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Transition News
Transition News berichtet täglich über die Folgen der Corona-Krise und der Agenda des Great-Reset, über die Ereignisse und Hintergründe der geopolitischen Entwicklungen sowie über Alternativen zur herrschenden Politik.
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13.33%ER22.11.202423:59
43.61%ERRҚайта жіберілді:
Tom Lausen ‼️❗️original Datenanalyst



28.03.202513:21
SIEG für die Grundschulkinder in Schleswig-Holstein
🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig – Regierung setzte politische Vorgaben durch!
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)
Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.
Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.
Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.
Was steht in den Akten?
- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.
- In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.
- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther CDU und Ministerin KARIN PRIEN CDU brockten das den Kleinsten ein.)
Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals. Nach 4,5 Jahren war nun die mdl. Hauptverhandlung zu der auch ich 3 umfangreiche Datenanalysen beitrug.
Warum?
Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Bundesland zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.
Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:
Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder, während die Verantwortungslosen an der Macht kleben.
Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.
Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung.
Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.
Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten demokratischen Institutionen während Corona die Augen.
Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zu hören bekommen. Das verspreche ich.
Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.
t.me/TomLausen
🟥 Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER war rechtswidrig – Regierung setzte politische Vorgaben durch!
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat geurteilt: Die Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER ab November 2020 war UNWIRKSAM. (Az. 3 KN 36/20)
Urteil des urspünglichen Eilverfahrens von RA Sven Lausen vom 02.11.2020 mit mündlichem Verhandlungstermin am gestrigen Tag.
Kleine Kinder, 6- bis 10-Jährige, wurden gezwungen, im Unterricht Masken zu tragen.
Ohne echte Datengrundlage, ohne Rücksicht auf das Kindeswohl. Sie litten – und die Politik wusste es.
Was steht in den Akten?
„Zu den Punkten 1 (Maskenpflicht für GRUNDSCHÜLER bei >50 Inzidenz) und 3 (Ausnahmen durch Gesundheitsamt) besteht von hier kein Verhandlungsspielraum.
>> Es handelt sich um die Umsetzung zutreffender politischer Setzungen.<< “
- Kein Verhandlungsspielraum. Keine Prüfung der Lage vor Ort. Keine Rücksicht auf Kinder. Nur „politische Setzungen“.
- In Schleswig-Holstein gab es keine Überlastung der Kliniken. Die Fallzahlen waren niedrig. Und trotzdem wurden selbst die Jüngsten mit Masken diszipliniert.
- Keine wissenschaftliche Notwendigkeit. Keine rechtliche Grundlage. Kein Herz für Kinder. (in Schleswig-Holstein - Ministerpräsident Daniel Günther CDU und Ministerin KARIN PRIEN CDU brockten das den Kleinsten ein.)
Rechtsanwalt Sven Lausen kämpfte 2020 mit einem Eilantrag dagegen – und verlor damals. Nach 4,5 Jahren war nun die mdl. Hauptverhandlung zu der auch ich 3 umfangreiche Datenanalysen beitrug.
Warum?
Weil man damals lieber Frau Merkels Kurs folgte, statt auf das eigene Bundesland zu schauen. Der eigene Machterhalt war wichtiger als das Recht – und wichtiger als unsere GRUNDSCHÜLER.
Mit dem gestrigen Urteil nach dem endlich nach fast 5 Jahren stattgefundenen HAUPTPROZESS vor dem OVG Schleswig von Sven Lausen erstritten ist klar:
Das war ein brutaler Fehltritt. Und er hatte Opfer – unsere Kinder, während die Verantwortungslosen an der Macht kleben.
Dieses Urteil ist ein historischer Wendepunkt. Es ist nicht nur ein juristisches Dokument – es ist ein Denkmal des politischen Versagens auf dem Rücken unserer GRUNDSCHÜLER.
Jetzt braucht es mehr Aufarbeitung.
Jetzt braucht es Konsequenzen für die Landspolitiker und Behörden.
Aber weiter verschliessen sich die Abstreiter von EXZESSIVEN politischen Machtgelüsten innerhalb der sogenannten demokratischen Institutionen während Corona die Augen.
Die Menschen verteidigen immer noch Massnahmen und Spritze. Sie werden noch viel zu hören bekommen. Das verspreche ich.
Für die Wahrheit. Für die Gerechtigkeit. Für unsere Kinder.
t.me/TomLausen
19.03.202512:23
Apollo News: Digitaler Euro: Überwachung aller Überweisungen ab 300 Euro – So könnte die EZB nach bisher ungeahnter Kontrolle greifen
Christine Lagarde sprach davon, dass über den digitalen Euro Kontrolle ausgeübt werden soll. Während bei Bargeld eine Grenze von tausend Euro gilt, könnte beim digitalen Euro eine Grenze von 300 Euro gelten.
In sieben Monaten soll der digitale Euro eingeführt werden. Das verkündete Christine Lagarde, die Chefin der Europäischen Zentralbank (EZB), am 6. März. Vor den drastischen Folgen warnten nicht nur Institutionen wie die „Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie“ (IWGDPT). Die EZB-Chefin selbst gab schon 2023 zu, dass man die Bürger überwachen wird.
Christine Lagarde sprach davon, dass über den digitalen Euro Kontrolle ausgeübt werden soll. Während bei Bargeld eine Grenze von tausend Euro gilt, könnte beim digitalen Euro eine Grenze von 300 Euro gelten.
In sieben Monaten soll der digitale Euro eingeführt werden. Das verkündete Christine Lagarde, die Chefin der Europäischen Zentralbank (EZB), am 6. März. Vor den drastischen Folgen warnten nicht nur Institutionen wie die „Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Technologie“ (IWGDPT). Die EZB-Chefin selbst gab schon 2023 zu, dass man die Bürger überwachen wird.


08.04.202508:42
Nius:
Das Amtsgericht Bamberg hat den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wie das Medium heute berichtete. Hintergrund war eine satirische Fotomontage über Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Das Gericht sah demnach den Straftatbestand der „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach dem Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) als erfüllt an.
Das Amtsgericht Bamberg hat den Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, David Bendels, zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, wie das Medium heute berichtete. Hintergrund war eine satirische Fotomontage über Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Das Gericht sah demnach den Straftatbestand der „Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ nach dem Beleidigungsparagrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) als erfüllt an.


02.04.202505:29
Chemtrails: 31 US-Bundesstaaten haben inzwischen Gesetze gegen Geoengineering eingebracht
Robert F. Kennedy begrüßt dies ausdrücklich auf X und meint, dass jeder, dem etwas an der «Make America Healthy Again»-Bewegung liegt, den Kampf gegen das Geoengineering unterstützen müsse.
Unsere Politiker, die Medien und sogar das deutsche Bundesumweltamt (UBA) bestreiten nach wie vor die Existenz von Chemtrails energisch.
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Robert F. Kennedy begrüßt dies ausdrücklich auf X und meint, dass jeder, dem etwas an der «Make America Healthy Again»-Bewegung liegt, den Kampf gegen das Geoengineering unterstützen müsse.
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07.04.202508:22
Nochmal Dieter Hallervorden:
"Für Frieden und Abrüstung zu sein, das ist doch ein wahrhaft gesunder Egoismus. Wer dagegen für Krieg und Drohnen wirbt, darf als Masochist oder Selbstmörder bezeichnet werden. Es sei denn, er gehört zu dieser kleinen, radikalen Minderheit der Absahner, die durch Produktion von Drohnen und anderem Kriegsmaterial, durch Export und spekulative Geschäfte mit Rüstungsaktien ihr Schäfchen ins Trockene bringen.
Und genau das ist für mich ein total kranker Egoismus, der über Leichen geht. Wir, wir alle, die Unterhaltungskünstler, wie auch die Publizisten und Medienmacher, wir alle müssen sehr viel ungehorsamer fragen und unser Recht auf Antwort einfordern. Wir alle, wir rufen nach Frieden. Und Frieden ist für uns nicht nur die regionale Abwesenheit von Krieg, nein. Frieden ist für uns ganz einfach unsere Geisteshaltung. Danke schön."
Quelle
"Für Frieden und Abrüstung zu sein, das ist doch ein wahrhaft gesunder Egoismus. Wer dagegen für Krieg und Drohnen wirbt, darf als Masochist oder Selbstmörder bezeichnet werden. Es sei denn, er gehört zu dieser kleinen, radikalen Minderheit der Absahner, die durch Produktion von Drohnen und anderem Kriegsmaterial, durch Export und spekulative Geschäfte mit Rüstungsaktien ihr Schäfchen ins Trockene bringen.
Und genau das ist für mich ein total kranker Egoismus, der über Leichen geht. Wir, wir alle, die Unterhaltungskünstler, wie auch die Publizisten und Medienmacher, wir alle müssen sehr viel ungehorsamer fragen und unser Recht auf Antwort einfordern. Wir alle, wir rufen nach Frieden. Und Frieden ist für uns nicht nur die regionale Abwesenheit von Krieg, nein. Frieden ist für uns ganz einfach unsere Geisteshaltung. Danke schön."
Quelle
15.03.202509:18
Zeit: Bundespräsident fordert Corona-Aufklärung zum "Schutz der Demokratie»
Frank-Walter Steinmeier bezeichnet eine Aufarbeitung der Coronapandemie als "riesige Chance" für die Demokratie. An den neuen Bundestag appelliert er, diese wahrzunehmen.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/bundespraesident-steinmeier-rede-corona-pandemie-aufarbeitung
Frank-Walter Steinmeier bezeichnet eine Aufarbeitung der Coronapandemie als "riesige Chance" für die Demokratie. An den neuen Bundestag appelliert er, diese wahrzunehmen.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-03/bundespraesident-steinmeier-rede-corona-pandemie-aufarbeitung
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TTV

25.03.202506:56
• Waffenstillstand Ukraine – es ist kompliziert 3:10
• Eskalation der Lügen in Deutschland 6:45
• JFK-Files: Die Wahrheit wäreda, aber wen interessiert sie noch?: 15:51
• Gaza: Zum ersten Mal kündigt ein US-Präsident einen Genozid an 18:03
• Drei Brandherde auf dem Balkan 22:14
Serbien 22:14
Rumänien 23:33
Bosnien 25:24
• Nato-Militärtransporte: Die Schweiz hilft mit bei Kriegsvorbereitungen 29:27
I• nt. Gesundheitsvorschriften: Der Ständerat nimmt sich selber aus dem Spiel 32:04
• Hinweise 42:40
• Der G-Punkt der Schöpfung 44:24
• Brauchen wir Gemeinschaft? 46:56
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05.04.202512:37
Exxpress: EU-Skandal nun offiziell! Von der Leyen bezahlte Klima-Hetze gegen Kritiker
Brüssel zahlte Millionen an Umweltverbände – doch nicht nur fürs Klima: Die EU finanzierte gezielte Kampagnen gegen politische Gegner und unbequeme Stimmen. Nach Jahren der Kritik gibt die Kommission den Skandal nun offiziell zu.
https://exxpress.at/politik/eu-skandal-nun-offiziell-von-der-leyen-bezahlte-klima-hetze-gegen-kritiker/
Brüssel zahlte Millionen an Umweltverbände – doch nicht nur fürs Klima: Die EU finanzierte gezielte Kampagnen gegen politische Gegner und unbequeme Stimmen. Nach Jahren der Kritik gibt die Kommission den Skandal nun offiziell zu.
https://exxpress.at/politik/eu-skandal-nun-offiziell-von-der-leyen-bezahlte-klima-hetze-gegen-kritiker/


19.03.202506:21
Anwältin Karolin Ahrens siegt vor Amtsgericht München gegen ARD/ZDF Beitragsservice
Das Amtsgericht München hat in der vergangenen Woche in einem Verfahren in 2. Instanz der Beschwerde von Karolin Ahrens stattgegeben. Das berichtete die promovierte Rechtsanwältin selbst am 7. März auf X unter der Schlagzeile: «Erfolg in Sachen Rundfunkbeitrag: Für Freunde und Interessierte der Rechtspflege zum Wochenende ein erfolgreicher Beschluss aus München.» Damit gelang es ihr, die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen wirksam zu verhindern.
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04.04.202505:23
Ist 5G noch schlimmer, als wir dachten?
Ist die Technologie mehr als nur eine schnelle Internetverbindung? Ist sie eine Waffe, ein Kriegsführungssystem und eine Bedrohung für das Leben selbst? Der «World Council for Health» ist diesen wichtigen Fragen nachgegangen, hat die Risiken von 5G aufgelistet und ein sofortiges Moratorium gefordert.
In Teil 2 seiner Serie über 5G hat sich der «World Council for Health» mit der unheimlichen Seite der neuen 5G-Technologie beschäftigt und die wichtigsten Bedenken und Risiken zusammengefasst, die mit ihr einhergehen. Den beunruhigenden Artikel haben wir für Sie ins Deutsche übersetzt:
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In Teil 2 seiner Serie über 5G hat sich der «World Council for Health» mit der unheimlichen Seite der neuen 5G-Technologie beschäftigt und die wichtigsten Bedenken und Risiken zusammengefasst, die mit ihr einhergehen. Den beunruhigenden Artikel haben wir für Sie ins Deutsche übersetzt:
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20.03.202509:16
NachDenkSeiten: Neue Studie widerlegt das RKI – Waren die Corona-Maßnahmen wirkungslos?
Kürzlich ist eine bislang nicht begutachtete Evaluation der „STOPPTCovid“-Studie des Robert Koch-Instituts erschienen. Ein Team von acht Wissenschaftlern, darunter der Medizinstatistiker und Stanford-Professor John Ioannidis, hat die Arbeit des RKI auf ihre Aussagekraft hin geprüft: Hinsichtlich der Wirkung der Maßnahmen kommt das Forscherteam zu erstaunlichen Ergebnissen, die zu den Schlussfolgerungen des RKI in klarem Widerspruch stehen. Von Bastian Barucker
***
Siehe dazu auch den TN-Beitrag "'StopptCovid'-Gutachten von Lauterbach erhält vernichtende Analyse durch Stanford-Professor Ioannidis"
Kürzlich ist eine bislang nicht begutachtete Evaluation der „STOPPTCovid“-Studie des Robert Koch-Instituts erschienen. Ein Team von acht Wissenschaftlern, darunter der Medizinstatistiker und Stanford-Professor John Ioannidis, hat die Arbeit des RKI auf ihre Aussagekraft hin geprüft: Hinsichtlich der Wirkung der Maßnahmen kommt das Forscherteam zu erstaunlichen Ergebnissen, die zu den Schlussfolgerungen des RKI in klarem Widerspruch stehen. Von Bastian Barucker
***
Siehe dazu auch den TN-Beitrag "'StopptCovid'-Gutachten von Lauterbach erhält vernichtende Analyse durch Stanford-Professor Ioannidis"


21.03.202506:10
Strafanzeige gegen Pfizer/BioNTech wegen Völkermordes
Der ungarische Jurist Dr. Monostory und die Menschenrechtsverteidigerin Marianne Grimmenstein haben beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt, die im November 2020 den Covid-«Impfstoff»-Vorvertrag zwischen der EU und Pfizer/BioNTech ermöglichten. Die Klage richtet sich unter anderem gegen Tedros Adhanom Ghebreyesus, Albert Bourla, Bill Gates, Emer Cooke, Ursula von der Leyen, Stella Kyriakides oder Klaus Cichutek.
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Der ungarische Jurist Dr. Monostory und die Menschenrechtsverteidigerin Marianne Grimmenstein haben beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Strafanzeige gegen die Verantwortlichen gestellt, die im November 2020 den Covid-«Impfstoff»-Vorvertrag zwischen der EU und Pfizer/BioNTech ermöglichten. Die Klage richtet sich unter anderem gegen Tedros Adhanom Ghebreyesus, Albert Bourla, Bill Gates, Emer Cooke, Ursula von der Leyen, Stella Kyriakides oder Klaus Cichutek.
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15.03.202508:31
BZ: Brandenburger müssen jetzt für jeden Rettungseinsatz zahlen
Schock für Brandenburger Notfall-Patienten: Jetzt müssen sie für jeden Rettungseinsatz hunderte Euro zahlen! Weil die Krankenkassen nicht mehr die vollen Kosten übernehmen.
https://www.bz-berlin.de/brandenburg/rettungseinsatz-kosten
Schock für Brandenburger Notfall-Patienten: Jetzt müssen sie für jeden Rettungseinsatz hunderte Euro zahlen! Weil die Krankenkassen nicht mehr die vollen Kosten übernehmen.
https://www.bz-berlin.de/brandenburg/rettungseinsatz-kosten


22.03.202505:26
Deutschland: «Corona-Impfung» löste fast eine Million Nebenwirkungen, Langzeitschäden und Todesfälle aus
In einem Interview mit «HKCM» stellen die Chemieprofessoren Gerald Dyker und Jörg Matysik klar, dass es sich bei diesen Zahlen nicht um eine Verschwörungstheorie handelt, sondern um Daten, die dem staatlichen Paul Ehrlich-Institut seit langem bekannt waren, aber bis vor kurzem unter Verschluss gehalten wurden. (Mit Video)
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Ärzte für Aufklärung offiziell

12.03.202511:36
Der fehlende Virus-Beweis vor dem Schweizer Bundesgericht
Von Herbert Ludwig / Fassadenkratzer
Auf diesem Blog ist schon eine ganze Reihe Artikel über die fehlenden wissenschaftlichen Nachweise der Existenz krankmachender Viren erschienen, insbesondere auch des sogenannten Corona-Virus. Nun hat sich meines Wissens zum ersten Mal ein Gericht damit befassen müssen.
Über 10.000 Schweizer Bürger haben vor dem Schweizer Bundesgericht wegen der durch den Bundesrat widerrechtlich erlassenen freiheitsbeschränkenden Corona-Maßnahmen eine Staatshaftungsklage erhoben. Darin machen sie u.a. mit ausführlicher Begründung auch fehlende Beweise für die Existenz des angeblich pathogenen Virus „SARS-Cov-2“ geltend. Schon damit sei das Epidemiengesetz als rechtliche Grundlage aller staatlichen Maßnahmen gar nicht anwendbar.
Die Kläger- vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gerald Brei, Zürich – fordern vom Schweizer Staat einen symbolischen Schadenersatz von je einem Schweizer Franken und zudem zur Genugtuung die gerichtliche Feststellung, dass die durch den Bundesrat (und mittelbar die Bundesbehörden) erlassenen Corona-Maßnahmen rechtswidrig gewesen seien, weil ohne konkreten Nachweis einer außerordentlichen oder besonderen Lage (gemäß Epidemien-Gesetz) die nötige Rechtsgrundlage dafür gefehlt habe.
Zur Virus-Existenz
Zunächst erinnert Rechtsanwalt Dr. Brei an die vier Koch`schen Postulate, die alle erfüllt sein müssen, wenn man von einem wissenschaftlich einwandfreien Nachweis sprechen wolle), an die notwendige Isolierung der behaupteten Virus-Struktur, den Nachweis ihrer Einzigartigkeit und die Durchführung der nötigen Kontroll-Experimente. Und er macht dann geltend:
„Bis heute fehlt ein wissenschaftlicher Beweis für die Existenz des Virus «SARS-Cov-2». Samuel Eckert und das Corona Fakten-Team befragten sowohl kritische Virologen und Epidemiologen als auch Befürworter der Corona-Maßnahmen dazu, doch niemand konnte auch nur eine einzige Publikation nennen, bei der die Regeln für wissenschaftliches Arbeiten für den Nachweis von SARS-Cov-2 in Form eines von allen übrigen Bestandteilen gereinigten Isolats eingehalten wurden.“ >> hier weiterlesen:
https://fassadenkratzer.de/2025/03/07/der-fehlende-virus-beweis-vor-dem-schweizer-bundesgericht/
Die ganze Klageschrift ist hier einsehbar:
https://wirmenschen.ch/
Urteil vom 18. November 2024 unter „Erwägungen“ 6. ff.:
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://29-08-2024-2E_3-2022&lang=de&zoom=&type=show_document
Von Herbert Ludwig / Fassadenkratzer
Auf diesem Blog ist schon eine ganze Reihe Artikel über die fehlenden wissenschaftlichen Nachweise der Existenz krankmachender Viren erschienen, insbesondere auch des sogenannten Corona-Virus. Nun hat sich meines Wissens zum ersten Mal ein Gericht damit befassen müssen.
Über 10.000 Schweizer Bürger haben vor dem Schweizer Bundesgericht wegen der durch den Bundesrat widerrechtlich erlassenen freiheitsbeschränkenden Corona-Maßnahmen eine Staatshaftungsklage erhoben. Darin machen sie u.a. mit ausführlicher Begründung auch fehlende Beweise für die Existenz des angeblich pathogenen Virus „SARS-Cov-2“ geltend. Schon damit sei das Epidemiengesetz als rechtliche Grundlage aller staatlichen Maßnahmen gar nicht anwendbar.
Die Kläger- vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gerald Brei, Zürich – fordern vom Schweizer Staat einen symbolischen Schadenersatz von je einem Schweizer Franken und zudem zur Genugtuung die gerichtliche Feststellung, dass die durch den Bundesrat (und mittelbar die Bundesbehörden) erlassenen Corona-Maßnahmen rechtswidrig gewesen seien, weil ohne konkreten Nachweis einer außerordentlichen oder besonderen Lage (gemäß Epidemien-Gesetz) die nötige Rechtsgrundlage dafür gefehlt habe.
Zur Virus-Existenz
Zunächst erinnert Rechtsanwalt Dr. Brei an die vier Koch`schen Postulate, die alle erfüllt sein müssen, wenn man von einem wissenschaftlich einwandfreien Nachweis sprechen wolle), an die notwendige Isolierung der behaupteten Virus-Struktur, den Nachweis ihrer Einzigartigkeit und die Durchführung der nötigen Kontroll-Experimente. Und er macht dann geltend:
„Bis heute fehlt ein wissenschaftlicher Beweis für die Existenz des Virus «SARS-Cov-2». Samuel Eckert und das Corona Fakten-Team befragten sowohl kritische Virologen und Epidemiologen als auch Befürworter der Corona-Maßnahmen dazu, doch niemand konnte auch nur eine einzige Publikation nennen, bei der die Regeln für wissenschaftliches Arbeiten für den Nachweis von SARS-Cov-2 in Form eines von allen übrigen Bestandteilen gereinigten Isolats eingehalten wurden.“ >> hier weiterlesen:
https://fassadenkratzer.de/2025/03/07/der-fehlende-virus-beweis-vor-dem-schweizer-bundesgericht/
Die ganze Klageschrift ist hier einsehbar:
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https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza://29-08-2024-2E_3-2022&lang=de&zoom=&type=show_document
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