Erwebsminderungsrente erhalte.
Ich war noch nie im Gefängnis und ich möchte auch nicht 75 Tage inhaftiert werden. Deshalb habe ich keine andere Möglichkeit als Euch um Hilfe zu bitten. Es ist mir extrem unangenehm für mich selber um Hilfe zu bitten aber mir bleibt nichts anderes übrig. Selbstverständlich bin ich auch bereit die 3000 Euro in Raten zurück zu zahlen.
Wer mir bei der Zahlung der 3000 Euro helfen möchte kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun.
IBAN: DE19 3701 9000 1010 4527 41
BIC: BUNQDE82
Bank: BUNQ
Kontoinhaber Christian Dahlmann
Für eure Hilfe bin ich euch von ganzem Herzen dankbar und wenn ich eine andere Möglichkeit hätte würde ich wirklich nicht um Hilfe bitten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Das Schlimmste was hätte passieren können ist nun passiert. Am Samstag hab ich eine Ladung zum Haftantritt erhalten. Ich soll am 26.02.2025 in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld ein 75-tägige Ersatzhaft antreten. Grund dafür soll sein weil ich eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro aus dem Jahr 2024 nicht gezahlt hätte.
Nachdem ich Gestern direkt noch mit meinem Rechtsanwalt gesprochen habe konnte er ermitteln, dass es sich um einen Strafbefehl von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro handelt. In der Sache geht es um einen Lehrer der ein nicht geimpftes Kind benachteiligt hat. Ich hatte damals gegen ihn Strafanzeige erstattet. Das nahm er dann zum Anlass gegen mich eine Strafanzeige wegen Verleumdung zu erstatten.
Der Strafbefehl wurde mir zu der Zeit zugestellt als ich mich mehrere Monate im Krankenhaus befunden habe. Ich kann mir aber nicht erklären weshalb ich den Strafbefehl nicht erhalten habe da man mir meine Post alle paar Tage ins Krankenhaus gebracht hat.
Gegen einen Strafbefehl muss man Widerspruch erheben oder er wird rechtskräftig was in meinem Fall geschehen ist. Deshalb gibt es jetzt auch keine Möglichkeit mehr etwas gegen den Strafbefehl zu unternehmen.
Den Haftantritt kann ich nun nur noch verhindern wenn ich die 3000 Euro bezahle aber dazu fehlen mir die finanziellen Mittel da ich nur eine Erwebsminderungsrente erhalte.
Ich war noch nie im Gefängnis und ich möchte auch nicht 75 Tage inhaftiert werden. Deshalb habe ich keine andere Möglichkeit als Euch um Hilfe zu bitten. Es ist mir extrem unangenehm für mich selber um Hilfe zu bitten aber mir bleibt nichts anderes übrig. Selbstverständlich bin ich auch bereit die 3000 Euro in Raten zurück zu zahlen.
Wer mir bei der Zahlung der 3000 Euro helfen möchte kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun.
IBAN: DE19 3701 9000 1010 4527 41
BIC: BUNQDE82
Bank: BUNQ
Kontoinhaber Christian Dahlmann
Für eure Hilfe bin ich euch von ganzem Herzen dankbar und wenn ich eine andere Möglichkeit hätte würde ich wirklich nicht um Hilfe bitten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
11.02.202508:59
‼️Berufungsverhandlung Landgericht Hagen‼️
Heute um 11:00 Uhr findet am Landgericht Hagen meine Berufungsverhandlung wegen Nötigung statt.
Mir wird vorgeworfen, dass ich in einem Schriftsatz einen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes genötigt haben soll, weil ich mit juristischen Konsequenzen gedroht habe.
In der Sache ging es darum, dass ich 2022 einer Familie geholfen habe gegen die mehrere Bußgeldbescheide und Zwangsgelder verhängt wurden, weil sie ihre beiden Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollten. Zusätzlich wurden beiden Kindern vom Gesundheitsamt die Teilnahme am Kindergarten verboten.
Bereits 2021 wurde die Familie vom gleichen Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt regelrecht mit Bußgeldbescheiden überhäuft. Glücklicherweise konnten wir die Mehrzahl dieser Bußgeldbescheide abwenden.
Im genauen geht es um den Satz:
,,Sollten Sie bis zum (.....) den Bußgeldbescheid vom (.....) nicht aufheben werde ich umgehend Strafanzeige gegen Sie erstatten."
Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht sehen in dem Satz eine Nötigung.
Das Amtsgericht hat mich deshalb zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen a 20 Euro also insgesamt 2600 Euro verurteilt.
Gegen die Verurteilung habe ich Rechtsmittel eingelegt, weshalb heute vor dem Landgericht Hagen die Berufungsverhandlung stattfindet.
Leider musste ich in der Vergangenheit schon selber erfahren, dass wenn man sich gegen die Masernimpfpflicht und/oder staatlichen Sanktionen einsetzt selber mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen muss.
Trotzdem werde ich auch weiterhin Familien helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten.
Später werde ich Euch über den Ausgang der Berufungsverhandlung hier informieren.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Heute um 11:00 Uhr findet am Landgericht Hagen meine Berufungsverhandlung wegen Nötigung statt.
Mir wird vorgeworfen, dass ich in einem Schriftsatz einen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes genötigt haben soll, weil ich mit juristischen Konsequenzen gedroht habe.
In der Sache ging es darum, dass ich 2022 einer Familie geholfen habe gegen die mehrere Bußgeldbescheide und Zwangsgelder verhängt wurden, weil sie ihre beiden Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollten. Zusätzlich wurden beiden Kindern vom Gesundheitsamt die Teilnahme am Kindergarten verboten.
Bereits 2021 wurde die Familie vom gleichen Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt regelrecht mit Bußgeldbescheiden überhäuft. Glücklicherweise konnten wir die Mehrzahl dieser Bußgeldbescheide abwenden.
Im genauen geht es um den Satz:
,,Sollten Sie bis zum (.....) den Bußgeldbescheid vom (.....) nicht aufheben werde ich umgehend Strafanzeige gegen Sie erstatten."
Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht sehen in dem Satz eine Nötigung.
Das Amtsgericht hat mich deshalb zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen a 20 Euro also insgesamt 2600 Euro verurteilt.
Gegen die Verurteilung habe ich Rechtsmittel eingelegt, weshalb heute vor dem Landgericht Hagen die Berufungsverhandlung stattfindet.
Leider musste ich in der Vergangenheit schon selber erfahren, dass wenn man sich gegen die Masernimpfpflicht und/oder staatlichen Sanktionen einsetzt selber mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen muss.
Trotzdem werde ich auch weiterhin Familien helfen die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten.
Später werde ich Euch über den Ausgang der Berufungsverhandlung hier informieren.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
06.01.202514:28
‼️Einstweilige Anordnung in dem Klageverfahren gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff‼️
Mittlerweile ist der benötigte Betrag eingegangen so, dass wir nun die einstweilige Anordnung beantragen können. Da sogar etwas mehr Geld eingegangen ist, werde ich den Überschuss wieder zurückbuchen lassen denn mir ist es wichtig eure Hilfsbereitschaft nicht auszunutzen.
Vielen Dank an alle die es möglich gemacht haben, dass wir jetzt die einstweilige Anordnung beantragen können.
Sobald die einstweilige Anordnung vom Verwaltungsgericht erlassen wurde, können Eltern und Betroffene die Aussetzung der Masernimpfung beim zuständigen Gesundheitsamt durchsetzen.
Ich habe mir dazu überlegt, einen sogenannten Muster-Schriftsatz zu verfassen mit welchem alle Eltern und Betroffenen die Aussetzung der Masernimpfung unkompliziert beantragen können.
Mit diesem Muster-Schriftsatz ist es dann einfacher die Aussetzung der Masernimpfung zu beantragen als, wenn alle Eltern und Betroffenen erst selber einen eigenen Schriftsatz verfassen müssten.
Die einstweiligen Anordnung wird noch diese Woche beim Verwaltungsgericht beantragt. Ich werde euch darüber dann hier sofort auf diesem Kanal berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Mittlerweile ist der benötigte Betrag eingegangen so, dass wir nun die einstweilige Anordnung beantragen können. Da sogar etwas mehr Geld eingegangen ist, werde ich den Überschuss wieder zurückbuchen lassen denn mir ist es wichtig eure Hilfsbereitschaft nicht auszunutzen.
Vielen Dank an alle die es möglich gemacht haben, dass wir jetzt die einstweilige Anordnung beantragen können.
Sobald die einstweilige Anordnung vom Verwaltungsgericht erlassen wurde, können Eltern und Betroffene die Aussetzung der Masernimpfung beim zuständigen Gesundheitsamt durchsetzen.
Ich habe mir dazu überlegt, einen sogenannten Muster-Schriftsatz zu verfassen mit welchem alle Eltern und Betroffenen die Aussetzung der Masernimpfung unkompliziert beantragen können.
Mit diesem Muster-Schriftsatz ist es dann einfacher die Aussetzung der Masernimpfung zu beantragen als, wenn alle Eltern und Betroffenen erst selber einen eigenen Schriftsatz verfassen müssten.
Die einstweiligen Anordnung wird noch diese Woche beim Verwaltungsgericht beantragt. Ich werde euch darüber dann hier sofort auf diesem Kanal berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
01.01.202509:23
‼️Klage gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff und Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung‼️
Vor ein paar Tagen hatte ich über unsere Klage berichtet und über unser Vorhaben eine einstweilige Anordnung in dem Klageverfahren zu beantragen damit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung den Eltern und Betroffenen das Wahlrecht eingeräumt wird. Dadurch könnten alle Eltern und Betroffenen schon jetzt die Aussetzung der Masernimpfung gegenüber dem jeweiligen Gesundheitsamt durchsetzen.
Die Kosten für den Antrag und das Verfahren belaufen sich auf 1200 Euro denn dieses Mal müssen wir die Kosten für den Rechtsanwalt auch bezahlen da unser bisheriger Rechtsanwalt welcher auf seine Gebühren dankenswerterweise immer verzichtet hat sich nun im Ruhestand befindet und keine neuen Mandate übernimmt. Von den 1200 Euro hatte ich 100 Euro beigesteuert so, dass noch 1100 Euro benötigt wurden und davon sind mittlerweile 536 Euro eingegangen. Es fehlen deshalb leider noch 564 Euro. Da ich nicht in der Lage bin die 564 Euro selber zu bezahlen bitte ich euch um Unterstützung damit wird den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung beantragen können. Gerne würde ich die Kosten für das einstweilige Anordnunsgverfahren so wie noch vor meiner Erkrankung selber finanzieren aber zur Zeit ist es mir nicht möglich da ich lediglich eine Erwerbsminderungsrente erhalte. Nach meiner Genesung werde ich aber wieder in der Lage sein die Hilfsprojekte sowie Klagen selber zu finanzieren.
Wer uns helfen möchte damit wir den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung stellen können, kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:
IBAN: DE19 3701 9000 1010 452741
BIC: BUNQDE82
Bank: BUNQ
Kontoinhaber Christian Dahlmann
Wie schon in meinem letzten Beitrag angekündigt werde ich alle Spenden wieder zurückbuchen sollten die 1200 Euro nicht zusammen kommen.
Ich bin allen sehr dankbar die unseren Antrag unterstützen. Ihr helft damit vielen Eltern die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Vor ein paar Tagen hatte ich über unsere Klage berichtet und über unser Vorhaben eine einstweilige Anordnung in dem Klageverfahren zu beantragen damit bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung den Eltern und Betroffenen das Wahlrecht eingeräumt wird. Dadurch könnten alle Eltern und Betroffenen schon jetzt die Aussetzung der Masernimpfung gegenüber dem jeweiligen Gesundheitsamt durchsetzen.
Die Kosten für den Antrag und das Verfahren belaufen sich auf 1200 Euro denn dieses Mal müssen wir die Kosten für den Rechtsanwalt auch bezahlen da unser bisheriger Rechtsanwalt welcher auf seine Gebühren dankenswerterweise immer verzichtet hat sich nun im Ruhestand befindet und keine neuen Mandate übernimmt. Von den 1200 Euro hatte ich 100 Euro beigesteuert so, dass noch 1100 Euro benötigt wurden und davon sind mittlerweile 536 Euro eingegangen. Es fehlen deshalb leider noch 564 Euro. Da ich nicht in der Lage bin die 564 Euro selber zu bezahlen bitte ich euch um Unterstützung damit wird den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung beantragen können. Gerne würde ich die Kosten für das einstweilige Anordnunsgverfahren so wie noch vor meiner Erkrankung selber finanzieren aber zur Zeit ist es mir nicht möglich da ich lediglich eine Erwerbsminderungsrente erhalte. Nach meiner Genesung werde ich aber wieder in der Lage sein die Hilfsprojekte sowie Klagen selber zu finanzieren.
Wer uns helfen möchte damit wir den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung stellen können, kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:
IBAN: DE19 3701 9000 1010 452741
BIC: BUNQDE82
Bank: BUNQ
Kontoinhaber Christian Dahlmann
Wie schon in meinem letzten Beitrag angekündigt werde ich alle Spenden wieder zurückbuchen sollten die 1200 Euro nicht zusammen kommen.
Ich bin allen sehr dankbar die unseren Antrag unterstützen. Ihr helft damit vielen Eltern die ihre Kinder vor der Masernimpfung schützen möchten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
23.12.202417:38
‼️Klage gegen Masern-Kombinationsimpfstoff / Antrag einstweilige Anordnung‼️
In unserer Klage gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff vor dem Verwaltungsgericht Köln ( 7 K 4545/24) hat das Bundesministerium für Gesundheit (Beklagte) endlich auf unsere Klage reagiert und Stellung bezogen. Erwartungsgemäß ist die Beklagte der Auffassung, dass unsere Klage unzulässig und unbegründet sei. Sie hat zudem die Abweisung der Klage beantragt mit der Begründung, dass der Gesetzgeber ein Wahlrecht für Betroffene und Eltern bezüglich des Masernimpfstoffes nicht vorgesehen hat. Zusätzlich würde die Gefahr bestehen, dass Impfgegner sich einfach auf das Wahlrecht berufen, um so die Masernimpfung zu umgehen, da aktuell nur der Masern-Kombinationsimpfstoff vorhanden ist. Wir werden auf den Antrag unsere Klage abzuweisen in den kommenden Tagen schriftlich reagieren. Die Beklagte hat nichts Substanzielles vorgetragen.
‼️Öffentliche Hauptverhandlung‼️
Normalerweise wird in verwaltungsgerichtlichen Verfahren meistens nur schriftlich entschieden und auf eine öffentliche Hauptverhandlung verzichtet. Dazu müssen aber Kläger und Beklagte ihr Einverständnis erklären. Wir haben uns entschieden auf eine öffentliche Hauptverhandlung zu bestehen denn wir sind der Überzeugung, dass die Öffentlichkeit ein Recht hat über unsere Klage und über die Masernimpfpflicht sowie über die Auswirkungen der Masernimpfung informiert zu werden. Das Thema ist einfach zu wichtig um es in einem schriftlichen Verfahren zu behandeln.
Positiv ist auch, dass wir uns dann vor und nach der Hauptverhandlung mal persönlich kennenlernen können. Bisher war das ja leider nur selten möglich.
Da wir die öffentliche Hauptverhandlung beantragt haben, wird es aber ein paar Monate länger Dauer bis über unsere Klage entschieden wird. Deshalb haben wir uns zusätzlich dazu entschieden einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen, und zwar mit dem Ziel, dass bis zur rechtskräftigen Bescheidung unserer Klage bereits jetzt den Betroffenen und Eltern ein Wahlrecht eingeräumt wird. Dadurch könnten schon bevor über unserer Klage entschieden wurde alle Betroffenen und alle Eltern die vorläufige Aussetzung der Masernimpfung bei ihrem Gesundheitsamt veranlassen. Die Gesundheitsämter werden die Aussetzung zeitlich begrenzen, und zwar bis über die Klage rechtskräftig entscheiden wurde.
Die Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Anordnung liegen unserer Auffassung nach vor. Die Beklagte hat bisher nichts Substanzielles vorgetragen und lediglich verallgemeiner ohne auf das Klagebegehren einzugehen. Ich denke, dass genau jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um die einstweilige Anordnung zu beantragen.
Die Kosten und Gebühren für den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung werden sich auf 1200 Euro belaufen da wir dieses Mal zusätzlich einen Fachanwalt beauftragen müssen. Unser jetziger Rechtsanwalt der auf seine Gebühren stets verzichtet hat, wird nur noch bestehende Mandate beenden und sich dann in den Ruhestand verabschieden. Ich selber bin auf Grund meiner Erkrankung und Erwerbsminderungsrente nur in der Lage 100 Euro beizusteuern, mehr kann ich leider nicht aufbringen. Deshalb mochte ich Euch bitten uns bei der Finanzierung der restlichen 1100 Euro zu helfen.
Wer unseren Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung unterstützen möchte, kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:
IBAN: DE19 3701 9000 1010 452741
BIC: BUNQDE82
Bank: BUNQ
Kontoinhaber: Christian Dahlmann
Falls die benötigten 1100 Euro nicht zusammen kommen sollten werde ich alle eingegangenen Spenden wieder zurückbuchen.
Ich bin allen sehr dankbar die unseren Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung unterstützten denn nur zusammen können wir etwas verändern und das Leid beenden.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
In unserer Klage gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff vor dem Verwaltungsgericht Köln ( 7 K 4545/24) hat das Bundesministerium für Gesundheit (Beklagte) endlich auf unsere Klage reagiert und Stellung bezogen. Erwartungsgemäß ist die Beklagte der Auffassung, dass unsere Klage unzulässig und unbegründet sei. Sie hat zudem die Abweisung der Klage beantragt mit der Begründung, dass der Gesetzgeber ein Wahlrecht für Betroffene und Eltern bezüglich des Masernimpfstoffes nicht vorgesehen hat. Zusätzlich würde die Gefahr bestehen, dass Impfgegner sich einfach auf das Wahlrecht berufen, um so die Masernimpfung zu umgehen, da aktuell nur der Masern-Kombinationsimpfstoff vorhanden ist. Wir werden auf den Antrag unsere Klage abzuweisen in den kommenden Tagen schriftlich reagieren. Die Beklagte hat nichts Substanzielles vorgetragen.
‼️Öffentliche Hauptverhandlung‼️
Normalerweise wird in verwaltungsgerichtlichen Verfahren meistens nur schriftlich entschieden und auf eine öffentliche Hauptverhandlung verzichtet. Dazu müssen aber Kläger und Beklagte ihr Einverständnis erklären. Wir haben uns entschieden auf eine öffentliche Hauptverhandlung zu bestehen denn wir sind der Überzeugung, dass die Öffentlichkeit ein Recht hat über unsere Klage und über die Masernimpfpflicht sowie über die Auswirkungen der Masernimpfung informiert zu werden. Das Thema ist einfach zu wichtig um es in einem schriftlichen Verfahren zu behandeln.
Positiv ist auch, dass wir uns dann vor und nach der Hauptverhandlung mal persönlich kennenlernen können. Bisher war das ja leider nur selten möglich.
Da wir die öffentliche Hauptverhandlung beantragt haben, wird es aber ein paar Monate länger Dauer bis über unsere Klage entschieden wird. Deshalb haben wir uns zusätzlich dazu entschieden einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen, und zwar mit dem Ziel, dass bis zur rechtskräftigen Bescheidung unserer Klage bereits jetzt den Betroffenen und Eltern ein Wahlrecht eingeräumt wird. Dadurch könnten schon bevor über unserer Klage entschieden wurde alle Betroffenen und alle Eltern die vorläufige Aussetzung der Masernimpfung bei ihrem Gesundheitsamt veranlassen. Die Gesundheitsämter werden die Aussetzung zeitlich begrenzen, und zwar bis über die Klage rechtskräftig entscheiden wurde.
Die Voraussetzungen für den Erlass der einstweiligen Anordnung liegen unserer Auffassung nach vor. Die Beklagte hat bisher nichts Substanzielles vorgetragen und lediglich verallgemeiner ohne auf das Klagebegehren einzugehen. Ich denke, dass genau jetzt der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um die einstweilige Anordnung zu beantragen.
Die Kosten und Gebühren für den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung werden sich auf 1200 Euro belaufen da wir dieses Mal zusätzlich einen Fachanwalt beauftragen müssen. Unser jetziger Rechtsanwalt der auf seine Gebühren stets verzichtet hat, wird nur noch bestehende Mandate beenden und sich dann in den Ruhestand verabschieden. Ich selber bin auf Grund meiner Erkrankung und Erwerbsminderungsrente nur in der Lage 100 Euro beizusteuern, mehr kann ich leider nicht aufbringen. Deshalb mochte ich Euch bitten uns bei der Finanzierung der restlichen 1100 Euro zu helfen.
Wer unseren Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung unterstützen möchte, kann dies über die nachfolgende Bankverbindung tun:
IBAN: DE19 3701 9000 1010 452741
BIC: BUNQDE82
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Kontoinhaber: Christian Dahlmann
Falls die benötigten 1100 Euro nicht zusammen kommen sollten werde ich alle eingegangenen Spenden wieder zurückbuchen.
Ich bin allen sehr dankbar die unseren Antrag auf den Erlass der einstweiligen Anordnung unterstützten denn nur zusammen können wir etwas verändern und das Leid beenden.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
12.12.202412:49
‼️Erfolgreiche Verteidigung / Gesundheitsamt Bremen verzichtet auf Bußgeldverfahren‼️
Die Eltern einer 15-jährigen Tochter hatten in den letzten 10 Jahren mehrfach Kontakt mit dem Gesundheitsamt Bremen da sie ihr Kind vor der Masernimpfung schützen wollen.
Das Gesundheitsamt hat in den letzten 10 Jahren schon zwei Mal ein Bußgeld vergängt welches die Eltern leider auch bezahlt haben.
Nach nun 4 Jahren hat das Gesundheitsamt erneut den Eltern mit dem Erlass eines Busgeldes in Höhe von jeweils 800 Euro gedroht.
Die Eltern haben mich deshalb im April/24 kontaktiert und um Hilfe gebeten.
Als erstes habe ich das Gesundheitsamt darüber informiert, dass aktuell ein Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Köln anhängig ist, in welchem es um die Frage geht ob Eltern und Betroffene ein Wahlrecht zwischen dem Masern-Kombinationsimpfstoff und dem Masern-Einzelimpfstoff haben. Wenn Eltern und Betroffene ein solches Wahlrecht haben und der gewählten Impfstoff nicht verfügbar ist, muss die Impfung bis auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Dieses Klageverfahren kann Auswirkungen auf das Busgeldverfahren haben und sollte daher bis zu Entscheidung im Klageverfahren ausgesetzt werden.
Zusätzlich habe ich vorgetragen, dass es sich bei dem Kind um ein 15-jähriges Mädchen handelt, welches selber nicht geimpft werden möchte und bereits mehrfach geäußert hat, dass es sich nicht freiwillig impfen lassen wird. Die Verhängung eines Bußgeldes gegen die Eltern wäre schon deshalb nicht verhältnismäßig da die Eltern selber nichts an der Entscheidung der Tochter ändern können. Das Gesundheitsamt fordert daher etwas Unmögliches.
Aus den genannten Gründen habe ich das Gesundheitsamt aufgefordert auf die Verhängung des Bußgeldes zu verzichten da schon jetzt eindeutig ist, dass die Voraussetzungen für die Verhängung eines Bußgeldes gegen die Eltern nicht vorliegen.
Heute hat mir die Kindesmutter geschrieben, dass sie vom Gesundheitsamt mitgeteilt bekommen hat, dass aktuell kein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Mich freut diese Entwicklung sehr und lässt mich hoffen, dass auch andere Gesundheitsämter in ähnlichen Verfahren, in denen es sich bei den Betroffenen um Jugendliche handelt, welche die Masernimpfung verweigert geht, genauso vorgehen werden.
Ich bin zwar gesundheitlich noch immer nicht ganz geheilt aber Eltern, gegen die ein Bußgeldbescheid erlassen wurde können mich gerne kontaktieren.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Die Eltern einer 15-jährigen Tochter hatten in den letzten 10 Jahren mehrfach Kontakt mit dem Gesundheitsamt Bremen da sie ihr Kind vor der Masernimpfung schützen wollen.
Das Gesundheitsamt hat in den letzten 10 Jahren schon zwei Mal ein Bußgeld vergängt welches die Eltern leider auch bezahlt haben.
Nach nun 4 Jahren hat das Gesundheitsamt erneut den Eltern mit dem Erlass eines Busgeldes in Höhe von jeweils 800 Euro gedroht.
Die Eltern haben mich deshalb im April/24 kontaktiert und um Hilfe gebeten.
Als erstes habe ich das Gesundheitsamt darüber informiert, dass aktuell ein Klageverfahren beim Verwaltungsgericht Köln anhängig ist, in welchem es um die Frage geht ob Eltern und Betroffene ein Wahlrecht zwischen dem Masern-Kombinationsimpfstoff und dem Masern-Einzelimpfstoff haben. Wenn Eltern und Betroffene ein solches Wahlrecht haben und der gewählten Impfstoff nicht verfügbar ist, muss die Impfung bis auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden. Dieses Klageverfahren kann Auswirkungen auf das Busgeldverfahren haben und sollte daher bis zu Entscheidung im Klageverfahren ausgesetzt werden.
Zusätzlich habe ich vorgetragen, dass es sich bei dem Kind um ein 15-jähriges Mädchen handelt, welches selber nicht geimpft werden möchte und bereits mehrfach geäußert hat, dass es sich nicht freiwillig impfen lassen wird. Die Verhängung eines Bußgeldes gegen die Eltern wäre schon deshalb nicht verhältnismäßig da die Eltern selber nichts an der Entscheidung der Tochter ändern können. Das Gesundheitsamt fordert daher etwas Unmögliches.
Aus den genannten Gründen habe ich das Gesundheitsamt aufgefordert auf die Verhängung des Bußgeldes zu verzichten da schon jetzt eindeutig ist, dass die Voraussetzungen für die Verhängung eines Bußgeldes gegen die Eltern nicht vorliegen.
Heute hat mir die Kindesmutter geschrieben, dass sie vom Gesundheitsamt mitgeteilt bekommen hat, dass aktuell kein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Mich freut diese Entwicklung sehr und lässt mich hoffen, dass auch andere Gesundheitsämter in ähnlichen Verfahren, in denen es sich bei den Betroffenen um Jugendliche handelt, welche die Masernimpfung verweigert geht, genauso vorgehen werden.
Ich bin zwar gesundheitlich noch immer nicht ganz geheilt aber Eltern, gegen die ein Bußgeldbescheid erlassen wurde können mich gerne kontaktieren.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
10.12.202422:34
‼️Familiengericht Einbeck / Freund der Kindesmutter schlägt auf Kindesvater ein‼️
Gestern Morgen habe ich den Vater eines 14-jährigen Jungen zum Familiengericht begleitet. Kindesvater und Kindesmutter sind seit 2021 geschieden und besitzen gemeinsam das Sorgerecht. Beim Familiengericht ging es, um den Antrag der Mutter die Gesundheitsfürsorge auf sie zu übertragen und dem Vater zu entziehen, sodass nur noch die Mutter alleine entscheiden kann. Die Kindesmutter begründet ihren Antrag damit, dass der Vater sich weigert sein Einverständnis zu erteilen, damit das gemeinsame Kind gegen Masern geimpft werden kann.
Die Mutter trug vor, dass der Kindesvater auf meine Empfehlung hin allen Kinderärzten und Allgemeinmediziner in der Heimatstadt schriftlich verboten hat das gemeinsame Kind zu impfen. Es sei ihr unmöglich gemacht worden einen Kinderarzt zu finden, der das gemeinsame Kind impfen will.
Das Kind selber möchte auch nicht geimpft werden und hat klar geäußert, dass es sich nicht freiwillig impfen lassen wird. Es müsste also zwangsweise geimpft werden.
Nach ca. 30 Minuten hat der Richter die Verhandlung vertagt und beschlossen, den Jungen persönlich zu hören.
Nach der Verhandlung habe ich mich mit dem Kindesvater kurz auf dem Flug vor dem Gerichtssaal unterhalten als plötzlich der Freund der Kindesmutter den Kindesvater mit der Faust mehrfach ins Gesicht geschlagen hat. Der Kindesvater ging dadurch zu Boden. Ich bin dann dazwischen gegangen, indem ich den Freund der Kindesmutter weggeschubst habe.
Der Freund der Kindesmutter hat während dessen versucht mir in den Magen zu schlagen.
Glücklicherweise ist ihm das nicht gelungen denn anderenfalls wäre es für mich lebensgefährlich geworden da ja erst vor kurzem ein großer Teil meines Magens entfernt wurde.
Die Kindesmutter hat ihren Freund dann zurückgehalten und ist mit ihm zum Hauptausgang des Familiengerichts gegangen dort wurde der Freund von mehreren Justizvollzugsbeamten festgehalten bis die Polizei schließlich eintraf.
Der Kindesvater hat durch die Schläge eine Platzwunde an seinem rechten Auge davon getragen.
Glücklicherweise war der Junge nicht vor Ort denn so ein gewaltsamer Übergriff kann für einen Jugendlichen sehr belastend sein vor allem, wenn es sich bei dem Opfer um den eigenen Vater handelt.
Fairerweise muss ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Kindesmutter nichts mit dem Übergriff zu tun hatte und selber total entsetzt war.
Das Gericht wird nun einen neuen Verhandlungstermin festsetzen und dann mit dem gemeinsamen Kind sprechen. Es bleibt abzuwarten welche Entscheidungen der zuständige Richter danach treffen wird.
Ich werde euch anschließend hier auf meinem Kanal wieder berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Gestern Morgen habe ich den Vater eines 14-jährigen Jungen zum Familiengericht begleitet. Kindesvater und Kindesmutter sind seit 2021 geschieden und besitzen gemeinsam das Sorgerecht. Beim Familiengericht ging es, um den Antrag der Mutter die Gesundheitsfürsorge auf sie zu übertragen und dem Vater zu entziehen, sodass nur noch die Mutter alleine entscheiden kann. Die Kindesmutter begründet ihren Antrag damit, dass der Vater sich weigert sein Einverständnis zu erteilen, damit das gemeinsame Kind gegen Masern geimpft werden kann.
Die Mutter trug vor, dass der Kindesvater auf meine Empfehlung hin allen Kinderärzten und Allgemeinmediziner in der Heimatstadt schriftlich verboten hat das gemeinsame Kind zu impfen. Es sei ihr unmöglich gemacht worden einen Kinderarzt zu finden, der das gemeinsame Kind impfen will.
Das Kind selber möchte auch nicht geimpft werden und hat klar geäußert, dass es sich nicht freiwillig impfen lassen wird. Es müsste also zwangsweise geimpft werden.
Nach ca. 30 Minuten hat der Richter die Verhandlung vertagt und beschlossen, den Jungen persönlich zu hören.
Nach der Verhandlung habe ich mich mit dem Kindesvater kurz auf dem Flug vor dem Gerichtssaal unterhalten als plötzlich der Freund der Kindesmutter den Kindesvater mit der Faust mehrfach ins Gesicht geschlagen hat. Der Kindesvater ging dadurch zu Boden. Ich bin dann dazwischen gegangen, indem ich den Freund der Kindesmutter weggeschubst habe.
Der Freund der Kindesmutter hat während dessen versucht mir in den Magen zu schlagen.
Glücklicherweise ist ihm das nicht gelungen denn anderenfalls wäre es für mich lebensgefährlich geworden da ja erst vor kurzem ein großer Teil meines Magens entfernt wurde.
Die Kindesmutter hat ihren Freund dann zurückgehalten und ist mit ihm zum Hauptausgang des Familiengerichts gegangen dort wurde der Freund von mehreren Justizvollzugsbeamten festgehalten bis die Polizei schließlich eintraf.
Der Kindesvater hat durch die Schläge eine Platzwunde an seinem rechten Auge davon getragen.
Glücklicherweise war der Junge nicht vor Ort denn so ein gewaltsamer Übergriff kann für einen Jugendlichen sehr belastend sein vor allem, wenn es sich bei dem Opfer um den eigenen Vater handelt.
Fairerweise muss ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Kindesmutter nichts mit dem Übergriff zu tun hatte und selber total entsetzt war.
Das Gericht wird nun einen neuen Verhandlungstermin festsetzen und dann mit dem gemeinsamen Kind sprechen. Es bleibt abzuwarten welche Entscheidungen der zuständige Richter danach treffen wird.
Ich werde euch anschließend hier auf meinem Kanal wieder berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
15.11.202407:34
‼️Amtsgericht Hagen‼️
Gestern hab ich das erste Mal seit meiner Magenresektion wieder eine Familie vor dem Amtsgericht Hagen begleiten können. Ich freue mich darüber sehr da die letzten 8 Wochen extrem schwer waren und ich auch erst letzte Wochen entlassen wurde. Trotz der Veränderungen geht es mir wieder so gut, dass ich Eltern und/oder Betroffenen helfen kann sich gegen Bußgeldbescheid und Sanktion zu wehren.
In der Sache vor dem Amtsgericht Hagen ging es um einen Bußgeldbescheid gegen beide Elternteile in Höhe von jeweils 800 Euro. Der gemeinsame 15-jährige Sohn möchte sich nicht Impfen lassen, weil er in der Masernimpfung keinen Nutzen sieht und seine Gesundheit nicht unnötig gefährden will. Das Gesundheitsamt hat daraufhin die beiden Bußgeldbescheide erlassen.
Ich finde es ja schon völlig absurd, dass versucht wird Eltern für das Verhalten eines 15-jährigen Jugendlichen verantwortlich zu machen. Richtig dreist ist aber die Vorgehensweise des Gesundheitsamtes, welches durch die Bußgeldbescheide versucht, Druck auf die Eltern auszuüben damit diese ihren Sohn zwingen sich gegen Masern impfen zu lassen.
Leider hat das Amtsgericht die Angelegenheit genauso betrachtet wie das Gesundheitsamt. Lediglich die Höhe des Bußgeldes wurde auf jeweils 300 Euro herabgesetzt.
Das Gesundheitsamt hat in der Verhandlung auch angekündigt ab nächstem Jahr, sobald der Sohn 16 Jahre alt ist auch gegen ihn direkt ein Bußgeldbescheid zu verhängen.
Ich hoffe daher, dass unsere Klage gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff noch in diesem Jahr oder Anfang 2025 positiv beschieden wird. Eltern und auch Betroffene selber haben dann die Möglichkeit das Urteil zu nutzen um die Masernimpfung unbestimmte Zeit aussetzen zu lassen.
In den nächsten Tagen erwartet mich ziemlich viel Arbeit da einige Anfragen während meinem Aufenthalt im Krankenhaus nicht bearbeitet wurden und einige E-Mails noch nicht beantwortet werden konnten. Deshalb werde ich mich in den nächsten Tag hauptsächlich um eure Anfragen kümmern.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Gestern hab ich das erste Mal seit meiner Magenresektion wieder eine Familie vor dem Amtsgericht Hagen begleiten können. Ich freue mich darüber sehr da die letzten 8 Wochen extrem schwer waren und ich auch erst letzte Wochen entlassen wurde. Trotz der Veränderungen geht es mir wieder so gut, dass ich Eltern und/oder Betroffenen helfen kann sich gegen Bußgeldbescheid und Sanktion zu wehren.
In der Sache vor dem Amtsgericht Hagen ging es um einen Bußgeldbescheid gegen beide Elternteile in Höhe von jeweils 800 Euro. Der gemeinsame 15-jährige Sohn möchte sich nicht Impfen lassen, weil er in der Masernimpfung keinen Nutzen sieht und seine Gesundheit nicht unnötig gefährden will. Das Gesundheitsamt hat daraufhin die beiden Bußgeldbescheide erlassen.
Ich finde es ja schon völlig absurd, dass versucht wird Eltern für das Verhalten eines 15-jährigen Jugendlichen verantwortlich zu machen. Richtig dreist ist aber die Vorgehensweise des Gesundheitsamtes, welches durch die Bußgeldbescheide versucht, Druck auf die Eltern auszuüben damit diese ihren Sohn zwingen sich gegen Masern impfen zu lassen.
Leider hat das Amtsgericht die Angelegenheit genauso betrachtet wie das Gesundheitsamt. Lediglich die Höhe des Bußgeldes wurde auf jeweils 300 Euro herabgesetzt.
Das Gesundheitsamt hat in der Verhandlung auch angekündigt ab nächstem Jahr, sobald der Sohn 16 Jahre alt ist auch gegen ihn direkt ein Bußgeldbescheid zu verhängen.
Ich hoffe daher, dass unsere Klage gegen den Masern-Kombinationsimpfstoff noch in diesem Jahr oder Anfang 2025 positiv beschieden wird. Eltern und auch Betroffene selber haben dann die Möglichkeit das Urteil zu nutzen um die Masernimpfung unbestimmte Zeit aussetzen zu lassen.
In den nächsten Tagen erwartet mich ziemlich viel Arbeit da einige Anfragen während meinem Aufenthalt im Krankenhaus nicht bearbeitet wurden und einige E-Mails noch nicht beantwortet werden konnten. Deshalb werde ich mich in den nächsten Tag hauptsächlich um eure Anfragen kümmern.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Рекорддор
19.04.202523:59
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