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Freispruch für Michael Schele

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प्रकारसार्वजनिक
सत्यापन
असत्यापित
विश्वसनीयता
अविश्वसनीय
स्थान
भाषाअन्य
चैनल निर्माण की तिथिMar 26, 2024
TGlist में जोड़ा गया
Aug 17, 2024
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Freispruch für Michael Schele के लोकप्रिय पोस्ट

से पुनः पोस्ट किया:
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HAINTZ.media
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere wegen des Verdachts des Verwahrungsbruchs gem. § 133 StGB.

I. Folgender Sachverhalt liegt zugrunde
Gegen meinen Mandanten läuft unter dem oben genannten Aktenzeichen ein Strafverfahren vor dem AG Essen. Im ersten Termin der Hauptverhandlung wurde bekannt, dass es von der Äußerung, die mein Mandant angeblich getätigt haben soll, eine Audio-Aufnahme gibt. Da sich diese aber nicht in der Akte befand, wurde die Hauptverhandlung unterbrochen. Es wurde ein neuer Gerichtstermin auf den 13.03.2025 festgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat in der Zwischenzeit Nachermittlungen durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Nachweise für die angebliche Äußerung meines Mandanten gibt. Auf dieser Audio-Aufnahme sind die meinem Mandanten vorgeworfenen Äußerungen nicht zu hören. Die Staatsanwaltschaft versucht nun mit einem anderen Vorwurf das Verfahren weiterzuführen. Jedoch ist dieser ebenso nicht strafbar und auch nicht vom hiesigen Strafbefehl umfasst.

Auch das Gericht hat angeregt, das Strafverfahren einzustellen. Doch die Staatsanwaltschaft hält weiterhin an den Vorwürfen fest.

Heute wurde uns seitens des Gerichts mitgeteilt, dass die Akte auf dem Weg von der Staatsanwaltschaft zum Gericht verschwunden sei und, dass es noch unklar ist, ob der Termin am Donnerstag, den 13.03.2025, stattfinden kann.

Es besteht somit der Verdacht, dass die Akte der dienstlichen Verfügung entzogen wurde, vgl. § 133 StGB.

II.
Es wird beantragt, den Eingang dieser Strafanzeige zu bestätigen und das zum Ermittlungsverfahren zugehörige Aktenzeichen mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Haintz
Rechtsanwalt
से पुनः पोस्ट किया:
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HAINTZ.media
11.03.202513:27
Stuttgart, 5. März 2025. Das Verfahren gegen Michael Schele wegen vermeintlicher Volksverhetzung wurde an diesem Tag vom Landgericht Stuttgart eingestellt. Den nächsten Gerichtstermin, ebenfalls wegen vermeintlicher Volksverhetzung, haben wir angekündigt, dieser soll diesen Donnerstag vor dem Amtsgericht Essen stattfinden.

Anscheinend wurde unser Hinweis auf einen gesichtswahrenden Rückzug missinterpretiert. Das Gericht hat uns heute mitgeteilt, dass die Akte verschwunden ist. Offenbar ging diese auf dem Weg von der Staatsanwaltschaft zum Gericht verloren. Das ist deshalb interessant, weil sich aus dieser Akte nichts ergibt, was den Tatvorwurf rechtfertigen würde. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft versucht, die Anklage mit juristischer Nonsens-Argumentation zu retten. Ohne Akte ist zudem davon auszugehen, dass der Termin am Donnerstag abgesagt wird.

Für die Staatsanwaltschaft ist es sicherlich praktisch, dass diese Akte verschwunden ist. So wird es etwas schwieriger, ein potentielles Ermittlungsverfahren wegen Verfolgung Unschuldiger durchzuführen. Aber keine Sorge, ich habe bereits Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verwahrungsbruchs gestellt, siehe nächster Post. Es wird voraussichtlich nicht die letzte Strafanzeige meinerseits in diesem Verfahren bleiben.

PS: Man sollte derartige offenkundig politisch motivierte Verfahren nicht zu ernst nehmen, weshalb wir unser Interview auch völlig bewusst mit der nötigen Prise Humor durchgeführt haben.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

Finanzielle Unterstützung für die Gerichtsverfahren von Michael Schele sind über unser Kanzlei-Anderkonto möglich:
Haintz legal
IBAN: BE57 9679 8297 5835
Betreff: Schele
12.03.202519:56
Gute Neuigkeiten !!!
Der Gerichts-Termin für Donnerstag, den 13.3.25 gegen
Michael Schele wegen Volksverhetzung wurde aufgehoben !


Hierzu ein Kommentar von Michael Schele:
Am 6.4.24 bin ich per Versammlungsanzeige mit meinem Beschallungsfahrzeug durch Essen gefahren und habe die Bevölkerung auf die veröffentlichten Protokolle des Robert-Koch-Institut hingewiesen. Während meiner LauKW-Fahrt mit 2 weiteren Insassen erreichte mich die polizeiliche Info, das 1 Anruf eingegangen sei, der mich antisemitischer Aussagen bezichtigte. Die darauffolgenden Kontrollen und Überwachung meiner Texte durch zivile Streifen konnten nichts feststellen, weshalb wir unseren Autokorso weiter durchführen konnten. Wie immer filmten viele Passanten unsere Aktionen und als die Klickzahlen eines bestimmten Videos im Net in die Millionen ging, erreichte mich „plötzlich und unerwartet“ ein Strafbefehl der Essener Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Volksverhetzung. Diesem habe ich mit meiner Anwältin widersprochen, damit es zum Prozess kommt. Allerdings zeigte sich am Verhandlungstag, dem 2.12.24 schnell, das die Staatsanwaltschaft Essen keine Belastungszeugen präsentieren konnte und sich auch in der Akte, in der „die gesammelten Werke“ hätten archiviert sein müssen, nichts fand, woraus man etwas Belastendes ableiten konnte. Warum eine Richterin „der besten deutschen (weisungsgebundenen und daher nicht unabhängigen) Justiz aller Zeiten“ überhaupt eine Anklage unterstützt, die trotz fehlender Beweise ohne Zeugen nur auf „Hörensagen inszeniert“ wurde kann sich jeder selbst beantworten. Aufgrund fehlender Belastungsbeweise vertagte die Richterin den Prozess auf den 13.3.25 und verhalf der Staatsanwaltschaft Essen zu einem weiteren Zeitfenster auf Kosten meines mir vorenthaltenen Freispruchs. Aber Langweile kam derweil nicht auf, weil ich zwischenzeitlich mithilfe meiner Rechtsanwälte auch alle parallellaufenden Strafrechts- oder OWI-Verfahren gewann. Da die Richterin durch Vertagung der Verhandlung den Grundsatz „in dubio pro reo“ wohl vergaß und der Staatsanwaltschaft Essen einen nicht neutralen Zeitvorteil gewährte die Beweise beizubringen, die überhaupt erst Grundlage der Anklage sind und längst hätten vorliegen müssen, forderte meine Rechtsanwältin erneut Einsicht in die Akte, ob vor der Prozesswiederholung neue Beweise angelegt wurden. Und 48 Stunden vor dem „Recall“ am 13.3.25 darf man von der Staatsanwaltschaft Essen, der so daran gelegen ist mich zu verurteilen, die Professionalität erwarten, dass sie liefern, was sie suggerierten und weswegen ich angeklagt bin. Aber, Pustekuchen. Am 11.3.25 wurde uns mitgeteilt, dass die Akte „plötzlich und unerwartet“ verschwunden sei. Zufälle gibt´s. Dass der Prozess gegen mich am 13.3.25 daher ausfallen musste, war eine logische Schlussfolgerung, was mich zu einer nicht ganz ernst gemeinten Wette um ein „Negerkussbrötchen mit Zigeunerschnitzel“ hinreißt, dass auch dieses Verfahren gegen mich auf Steuerzahlerkosten eingestellt wird. Denn jede noch so konstruierte Lüge wird irgendwann durch die Wahrheit enttarnt und der Lächerlichkeit preisgegeben - wie das Corona-Märchen, das sich durch die RKI-Akten entzaubert hat und auch ohne ARD und ZDF längst in der Öffentlichkeit angekommen ist. Vielen Dank an alle Unterstützer, Prozessbeobachter und die vielen Streamer, die im gesamten Land überall mithelfen solche „Machenschaften“ an einer „größeren Glocke“ in die Öffentlichkeit zu bringen, weil das Recht dem Unrecht nicht weichen darf.
Liebe Grüße, Michael Schele
13.03.202520:30
Stefan Homburg auf X als Antwort auf das Video von Michael Schele:

1. Jemand fährt durch Essen und informiert über RKI-Protokolle.
2. Strafanzeige von Vakzinisten wegen Volksverhetzung/Antisemitimsus.
3. Erster Prozesstag. Keine Zeugen oder Beweise.
4. Letzter Prozesstag. Strafakte ist verschwunden.

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