Menschenrechte - Tierrechte
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Menschenrechte und Tierrechte werden vielfach in einem Atemzug genannt, von Tierschützern und Tierrechtlern wohlgemerkt und so gut wie nie von Menschenrechtsaktivisten, auch nicht der neueren "Bewegung" der "Erwachten" !
Menschenrechte werden im Allgemeinen und zunächst einmal als subjektive Rechte, die jedem Menschen gleichermaßen "aufgrund seines Menschseins" zustehen, definiert.
Dazu gehören vor allem das Recht auf Leben, auf Freiheit, auf Unversehrtheit, auf Schutz vor Diskriminierung, Folter und einiges mehr.
Praktisch alle Staaten der Welt anerkennen die Menschenrechte ... prinzipiell!
Sie sind integrativer Bestandteil des Grundgesetzes und internationaler Deklarationen und in den meisten Ländern werden Verstöße gegen Menschenrechte sanktioniert und mit Strafen belegt.
Grundsätzlich müssen sie nicht gefordert werden, sie existieren nach allgemeiner Übereinstimmung der Staaten.
Bei Tierrechten sieht "die Sache" bisher anders aus.
Die allermeisten Tierschützer/Tierrechtler streiten wohlmeinend für Schutzrechte für Tiere, analog der Menschenrechte, zumindest jedenfalls für ihr Recht auf Leben, Unversehrtheit und größtmögliche Freiheit, weil sie ihnen ein vergleichbares Interesse an diesen Rechten zugestehen.
Dennoch legen die bisher erstrittenen Tierschutzgesetze, genau hinterfragt und betrachtet und unabhängig davon wie weit sie gefasst sind, lediglich ...
... die Rechte des Menschen AM Tier fest ...
... und eben keine Tierrechte an sich, beschränken also lediglich die «Verfügungsgewalt» von Menschen an Tieren.
Die (rechtliche) Vorgehenstaktik von Tierrechtlern mag aus pragmatischen Gesichtspunkten sicherlich nicht zu verwerfen sein, da die Mehrheit aller Menschen immer noch über Tiere bzw. "Tierprodukte" verfügen möchte und eine mühsam erkämpfte Schritt für Schritt Verbesserung die einzige Lösung zu sein scheint, doch festzuhalten bleibt:
Es gibt keine Tierrechte auf dieser Welt, die der inhaltlichen Bedeutung nach analog den Menschenrechten zu sehen wären !
Nicht einem einzigen Tier wird bisher auch nur ein einziges der zuvor benannten grundlegenden Rechte zugestanden in das prinzipiell nicht eingegriffen werden darf, eben analog den Menschenrechten.
Im deutschen Tierschutzgesetz beispielsweise darf in das Leben und die körperliche Unversehrtheit eines Tieres zwar nicht ohne "vernünftigen Grund" eingegriffen werden ... doch findet "man" den nicht immer, wenn es beispielsweise um wissenschaftliche, menschlich kommerzielle Interessen und/oder Konsumzwecke geht ...?!
Dabei werden nun Forderungen von sogenannten Wissenschaftlern laut, die sogar einer KI (Künstliche Intelligenz) grundlegende "Menschenrechte" zugestehen möchten.
Was also haben Tiere nur "verbrochen", dass man solche prinzipiellen Rechte (von Seiten der Wissenschaft) nicht auch für sie einfordert ... 🤔🤷♂️
@WuerdefuerTierundMensch
und
@tierleidfreielebensmittel
@wuerdigetiervermittlung