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Verfügt das ZDF über Informationen der Bundeswahlleiterin, die mir nicht bekannt sind? #Bundestagswahl2025
Hochrechnung von 22:27 Uhr, das BSW schafft es, Stand jetzt, möglicherweise nicht in den Bundestag. Dann wäre eine "große" Koalition aus Union und SPD möglich.
Mal wieder eine manipulierte/fehlerhafte Grafik im ZDF, nunmehr geändert.
Hier die Hochrechnung von 18:51 Uhr zur #Bundestagswahl2025

Deutschland hat heute ein „Weiter so“ gewählt.
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🟥 DEUTSCHLAND WÄHLT! Analyse, Kommentare, Hochrechnungen | #WAHLSENDUNG

Deutschland hat heute die Wahl: Wechsel wählen? Oder doch "Alles wie bisher"? Von MERZ, SCHOLZ bis WEIDEL haben alle Kandidaten ihr Bestes gegeben und nun kommt es darauf an, wie das VOLK (an das HABECK nicht glaubt) abstimmt.

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23.02.202514:52
Hier der Schriftsatz zum obigen 👆 Bericht. Der Schriftsatz darf von jedem, der wegen vergleichbarer Äußerungen aktuell noch ein Strafverfahren führt (sei es als Angeklagter oder als Verteidiger), als Ressource für den eigenen Sachvortrag genutzt werden!
„große“ Koalition statt Afghanistan-Koalition für Deutschland?

Das BSW scheitert bei der #Bundestagswahl2025 mit 4,972 % sehr knapp an der 5-Prozent-Hürde. Damit ist eine „große“ Koalition aus Union & SPD möglich.

Meine Prognose: Es wird die letzte „große“ Koalition dieser beiden Parteien sein, die mit einer Mehrheit im Bundestag regieren kann.
Die unter 30-Jährigen wählen mehrheitlich links.
Hochrechnung 19:59 Uhr, Tagesschau, infratest dimap.
Hochrechnung von 18:37 Uhr zur #Bundestagswahl2025. Demnach wären sowohl die FDP und das BSW nicht im Bundestag.
Peter Holzer: Aufstand der Leistungsträger

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23.02.202514:52
FREISPRUCH IN WERNIGERODE

Liebe Community,

Am 20.2.2025 fand vor dem Amtsgericht Wernigerode die Hauptverhandlung in einer Strafsache gegen einen meiner Mandanten statt. Ihm wurden vier Fälle von Volksverhetzung zur Last gelegt (und zwar in der Variante der Verharmlosung des NS-Unrechts, also § 130 Abs. 3 StGB)), einer davon in Tateinheit mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB).

Tatvorwurf Nr. 1 bis 3 betraf jeweils einen Facebook-Post mit dem Schriftzug "Impfen macht frei" auf einer Illustration des Eingangstores zum KZ Auschwitz. Tatvorwurf Nr. 4 betraf eine Illustration von zwei Hakenkreuzen, eines davon überschrieben mit "1941" und das andere mit "2021". Jenes Hakenkreuz, das mit "2021" überschrieben war, war aus Impfspritzen zusammengesetzt.

Denselben Mandanten hatte ich im November erfolgreich vor dem OLG Koblenz verteidigt: Damals bestätigte das OLG Koblenz den zweitinstanzlichen Freispruch meines Mandanten wegen eines "Impfen-macht-frei" Post in der oben dargestellten Illustration. Deshalb machte der Richter hier auch kurzen Prozess: Er sehe nicht ein, warum er dann hier abweichend entscheiden solle. Es könne niemandem vermittelt werden, dass in Wernigerode unter Strafe verboten sei, was in Koblenz erlaubt sei. Damit waren die ersten drei Tatvorwürfe schnell vom Tisch.

Bedenken hatte der Richter zunächst jedoch wegen der Hakenkreuz-Illustration. Ich konnte ihn jedoch in meinem Plädoyer davon überzeugen, dass diese Illustration vorliegend nach § 86a Abs. 3 i. V. m. 86 Abs. 4 StGB straffrei ist. Denn meinem Mandanten ging es nur darum, seine Sorge zum Ausdruck zu bringen, dass die barbarischen Verbrechen, die wir in der NS-Zeit erleben mussten, heute in anderem Gewand wiederkehren könnten. Die NS-Zeit begann ja nicht mit den Konzentrationslagern, sondern mit ausgrenzender und diffamierender Feindbild-Rhetorik. Einige besonders widerwärtige Zitate der Feindbild-Rhetorik, die in der Corona-Zeit gegen "Impfverweigerer" verbreitet wurde, brachte ich zur Verlesung. Ich hatte zu diesem Zweck einen 91-seitigen Schriftsatz eingereicht, den ich sogleich in einem separaten Telegram-Post in anonymisierter Form veröffentlichen werde. Als ich ca. 15 dieser Zitate verlesen hatte, meinte der Richter, er unterbreche mich ja ungern, aber die Botschaft sei angekommen. Ich hätte auf der Grundlage des besagten Schriftsatzes bis in den Abend hinein plädieren können - aber das konnte ich den Verfahrensbeteiligten zum Glück ersparen.

Wir erkennen an diesem Fall ein weiteres Mal, dass es - unbeschadet der Tatsache, dass wir in der Gesamtsicht mit den allermeisten Arbeitsergebnissen der deutschen Justiz in Corona-Angelegenheiten nicht zufrieden sein können - ein Fehler ist, pauschal die deutsche Justiz zu verunglimpfen: Ich bin in Wernigerode auf einen unvoreingenommenen Richter gestoßen, der bereit war, sich von sachlich vorgetragenen Argumenten überzeugen zu lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass dem Richter viele dieser Zitate neu waren, und das erlebe ich auch in anderen Gesprächen mit Menschen, die damals der Regierungslinie gefolgt sind: Viele haben sich impfen lassen und sich an die Regeln gehalten, weil sie glaubten, das Richtige zu tun, und haben die Hasspropaganda nicht oder nur am Rande mitbekommen. Die Hassrede gegen "Impfverweigerer" löst auch bei solchen Menschen ein Störgefühl aus.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
#FDPunter5Prozent, X-Link.
Hochrechnung zur #Bundestagswahl2025 von 19:30 Uhr. FDP hier raus, BSW möglicherweise drin.
Die erste Prognose der Ergebnisse der #Bundestagswahl2025 liegt vor. BSW und FDP liegen aktuell bei 5 %, Einzug in den Bundestags daher unklar.
23.02.202515:08
Zur obigen Frage von Oliver Janich:

D. h., dass Verurteilungen/Freisprüche im Äußerungsrecht nach wie vor grundsätzlich „Glückssache“ sind, insbesondere an den Amtsgerichten. In der 2. Instanz, dem Landgericht, hat man erfahrungsgemäß schon deutlich bessere Chancen. In der Revision/Sprungrevision beim Oberlandesgericht erst recht, da sich die Oberlandesgerichte wesentlich ausführlicher und spezialisierter mit den streitigen Rechtsfragen auseinandersetzen können und zum Zeitpunkt der Entscheidung auch schon wesentlich mehr Zeit vergangen ist.

Mitten in der Corona-Maßnahmen-Krise, der sogenannten Pandemie, war es für ein Gericht wesentlich schwieriger, Recht zu sprechen, als 3 Jahre nach dieser Krise. Dies schon allein deshalb, weil die vermeintliche Bedrohungslage vorbei ist und der zeitliche Abstand eine entscheidende Rolle für die faktische potentielle Befangenheit der Richter spielt, die größtenteils geimpft sind. Jede Entscheidung in Bezug auf die Corona-Maßnahmen hatte automatisch eine gewisse Befangenheit zur Folge, da auch jeder Richter von diesen Maßnahmen betroffen war, ob er wollte oder nicht.

Dennoch sind die Ausführungen von Professor Schwab äußerst positiv zu werten. Bei all den Amtsgerichtsurteilen muss man bedenken, dass sich vor 2020 die Amtsgerichte wesentlich weniger mit Straftatbeständen befassen mussten, die im weitesten Sinne dem Äußerungsrecht zuzuordnen sind. Politikerbeleidigungen waren die Ausnahme, Volksverhetzung kein Straftatbestand des normalen Bürgers usw. All das hat sich spätestens durch die Corona-Maßnahmen-Krise geändert, ebenso wie durch die Änderung des § 188 des Strafgesetzbuchs (Majestätsbeleidigung von Politikern) im April 2021.

Mein Appell: Haltet dagegen, verteidigt euch, lasst Schriftsätze der Verteidigung verlesen. Diese Rechtsfortbildung für Richter und Staatsanwälte ist äußerst hilfreich, auch wenn man sich mal selbst vertreten sollte.
23.02.202514:40
Was sagt Alice Weidels Blick direkt nach der ersten Hochrechnung? Was verraten die Gesichter der Wahlkämpfer der AfD, wenn auf der Anzeigetafel die Balken in die Höhe gehen? stattzeitung.org berichtet am heutigen Wahlsonntag live und direkt aus der AfD-Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Wir werden versuchen viele Statements einzufangen, Stimmungsbilder zu zeigen, und die Atmosphäre in der drängenden Enge der zwischen den Spitzenpolitikern herumwuselnden Medienleute einzufangen, die alle auf der Jagd nach “dem” einen Blick und “dem” einen Satz sein werden. Wir auch!

https://www.stattzeitung.org/artikel-lesen/2025-02-23-live-aus-der-afd-zentrale-in-berlin-die-bundestagswahl-2025.html

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Gute Arbeit? Bitte unterstützt das, damit wir weitermachen können. Lesen, was dran ist. Journalismus mit Rückgrat. Ihr wollt mehr? https://www.stattzeitung.org/kontoverbindungen.html
Christian Lindner verkündet seinen Rückzug aus der aktiven Politik. ZDF
Inzwischen kommentieren wir das Wahlergebnis der #Bundestagswahl2025 im Bademantel.
Hochrechnung zur #Bundestagswahl2025 von 19:28 Uhr. FDP und BSW nach wie vor raus.
X sperrt Bots und weitere Kanäle
In den letzten Tagen wurden haufenweise X-Accounts gesperrt, vermutlich im Zusammenhang mit einer Säuberungsaktion von tatsächlichen und teilweise eben nur vermeintlichen Bots.
Wir haben bereits damit begonnen, X zur Freischaltung von Kanälen aufzufordern und werden das im Laufe des Tages weiterhin tun. Ich gehe davon aus, dass die Probleme schnell behoben werden können. Vor allem X-Nutzer mit Zahlenabfolgen in der X-URL scheinen betroffen zu sein. X-Link
Reposted from:
Oliver Janich & Team avatar
Oliver Janich & Team
23.02.202514:52
Habe leider keine Ahnung, ob das jetzt heißt, dass man solche Vergleiche benutzen darf oder ob es Glückssache ist, an welchen Richter man gerät. Es ist ja ohnehin klar, dass jemand der vor etwas warnt, es denklogisch gar nicht verharmlosen kann. Aber trotzdem wurden ja zig Leute deshalb verurteilt (inkl. mein Strafbefehl) , was für mich krasseste Rechtsbeugung ist.
Celia Farber: Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse

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