
Metapedia - Die alternative Enzyklopädie - Unterstützer-Kanal
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Aug 20, 2024"Metapedia - Die alternative Enzyklopädie - Unterstützer-Kanal" тобындағы соңғы жазбалар
05.04.202508:26
Heute vor 80 Jahren...
Seine letzten Worte: "Theo. Ich habe keine Munition mehr. Ich werde diesen da rammen. Auf Wiedersehen. Wir sehen uns in Walhall!"
Heinrich Ehrler
* 14. September 1917, Oberbalbach
† gefallen 04. April 1945, Scharlippe
war ein deutscher Offizier der Wehrmacht, zuletzt Major, Jagdflieger und Eichenlaubträger der Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg. Das Flieger-As erzielte mindestens 209 bestätigte Abschüsse (und bis zu 11 unbestätigten) bei knapp über 400 Feindflügen.
1935 wurde Heinrich Ehrler zur Artillerie eingezogen. 1936 kam er als Flak-Artillerist nach Spanien. Erst 1940 wurde er zum Flugzeugführer ausgebildet, am 1. Februar 1941 erfolgte seine Versetzung zur 4. Staffel des JG 77. Dort erzielte er 11 Luftsiege und wurde am 20. Juli 1942 Staffelkapitän der 6. Staffel des JG 5. Nach 64 Abschüssen erhielt Leutnant Ehrler am 4. September 1942 für seine Erfolge das Ritterkreuz. Am 18. März 1943 wurde er zum Hauptmann befördert und am 1. Juni 1943 Kommandeur der II. Gruppe des JG 5. Nach seinem 112. Abschuß erhielt er am 2. August 1943) das Eichenlaub, am 1. August 1944 wurde er Kommodore des JG 5. Als am 12. November 1944 eine Formation Lancasters gemeldet wurde, startete Ehrlers nur mit seinem Rottenflieger anstatt die gesamte Einheit mitzunehmen. Die Lancasters versenkten das Schlachtschiff Tirpitz, ohne daß Ehrler etwas dagegen tun konnte. Wegen Führungsfehlern wurde er durch ein Kriegsgericht zum Tode verurteilt, die Strafe wurde in drei Jahre Zwangsarbeit umgewandelt und zum Vollzug nach dem Kriege ausgesetzt. Nachdem man Ehrler das Kommando und alle Ehren abgenommen hatte.Die Kameraden des Jagdgeschwaders aber sammelten Beweise, und einer der Staffelführer des JG 5, Walter Schuck, ging in Ehrlers Namen in Berufung. Die Treue seiner Männer machte sich bezahlt: Nach weiteren Ermittlungen wurde Ehrler freigesprochen, die Aberkennung der Orden und Ehrenzeichen rückgängig gemacht. Am 27. Februar 1945 holte ihn sein Freund Major Theodor Weissenberger zur Frontbewährung zum neu aufgestellten Jagdgeschwader 7, welches mit dem Düsenjäger Me 262 ausgerüstet war. Mit seiner Me 262 konnte er sechs weitere Luftsiege erzielen. Am 4. April 1945 schoß er noch einmal zwei B24 ab und rammte, nach dem Verschuß seiner Munition, eine dritte B24, die er so zum Absturz brachte. Er selber starb dabei. Insgesamt schoss Ehrlers zwischen 204 und 220 Feindmaschinen ab.
Die letzten Worte über Funkverkehr an Kommodore Weissenberger wurden weltberühmt:
„Theo. Ich habe keine Munition mehr. Ich werde diesen da rammen. Auf Wiedersehen. Wir sehen uns in Walhall!“
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Seine letzten Worte: "Theo. Ich habe keine Munition mehr. Ich werde diesen da rammen. Auf Wiedersehen. Wir sehen uns in Walhall!"
Heinrich Ehrler
* 14. September 1917, Oberbalbach
† gefallen 04. April 1945, Scharlippe
war ein deutscher Offizier der Wehrmacht, zuletzt Major, Jagdflieger und Eichenlaubträger der Luftwaffe im Zweiten Weltkrieg. Das Flieger-As erzielte mindestens 209 bestätigte Abschüsse (und bis zu 11 unbestätigten) bei knapp über 400 Feindflügen.
1935 wurde Heinrich Ehrler zur Artillerie eingezogen. 1936 kam er als Flak-Artillerist nach Spanien. Erst 1940 wurde er zum Flugzeugführer ausgebildet, am 1. Februar 1941 erfolgte seine Versetzung zur 4. Staffel des JG 77. Dort erzielte er 11 Luftsiege und wurde am 20. Juli 1942 Staffelkapitän der 6. Staffel des JG 5. Nach 64 Abschüssen erhielt Leutnant Ehrler am 4. September 1942 für seine Erfolge das Ritterkreuz. Am 18. März 1943 wurde er zum Hauptmann befördert und am 1. Juni 1943 Kommandeur der II. Gruppe des JG 5. Nach seinem 112. Abschuß erhielt er am 2. August 1943) das Eichenlaub, am 1. August 1944 wurde er Kommodore des JG 5. Als am 12. November 1944 eine Formation Lancasters gemeldet wurde, startete Ehrlers nur mit seinem Rottenflieger anstatt die gesamte Einheit mitzunehmen. Die Lancasters versenkten das Schlachtschiff Tirpitz, ohne daß Ehrler etwas dagegen tun konnte. Wegen Führungsfehlern wurde er durch ein Kriegsgericht zum Tode verurteilt, die Strafe wurde in drei Jahre Zwangsarbeit umgewandelt und zum Vollzug nach dem Kriege ausgesetzt. Nachdem man Ehrler das Kommando und alle Ehren abgenommen hatte.Die Kameraden des Jagdgeschwaders aber sammelten Beweise, und einer der Staffelführer des JG 5, Walter Schuck, ging in Ehrlers Namen in Berufung. Die Treue seiner Männer machte sich bezahlt: Nach weiteren Ermittlungen wurde Ehrler freigesprochen, die Aberkennung der Orden und Ehrenzeichen rückgängig gemacht. Am 27. Februar 1945 holte ihn sein Freund Major Theodor Weissenberger zur Frontbewährung zum neu aufgestellten Jagdgeschwader 7, welches mit dem Düsenjäger Me 262 ausgerüstet war. Mit seiner Me 262 konnte er sechs weitere Luftsiege erzielen. Am 4. April 1945 schoß er noch einmal zwei B24 ab und rammte, nach dem Verschuß seiner Munition, eine dritte B24, die er so zum Absturz brachte. Er selber starb dabei. Insgesamt schoss Ehrlers zwischen 204 und 220 Feindmaschinen ab.
Die letzten Worte über Funkverkehr an Kommodore Weissenberger wurden weltberühmt:
„Theo. Ich habe keine Munition mehr. Ich werde diesen da rammen. Auf Wiedersehen. Wir sehen uns in Walhall!“
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02.04.202507:17
5. ↑ Bärbel-Jutta Hess: Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich, 2009, S. 238f.
6. ↑ Protokolle Reichstag, Sten.Ber. 1 (1874), 103ff. (Rechtschreibung angepasst)
7. ↑ Protokolle Reichstag, Sten.Ber. 1 (1874), 105ff. (Rechtschreibung angepasst)
8. ↑ Bärbel-Jutta Hess: Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich, 2009, S. 262.
9. ↑ Paul Ziegenbalg: Gleichgeschaltet mit Hitler!, in: Deutsche Gesundheitspost, 1. Juni 1933
10. ↑ BAB R 1501/3648, Niederschrift vom 14. März 1934, S. 19–20
11. ↑ Malte Thießen: Immunisierte Gesellschaft. Impfen in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert, Göttingen 2017, S. 145
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6. ↑ Protokolle Reichstag, Sten.Ber. 1 (1874), 103ff. (Rechtschreibung angepasst)
7. ↑ Protokolle Reichstag, Sten.Ber. 1 (1874), 105ff. (Rechtschreibung angepasst)
8. ↑ Bärbel-Jutta Hess: Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich, 2009, S. 262.
9. ↑ Paul Ziegenbalg: Gleichgeschaltet mit Hitler!, in: Deutsche Gesundheitspost, 1. Juni 1933
10. ↑ BAB R 1501/3648, Niederschrift vom 14. März 1934, S. 19–20
11. ↑ Malte Thießen: Immunisierte Gesellschaft. Impfen in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert, Göttingen 2017, S. 145
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02.04.202507:13
Einzelnachweise
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↑ In der DDR wurde das Impfgesetz 1966 aufgehoben, aber noch bis 1982 gegen Pocken geimpft. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgte die Aufhebung des Gesetzes im Jahr 1983 zeitgleich mit den letzten Impfungen. Silvia Klein, Irene Schöneberg, Gérard Krause: Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan. In: Bundesgesundheitsblatt. Band 55, 21. Oktober 2012, S. 1512–1523, doi:10.25646/1620., hier S. 1516
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↑ In der DDR wurde das Impfgesetz 1966 aufgehoben, aber noch bis 1982 gegen Pocken geimpft. In der Bundesrepublik Deutschland erfolgte die Aufhebung des Gesetzes im Jahr 1983 zeitgleich mit den letzten Impfungen. Silvia Klein, Irene Schöneberg, Gérard Krause: Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan. In: Bundesgesundheitsblatt. Band 55, 21. Oktober 2012, S. 1512–1523, doi:10.25646/1620., hier S. 1516
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02.04.202507:05
Von den Kuhpocken bis zu Covid-19
Impfbescheinigungen aus rund 200 Jahren
Literatur
◾Bärbel-Jutta Hess: Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis zum Reichsseuchengesetz 1900. Heidelberg, Univ.-Diss. 2009 (Volltext online)
◾Silvia Klein, Irene Schöneberg, Gérard Krause: Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan. In: Bundesgesundheitsblatt. Band 55, 21. Oktober 2012, S. 1512–1523, doi:10.25646/1620.
◾Malte Thießen: Immunisierte Gesellschaft. Impfen in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert. Göttingen 2017.
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Impfbescheinigungen aus rund 200 Jahren
Literatur
◾Bärbel-Jutta Hess: Seuchengesetzgebung in den deutschen Staaten und im Kaiserreich vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis zum Reichsseuchengesetz 1900. Heidelberg, Univ.-Diss. 2009 (Volltext online)
◾Silvia Klein, Irene Schöneberg, Gérard Krause: Vom Zwang zur Pockenschutzimpfung zum Nationalen Impfplan. In: Bundesgesundheitsblatt. Band 55, 21. Oktober 2012, S. 1512–1523, doi:10.25646/1620.
◾Malte Thießen: Immunisierte Gesellschaft. Impfen in Deutschland im 19. und 20. Jahrhundert. Göttingen 2017.
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02.04.202506:26
Als Deutschland schon einmal eine Impfpflicht einführte
„Der Herr Reichskanzler hat schon vor geraumer Zeit angeordnet, dass Anfragen nach seiner Stellungnahme zum Impfproblem dahin zu beantworten seien, dass er nicht Impfgegner sei. Die Gründe, die den Herrn Reichskanzler zu dieser Anordnung bewogen haben, liegen, wie ich streng vertraulich und zu Ihrer persönlichen Kenntnis bemerke, vorwiegend auf wehrpolitischem Gebiet.“[11]
An den Darstellungen ist klar erkennbar, dass die damalige Propaganda weitgehend als Blaupause in die Gegenwart übernommen wurde.
Weblinks
Wikisource: Impfgesetz – Quellen und Volltexte
◾Christoph Pallaske: Textquellen zur Impfpflicht (Teil 1) | Reichstagsdebatte 1874 In: Blog Historisch denken – Geschichte machen, 21. Oktober 2021, Textquellen zur Impfpflicht (Teil 2) | Impfgegner im Nationalsozialismus In: Blog Historisch denken – Geschichte machen, 30. Januar 2022
◾WDR Stichtag: 8. April 1874 - Das Reichsimpfgesetz wird erlassen, 8. April 2019
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„Der Herr Reichskanzler hat schon vor geraumer Zeit angeordnet, dass Anfragen nach seiner Stellungnahme zum Impfproblem dahin zu beantworten seien, dass er nicht Impfgegner sei. Die Gründe, die den Herrn Reichskanzler zu dieser Anordnung bewogen haben, liegen, wie ich streng vertraulich und zu Ihrer persönlichen Kenntnis bemerke, vorwiegend auf wehrpolitischem Gebiet.“[11]
An den Darstellungen ist klar erkennbar, dass die damalige Propaganda weitgehend als Blaupause in die Gegenwart übernommen wurde.
Weblinks
Wikisource: Impfgesetz – Quellen und Volltexte
◾Christoph Pallaske: Textquellen zur Impfpflicht (Teil 1) | Reichstagsdebatte 1874 In: Blog Historisch denken – Geschichte machen, 21. Oktober 2021, Textquellen zur Impfpflicht (Teil 2) | Impfgegner im Nationalsozialismus In: Blog Historisch denken – Geschichte machen, 30. Januar 2022
◾WDR Stichtag: 8. April 1874 - Das Reichsimpfgesetz wird erlassen, 8. April 2019
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02.04.202506:15
Ein Bismarck Denkmal, 1903, im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schon einmal stritt Deutschland über eine Impfpflicht für alle - was dann geschah
Schon einmal stritt Deutschland über eine Impfpflicht für alle - was dann geschah


02.04.202506:08
Jedenfalls bin ich der Ansicht, dass hier das in ‚in dubiis libertas‘ maßgebend zu sein hat. Wir können […] von den Regierungen fordern, dass sie nach allen Richtungen hin die Möglichkeit gewähren, sich vaccinieren zu lassen. Vielleicht könnte man sogar so weit gehen, gewisse Prämien darauf zu setzen, wenn Eltern ihre Kinder vaccinieren lassen. Aber etwas ganz Anderes ist es mit den Strafen und namentlich mit solchen Strafen, wie sie hier angedroht sind, um die Leute zu ihrem vorgeblichen Heile zu nötigen.“[7]
Das Gesetz wurde in der Reichstagssitzung am 14. März 1874 abgestimmt und mit einer Mehrheit von 160 zu 122 (bei 115 abwesenden Abgeordneten) angenommen, am 8. April 1874 im Reichsgesetzblatt erlassen und trat am 1. April 1875 in Kraft.[8]
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Das Gesetz wurde in der Reichstagssitzung am 14. März 1874 abgestimmt und mit einer Mehrheit von 160 zu 122 (bei 115 abwesenden Abgeordneten) angenommen, am 8. April 1874 im Reichsgesetzblatt erlassen und trat am 1. April 1875 in Kraft.[8]
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02.04.202506:01
Das Reichs-Impf-Gesetz von 1874
Wenn der Abgeordnete Löwe soeben gesagt hat, dass im Königreich Württemberg von Millionen seines Wissens niemals Jemand mit einer anderen Krankheit durch die Impfung angesteckt worden sei, so kann ich ihm aus meiner Erfahrung sagen, dass in Köln eine Anzahl von Fällen bekannt geworden ist, in welche die unheilvollsten Folgen an eine Impfung sich angereiht haben. […] Wenn Sie […] die Bestimmungen ins Auge fassen, meine Herren, so werden Sie sehen, dass dieselben zu wahren Ungeheuerlichkeiten führen können. Ich will von den Geldbußen nicht reden als solchen; aber wenn Leute kein Geld haben, so werden sie wohl eingesperrt werden, also auch hier wieder eine Beschränkung der persönlichen Freiheit, die eintreten muss, wenn man überhaupt die Bestrafung zu einer allgemein wirksamen machen will. […] [I]ch glaube, meine Herren, das sind doch Mittel, die man nur in alleräußersten Notfällen zur Anwendung bringen sollte. […]
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Wenn der Abgeordnete Löwe soeben gesagt hat, dass im Königreich Württemberg von Millionen seines Wissens niemals Jemand mit einer anderen Krankheit durch die Impfung angesteckt worden sei, so kann ich ihm aus meiner Erfahrung sagen, dass in Köln eine Anzahl von Fällen bekannt geworden ist, in welche die unheilvollsten Folgen an eine Impfung sich angereiht haben. […] Wenn Sie […] die Bestimmungen ins Auge fassen, meine Herren, so werden Sie sehen, dass dieselben zu wahren Ungeheuerlichkeiten führen können. Ich will von den Geldbußen nicht reden als solchen; aber wenn Leute kein Geld haben, so werden sie wohl eingesperrt werden, also auch hier wieder eine Beschränkung der persönlichen Freiheit, die eintreten muss, wenn man überhaupt die Bestrafung zu einer allgemein wirksamen machen will. […] [I]ch glaube, meine Herren, das sind doch Mittel, die man nur in alleräußersten Notfällen zur Anwendung bringen sollte. […]
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02.04.202505:57
Der Weltuntergang war in der Vorstellung der Menschen nicht an ein bestimmtes Datum gebunden. Gemälde von Jan Breughel d. Ä., um 1560.
Meine Herren, ich bitte Sie nun noch, nicht zu erschrecken vor der Lebhaftigkeit, Heftigkeit und anscheinend großen Zahl derjenigen, die gegen dieses Gesetz protestieren […]: es sind einzelne Stimmen, die mit großem Eifer ihre Thesis verteidigen, die aber durchaus nicht als Durchschnittsleute zu betrachten sind, welche eine große Masse von Menschen hinter sich hätten.“[6]
Der Kölner Jurist und Abgeordnete des Zentrums August Reichensperger verwies hingegen auf die angeblichen Gefahren der Impfung und auf die Schwierigkeit, geeignete Strafen auszusprechen:
„Ganz besonders aber, meine Herren, scheint mir eine Gefahr ins Gewicht zu fallen, welche aus dieser zwangsweisen Impfung entsteht, die Gefahr nämlich, dass wenn die eine Krankheit vielleicht ferngehalten wird, dafür eine andere, schlimmere Krankheit ihren Einzug in das betreffende Individuum hält […]
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Meine Herren, ich bitte Sie nun noch, nicht zu erschrecken vor der Lebhaftigkeit, Heftigkeit und anscheinend großen Zahl derjenigen, die gegen dieses Gesetz protestieren […]: es sind einzelne Stimmen, die mit großem Eifer ihre Thesis verteidigen, die aber durchaus nicht als Durchschnittsleute zu betrachten sind, welche eine große Masse von Menschen hinter sich hätten.“[6]
Der Kölner Jurist und Abgeordnete des Zentrums August Reichensperger verwies hingegen auf die angeblichen Gefahren der Impfung und auf die Schwierigkeit, geeignete Strafen auszusprechen:
„Ganz besonders aber, meine Herren, scheint mir eine Gefahr ins Gewicht zu fallen, welche aus dieser zwangsweisen Impfung entsteht, die Gefahr nämlich, dass wenn die eine Krankheit vielleicht ferngehalten wird, dafür eine andere, schlimmere Krankheit ihren Einzug in das betreffende Individuum hält […]
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02.04.202505:53
„Gegen Seuchen hilft nur Wissenschaft“
Tod und Verderben: Die Welt zu Zeiten der Pest um 1560 steht in Flammen, wie Pieter Bruegels Bild zeigt.
Das ist der Rechtsstandpunkt, meine Herren, und diesem gegenüber sind die Einwendungen, die gegen das Gesetz vom Standpunkt der persönlichen Freiheit gemacht werden, hinfällig, denn der Staat hat die Pflicht, die Freiheit des Einzelnen soweit einzuschränken, als es das wohl erkannte Interesse der Gesamtheit verlangt, und er vollzieht diese Pflicht gerade auf diesem Gebiet in den verschiedenen Formen bei den verschiedensten Gelegenheiten. Bei der Entwicklung der öffentlichen Gesundheitspflege werden wir noch öfter diesem Punkte gegenüberstehen. […]
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Tod und Verderben: Die Welt zu Zeiten der Pest um 1560 steht in Flammen, wie Pieter Bruegels Bild zeigt.
Das ist der Rechtsstandpunkt, meine Herren, und diesem gegenüber sind die Einwendungen, die gegen das Gesetz vom Standpunkt der persönlichen Freiheit gemacht werden, hinfällig, denn der Staat hat die Pflicht, die Freiheit des Einzelnen soweit einzuschränken, als es das wohl erkannte Interesse der Gesamtheit verlangt, und er vollzieht diese Pflicht gerade auf diesem Gebiet in den verschiedenen Formen bei den verschiedensten Gelegenheiten. Bei der Entwicklung der öffentlichen Gesundheitspflege werden wir noch öfter diesem Punkte gegenüberstehen. […]
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02.04.202505:49
Die Pocken waren über Jahrhunderte gefürchtet – auf eine besonders schwere Epidemie reagierte die Reichsregierung 1874 mit einer Impfpflicht.
„Der Staat […] ist also mit diesem Gesetz imstande, viele Leben zu erhalten, die auf diesem Wege erhalten werden können, und was ebenso nötig ist, eine Masse von dauerndem Siechtum, eine Masse von Verlusten der Sinnesorgane zu verhüten, die dieser Krankheit folgen und die die Arbeitsfähigkeit derjenigen, die derselben unterworfen sind, auf das Schwerste beeinträchtigen. Es handelt sich um die Erhaltung vieler Menschenleben und um die Erhaltung einer unabsehbaren Reihe von Arbeitskräften und Arbeitstagen, welche den Einzelnen zum erhöhten Lebensgenuss helfen und der Gesellschaft wie dem Staate zu ihrer weiteren Entwicklung von höchstem Wert sind.
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„Der Staat […] ist also mit diesem Gesetz imstande, viele Leben zu erhalten, die auf diesem Wege erhalten werden können, und was ebenso nötig ist, eine Masse von dauerndem Siechtum, eine Masse von Verlusten der Sinnesorgane zu verhüten, die dieser Krankheit folgen und die die Arbeitsfähigkeit derjenigen, die derselben unterworfen sind, auf das Schwerste beeinträchtigen. Es handelt sich um die Erhaltung vieler Menschenleben und um die Erhaltung einer unabsehbaren Reihe von Arbeitskräften und Arbeitstagen, welche den Einzelnen zum erhöhten Lebensgenuss helfen und der Gesellschaft wie dem Staate zu ihrer weiteren Entwicklung von höchstem Wert sind.
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02.04.202505:43
Reichsimpfgesetz wird erlassen
Der Entwurf für das Gesetz wurde am 5. Februar 1874 vorgelegt und in einer ersten Lesung am 18. Februar im Reichstag beraten. Auf Seiten der Gesetzesbefürworter taten sich die Ärzte Wilhelm Loewe und August Zinn, auf Seiten der Impfgegner der Jurist August Reichensperger und der SPD-Funktionär Otto Reimer besonders hervor.[5] Dabei wurden sowohl die Wirksamkeit der Impfung, die Impfpflicht als auch die Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung kontrovers diskutiert. Der Abgeordnete der Liberalen Fortschrittspartei Wilhelm Loewe befürwortete die Wirksamkeit der Impfung und die Notwendigkeit einer Impfpflicht:
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Der Entwurf für das Gesetz wurde am 5. Februar 1874 vorgelegt und in einer ersten Lesung am 18. Februar im Reichstag beraten. Auf Seiten der Gesetzesbefürworter taten sich die Ärzte Wilhelm Loewe und August Zinn, auf Seiten der Impfgegner der Jurist August Reichensperger und der SPD-Funktionär Otto Reimer besonders hervor.[5] Dabei wurden sowohl die Wirksamkeit der Impfung, die Impfpflicht als auch die Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung kontrovers diskutiert. Der Abgeordnete der Liberalen Fortschrittspartei Wilhelm Loewe befürwortete die Wirksamkeit der Impfung und die Notwendigkeit einer Impfpflicht:
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02.04.202505:27
Reichsgesetzblatt vom 8. April 1874
Bei Erwachsenen musste der Impfnachweis z. B. bei Eheschließungen oder einem Wohnortwechsel vorgelegt werden. Als Strafregelungen für Eltern und Vormünder, die die vorgeschriebenen Impfverpflichtungen nicht einhielten, wurden Geldstrafen bis zu fünfzig Mark oder Haftstrafen bis zu drei Tagen festgelegt.[3] Die Impfung wurde kostenlos von staatlichen Impfärzten oder impfberechtigten Ärzten verabreicht, die eine Impfstatistik führen mussten.[4]
Debatte im Parlament
Die Einführung einer Impfpflicht gegen Pocken war im Laufe des 19. Jahrhunderts Gegenstand zahlreicher Petitionen und Debatten, die auch in verschiedenen anderen europäischen Staaten geführt wurden. Durch die massiven Pockenausbrüche im Sommer 1871 intensivierten sich die Forderungen nach Einführung einer einheitlichen Impfpflicht in den Ländern des neu gegründeten Deutschen Reichs.
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Bei Erwachsenen musste der Impfnachweis z. B. bei Eheschließungen oder einem Wohnortwechsel vorgelegt werden. Als Strafregelungen für Eltern und Vormünder, die die vorgeschriebenen Impfverpflichtungen nicht einhielten, wurden Geldstrafen bis zu fünfzig Mark oder Haftstrafen bis zu drei Tagen festgelegt.[3] Die Impfung wurde kostenlos von staatlichen Impfärzten oder impfberechtigten Ärzten verabreicht, die eine Impfstatistik führen mussten.[4]
Debatte im Parlament
Die Einführung einer Impfpflicht gegen Pocken war im Laufe des 19. Jahrhunderts Gegenstand zahlreicher Petitionen und Debatten, die auch in verschiedenen anderen europäischen Staaten geführt wurden. Durch die massiven Pockenausbrüche im Sommer 1871 intensivierten sich die Forderungen nach Einführung einer einheitlichen Impfpflicht in den Ländern des neu gegründeten Deutschen Reichs.
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02.04.202505:11
Anhängern der Reichsverfassung von 1871 und Geschichtsinteressierten soll diese Tatsache der damit verbundenen Impfpflicht Anregung zur Diskussion und fachlichen Auseinandersetzung geben.
Statistiken zeigen, dass die Einführung der Impfpflicht zu einem deutlichen Rückgang der Pocken auch in Preußen führte, während in Österreich, wo keine Impfpflicht eingeführt wurde, die Fallzahlen auch in den folgenden Jahren hoch blieben.[2] Auf lange Sicht erwies sich die Impfung gegen die Pocken als erfolgreich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärte die Pocken 1980 endgültig für ausgerottet.
Inhalt des Gesetzes
Das Impfgesetz sah eine Impfpflicht für alle Kinder während des zweiten Lebensjahres sowie eine Wiederimpfung im Alter von 12 Jahren vor. Eine Befreiung von der Impfpflicht war durch ein ärztliches Attest möglich. Ein Kind durfte nur auf Vorlage eines Impfscheines in eine Schule aufgenommen werden.
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Statistiken zeigen, dass die Einführung der Impfpflicht zu einem deutlichen Rückgang der Pocken auch in Preußen führte, während in Österreich, wo keine Impfpflicht eingeführt wurde, die Fallzahlen auch in den folgenden Jahren hoch blieben.[2] Auf lange Sicht erwies sich die Impfung gegen die Pocken als erfolgreich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärte die Pocken 1980 endgültig für ausgerottet.
Inhalt des Gesetzes
Das Impfgesetz sah eine Impfpflicht für alle Kinder während des zweiten Lebensjahres sowie eine Wiederimpfung im Alter von 12 Jahren vor. Eine Befreiung von der Impfpflicht war durch ein ärztliches Attest möglich. Ein Kind durfte nur auf Vorlage eines Impfscheines in eine Schule aufgenommen werden.
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02.04.202505:07
8. April 1874 - Das Reichsimpfgesetz wird erlassen
Das Impfgesetz vom 8. April 1874 (oft auch Reichsimpfgesetz) war ein vom deutschen Reichstag beschlossenes Gesetz über eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken und damit das erste Impfgesetz, das in ganz Deutschland galt.
Das 1966 (DDR[1]) bzw. 1983 (Bundesrepublik Deutschland) aufgehobene Gesetz trug die offizielle Bezeichnung Impfgesetz.
In der Phase der Reichsgründung und auch bedingt durch den Deutsch-Französischen Krieg gab es vielfache Ausbrüche der Pocken. Deshalb wurde in den 1870er Jahren über die Einführung einer allgemeinen und verpflichtenden Pockenimpfung debattiert, die schließlich zum Erlass des Impfgesetzes 1874 führte. Das Königreich Bayern hatte bereits 1807 eine solche Impfpflicht eingeführt und deshalb geringere Fallzahlen.
Achtung: Dieser Text ist ideologisch gefärbt und entspricht nicht den Kenntnissen unabhängiger Wissenschaftler.
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Das Impfgesetz vom 8. April 1874 (oft auch Reichsimpfgesetz) war ein vom deutschen Reichstag beschlossenes Gesetz über eine allgemeine Impfpflicht gegen die Pocken und damit das erste Impfgesetz, das in ganz Deutschland galt.
Das 1966 (DDR[1]) bzw. 1983 (Bundesrepublik Deutschland) aufgehobene Gesetz trug die offizielle Bezeichnung Impfgesetz.
In der Phase der Reichsgründung und auch bedingt durch den Deutsch-Französischen Krieg gab es vielfache Ausbrüche der Pocken. Deshalb wurde in den 1870er Jahren über die Einführung einer allgemeinen und verpflichtenden Pockenimpfung debattiert, die schließlich zum Erlass des Impfgesetzes 1874 führte. Das Königreich Bayern hatte bereits 1807 eine solche Impfpflicht eingeführt und deshalb geringere Fallzahlen.
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