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01.05.202502:48
EIN ERSCHÜTTERNDER FALL AUS SPANIEN

Liebe Community,

Der WDR berichtete gestern (30.4.2025) über einen tragischen Fall: Ein deutsches Paar hatte seine drei Kinder seit Dezember 2021 nicht mehr aus dem Haus, ja nicht einmal in den zum Haus gehörenden Garten gelassen. Und die Kinder mussten im Haus Maske tragen. Die spanischen Behörden haben die Kinder mittlerweile in Obhut genommen.
https://www1.wdr.de/nachrichten/kinder-eingesperrt-spanien-corona-100.amp

Wenn dieser Bericht stimmt, wirft er ein Schlaglicht darauf, was Angstpropaganda mit Menschen machen kann. Gewiss: Die Behörden machten dem Bericht zufolge zunächst keine Angaben, warum die Kinder so lange eingesperrt worden waren. Aber allein die Tatsache, dass die Kinder im Haus Maske tragen mussten und die Eltern sogar noch von den Beamten bei der Razzia in ihrem Haus verlangten, eine Maske aufzusetzen, scheint doch recht deutlich zu machen, dass hysterische Angst vor SARS CoV-2 beim Verhalten der Eltern Pate gestanden haben muss.

Unplausibel erscheint diese Erklärung jedenfalls nicht. Prof. Dr. Michael Tsokos, früher Pathologe in der Charité, berichtete bereits im Oktober 2020 von Menschen, die seit Beginn des Lockdowns ihr Haus nicht mehr verließen und dann in ihren eigenen Häusern und Wohnungen starben - „mit Gasmasken und Astronauten-Nahrung vorbereitet, die auch keiner vermisst hat“ (Merkur vom 12.10.2020, https://www.merkur.de/deutschland/coronavirus-deutschland-rechtsmediziner-tsokos-lockdown-zahlen-infizierte-ndr-zr-90060965.html).

Die Autoren des Panik-Papiers aus dem Bundesinnenministerium, wonach maximale Angsterzeugung die leitende Strategie für die Risikokommunikation sein sollte, und sämtliche Journalisten, die sich eifrig an dieser Angsterzeugung beteiligt haben, tragen an solchen Fällen mindestens eine moralische Mitschuld. Ob auch eine juristische Mitschuld festgestellt werden kann, wird noch zu prüfen sein.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
23.04.202514:26
UND ALS NÄCHSTES KOMMEN SIE MIT DER SAURIER-PEST UM DIE ECKE

Liebe Community,

Da die Horror-Prognosen von extremen Überschwemmungen, extremer Dürre und extremer Hitze (die ich jahrzehntelang selbst als reale Gefahr gesehen habe, bis ich mich abweichenden Argumenten öffnete) immer weniger verfangen, wird nun wieder ein Narrativ aufgetischt, das zwar nicht neu ist, aus der Sicht der Apokalyptiker offenbar neu belebt werden muss:

Weil es immer wärmer werde, schmelze das Eis im Permafrost, und die darin tiefgefrorenen, Jahrtausende alten Krankheitserreger würden freigesetzt und überfluteten die Menschheit mit ganz schlimmen Seuchen. Der neueste Schrei: Die "Mammutpocken"!
https://www.bild.de/leben-wissen/medizin/gefahr-durch-permafrost-who-uebt-den-mammutpocken-ernstfall-67fff1243ceb7108c493fff1

Als begriffsstutziger Jurist, der von Klimawissenschaft so viel versteht wie ein Schwein vom Uhrwerk, stelle ich mir die naive Frage:
- Wenn unter dem Permafrost Krankheitserreger lauern, muss es also früher mal viel wärmer auf der Erde gewesen sein als heute. Und zwar ohne dass der Mensch dabei mitwirkte.
- Und trotz der damals höheren Temperaturen muss Leben auf der Erde möglich gewesen sein.

Erst am 10.9.2024 hatte "Der Standard" (ein österreichisches Medium) berichtet, dass die Gletscherschmelze eine Römersiedlung freigelegt habe.
https://www.derstandard.de/story/3000000235733/gletscherschmelze-legt-roemerzeit-siedlungen-und-weltkriegsbomber-frei
Als muss auch menschliches Leben bei viel höheren Temperaturen möglich gewesen sein.

Aber böse Verschwörungstheoretiker suchen ja bekanntlich immer nach einfachen Antworten, weil sie mit ihrem reduzierten geistigen Horizont ebenso verzweifelt wie vergeblich darum ringen, sich diese immer komplexer werdende Welt zu erklären.

Gerne sehe ich daher schlüssigen Erläuterungen unter Zuhilfenahme seriöser Quellen entgegen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Қайта жіберілді:
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst avatar
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
FragDenStaat.de depubliziert meine Anfrage, die definitiv eine IFG Anfrage ist, nach nur 2 Tagen am Ostermontag

Diese Nichtregierungsorganisationen, die den Anschein erwecken, bei der Erforschung der Wahrheit teilzunehmen, tun genau das Gegenteil, sie behindern die Aufklärung von Wahrheit. Sie zensieren und depublizieren, wie es der geltenden Fernseh- und Tagesschaumeinung hilft.

Am Ostermontag wurde meine Anfrage nach allen Akten, Emails und Notizen zu meinen Vorgängen beim PEI von dieser dem Staat scheinbar unterworfenen Plattform gelöscht bzw. depubliziert.

Eine Aufklärungsplattform, die nichts besseres zu tun hat, als die Aufklärung für alle am Ostermontag zu behindern, gehört nicht zu den „Guten“ und ist keine Aufklärungsplattform.

Dieser Satz auf deren Startseite ist eindeutig nicht korrekt:

Wir bringen Licht ins Dunkel der Behörden
Jede Person hat das Recht auf Informationen aus Politik und Verwaltung. FragDenStaat hilft Dir dabei, Dein Recht durchzusetzen. Mit investigativen Recherchen, strategischen Klagen und Mitmachaktionen kämpfen wir für Informationsfreiheit und staatliche Transparenz.“


Bitte Weiterverbreiten, damit deren Ruf sich an die Wirklichkeit anpassen kann.
16.04.202509:49
NOCH EIN ARBEITSNACHWEIS...
... dieses Mal mein Vortrag zum Thema "Aktuelle Angriffe auf die Meinungs- und Pressefreiheit" anlässlich der Tagung der Anwälte für Aufklärung in Bad Zwischenahn:
https://www.youtube.com/watch?v=0ONuJnOcO6w
14.04.202515:43
UND SO STELLT SICH DER "VOLKSVERPETZER" DEN "KAMPF GEGEN HASS UND HETZE" VOR:

In einem viel beachteten Video, das ein Student mit dem Vornamen Sebastian, mit dem er sich dort vorstellt, 2020 veröffentlichte, werden die Fehlannahmen der Corona-Politik thematisiert. Der "Volksverpetzer" hat sich dazu ausführlich geäußert:
https://www.volksverpetzer.de/analyse/die-zerstoerung-des-corona-hypes/

Was Sebastian erzähle, sei, so heißt es beim Volksverpetzer, „totaler Schwachsinn“, „Blödsinn“, eine „Inszenierung voller Fehler“ und bei der Maskenpflicht beginne seine „Arroganz zu triefen“. Es wird dann der Appell ausgesendet: „Sebastian, häng dich mal nicht so aus dem Fenster mit dem Pathos“ und „Dieser Hoax, den du verbreitest, der ist schon seit Monaten out.“ Und in diesem Ton geht das in einem durch. Mit dem besserwisserischen Gehabe eines Oberschulmeisters und mit offen zur Schau gestellter Verachtung, und zwar nicht nur gegenüber Sebastian, sondern ebenso gegenüber anderen, die eine abweichende Einschätzung vertreten. In einem abfälligen Nebensatz werden auch Wolfgang Wodarg, Hendrik Streeck und Sucharit Bhakdi erwähnt. Die inhaltliche Kritik wird reich gespickt mit persönlichen Angriffen.

Mir graut vor dem Gedanken, dass ich mir so in Zukunft den Kampf gegen Hass und Hetze vorzustellen habe.
14.04.202515:06
Hier 👆 wie versprochen die Zusammenstellung widerwärtiger Entgleisungen im "Volksverpetzer" aus einem anderen Kanal, nämlich jenem von Dr. Michael Spitzbart, der jene Entgleisungen in verdienstvoller Art und Weise zusammengetragen hat. Für meine eigene Kollektion bitte ich noch um etwas Geduld, da ich erst mein Medienarchiv durchstöbern muss.
30.04.202522:35
ANGEBLICHER HITLERGRUSS – FREISPRUCH DANK CORRECTIV?

Liebe Community,

Wer auf Kundgebungen eine Rede hält und dabei mit den Armen gestikuliert, muss höllisch aufpassen. Wer nämlich dabei in einem unbedachten Moment den rechten Arm schräg nach oben reckt, muss damit rechnen, dass irgendwer mit dem Smartphone draufhält – und das Foto dann als angeblich gezeigter Hitlergruß viral geht.

Genauso erging es Karl Lauterbach bei seiner Rede auf einer Kundgebung in Magdeburg. Das Foto von seinem angeblich gezeigten Hitlergruß erreichte im Internet eine so große Aufmerksamkeit, dass sogar CORRECTIV sich veranlasst sah, am 29.6.2022 einen klarstellenden Artikel zu veröffentlichen:
https://correctiv.org/faktencheck/2022/06/29/irrefuehrendes-standbild-nein-karl-lauterbach-zeigte-nicht-den-hitlergruss/

Und ja, natürlich hat Karl Lauterbach NICHT den Hitlergruß gezeigt. Sein politisches Wirken verdient ganz gewiss keinen Beifall. Aber deswegen ist er noch lange kein Nazi.

Wo kommt dann die ganze Aufregung her? Weil man bei Kritikern der herkömmlichen Parteien und ihrer Politiker solche Momentaufnahmen gnadenlos als angeblichen Hitlergruß ausschlachtet. Und zwar mit Billigung der Gerichte.

So soll Thomas Brauner bei einer Kundgebung den Hitlergruß gezeigt haben und wurde dafür verurteilt. Seine Einlassung, es habe sich um eine unbewusste Körperbewegung gehandelt, ließ das Gericht offenbar nicht gelten (siehe Tagesspiegel vom 22.11.2023, https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/rechter-verschworungsideologe-thomas-brauner-wegen-hitlergruss-verurteilt-10817338.html)

Und auch ein mittlerweile suspendierter Polizist soll auf einer Demonstration den Hitlergruß gezeigt haben und wurde dafür verurteilt; seine Einlassung, er habe nur gewunken, wurde dabei zurückgewiesen (siehe BILD vom 4.12.2021, https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/prozess-in-sachsen-polizist-zeigte-hitlergruss-bei-querdenker-demo-78435902.bild.html.

Ich kann nicht bewerten, ob die beiden vorgenannten Urteile gerechtfertigt sind, weil ich bei den zugrunde liegenden Situationen nicht dabei war. Der Medienberichterstattung vertraue ich aber nicht ohne Weiteres. Auch bei den Gerichten kann ich leider nicht ausschließen, dass sie mit zweierlei Maß messen.

Um genau dieses Problem – zweierlei Maß – geht es in einem aktuellen Strafverfahren. Eine Frau hatte das damalige Foto mit dem angeblichen Hitlergruß von Karl Lauterbach dem Bild vom angeblichen Hitlergruß des suspendierten Polizisten gegenübergestellt und diese Gegenüberstellung gepostet. In einem Schriftzug unter dieser Collage rügte sie, dass hier mit zweierlei Maß gemessen werde. Siehe Apollo News vom 28.4.2025:
https://apollo-news.net/frau-zeigt-bild-von-lauterbach-mit-erhobenem-rechten-arm-und-soll-3-500-euro-zahlen/

Das Amtsgericht Schweinfurt verhängte dafür einen Strafbefehl. Zu Unrecht. Die Collage ist eindeutig KEINE strafbare Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Denn die Frau hat erkennbar, ja offensichtlich nicht das Interesse zum Ausdruck gebracht, das Bestreben einer ehemaligen NS-Organisation fortzusetzen. Und das Bild von Karl Lauterbach zeigt, wie gesagt, gerade KEINEN Hitlergruß.

Gegen den Strafbefehl ist Einspruch eingelegt worden. Am 12.5.2025 findet die Hauptverhandlung statt. Wäre ich der Verteidiger dieser Frau, würde ich zu ihren Gunsten vor allem mit dem oben zitierten CORRECTIV-Artikel argumentieren. Es wäre eine bemerkenswerte Ironie des Schicksals, wenn es ausgerechnet mithilfe von CORRECTIV gelänge, dem Nazi-Framing vor Gericht Einhalt zu gebieten.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
23.04.202513:02
DER FREISPRUCH AUS WERNIGERODE WURDE BESTÄTIGT!

Liebe Community,

Erinnern wir uns: Am 20.2.2025 hatte ich hier in diesem Kanal die Freude, eine gute Nachricht zu verkünden – nämlich einen Freispruch! Mein Mandant war beim Amtsgericht Wernigerode unter Anklage gestanden, weil er in drei Fällen Illustrationen mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ im Stil des Schriftzugs „Arbeit macht frei“ auf NS-Konzentrationslagern und im vierten Fall ein gewöhnliches Hakenkreuz mit der Überschrift „1941“ sowie direkt daneben ein aus Impfspritzen zusammengesetztes Hakenkreuz mit der Überschrift „2021“ gepostet hatte. Der Anklagevorwurf hatte in den ersten drei Fällen auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) und im vierten Fall auf Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) in Tateinheit mit Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) gelautet.

Das Amtsgericht Wernigerode hatte, wie ich bereits berichtete, meinen Mandanten mit Urteil vom 20.2.2025 von sämtlichen Anklagevorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Berufung eingelegt. Heute, am 23.4.2025, fand bereits die Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht Magdeburg statt. Das Landgericht Magdeburg hat die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen, weil es in keinem der verfahrensgegenständlichen Posts einen Straftatbestand verwirklicht sah. Der Freispruch meines Mandanten hat also weiterhin Bestand!

Bemerkenswert an der heutigen Verhandlung war, dass selbst die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft Freispruch beantragte! Als der Vorsitzende Richter daraufhin fragte, ob sie die Berufung dann nicht gleich zurücknehmen wolle, erwiderte sie, dafür habe sie keine Weisung. Der Freispruch ist also immer noch nicht rechtskräftig. Es nach wie vor möglich, dass die Staatsanwaltschaft noch in Revision geht.

Wer mit den Gepflogenheiten des Justizbetriebes nicht vertraut ist, wird mich jetzt fragen, wie denn sowas sein kann:

1. Wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft erst Berufung einlegt und dann aber – bei unveränderter Faktenlage! – die Zurückweisung der eigenen Berufung beantragt? Und dann trotzdem noch in Revision gehen kann? Dazu muss man zweierlei wissen:

a) Sachbearbeiter und Sitzungsvertreter können bei der Staatsanwaltschaft zwei verschiedene Personen sein. Sachbearbeiter ist derjenige, der die Ermittlungen führt und die Anklageschrift fertigt; Sitzungsvertreter ist derjenige, der in der Hauptverhandlung für die Staatsanwaltschaft auftritt.

Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft war ganz offensichtlich NICHT die Sachbearbeiterin. Im Vorgespräch zur erstinstanzlichen Verhandlung in Wernigerode war zur Sprache gekommen, dass die Ermittlungen von einer Oberstaatsanwältin geführt werden. Die heutige Sitzungsvertreterin hatte sich in der heutigen Berufungshauptverhandlung die Posts meines Mandanten noch einmal zeigen lassen, weil sie diese gar nicht gekannt hatte. Umso akkurater war sie auf die rechtliche Seite vorbereitet und hat in ihrem Plädoyer punktgenau ausgeführt, warum das, was mein Mandant gepostet hatte, nicht strafbar sein kann. Aber sie hatte eben kein Mandat, die Berufung zurückzunehmen – dazu hätte es eine Weisung seitens der Sachbearbeiterin, ggf. sogar der Behördenleitung bedurft. Wohl aber war sie befugt, auf Freispruch zu plädieren; sie ist nicht gezwungen, gegen ihre eigene Überzeugung zu argumentieren. Die heutige Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hat mit anderen Worten heute ein bemerkenswert starkes Rückgrat bewiesen!

2. Der staatliche Strafanspruch steht nur in sehr begrenztem Umfang zur Disposition der Verfahrensbeteiligten. Das Gericht hätte heute meinen Mandanten verurteilen dürfen, obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend einen Freispruch gefordert haben. Und so liegt es auch in der Rechtsmittelinstanz: Die Staatsanwaltschaft hat das Recht, das Urteil auf Rechtsfehler überprüfen zu lassen, selbst wenn das Gericht so entschieden hat wie beantragt. Deshalb ist nach wie vor die Revision möglich.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
19.04.202514:17
KRITISCHE FRAGEN AN EIN URTEIL AUS KAISERSLAUTERN
TEIL 3

In der Öffentlichkeit hinterlässt der Fall aus Kaiserslautern den fatalen Eindruck, dass Frauen sich nicht mehr gegen sexuelle Übergriffe wehren dürfen, ohne hernach selbst auf der Anklagebank zu landen. Gewiss: Das Gericht darf darauf keine Rücksicht nehmen, sondern muss das Gesetz anwenden. Es sollte allerdings dann in der Urteilsbegründung besondere Sensibilität an den Tag legen. Jedenfalls die Medienberichte künden nicht davon, dass dies hier geschehen ist. Und wie gesagt: Ob das Gesetz hier richtig angewendet wurde, erscheint zweifelhaft. Aber auch die Medienberichterstattung hat ihre Aufgabe nicht vollständig erfüllt. Gewiss: Das Prozessgeschehen muss so berichtet werden, wie es stattgefunden hat; hier und da wäre es hilfreich gewesen, einige Details zu vertiefen. Vor allem aber hätte es eines einordnenden Kommentars bedurft: Vielleicht handelt es sich hier tatsächlich um einen Sonderfall – der aber nichts an dem Grundsatz ändern sollte: Wenn Frauen von Männern sexuell angegriffen werden, dürfen und müssen sie sich wehren!

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

Verwendete Quellen:
Rheinpfalz vom 16.4.2025, https://www.rheinpfalz.de/rheinland-pfalz_artikel,-messerstich-nach-sexuellem-%C3%BCbergriff-urteil-gefallen-_arid,5764976.html
SWR vom 17.4.2025, https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/urteil-landgericht-kaiserslautern-prozess-toedlicher-messerstich-im-hauptbahnhof-nach-sexueller-belaestigung-102.html?utm_source=chatgpt.com
WELT vom 17.4.2025, https://www.welt.de/vermischtes/article255958762/Kaiserslautern-Gericht-verurteilt-US-Amerikanerin-nach-toedlichem-Messerangriff-zu-Bewaehrungsstrafe.html
reitschuster.de vom 18.4.2025, https://reitschuster.de/post/64-jaehriger-migrant-begrapscht-20-jaehrige-sie-stach-zu-verurteilt-wurde-sie/
16.04.202503:48
Ein paar sprachliche Fehler habe ich eben noch korrigiert 🙂.
DAS SCHREIBT DER "VOLKSVERPETZER" ÜBER SUCHARIT BHAKDI...
... nachdem dieser völlig zu Recht auf die geringe Rolle von SARS CoV-2 in der Sentinel-Überwachung des Jahres 2020 hingewiesen hat. Der hier gezeigte Ausschnitt ist der Schluss eines langen Hetz-Artikels.
14.04.202515:03
"VOLKSVERPETZER" ALS KÄMPFER "GEGEN HASS, HETZE UND FAKE NEWS"?

Liebe Community,

Das kann man sich nicht ausdenken: Ausgerechnet Thomas Laschyk, der den Blog "Volksverpetzer" betreibt, wurde mit einem Preis ausgezeichnet, weil dieser Blog ach so engagiert gegen Hass, Hetze und FDake News kämpfe.

Ich empfehle vor diesem Hintergrund ein Video, das Nikolai Binner schon 2021 auf YouTube veröffentlicht hat und mit dem er diesen Blog nach allen Regeln der Kunst zerlegt:
https://www.youtube.com/watch?v=MjPmwEvZOEU
Auch für jene, die das Video bereits kennen, lohnt es sich, es vor dem Hintergrund dieser fragwürdigen Preisvergabe ein zweites oder drittes Mal zu gucken.

Ich werde dazu gleich noch einen weiteren Beitrag mit "Kostproben" aus diesem Blog teilen und dann in meinem Archiv auch selbst nach solchen Kostproben forschen. Aber jeder, der einmal auch nur einen einzigen Beitrag aus diesem Blog gelesen hat, merkt, dass die Texte dort allesamt vor Hass und Hetze nur so triefen. Der "Volksverpetzer" ist der Inbegriff der Bösartigkeit.

Die Preisvergabe an diesen Blog und seinen Betreiber ist Orwell´sche Sprachumkehrung par excellence.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
30.04.202517:08
„IMPFEN MACHT FREI“ – HORROR-URTEIL AUS KARLSRUHE

Liebe Community,

Das Landgericht Köln hatte mit Urteil vom 12. Juni 2024 – 113 KLs 16/23 – die Verurteilung eines Mannes bestätigt, der auf Facebook eine Illustration postete, die dem Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz nachgebildet war, auf der statt „Arbeit macht frei“ aber die Aufschrift „Impfen macht frei“ zu sehen war.

Der 3. Strafsenat des BGH hat mit Beschluss vom 4.2.2025 – 3 StR 468/24, der aber erst durch eine Pressemitteilung des BGH vom 29.4.2025
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025084.html
bekannt wurde, diese Verurteilung bestätigt. Unterstellt man, dass die Pressemitteilung den Kern der schriftlichen Entscheidungsgründe authentisch spiegelt, gehen von diesem Beschluss ganz schlimme Signale aus.

Der BGH billigt die vom LG Köln getroffene Wertung, die Illustration bagatellisiere das NS-Unrecht in seinem wahren Gewicht. Das ist grob rechtsfehlerhaft: Wollte der Angeklagte wirklich das NS-Unrecht bagatellisieren, hätte er auch seiner eigenen Kritik an der COVID-Impfkampagne die Durchschlagskraft genommen.

Der BGH billigt auch die Annahme des LG Köln, die Veröffentlichung der Illustration sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Dabei lässt der BGH dem LG Köln zwei Argumentationslinien durchgehen:

1. Die „Abbildung insinuiere, den Betroffenen staatlicher Coronaschutzmaßnahmen werde gleiches Unrecht zugefügt wie den Opfern des Holocausts; deshalb sei sie geeignet, ihre Betrachter aggressiv zu emotionalisieren.“

2. Der Darstellung sei Appellcharakter dahin beizumessen, „sich gegen staatliche Maßnahmen rechtzeitig zur Wehr zu setzen, bevor es zu einem staatlichen Impfzwang komme.“

Beide Argumentationslinien sind rechtlich haltlos.

Ad 1.: Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf eine Äußerung nur dann als strafbare Volksverhetzung gebrandmarkt werden, wenn andere als die vom Gericht zugrunde gelegte Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden konnten. Die Deutung der Illustration in dem Sinne, den Menschen werde durch die Corona-Maßnahmen gleiches Unrecht zugefügt wie den NS-Opfern, ist mehr als fernliegend.

Viel näher liegt die Deutung, dass der Angeklagte auf eine drohende Fehlentwicklung hinweisen wollte: Freiheit, die – und so äußerten sich prominente Politiker damals unverhohlen – von einer Impfung abhängig gemacht wird, ist keine Freiheit. Die NS-Zeit begann nicht mit Vernichtungslagern, sondern mit ausgrenzender und diffamierender Feindbild-Rhetorik; ebensolche mussten wir auch in der Corona-Zeit erleben. Wenn hier jemand jemanden aggressiv emotionalisiert hat, dann nicht der Angeklagte, sondern die Impffanatiker in Politik, Gesellschaft und Medien. Die Illustration bringt die Sorge des Angeklagten zum Ausdruck, dass wir bei ungehindertem Fortgang erneut in totalitären Verhältnissen landen könnten. Anders KANN man diese Darstellung nicht verstehen.

Ad 2.: Aha, wer appelliert, sich im Falle staatlichen Impfzwangs zur Wehr zu setzen, stört den öffentlichen Frieden. Ist allen klar, was das bedeutet? Wenn der Staat mit Rechtszwang auf den menschlichen Körper zugreift, hat der brave Bürger gefälligst das Maul zu halten, strammzustehen und bis zum Kadaver zu parieren. Buchstäblich bis zum Kadaver. Denn tödliche Impfkomplikationen spielen im Duktus der Urteilsgründe keine Rolle.

Fassungslose Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
22.04.202522:46
VON GLOBALISTEN UND MIETHAIEN

Liebe Community,

Wenn sich bei den jährlichen Treffen in Davos die erlauchten Herrschaften der globalen Macht-Architektur die Klinke in die Hand geben, wird es für Menschen, die in Davos zur Miete wohnen, ungemütlich.

Denn die Vermieter verwenden in ihren AGB sogenannte Ausziehklauseln: Die Mieter müssen während der WEF-Tagungen raus, damit die Vermieter in dieser Zeit die Wohnungen zu horrenden Preisen an die WEF-Gäste vermieten können. Wenn der jährliche Spuk dann endlich vorbei ist, dürfen die Mieter wieder in ihre Wohnungen rein. Das geht aus einem Bericht des SRF vom 24.3.2025 hervor:
https://www.srf.ch/news/schweiz/gaengige-praxis-in-davos-mieterverband-ausziehklauseln-waehrend-wef-sind-illegal

In dem Bericht geht es vor allem darum, dass der kantonale Mieterverband - endlich, möchte man sagen - gegen diese unsägliche Praxis die längst überfällige Gegenwehr organisiert. Gleichwohl hätten mich noch mehr Details interessiert: Was passiert eigentlich mit den Möbeln, die die Mieter in die Wohnungen eingebracht haben und die ja - wenn nicht möbliert vermietet wurde - den Mietern gehören? Müssen diese auch aus der Wohnung entfernt werden? Oder müssen die Mieter die Möbel sogar (unentgeltlich?) für die Vermietung an die superreichen Gäste zur Verfügung stellen? Und bestehen die Vermieter darauf, dass die Wohnung nochmal picobello blitzblank geputzt werden muss, bevor sie für eine Woche zu hochherrschaftlichen Gemächern mutiert? Und wer kommt für die Schäden auf, wenn der Hochwohlgeborene internationale Geldadel in der Mietwohnung rauschende Partys feiert und dabei eine Schneise der Verwüstung hinterlässt?

Die Geldgier treibt hier besonders hässliche Blüten. Dem Mieterverband Graubünden wünsche ich viel Erfolg bei dem Versuch, die Ausziehklauseln aus den Mietverträgen heraus zu klagen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
19.04.202514:17
KRITISCHE FRAGEN AN EIN URTEIL AUS KAISERSLAUTERN
TEIL 2

Ließ sich ein Tötungsvorsatz der Frau NICHT nachweisen, so kam allerdings immerhin eine Bestrafung wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB) in Betracht. Im Tod des Mannes manifestierte sich die spezifische Gefahr des Messerstichs. Und die nach § 18 StGB erforderliche Fahrlässigkeit in Bezug auf die Todesfolge ist bei einem Stich in die Herzgegend zu bejahen.

3. War die Tat durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt? Nein, sagt das Gericht. Denn die Frau sei von der Verteidigung zum Angriff auf den Mann übergegangen. Hierin liegt der wohl problematischste Punkt der Urteilsbegründung.

a) Notwehr kommt in Betracht, wenn der Täter einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ausgesetzt war. Den rechtswidrigen Angriff stellt das Gericht nicht in Abrede. Offenbar meint es aber (und nur so lässt sich seine Argumentation überhaupt erklären), der Angriff des Mannes sei im Zeitpunkt des tödlichen Messerstichs bereits abgeschlossen und daher nicht mehr gegenwärtig gewesen.

Das ist indes eine sehr voraussetzungsvolle Annahme. Leider lehrt die Erfahrung, dass übergriffige Körperberührungen nur der Auftakt zu weiteren, noch übergriffigeren sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers sind. Offenbar hatte der Mann, selbst als die Frau ihren Unwillen deutlich kundgetan hatte, keinen Anlass gesehen, sich zu entfernen, was ihm problemlos möglich gewesen wäre. Solange er sich nicht entfernte, musste die Frau befürchten, dass er seinen Übergriff fortsetzt. Wenn aber der Angriff noch gegenwärtig war, war eine Notwehrlage gegeben.

b) Eine Rechtfertigung nach § 32 StGB resultiert daraus aber nur dann, wenn der Messerstich zur Abwehr des Angriffs erforderlich war. Erforderlich ist die Verteidigung, wenn der Täter zu diesem Zweck das sicherste und mildeste Mittel anwendet.

Die so verstandene Erforderlichkeit lässt sich NICHT mit der Begründung verneinen, die Frau habe ja weglaufen können. Denn das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Geht man davon aus, dass die Frau dem Mann körperlich unterlegen war (dazu schweigen die Medienberichte), konnte sie sich nicht anders helfen als mit einer Waffe.

Man kann jetzt nur noch einwenden, sie habe nicht gleich Richtung Herz stechen müssen. Um das bewerten zu können, muss man das Video von der Tat gesehen haben. Es ist also durchaus möglich, dass die Frau über das Ziel, sich zu verteidigen, hinausgeschossen ist. Hierzu hätte ich mir mehr Detailtiefe in den Medienberichten gewünscht.

c) Selbst wenn aber die Grenzen der Notwehr überschritten waren, wäre wenigstens zu prüfen gewesen, ob nicht wenigstens Straflosigkeit nach § 33 StGB eintritt, weil die Frau jene Grenzen aus Verwirrung, aus Furcht und/oder aus Schrecken überschritten hat (vermutlich spielten hier alle drei dieser sog. asthenischen Affekte eine Rolle). Spätestens hier hätte auch die ADHS-Erkrankung der Frau in die Beurteilung einbezogen werden müssen.

d) Man erkennt: Ohne eine sehr genaue Analyse des Beweisergebnisses lässt sich die Frage nach einer Rechtfertigung durch Notwehr kaum beantworten. Mit der vom Gericht gegebenen Begründung wird sich die Verneinung einer Notwehrlage indes kaum halten lassen.

4. Sollte der (unterstellt: vorsätzliche) Totschlag nicht durch Notwehr gerechtfertigt gewesen sein, stellt sich auf der Rechtsfolgenseite die Frage, ob nicht angesichts des vorangegangenen Übergriffs durch den Mann wenigstens ein minder schwerer Fall des Totschlags nach § 213 StGB hätte angenommen werden können. Dann wäre wenigstens die Strafe deutlich milder ausgefallen.

III. Ausblick

Die Frau will nach den Angaben ihrer Verteidigung nicht in Revision gehen. Sollte sie es sich anders überlegen, hätte sie noch bis kommenden Mittwoch (eine Woche nach Urteilsverkündung) Zeit, Revision einzulegen.

weiter 👇 Teil 3
16.04.202503:34
ZUR GEPLANTEN DIGITALEN ÜBERWACHUNGSHÖLLE IN DEUTSCHLAND

Liebe Community,

Der Chaos Computer Club hat in einer Veröffentlichung vom 10.4.2025
https://www.ccc.de/de/updates/2025/ueberwachungshoelle
auf zahlreiche Vorhaben von CDU/CSU und SPD aufmerksam gemacht, die flächendeckende Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung in Deutschland zu implementieren. In diesem Artikel wird die geplante Überwachungsliste wie folgt beschrieben:

"- Vorratsdatenspeicherung: Anlasslos sollen alle IP-Adressen und Port-Nummern aller Menschen für drei Monate festgehalten werden.
- „Quellen-TKÜ“ wird ausgeweitet: Das ist der Staatstrojaner, der Kommunikation überwacht. Die Bundespolizei soll jetzt auch hacken dürfen.
- Massenbiometrie: Geplant ist ein „biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten“, auch „mittels Künstlicher Intelligenz“ (WTF?). Die Art der Körperdaten ist unbestimmt, vorstellbar sind Gesicht, Stimme, DNA. Außerdem wird eine „biometrische Fernidentifizierung“ erlaubt.
- Rasterfahndung: Für die Datenhalden von Polizeien und Geheimdiensten soll eine „automatisierte Datenrecherche und -analyse“ her. Hessen, NRW und Bayern nutzen dafür eine Software des US-Konzerns Palantir.
- Menschen „mit psychischen Auffälligkeiten“ sollen nach ihrem Gewaltrisikopotential abgeklopft werden, ihnen droht ein „behördenübergreifendes Risikomanagement“. CDU-Linnemann nannte es das Register für psychisch Kranke.
- Noch mehr Überwachungskapitalismus: Wir sollen eine „Kultur der Datennutzung und des Datenteilens, die Datenökonomie etabliert“, übergeholfen bekommen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verkäme zum Treppenwitz.
- Automatisierte Kennzeichenlesesysteme sollen Fahrzeugkennzeichen aufzeichnen.
- Mehr Videoüberwachung, jeweils da, wo Kriminalität mit vielen Kameras statt mit sinnvollen Maßnahmen bekämpft werden soll.
- Noch mehr geheimdienstlicher Datenaustausch mit noch weniger Kontrolle soll her.
- Die Regierung will das verfälschend „aktive Cyberabwehr“ genannte Hackback ausbauen. Zurück-Hacken ist keine Abwehr, sondern ein Angriff."

Diese Auflistung bedarf noch der Ergänzung;
- Zeile 1804 ff. des Koalitionsvertrags: Verpflichtendes Bürgerkonto und verpflichtende digitale Identität. In Zeile 1807 heißt es vielsagend: "Wer den digitalen Weg nicht gehen will oder kann, erhält Hilfe vor Ort." Wie wollen Union und SPD jemandem helfen, der den digitalen Weg nicht gehen WILL? Man verzeihe mir, dass mir dazu nur Mafia-Sprech einfällt: Luigi, machen Sie ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann! Ich werde Ihnen helfen, aber es wird wehtun!
- Zeile 3520 ff. des Koalitionsvertrags: Verpflichtende digitale Patientenakte. Wofür? Wird gleich danach genannt: "Wir vereinfachen den Austausch zwischen den Versicherungsträgern und den Ärztinnen und Ärzten." Nutzen für den Patienten? Fehlanzeige!

Wer immer dafür plädiert, dass der Staat den Bürger stärker überwachen soll, muss den Nachweis führen, dass der Kontrolleur besser ist als der zu Kontrollierende. In der Geschichte der Staatstheorie sind Versuche, staatliche Herrschaft ohne Machtbegrenzung zu legitimieren, eben hieran gescheitert. Thomas Hobbes, der den Absolutismus mit dem Hinweis zu rechtfertigen versuchte, der Mensch sei dem Menschen ein Wolf, und der Staat habe für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, weil die Menschen sich sonst permanent gegenseitig an die Gurgel gehen würden, übersah, dass der Mensch dem Menschen auch und gerade dann ein Wolf ist, wenn er staatliche Gewalt ausübt.

Dieser Koalitionsvertrag ist ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Denn von Freiheit bleibt nicht viel übrig, wenn der Staat den Menschen auf Schritt und Tritt überwacht.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
DAS SCHREIBT DER "VOLKSVERPETZER" ÜBER WOLFGANG WODARG.
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/klima-corona/

Hat der Autor dieses Textes mittlerweile die Studien von John Ioannidis zur Infektionssterblichkeit bei COVID-19 gelesen? Kennt er die Wochenberichte der Arbeitsgruppe Influenza beim RKI, die gerade für 2020 in der Sentinel-Überwachung nur einen verschwindend geringen Anteil von SARS CoV-2 an der Gesamtheit der Atemwegserkrankungen festgestellt hat? Weiß er, dass die Särge von Bergamo in Wirklichkeit in Lampedusa gestapelt waren und in jedem Militärlaster nur jeweils ein einziger Sarg transportiert wurde?
14.04.202514:36
NOCH EIN ARBEITSNACHWEIS

Liebe Community,

Mit etwas Verzögerung stelle ich hiermit das Video von der Podiumsdiskussion online, die am 23.3.2025 im Rahmen der Tagung der Anwälte für Aufklärung in Bad Zwischenahn stattgefunden hat.
https://www.youtube.com/watch?v=UJb1UFXcWCk

Im hinteren Teil der Diskussion gehe ich auch auf Probleme bei der Juristenausbildung ein. Denn so manche Ursache für die nicht zufriedenstellenden Arbeitsergebnisse der Justiz in der Corona-Zeit müssen wir bereits dort suchen.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
27.04.202517:02
NOCH EIN ARBEITSNACHWEIS

Liebe Community,

In diesem gestern (26.4.2025) veröffentlichten MANOVA-Interview
https://www.youtube.com/watch?v=kBsxOdHaZ8w
diskutieren Walter van Rossum, Heike Egner, Stefan Korinth und ich zum leidigen Thema Zensur, insbesondere in Journalismus und Wissenschaft. Viele werden es nicht mehr hören können. Aber wir müssen das Problem beharrlich thematisieren. Denn an die Angriffe auf die Meinungsfreiheit, die wir in den vergangenen Jahren erlebt haben und auch aktuell erleben, möchte ich mich nicht gewöhnen müssen. Wir müssen dagegen aufstehen, solange wir es noch können!

Sorgenvolle Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst avatar
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst
22.04.202513:16
Teil 2 zu fragdenstaat. De

Am Ostermontag, dem 21. April 2025, hat die Plattform FragDenStaat.de meine Anfrage an PEI depubliziert. Es handelte sich um eine klassische Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) mit folgendem Inhalt:

Ich beantrage die Herausgabe sämtlicher interner Kommunikation, Dokumente, E-Mails, Vermerke, Notizen, Telefonnotizen und Gesprächsprotokolle, in denen Bezug auf meine bisherigen IFG-Anfragen genommen wurde.

Die Begründung für die Löschung:

“Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes.”

Diese Behauptung ist rechtlich falsch. Das Bundesverwaltungsgericht hat längst klargestellt, dass auch die interne Kommunikation zu IFG-Anträgen selbst unter das IFG fallen kann – sofern sie dokumentiert vorliegt, was hier zweifellos gegeben ist. Es geht nicht um persönliche Meinungen oder mündliche Einschätzungen, sondern um schriftlich vorhandene Verwaltungsvorgänge. FragDenStaat setzt sich hier eigenmächtig über den gesetzlichen Rahmen hinweg.

Der Vorwurf wiegt schwer:
Eine Plattform, die vorgibt, Transparenz durchzusetzen, zensiert eine zulässige Anfrage –
ausgerechnet am Ostermontag, wo traditionell besonders gern unter dem Radar gehandelt wird.

Das Ziel meiner Anfrage war die Aufklärung der schleppenden, teilweise ignorierten Bearbeitung meiner bisherigen Anträge. Dieses Interesse ist nicht nur legitim – es ist Ausdruck demokratischer Kontrolle.

Die Eigenbeschreibung von FragDenStaat klingt inzwischen wie Hohn:

„Wir bringen Licht ins Dunkel der Behörden […] FragDenStaat hilft Dir dabei, Dein Recht durchzusetzen.“

In Wirklichkeit wird hier offenbar vor allem das Licht abgeschaltet, wenn es kritisch wird.

Bitte weiterverbreiten. Demokratie braucht Transparenz, nicht PR.

T.me/TomLausen
19.04.202514:16
KRITISCHE FRAGEN AN EIN URTEIL AUS KAISERSLAUTERN
TEIL 1

Liebe Community,

In den Medien wurde jüngst ein Fall aufgegriffen (z.B. Rheinpfalz zum 16.4.2025; WELT vom 17.4.2025; SWR vom 17.4.2025, reitschuster.de vom 18.4.2025), der mich sehr nachdenklich gestimmt hat.

I. Sachverhalt und Verfahrensgang

Ein 64jähriger Mann begrapscht eine 20jährige Frau auf der Rolltreppe eines Bahnhofs. Als beide in der Bahnhofsunterführung angelangt sind, kommt es zu einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung. Die Frau wehrt sich gegen den Mann, indem sie ein Klappmesser zückt und damit (vermutlich) zusticht. Der 64jährige Mann sackt auf der Stelle zusammen und stirbt.

Die Staatsanwaltschaft erhebt daraufhin Anklage gegen die Frau und fordert am Ende der Hauptverhandlung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Die Frau habe den Mann zwar vorsätzlich verletzen, aber nicht töten wollen. Selbst die Verteidigung plädiert nicht etwa auf Freispruch, sondern auf eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr auf Bewährung.

Das Landgericht Kaiserslautern hält es demgegenüber für erwiesen, dass die Frau den Mann töten wollte, und verhängt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung – mit happigen Bewährungsauflagen. Und die Strafe wäre vermutlich noch härter ausgefallen, wenn das Gericht die Frau nicht als Heranwachsende (§ 105 JGG) nach den Regeln des Jugendstrafrechts, sondern nach dem für Erwachsene geltenden Strafrecht abgeurteilt hätte.

Kann ein solches Urteil richtig sein?

II. Rechtliche Bewertung

Um gleich eines vorauszuschicken: Abschließend könnte ich diesen Fall nur bewerten, wenn ich bei der Beweisaufnahme persönlich dabei gewesen wäre. Die Medienberichte variieren in der Detailtiefe und stimmen auch inhaltlich nicht immer überein. Am besten prüfen wir die einschlägigen Vorschriften nach und nach durch.

1. Objektiver Tatbestand des § 212 Abs. 1 BGB: Der Mann ist gestorben. Das Video, das in der Hauptverhandlung abgespielt wurde, zeigt, dass die Frau ein Messer zückt; auch eine Zeugin will eine Rangelei zwischen der Frau und dem Mann gesehen haben. Ob das Video auch zeigt, dass die Frau tatsächlich zugestochen hat, wird unterschiedlich berichtet. Wenn ein Stichversuch weder durch Videos noch durch Zeugen bewiesen ist, mag man immerhin noch qua Indizienbeweis schließen, dass der Tod des Mannes die Folge des Messerstiches durch die Frau war. Mich hätte dann allerdings die Indizienkette interessiert: Wurde die Leiche des Mannes nach der Tat obduziert und gerichtsmedizinisch begutachtet? Wurde das Messer beschlagnahmt und hafteten an ihm Spuren vom Blut und/oder Fetzen von der Haut des Mannes? Den zitierten Medienberichten kann ich das nicht entnehmen.

2. Subjektiver Tatbestand des § 212 Abs. 1 StGB: Die Frau muss vorsätzlich gehandelt, den Tod des Mannes also mindestens billigend in Kauf genommen haben. Unter normalen Umständen kann man bei jemandem, der einen anderen in die Herzgegend sticht, einen solchen Tötungsvorsatz annehmen. Aber wie liegt es hier? Die Frau wollte einen sexuellen Übergriff abwehren, der sie gänzlich unerwartet getroffen hatte. Wenn ich die Medienberichte richtig verstehe, war der Stich allerdings kein postwendender Abwehrreflex, sondern die Folge einer Eskalation des Streits. Und trotzdem frage ich mich: Kann wirklich ausgeschlossen werden, dass die Frau gar nicht groß nachdachte, wohin sie stach, und einfach nur wollte, dass der Mann von ihr ablässt?

weiter 👇 Teil 2
16.04.202500:59
EINE BUNDESBEHÖRDE ALS BÜTTEL DER LGBTQ-PROPAGANDA

Liebe Community,

Die Prüfstelle für Kinder- und Jugendmedienschutz hat die Verbreitung einer Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ untersagt. Näheres hierzu berichtete das Portal „Dem für Alle“ am 11.4.2025:
https://demofueralle.de/2025/04/11/elternratgeber-verboten-autorin-zieht-vor-gericht/

Aus dem hier verlinkten Bericht lässt sich zwar der Verfahrensstand nicht mit letzter Präzision entnehmen. Aufschluss gibt hierzu aber ein X-Post einer der beiden Autorinnen:
https://x.com/ronalyze/status/1908067645494010222
Danach hatte die Prüfstelle an die Adresse der Autorinnen der Broschüre eine sofort vollziehbare Untersagungsverfügung gerichtet. Das VG Köln und das OVG Münster hatten sich geweigert, diese Verfügung vorläufig außer Vollzug zu setzen (im Fachjargon: die aufschiebende Wirkung der Klage gegen diese Verfügung wiederherzustellen). Nunmehr fand am 4.4.2025 vor dem Verwaltungsgericht Köln die erstinstanzliche mündliche Verhandlung in der Hauptsache statt.

Ich wünsche den beiden Autorinnen viel Erfolg auf ihrem Weg durch die Instanzen im Hauptsacheverfahren. Denn wenn hier etwas jugendgefährdend ist, dann sind das die Versuche der LGBTQ-Lobby, junge Menschen, die noch auf der Suche nach ihrer persönlichen (auch sexuellen) Identität sind, zu verunsichern. Die Sorgen der beiden Autorinnen sind im oben verlinkten X-Post sehr gut zusammengefasst. Und in dem oben verlinkten Bericht des Portals „Demo für alle“ wird deutlich, dass die Prüfstelle – wie wir es ja längst schon aus anderen Bereichen kennen – mit zweierlei Maß misst, weil wirklich jugendgefährdende Inhalte aus dem LGBTQ-freundlichen Lager nicht auf dem Index landen.

Wir müssen sehr aufpassen, dass die Prüfstelle für Kinder- und Jugendmedienschutz nicht zu einer allgemeinen Zensurbehörde avanciert. Werden demnächst vielleicht auch Medienberichte zu Impfnebenwirkungen als jugendgefährdend eingestuft und auf den Index gesetzt, weil sie Jugendliche davon abhalten könnten, sich impfen zu lassen?

Die Gefahr ist deshalb so groß, weil die Gerichte der Prüfstelle seit jeher einen sog. Beurteilungsspielraum einräumen: Es unterliegt nur einer eingeschränkten richterlichen Kontrolle, ob ein Medium jugendgefährdend ist oder nicht. Begründet wird das mit der – jedenfalls nach der Idee des Gesetzgebers (§ 19 JuSchG) – pluralistischen Besetzung der Prüfstelle. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz schreibt hierzu auf ihrer Homepage:

„Das Gremium setzt sich gemäß § 19 Absatz 1 und Absatz 2 JuSchG im Regelverfahren aus dem (stellvertretenden) Vorsitz der Prüfstelle, drei Beisitzerinnen oder Beisitzern der Länder und je einer Beisitzerin oder einem Beisitzer aus den in § 19 Absatz 2 JuSchG genannten acht Gruppen zusammen: 1. Kunst, 2. Literatur, 3. Buchhandel und Verlegerschaft, 4. Anbieter von Bildträgern und von Telemedien, 5. Träger der freien Jugendhilfe, 6. Träger der öffentlichen Jugendhilfe, 7. Lehrerschaft und 8. Kirche, jüdische Kultusgemeinden und andere Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind“
https://www.bzkj.de/resource/blob/251300/06b218fd22babf3688df8f5c21498e4f/20244-wer-prueft-hier-eigentlich-die-pruefstelle-und-ihre-beisitzerinnen-und-beisitzer-data.pdf

Die Idee dahinter ist, dass in der Prüfstelle so eine Art Spiegel der Gesellschaft abgebildet wird. Es wird ein besonderes Augenmerk darauf zu richten sein, inwiefern dieses Ideal eingelöst wird. Nicht eingelöst wird es, wenn die Vertreter der beteiligten Verbände ein Parteibuch haben und vielleicht sogar mit Rücksicht auf dieses Parteibuch vorgeschlagen wurden. Womöglich gehört es in Zukunft zu den Herausforderungen für die anwaltliche Tätigkeit, die Besetzung eines solchen Gremiums von Beginn an genau zu durchleuchten.

Sorgenvolle Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
DAS SAGEN DIE "FAKE-NEWS-BEKÄMPFER" BEIM VOLKSVERPETZER ZUM URSPRUNG VON SARS COV-2
https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/klima-corona/

Vielleicht hätten sie vorher mal beim Bundesnachrichtendienst nachfragen sollen?
13.04.202511:51
Soeben habe ich noch ein Satzzeichen korrigiert.
Көрсетілген 1 - 24 арасынан 395
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