

08.05.202523:32
Markus Haintz auf X:
.@Diether_Dehm möge darüber nachdenken, warum er einem bekennenden Mörder und Kriegsverbrecher huldigt. "#TagderBefreiung"
Focus, am 27.10.2015:
"Ernest Hemingway´Ich töte gerne´
Nobelpreisträger Ernest Hemingway brüstete sich, 122 deutsche Kriegsgefangene erschossen zu haben – eine Spurensuche.
Am 2. Juni 1950 berichtete Hemingway Arthur Mizener, dass er 122 Deutsche getötet habe. Eines seiner letzten Opfer sei ein junger, auf einem Fahrrad flüchtender Soldat gewesen – ´ungefähr im Alter meines Sohnes Patrick´. Er habe ihm mit einer M1 von hinten durch das Rückgrat geschossen. Die Kugel zerfetzte die Leber.
Dass der Nobelpreisträger gegen die Genfer Konvention verstoßen hat, verschweigen selbst seine Bewunderer nicht. Mit der Zahl und Details konfrontiert, wiegeln sie aber meist ab: Man müsse verstehen, es sei Krieg gewesen."
.@Diether_Dehm möge darüber nachdenken, warum er einem bekennenden Mörder und Kriegsverbrecher huldigt. "#TagderBefreiung"
Focus, am 27.10.2015:
"Ernest Hemingway´Ich töte gerne´
Nobelpreisträger Ernest Hemingway brüstete sich, 122 deutsche Kriegsgefangene erschossen zu haben – eine Spurensuche.
Am 2. Juni 1950 berichtete Hemingway Arthur Mizener, dass er 122 Deutsche getötet habe. Eines seiner letzten Opfer sei ein junger, auf einem Fahrrad flüchtender Soldat gewesen – ´ungefähr im Alter meines Sohnes Patrick´. Er habe ihm mit einer M1 von hinten durch das Rückgrat geschossen. Die Kugel zerfetzte die Leber.
Dass der Nobelpreisträger gegen die Genfer Konvention verstoßen hat, verschweigen selbst seine Bewunderer nicht. Mit der Zahl und Details konfrontiert, wiegeln sie aber meist ab: Man müsse verstehen, es sei Krieg gewesen."


08.05.202518:09
Jirí Padevet: Blutiger Sommer 1945
Vergessene Gewalt: Die blutigen Monate der Vertreibungen 1945
Die bisher umfangreichste Dokumentation über die Gewaltakte an Deutschen zwischen Mai und August 1945 auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik.
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Neuerscheinung
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08.05.202516:06
Rechtsanwalt Markus Haintz auf X:
Guten Tag Herr Kollege @RABrennecke,
Es reicht nicht aus, lediglich in den Kommentaren (im Kleingedruckten) klarzustellen, dass die Hochstufung der AfD durch den #Verfassungsschutz nicht bis zum Abschluss des Hauptsacheklageverfahrens zurückgenommen wurde, sondern nur für das Eilverfahren, und auch dort nur bezüglich der 1. Instanz am Verwaltungsgericht Köln.
Es ist im Verwaltungsrecht durchaus üblich, siehe hierzu auch den Screenshot in den Kommentaren, dass die Behörden nach Eingang eines Eilantrags (der nur eine vorläufige Sicherung erreichen kann und soll) erklären, bis zum Abschluss der ersten Instanz keine "weiteren Fakten" zu schaffen und bis zur Entscheidung des Gerichts von der Vollziehung abzusehen. Damit kommen die Behörden in erster Linie dem Gericht entgegen und nehmen diesem den Druck, schnell entscheiden zu müssen.
Nachdem das Verwaltungsgericht entschieden hat (gleich in welche Richtung) ist das Eilverfahren am Verwaltungsgericht Köln 13 L 1109/25 (1. Instanz) beendet, die unterlegene Partei kann dann Rechtsmittel zum OVG einlegen (2. Instanz des Eilverfahrens).
Es macht aber einen erheblichen Unterschied, ob - wie hier - eine Verwaltungsentscheidung nur für den Zeitraum eines recht kurzen Eilverfahrens (maximal wenige Wochen) lediglich am Verwaltungsgericht (1. Instanz) ausgesetzt wird oder in einem jahrelangen Hauptverfahren durch alle Instanzen (was dann der Fall wäre, wenn der Eilantrag erfolgreich wäre). Mit Ihrer Schilderung suggerieren Sie, das einzig auf Sicherung gerichtete Eilverfahren schon gewonnen zu haben, was aber gerade aus dem veröffentlichten Schriftstück nicht folgt.
Wir haben zu Corona-Zeiten und auch danach eine dreistellige Anzahl von Verwaltungsverfahren gegen staatliche Machtüberschreitung angestrengt. Selbst in diesem Kontext wurde in Fällen, in denen es geeignet war, die Vollziehung bis zur Entscheidung über das Eilverfahren ausgesetzt, häufig auch auf Aufforderung des Gerichts. So auch im Falle des seinerzeit durch uns angestrengten Eilantrags gegen die rechtswidrige Anordnung einer auf Hausrecht angeordneten Maskenpflicht an der Universität Marburg, nachdem diese aus der Verordnung bereits verschwunden war.
Eine fehlerhafte Meldung kann in der Hitze des juristischen Gefechts passieren, ja. Aber Sie sollten das klarstellen.
Das Vermelden von Erfolgen, die tatsächlich keine Erfolge sind, sondern lediglich übliche Vorgehensweisen im Verwaltungsrecht abbilden, führt nur zu unberechtigter Euphorie und einer falschen Darstellung des Sachstands und zu einer fehlerhaften Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit.
Der Hinweis mit 286 Ansichten in den Kommentaren
"Richtig, danke für den Hinweis, bis zum Ende des Eilverfahrens muss es heißen."
reicht dafür nicht aus. Dafür ist der Fall zu bedeutsam.
Auch dieser Hinweis ist leider nicht korrekt, da das Eilverfahren seinen Abschluss erst am Oberverwaltungsgericht Münster findet, nicht am Verwaltungsgericht Köln.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Guten Tag Herr Kollege @RABrennecke,
Es reicht nicht aus, lediglich in den Kommentaren (im Kleingedruckten) klarzustellen, dass die Hochstufung der AfD durch den #Verfassungsschutz nicht bis zum Abschluss des Hauptsacheklageverfahrens zurückgenommen wurde, sondern nur für das Eilverfahren, und auch dort nur bezüglich der 1. Instanz am Verwaltungsgericht Köln.
Es ist im Verwaltungsrecht durchaus üblich, siehe hierzu auch den Screenshot in den Kommentaren, dass die Behörden nach Eingang eines Eilantrags (der nur eine vorläufige Sicherung erreichen kann und soll) erklären, bis zum Abschluss der ersten Instanz keine "weiteren Fakten" zu schaffen und bis zur Entscheidung des Gerichts von der Vollziehung abzusehen. Damit kommen die Behörden in erster Linie dem Gericht entgegen und nehmen diesem den Druck, schnell entscheiden zu müssen.
Nachdem das Verwaltungsgericht entschieden hat (gleich in welche Richtung) ist das Eilverfahren am Verwaltungsgericht Köln 13 L 1109/25 (1. Instanz) beendet, die unterlegene Partei kann dann Rechtsmittel zum OVG einlegen (2. Instanz des Eilverfahrens).
Es macht aber einen erheblichen Unterschied, ob - wie hier - eine Verwaltungsentscheidung nur für den Zeitraum eines recht kurzen Eilverfahrens (maximal wenige Wochen) lediglich am Verwaltungsgericht (1. Instanz) ausgesetzt wird oder in einem jahrelangen Hauptverfahren durch alle Instanzen (was dann der Fall wäre, wenn der Eilantrag erfolgreich wäre). Mit Ihrer Schilderung suggerieren Sie, das einzig auf Sicherung gerichtete Eilverfahren schon gewonnen zu haben, was aber gerade aus dem veröffentlichten Schriftstück nicht folgt.
Wir haben zu Corona-Zeiten und auch danach eine dreistellige Anzahl von Verwaltungsverfahren gegen staatliche Machtüberschreitung angestrengt. Selbst in diesem Kontext wurde in Fällen, in denen es geeignet war, die Vollziehung bis zur Entscheidung über das Eilverfahren ausgesetzt, häufig auch auf Aufforderung des Gerichts. So auch im Falle des seinerzeit durch uns angestrengten Eilantrags gegen die rechtswidrige Anordnung einer auf Hausrecht angeordneten Maskenpflicht an der Universität Marburg, nachdem diese aus der Verordnung bereits verschwunden war.
Eine fehlerhafte Meldung kann in der Hitze des juristischen Gefechts passieren, ja. Aber Sie sollten das klarstellen.
Das Vermelden von Erfolgen, die tatsächlich keine Erfolge sind, sondern lediglich übliche Vorgehensweisen im Verwaltungsrecht abbilden, führt nur zu unberechtigter Euphorie und einer falschen Darstellung des Sachstands und zu einer fehlerhaften Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit.
Der Hinweis mit 286 Ansichten in den Kommentaren
"Richtig, danke für den Hinweis, bis zum Ende des Eilverfahrens muss es heißen."
reicht dafür nicht aus. Dafür ist der Fall zu bedeutsam.
Auch dieser Hinweis ist leider nicht korrekt, da das Eilverfahren seinen Abschluss erst am Oberverwaltungsgericht Münster findet, nicht am Verwaltungsgericht Köln.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Markus Haintz
Rechtsanwalt


08.05.202513:20
Germania – Zweitausendjahre deutsche Kulturgeschichte
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Dieses monumentale, in altdeutscher Schrift verfasste Geschichtswerk ist luxuriös mit Holzschnitten ausgestattet und behandelt die heidnisch-germanische Zeit bis zur Gründung des deutschen Kaiserreiches.
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Ein aufwendiger Reprint der Ausgabe von 1890.
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08.05.202512:28
+++Verfassungsschutz rudert zurück: AfD-Einstufung ausgesetzt+++
Ein juristischer Paukenschlag. Die Alternative für Deutschland erreicht, dass die Einstufung als rechtsextrem vorläufig ausgesetzt wird, die Pressemitteilung des Verfassungsschutzes verschwindet. Das Kölner Gericht entscheidet bald über die Rechtmäßigkeit der Behördenaktion.
Ein redaktioneller Beitrag, weiterlesen auf HAINTZ.media
ℹ️ Unterstützen: geht hier oder über SO DONE abschalten.
Ein juristischer Paukenschlag. Die Alternative für Deutschland erreicht, dass die Einstufung als rechtsextrem vorläufig ausgesetzt wird, die Pressemitteilung des Verfassungsschutzes verschwindet. Das Kölner Gericht entscheidet bald über die Rechtmäßigkeit der Behördenaktion.
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08.05.202501:56
Gerald Grosz: "Von wem stammt der Satz: Die multikulturelle Angenda ist in Deutschland gescheitert, Muslime sind größtenteils nicht integrierbar, es braucht eine neue deutsche Leitkultur. …. " (c/t Sass auf X)
Mein Kommentar: Ganz großes Kino, von @GeraldGrosz.👏
Mein Kommentar: Ganz großes Kino, von @GeraldGrosz.👏


08.05.202517:53
Markus Haintz auf X:
Überinterpretation, Herr Kollege. Das „Einknicken“ (Stillhaltezusage) des Verfassungsschutzes ist durchaus üblich und sollte nicht überbewertet werden.
Immerhin haben die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst jetzt eine Verschnaufpause, was gut ist. Der VS hat inzwischen einen neuen Chef, Innenminister Dobrindt. Die Entscheidung ist vernünftig und nachvollziehbar.
Unabhängig davon: Spätestens seit der Amtsführung von Faeser gehört der VS abgeschafft.
"Das Einknicken des #Verfassungsschutz im Verfahren gegen die #AfD stellt die Behörde und @NancyFaeser in ein schlechtes Licht."
Ja, mag sein. Es ging dem VS unter @NancyFaeser um kurzfristige Propagandaerfolge. Das taktische Ziel wurde dennoch erreicht, siehe u. a. die Kanzlerwahl:
"Man hat dort wohl selbst nicht an die rechtliche Tragfähigkeit der Hochstufung geglaubt."
Im Ergebnis richtig:
"Es ging wohl nur darum, kurz vor dem Regierungswechsel noch einen unseriösen Knall-Effekt gegen die AfD zu setzen."
Absolut:
"Solche kurzfristigen Shows beschädigen das Vertrauen in unsere staatlichen Institutionen."
PS: Ich wünsche im weiteren Verfahren viel Erfolg.
Überinterpretation, Herr Kollege. Das „Einknicken“ (Stillhaltezusage) des Verfassungsschutzes ist durchaus üblich und sollte nicht überbewertet werden.
Immerhin haben die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst jetzt eine Verschnaufpause, was gut ist. Der VS hat inzwischen einen neuen Chef, Innenminister Dobrindt. Die Entscheidung ist vernünftig und nachvollziehbar.
Unabhängig davon: Spätestens seit der Amtsführung von Faeser gehört der VS abgeschafft.
"Das Einknicken des #Verfassungsschutz im Verfahren gegen die #AfD stellt die Behörde und @NancyFaeser in ein schlechtes Licht."
Ja, mag sein. Es ging dem VS unter @NancyFaeser um kurzfristige Propagandaerfolge. Das taktische Ziel wurde dennoch erreicht, siehe u. a. die Kanzlerwahl:
"Man hat dort wohl selbst nicht an die rechtliche Tragfähigkeit der Hochstufung geglaubt."
Im Ergebnis richtig:
"Es ging wohl nur darum, kurz vor dem Regierungswechsel noch einen unseriösen Knall-Effekt gegen die AfD zu setzen."
Absolut:
"Solche kurzfristigen Shows beschädigen das Vertrauen in unsere staatlichen Institutionen."
PS: Ich wünsche im weiteren Verfahren viel Erfolg.


08.05.202516:03
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08.05.202512:58
Kommentar: Die taktischen Ziele der Einstufung wurden dennoch erreicht. Diese Einstufung hat durchaus wesentlich dazu beigetragen, dass niemand in der Union auch nur auf die Idee kommt, auszuscheren. Wir hatten vor 2 Tagen eine Kanzlerwahl. Wie so oft wurden propagandistische Fakten geschaffen. X-Post von Jessica Hamed


08.05.202512:06
Markus Haintz auf X:
Syrischer Terrorist und Massenmörder bei Staatsbesuch in Frankreich, hier mit @EmmanuelMacron.
Und in Deutschland werden Bürger verurteilt, weil sie @al_baerbock als „Terroristen-Bärbock“ betiteln.
Ach ja, Baerbock hat diesen Terroristen auch getroffen und wurde verpixelt.
Kein Sorge, das kommentiere ich noch:
https://www.stern.de/politik/deutschland/annalena-baerbock-beleidigt---gericht-erklaert-beleidigung-zur-straftat-35666980.html
Syrischer Terrorist und Massenmörder bei Staatsbesuch in Frankreich, hier mit @EmmanuelMacron.
Und in Deutschland werden Bürger verurteilt, weil sie @al_baerbock als „Terroristen-Bärbock“ betiteln.
Ach ja, Baerbock hat diesen Terroristen auch getroffen und wurde verpixelt.
Kein Sorge, das kommentiere ich noch:
https://www.stern.de/politik/deutschland/annalena-baerbock-beleidigt---gericht-erklaert-beleidigung-zur-straftat-35666980.html


08.05.202501:45
Markus Haintz auf X:
Staatliche Dienstgeheimnisse landen ständig gesichert bei der (System‑)Presse, nicht nur beim Verfassungsschutz-„Gutachten“ zur AfD.
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Potsdam bezüglich der (strafbaren) Weitergabe von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung bei Jürgen Elsässer / dem COMPACT Magazin im Juli 2024
Wie so oft stand „zufällig“ ein vorab informierter Fotograf/Journalist (Name ist mir bekannt) parat, um die richtigen Propagandabilder für die Systempresse zu schießen.
Anmerkung: Dokument aus grafischen Gründen zusammengeschnitten, Hervorhebungen durch mich.
Hinweis an den Herrn Oberstaatsanwalt: Es ist nicht zu viel verlangt, wenigstens zu versuchen, einen Namen korrekt zu schreiben.
Staatliche Dienstgeheimnisse landen ständig gesichert bei der (System‑)Presse, nicht nur beim Verfassungsschutz-„Gutachten“ zur AfD.
Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Potsdam bezüglich der (strafbaren) Weitergabe von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit der Hausdurchsuchung bei Jürgen Elsässer / dem COMPACT Magazin im Juli 2024
Wie so oft stand „zufällig“ ein vorab informierter Fotograf/Journalist (Name ist mir bekannt) parat, um die richtigen Propagandabilder für die Systempresse zu schießen.
Anmerkung: Dokument aus grafischen Gründen zusammengeschnitten, Hervorhebungen durch mich.
Hinweis an den Herrn Oberstaatsanwalt: Es ist nicht zu viel verlangt, wenigstens zu versuchen, einen Namen korrekt zu schreiben.


08.05.202518:11
Markus Haintz auf X:
Einige Influencer/Journalisten mit großer Reichweite haben heute faktenwidrig berichtet, dass die AfD das Eilverfahren gegen den Verfassungsschutz gewonnen hat. Dem ist nicht so.
Der VS (die BRD) könnte jetzt all diese Influencer / Journalisten abmahnen und (mit Erfolg) zur Unterlassung auffordern.
Richtig ist: Es gibt lediglich eine – durchaus übliche – Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes für die erste Instanz des Eilverfahrens am Verwaltungsgericht Köln. Diese dient der Vermeidung eines Hängebeschlusses.
"Eine vorläufige gerichtliche Anordnung in Form eines Hängebeschlusses muss ergehen, wenn bei einem nicht von vornherein aussichtslosen Eilrechtsschutzbegehren ein rasches Handeln zur Sicherung der Rechte des Antragstellers geboten ist, eine auch nur summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage in der Kürze der Zeit nicht möglich ist und dem Antragsteller durch ein weiteres Zuwarten irreparable Nachteile drohen würden. (Rn. 2) (redaktioneller Leitsatz)"
(VGH München, 4 CE 18.2578, 14.12.2018)
Siehe hierzu auch den Post von @JosefFLindner:
Einige Influencer/Journalisten mit großer Reichweite haben heute faktenwidrig berichtet, dass die AfD das Eilverfahren gegen den Verfassungsschutz gewonnen hat. Dem ist nicht so.
Der VS (die BRD) könnte jetzt all diese Influencer / Journalisten abmahnen und (mit Erfolg) zur Unterlassung auffordern.
Richtig ist: Es gibt lediglich eine – durchaus übliche – Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes für die erste Instanz des Eilverfahrens am Verwaltungsgericht Köln. Diese dient der Vermeidung eines Hängebeschlusses.
"Eine vorläufige gerichtliche Anordnung in Form eines Hängebeschlusses muss ergehen, wenn bei einem nicht von vornherein aussichtslosen Eilrechtsschutzbegehren ein rasches Handeln zur Sicherung der Rechte des Antragstellers geboten ist, eine auch nur summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage in der Kürze der Zeit nicht möglich ist und dem Antragsteller durch ein weiteres Zuwarten irreparable Nachteile drohen würden. (Rn. 2) (redaktioneller Leitsatz)"
(VGH München, 4 CE 18.2578, 14.12.2018)
Siehe hierzu auch den Post von @JosefFLindner:


08.05.202517:34
Robert Prevost, ein US-Amerikaner, ist der neue Papst. Er wird als Papst Leo XIV. bekannt sein. Kardinal Dominique Mamberti gab dies nach dem Konklave auf dem Balkon des Petersplatzes bekannt.
हटा दिया गया08.05.202523:40
08.05.202515:40
Bundeskanzler Friedrich Merz ruft "nationale Notlage" bei der Migration aus.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256088982/Friedrich-Merz-ruft-nationale-Notlage-bei-Migration-aus.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/article256088982/Friedrich-Merz-ruft-nationale-Notlage-bei-Migration-aus.html


08.05.202512:45
17 Seiten: Verfassungsschutz jagt AfD mit fragwürdigen Belegen
Ein brisanter Leak zeigt, wie der Verfassungsschutz die AfD mit polemischen Aussagen wie „Kalifat Deutschland“ in die rechtsextreme Ecke drängt. Die irritierenden Beispiele offenbaren eine Behörde, die eher Gesinnungen als Taten verfolgt.
Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZ.media
ℹ️ Unsere Arbeit unterstützen, geht hier oder über SO DONE abschalten.
Ein brisanter Leak zeigt, wie der Verfassungsschutz die AfD mit polemischen Aussagen wie „Kalifat Deutschland“ in die rechtsextreme Ecke drängt. Die irritierenden Beispiele offenbaren eine Behörde, die eher Gesinnungen als Taten verfolgt.
Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZ.media
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08.05.202511:37
Die fraktale Gesellschaft
Die Schule und die Gesellschaft haben viele Wechselwirkungen — leider auch zerstörerische.
Ein Beitrag von Felix Feistel, weiterlesen auf HAINTZ.media
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Die Schule und die Gesellschaft haben viele Wechselwirkungen — leider auch zerstörerische.
Ein Beitrag von Felix Feistel, weiterlesen auf HAINTZ.media
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08.05.202501:42
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08.05.202518:10
Passend zum heutigen sog. "Tag der Befreiung" 👆🏻.


08.05.202517:26
Markus Haintz auf X:
Wichtiger Hinweis meiner Kollegin @jeha2019 zum vermeintlichen Erfolg der @afd gegen den #Verfassungsschutz.
Ich möchte ergänzen:
Es ist im Verwaltungsrecht durchaus üblich, siehe hierzu auch den Screenshot in den Kommentaren, dass die Behörden nach Eingang eines Eilantrags (der nur eine vorläufige Sicherung erreichen kann und soll) erklären, bis zum Abschluss der ersten Instanz keine "weiteren Fakten" zu schaffen und bis zur Entscheidung des Gerichts von der Vollziehung abzusehen. Damit kommen die Behörden in erster Linie den Gerichten entgegen und nehmen diesen den Druck, schnell entscheiden zu müssen.
Immerhin, einen erfreulichen Aspekt hat das Ganze:
Die Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst, die AfD‑Mitglieder sind, haben jetzt erst mal für ein paar Wochen Ruhe, bis eine Entscheidung in der ersten Instanz des Eilverfahrens vorliegt.
Wichtiger Hinweis meiner Kollegin @jeha2019 zum vermeintlichen Erfolg der @afd gegen den #Verfassungsschutz.
Ich möchte ergänzen:
Es ist im Verwaltungsrecht durchaus üblich, siehe hierzu auch den Screenshot in den Kommentaren, dass die Behörden nach Eingang eines Eilantrags (der nur eine vorläufige Sicherung erreichen kann und soll) erklären, bis zum Abschluss der ersten Instanz keine "weiteren Fakten" zu schaffen und bis zur Entscheidung des Gerichts von der Vollziehung abzusehen. Damit kommen die Behörden in erster Linie den Gerichten entgegen und nehmen diesen den Druck, schnell entscheiden zu müssen.
Immerhin, einen erfreulichen Aspekt hat das Ganze:
Die Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst, die AfD‑Mitglieder sind, haben jetzt erst mal für ein paar Wochen Ruhe, bis eine Entscheidung in der ersten Instanz des Eilverfahrens vorliegt.


08.05.202513:21
Markus Haintz auf X:
„#TagderBefreiung“
Ich möchte mir jetzt doch den Hinweis an das vorwiegend (alternative) linke politische Spektrum erlauben:
Ich finde es befremdlich und geschichtsvergessen, wie die Sowjetunion und die Rote Armee hier teilweise glorifiziert werden. Noch leben einige Zeitzeugen, die davon berichten können, wie sie am 8. Mai 1945 und in den Jahren davor und danach „befreit“ wurden.
„#TagderBefreiung“
Ich möchte mir jetzt doch den Hinweis an das vorwiegend (alternative) linke politische Spektrum erlauben:
Ich finde es befremdlich und geschichtsvergessen, wie die Sowjetunion und die Rote Armee hier teilweise glorifiziert werden. Noch leben einige Zeitzeugen, die davon berichten können, wie sie am 8. Mai 1945 und in den Jahren davor und danach „befreit“ wurden.


08.05.202512:45
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08.05.202511:37
Donald Trump: Gib niemals auf!
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