Liebe Freunde,
nach dem Gespräch mit Katharina Koenig, haben wir uns noch lange unterhalten, auch darüber, dass ihre Anzeige wegen Körperverletzung durch die Impfung eingestellt wurde, daher habe ich nun für Katharina einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung erstellt.
Ziel ist, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt, was sie bisher nur unzureichend getan hat. Das Ermittlungserzwingungsverfahren hat demgemäß Erfolg, soweit die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt entweder gar nicht oder nur unzureichend
ermittelt hat.
Dies ist unser Ansicht nach der Fall, da a) keine wirksame Aufklärung stattgefunden hat und b) das Narrativ der des positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis der Impfung nicht aufrecht erhalten werden kann, denn nach der Studie des Prof. John Ioannidis lang die die Mortalität bei einer Corona Infektion bei 0,15%.
Eine gefährliche Körperverletzung, die hier zu einer Lebensgefahr im Sinne des § 224 Abs.1 Nr. 5 führte - ist folglich gegeben gewesen. Die Staatsanwaltschaft muss daher ermitteln !