(2/2) Das ist nun der neue Trend: In den USA versuchte ein Gericht 2023 Donald Trump von der Wahl auszuschließen, in Rumänien wurde letztes Jahr eine Wahl für ungültig erklärt und der Favorit — Calin Georgescu – von der Wiederholungswahl ausgeschlossen. Und nun hat ein Gericht in Frankreich der aussichtsreichsten Präsidentschaftskandidatin — Marine Le Pen — das passive Wahlrecht entzogen. Unabhängig davon, ob die vorgebrachten Vorwürfe gerechtfertigt sind oder nicht: Die Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr gegeben. Denn dieser Eingriff in die Wahlmöglichkeit der Bürger stellt das Wesen einer Demokratie infrage. Selbst wenn es das aufrichtige Anliegen der beteiligten Richter wäre, die Demokratie »zu retten« (wie es uns die regierungsfinanzierten Medien verkaufen wollen), dann wird dadurch genau das Gegenteil erreicht. Es ist ein Mißtrauensvotum gegen den Wähler. Richter maßen sich an, zu korrigieren, wenn der "Pöbel" wieder falsch gewählt hat — und treffen Vorsorge, daß sich das nicht wiederholt.
Die Regierung versteckt sich auch bei unpopulären Entscheidungen hinter Richterroben. Die großen Richtungsfragen der Politik wurden in die EU verlagert. Und auch dort wacht ein Gericht darüber, daß nicht vom Generalkurs abgewichen wird. Man will uns weismachen, daß ein Land nicht mehr selbst entscheiden darf, wen es ins Land läßt — mit Hinweis auf »Europäisches Recht«.
Überstaatliche Gerichtsbeschlüsse sollen uns auch dazu zwingen, unsere nationalen Wirtschaftsgrundlagen zu zerstören. Diejenigen, die es letztlich im Alltag betrifft — den Bürger — fragt man gar nicht erst. Aber genau der sollte in einer Demokratie immer das letzte Wort haben. Das geht nicht ohne die Möglichkeit, diese Politik (und vielleicht allzu übergriffige Richter) auch einmal abwählen zu können.
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