Bezüglich der "elektronischen Patientenakten (ePa)" 📝
🟡Reicht einen Widerspruch IMMER schriftlich ein und nicht an irgendwelche Postfächer sondern die Direkt-Anschrift verwenden.
🟡Der Widerspruch muss gemäß BGB Vorschrift erfolgen damit er de jure gelten kann.
Ihr müsst keine Formulare der Krankenkasse dafür nehmen falls ihr das nicht wollt. Der Widerspruch ist ein gängiges Rechtsmittel und eine Willenserklärung. Eines Formulars seitens der Krankenkasse, das dann Postwendend an eines derer Postfächer geht sollte meines Erachtens vermieden werden.
🟢Für diejenigen die die Öffentlichkeit als Zeuge auf ihrer Seite haben wollen, sollte der Widerspruch zuzüglich notariell beglaubigt werden inklusive eine notarielle Kopie des Originals erstellt. Damit habt ihr zweifelsohne eine aus öffentlicher Hand bezeugtes Rechtsdokument (Eure Willenserklärung), welches im Gerichtsprozess (sollte einer Zustandekommen), mehr Rechtskraft auf eurer Seite habt.
✏️KEINE RECHTSBERATUNG. KEINE HAFTUNG. NUR INFORMATIONEN.✏️
@forPeaceAndFreedom 🕊