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Rechtsanwalt Wilfried Schmitz avatar
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz
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Rechtsanwalt Wilfried Schmitz
07.05.202507:17
Endlich meldet sich mal eine Gruppe von Eltern, die von ihrer Kreisverwaltung nach dem IFG die Herausgabe der Krisenstabs-Protokolle des Kreises zum "Corona"-Krisen-Management fordert. Alle Eltern sollten zunächst über FragDenStaat oder auch durch Schreiben direkt an den Landrat oder Oberbürgermeister die Herausgabe solcher Krisenstabs-Protokolle fordern und dann - wenn die Herausgabe verweigert wird bzw. die Behörde nicht einmal reagiert - den Auskunftsanspruch vor Gericht durchsetzen.
06.05.202511:05
Ich hoffe, jemand fragt solche Politiker mal direkt, ob sie angesichts dessen, was sie den Menschen in diesem Land angetan haben, denn nicht Angst vor'm Jüngsten Gericht haben. Ob sie ihre Geheimnisse vor jemandem verbergen können, der alles weiß? Und ob sie sich verstecken können vor jemandem, dessen Macht und Reichweite keine Grenzen kennt? Ob die Gerichte sie auch vor Gott schützen können? Ob die Richter, die sie schützen, sich denn auch selbst vor Gott schützen können? Ob sie denn überhaupt irgendetwas vor Gottes Gerechtigkeit schützen kann? Und wenn nicht: Warum tun sie nicht was sie tun müssten und tun was sie keinesfalls tun dürften?
04.05.202509:01
(Teil 2) Auch Sachverhaltsverbiegung ist Rechtsbeugung. Mit diesem Buch kann sich jeder selbst davon überzeugen, ob sämtliche (!) Falschbehauptungen zu den sog. Anti-Corona-Maßnahmen und zur angeblichen Sicherheit und Wirksamkeit (weit mehr als nur) hinreichend belegt worden sind.

Wenn in einem Land, in dem

die Würde und das Leben eines Menschen angeblich die höchsten Werte verkörpern,
und
zudem unbestritten ist, dass niemand sein Leben für andere Opfern muss
und
dass man nicht Leben gegen Leben abwägen darf,

ohne jede Empathie sogar 1.223 Todesverdachtsfälle (die mangels Wirksamkeit / Nutzen der covid-19-Injektionen total sinnlos gestorben sind !!) noch als „unauffällig“ bewertet werden (und wie gesagt, das sind die Daten von Pfizer, die Realität war noch viel schlimmer),

dann hat sich endgültig offenbart, dass einzelne Richter jeden Bezug zu den Werten des Grundgesetzes und erst recht zu allen absoluten und unveräußerlichen Rechten eines Menschen verloren haben. Solche Beschlüsse muss man nicht mehr besprechen, man muss sie nur noch aufbewahren für die Zeit der kommenden Aufarbeitung.

Das Leben eines einzelnen Menschen zählt offensichtlich nichts mehr. Es darf auf der Basis von dreisten Lügen sinnlos geopfert werden, wenn das nur gut für’s Geschäft und darüber hinaus ggf. auch noch für die Umsetzung einer menschenverachtenden Agenda gut ist.

Offensichtlich gibt es Elemente in der Politik-hörigen Justiz, die keine Hemmung (mehr) haben, selbst noch die schlimmsten Verbrechen der Politik und Katastrophen schön zu reden und zu decken.

Oder offenbart sich jetzt nur umso nachdrücklicher, was schon seit langem Realität ist?

Wenn solche Politiker, die für die größte med. Katastrophe aller Zeiten mitverantwortlich sind, dann auch noch die Unverfrorenheit haben, die Menschen in diesem Land - sogar auf einem Kirchentag – über Recht und Moral oder auch über Gefahren zu belehren, die (angeblich) von nicht-linken / nicht kommunistischen Kreisen ausgehen sollen, dann ....ja dann möchte man nur, ja, dann kann man nur noch ...Ach, ich sag’s nicht, was mir hier alles in den Sinn kommt. Jeder mag den Satz so vollenden wie es ihm beliebt.

Ich selbst möchte den Satz wie folgt abschließen: ...dann kann man nur noch hoffen, dass Gott endlich kommt und aufräumt und alle, die es nach seinem Urteil verdienen, in die Hölle schickt.

https://t.me/RAWilfriedSchmitz
03.05.202508:12
Ganz herzlich möchte ich mich für die freundlichen Feedbacks bedanken, die ich in den letzten Monaten erhalten habe, so kürzlich auch dieses (gekürzt): "Hallo Herr Schmitz, ich möchte Ihnen, sowohl für Ihre Tätigkeit in den letzten vier Jahren insgesamt...als auch für Ihre vielen, mich immer wieder in meinem Glauben bestärkenden, veröffentlichten Beiträge in Ihrem Telegram-Kanal, meinen Dank aussprechen." - Für einen kritischen Juristen ist die Arbeit in dieser Zeit sprichwörtlich ein Kreuz, das immer wieder schwer auf der Seele lasten kann. Da braucht es zum inneren Ausgleich eben auch die täglich neue Ausrichtung auf das, was dem Leben Kraft und Zuversicht vermittelt. Viele fragen sich, wo man sowas denn nur finden könnte. Die Antwort ist m.E. doch offensichtlich. Im Glauben, der, wenn er gepflegt und vertieft wird, dann irgendwann auch zur Glaubensgewissheit führen kann. Das ist etwas ganz anderes als "einfach nur was zu glauben". Es geht um den Aufbau und Ausbau eines inneren Fundaments. Ich stehe auf meinem Fundament jedenfalls sehr viel sicherer als alle, die keine Orientierung und auch keine absoluten Werte mehr haben bzw. zu haben scheinen.
02.05.202507:01
👆Wenn Ralf Tillenburg, der eine Schwerpunktpraxis für Covid-19-Injektionsgeschädigte führt, eine neue Fachkraft für seine Praxis sucht, dann unterstütze ich das gerne !
29.04.202505:12
06.05.202516:49
Schon bemerkenswert, wenn er schwört, dass er unseren "Nutzen" mehren möchte. Übel, übel, wenn man das wörtlich nimmt. Für wen soll denn unser "Nutzen" gemehrt werden? - https://www.n-tv.de/mediathek/videos/politik/Friedrich-Merz-legt-Amtseid-im-Bundestag-ab-article25750040.html
05.05.202507:17
https://transition-news.org/anwalt-rechnet-mit-demokratie-und-freiheitsbewegung-ab

Es war einfach höchste Zeit mal ein paar Dinge grundsätzlich klarzustellen.

Die redlich sind, denen werde ich mit meinem Interview wohl aus dem Herzen sprechen.

https://t.me/RAWilfriedSchmitz
04.05.202509:01
(Teil 1) Auch Sachverhaltsverbiegung ist Rechtsbeugung.

Mal ein konkretes Beispiel (von vielen möglichen konkreten Beispielen, die schon ein einziger Beschluss hergeben würde):

Man bezieht sich zum Beweis der Behauptung, dass man mit der RT-qPCR-Technik keine Infektion oder Infektiosität nachweisen kann, auf das sachverständige Zeugnis von Prof. Dr. Ulrike Kämmerer und die – aktuell 51-seitige – Fassung ihres Gutachtens mit dem Titel „Bewertung der Eignung der RT‐qPCR Technik zum Nachweis einer möglichen Infektion und Infektiosität von Personen bezüglich SARS‐CoV‐2“, das man natürlich im Volltext als Anlage übermittelt, siehe: https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2024/08/beA1AnlageK0.pdf

Und selbst dann kann man zu seiner Verwunderung in einer Begründung des Gerichts schließlich u.a. lesen (Zitat):

„…Auch die Behauptung, PCR-Tests seien für den Nachweis des Virus ungeeignet, bleibt unbelegt. Die Beschwerdeführerin legt keine belastbaren, medizinisch-wissenschaftlich fundierten Grundlagen für diese Annahme vor. Es ist zudem weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass die gewählte Erfassungsmethodik systematisch zu einer Überschätzung des Infektionsgeschehens geführt hätte….“

Da wird also einfach frech behauptet, man hätte hier etwas behauptet, aber diese Behauptung wäre „unbelegt“ geblieben, gerade so, als hätte man hierzu überhaupt keine Beweismittel – jedenfalls keine, die diese Behauptung belegen könnten, vorgelegt.

Dabei sprechen wir hier von einem 51-seitigen Top-Gutachten und die sachverständige Zeugenaussage von Prof. Dr. Ulrike Kämmerer!!!

Wenn der Vortrag eines Anwalts so verbogen wird, dann haben Geschädigte von vornherein keine Chance. Wenn etwas nicht widerlegt werden kann, das wird es einfach als nicht existent, als nicht „belegt“ dargestellt.

Hat jemand jetzt noch Fragen dazu, was hierzulande in der Justiz möglich ist?

Um die – für unzählige Menschen verhängnisvollen – dreisten Lügen / Narrative der sog. Anti-Corona-Politik bloß nicht aufzuarbeiten scheint wirklich alles erlaubt zu sein.

Wenn etwas nicht widerlegt werden kann, dann unterstellt man dem Anwalt einfach, er hätte es nicht „belegt“ oder sein Vortrag wäre – egal wie detailliert er war und wie gründlich er belegt worden ist - ja nur „pauschal“ oder „vage“ geblieben. Hauptsache, der Geschädigte kann rechtlos gestellt werden, denn sonst müsste ja die Wahrheit aufgearbeitet werden.

Wenn solche Beschlüsse dann in einer jur. Zeitschrift veröffentlicht werden (würden), dann würde bei dem nicht näher über die Verfahrensdetails / den Vortrag des Anwalts informierten Leser eines solchen Judikats natürlich der Eindruck entstehen müssen, der Anwalt hätte halt unzureichend vorgetragen, so dass er sich denken wird: "Tja, da ist halt der Anwalt schuld. Oder zumindest: Er hatte keine Beweismittel oder seine Beweismittel waren einfach zu schwach." Wenn der Anwalt nicht hinreichend „belegen“ konnte, was er behauptet, ja, dann konnte das arme Gericht ja nur abweisen…

Nochmals: Wir sprechen hier vom PCR-Tests, wo die Spatzen schon seit Jahren von allen Dächern pfeiffen, dass man mit ihnen keine Infektion / Infektiosität nachweisen kann. GEGENTEILIGE BEHAUPTUNGEN WAR UND SIND EINDEUTIG EINE LÜGE !!!!!

Es lohnt sich m.E. nicht, solche Beschlüsse / Urteile zu besprechen, die auf einer massiven Verzerrung des Sachverhalts und falschen Unterstellungen basieren. Denn dann müsste man ja den gesamten Vortrag - mit allen Details der Krankengeschichte - veröffentlichen, damit sich jeder vom Gegenteil überzeugen kann, und das geht nur mit Zustimmung des Mandanten. Aber keinem Mandanten kann geraten werden, dass er seine gesamte Krankengeschichte veröffentlicht. Aber damit das kein Geschädigter muss, habe ich alle wesentlichen Argumente und Beweismittel bereits veröffentlicht (wobei die Repliken zu der Klageerwiderung des Gegners diesen Vortrag sogar noch weiter ergänzt und vertieft haben): https://shop.tredition.com/booktitle/Die_Entschleierung_der_Machenschaften_der_Pharmaindustrie_und_ihrer_Lenker_und_Helfer/W-304-036-818
03.05.202508:10
Ich werde den o.g. - unsäglichen - Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 29.4.2025 noch angemessen kommentieren, nicht für eine Gegenvorstellung etc., die bei diesem Gericht eh nicht gehört wird. Sondern um deutlich zu machen, wo wir in diesem Land mittlerweile stehen.
02.05.202507:00
Heute mal eine Anmerkung in eigener Sache:

Da eine meiner Mitarbeiterinnen leider gekündigt hat, suche ich schnellstmöglich eine neue MFA (M/W/D) in Vollzeit. Reduzierte Arbeitszeit, z. B. 20 oder 25 Stunden ist möglich, wenn die Bereitschaft besteht, im Falle von Krankheit oder Urlaub der anderen Angestellten vorübergehend in Vollzeit zu arbeiten.

Was wird erwartet:

Ein freundliches Wesen, welches dem üblichen Stress einer Arztpraxis gewachsen ist und Verständnis für die Sorgen und Nöte der Patienten hat.
Abgeschlossene Ausbildung zur MFA oder im letzten Ausbildungsjahr.
Fähigkeit, anstehende Arbeiten zu erkennen und zu bewältigen
Kenntnisse in Praxis-Software, keine Angst vor einem Computer.
Keine Angst vor Labor, Blut abnehmen und offenen Wunden.

Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von MFAs, die nicht gegen Corona geimpft sind, ist aber keine Bedingung!

Wir sind ein fröhliches Team, lachen gerne, Menschlichkeit wird bei uns groß geschrieben. Niemand muss perfekt sein, eine ausführliche Chance zur Einarbeitung in unsere Praxis ist natürlich möglich. Die Bezahlung und Urlaub erfolgt nach Tarifvertrag.

Bewerbungen bei Interesse bitte an doc@praxis-tillenburg.de
06.05.202511:24
Oder fragen Sie: "Sagen Sie, Ihre Partei hat doch ein "C" für christlich im Namen: Also erklären Sie mir bitte, wie es zu werten ist, wenn sich jemand in Worten vielleicht zu Christus bekennt, in seinem ganzen Tun aber nichts christliches erkennen lässt. Macht eine solche Differenz zwischen Wort und Tun einen Menschen nicht auch zu einem Scheinheiligen ohne jede Glaubwürdigkeit? Wollen die Menschen in diesem Land wirklich von Scheinheiligen vertreten, verwaltet und gerichtet werden?"
02.05.202511:41
👆Ich bin ja mal gespannt, wie der liebe Gott das bewerten wird. Ich muss bei solchen höchst befremdlichen richterlichen Entscheidungen oft auch an Matthäus 25, 31 - 46 (über "Das Weltgericht) denken, wo es u.a. heißt (Zitat): "45 Darauf wird ihnen der König antworten: ›Ich versichere euch: Die Hilfe, die ihr meinen geringsten Brüdern und Schwestern verweigert habt, die habt ihr mir verweigert."
02.05.202505:08
Über das geschriebene Recht und die Grenzen des Gehorsams:

„Dem menschlichen Faktor eine Gasse zu bahnen
Ist die Aufgabe aller Berufe, vor allem der Juristen,
denn Gesetze sind nun einmal nicht auf Pergament,
sondern auf empfindliche Menschenhaut geschrieben.
Vom Gesetzesfetischismus führt ein schnurgrader Weg
Zu den Konzentrationslagern von Ausschwitz und Buchenwald.“

Fritz Bauer, 1955

Quelle: Irmtrud Wojak: „Fritz Bauer – Eine Biographie“, Seite 9

Fritz Bauer war Generalstaatsanwalt in Hessen von 1956 bis 1968. Mit seinem Namen sind u.a. die Entführung von Adolf Eichmann nach Israel und die Frankfurter Ausschwitzprozesse verbunden.

„Es gab Regeln im Kloster, aber der Meister rief immer zur Vorsicht gegenüber der Tyrannei des Gesetzes auf. ,Gehorsam hält die Regeln ein‘, pflegte er zu sagen. ,Liebe weiß, wann sie zu brechen sind`.

Quelle: A. de Mello, Eine Minute Weisheit, Freiburg i. Br. (Herder), 1990, 84.

https://t.me/RAWilfriedSchmitz
06.05.202511:06
Ich finde, das sollten die eigentlich täglich gefragt werden. Tausendfach. Per Mail, Telefonisch, persönlich, bei jeder Wahlkampfveranstaltung: "Erlauben Sie die Frage, oder auch nicht: Fürchten Sie eigentlich das Jüngste Gericht?"
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03.05.202508:29
Wer seinen Glauben vertiefen mit inspirierenden Texten vertiefen möchte, der wird in jeder Kultur und in jedem Glaubenssystem hervorragende Quellen von herausragenden Mystikern finden. Für Christen dürfte z.B. das Buch "Philothea" von Franz von Sales sehr erbaulich sein. Die Philothea soll nach der Bibel und dem Buch "Von der Nachfolge Christi" von Thomas von Kempen der dritterfolgreichste Klassiker der christlichen Literatur sein. Mich persönlich beeindruckt es immer wieder, dass solche Texte, die Jahrhunderte oder gar Jahrtausende alt sind, wie für die Gegenwart geschrieben sind, da sie sich immer auch mit Fragen der Gerechtigkeit befassen, die über das von Menschen geschriebene "Recht" weit hinausgehen. Mein heutiger Literaturtip für alle, die in dieser verrückten Zeit nach erbaulicher Literatur suchen, wäre also (Verkäuferauswahl beliebig, ich habe keine Verbindungen zu thalia): https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/A1000638278?ProvID=15322706&gad_source=1&gad_campaignid=17338972729&gbraid=0AAAAADwkCX6Emx-XBayLPZA5qS2K06NK9&gclid=Cj0KCQjw_dbABhC5ARIsAAh2Z-QUSwKhUedT9ZY1Fuvw3L3al6muQdk1VFpVK9Xc1vRDXzxeeVIUVwoaAhsPEALw_wcB
02.05.202510:13
Junge Junge Junge...Am 30.4.2025 bekam ich den Beschluss des OLG Frankfurt a.M. zur Verwerfung einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Comirnaty-Geschädigte rein. Da stehen Aussagen drin, die selbst mir nach all den Jahren die Sprache verschlagen. Diesen Beschluss zu lesen ist eine absolute Zumutung. Ich muss das erst einmal verarbeiten.
So wird dort z.B. auf Seite 16. im 3. Absatz doch tatsächlich zum Ausdruck gebracht, dass die 1.223 Todesfälle, die Pfizer ja selbst (!!) schon Ende Februar 2021 (!!!) eingestanden hat, (wörtliches Zitat) "als unauffällig zu bewerten..." seien (!!!!!!!), denn bis dahin sei die (jetzt meine Wortwahl) Plörre ja schon Millionenfach verspritzt worden.
Noch Fragen ? - Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 29.4.2025 zu AZ. 23 W 25/24.
30.04.202518:55
„IMPFEN MACHT FREI“ – HORROR-URTEIL AUS KARLSRUHE

Liebe Community,

Das Landgericht Köln hatte mit Urteil vom 12. Juni 2024 – 113 KLs 16/23 – die Verurteilung eines Mannes bestätigt, der auf Facebook eine Illustration postete, die dem Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz nachgebildet war, auf der statt „Arbeit macht frei“ aber die Aufschrift „Impfen macht frei“ zu sehen war.

Der 3. Strafsenat des BGH hat mit Beschluss vom 4.2.2025 – 3 StR 468/24, der aber erst durch eine Pressemitteilung des BGH vom 29.4.2025
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025084.html
bekannt wurde, diese Verurteilung bestätigt. Unterstellt man, dass die Pressemitteilung den Kern der schriftlichen Entscheidungsgründe authentisch spiegelt, gehen von diesem Beschluss ganz schlimme Signale aus.

Der BGH billigt die vom LG Köln getroffene Wertung, die Illustration bagatellisiere das NS-Unrecht in seinem wahren Gewicht. Das ist grob rechtsfehlerhaft: Wollte der Angeklagte wirklich das NS-Unrecht bagatellisieren, hätte er auch seiner eigenen Kritik an der COVID-Impfkampagne die Durchschlagskraft genommen.

Der BGH billigt auch die Annahme des LG Köln, die Veröffentlichung der Illustration sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Dabei lässt der BGH dem LG Köln zwei Argumentationslinien durchgehen:

1. Die „Abbildung insinuiere, den Betroffenen staatlicher Coronaschutzmaßnahmen werde gleiches Unrecht zugefügt wie den Opfern des Holocausts; deshalb sei sie geeignet, ihre Betrachter aggressiv zu emotionalisieren.“

2. Der Darstellung sei Appellcharakter dahin beizumessen, „sich gegen staatliche Maßnahmen rechtzeitig zur Wehr zu setzen, bevor es zu einem staatlichen Impfzwang komme.“

Beide Argumentationslinien sind rechtlich haltlos.

Ad 1.: Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf eine Äußerung nur dann als strafbare Volksverhetzung gebrandmarkt werden, wenn andere als die vom Gericht zugrunde gelegte Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen werden konnten. Die Deutung der Illustration in dem Sinne, den Menschen werde durch die Corona-Maßnahmen gleiches Unrecht zugefügt wie den NS-Opfern, ist mehr als fernliegend.

Viel näher liegt die Deutung, dass der Angeklagte auf eine drohende Fehlentwicklung hinweisen wollte: Freiheit, die – und so äußerten sich prominente Politiker damals unverhohlen – von einer Impfung abhängig gemacht wird, ist keine Freiheit. Die NS-Zeit begann nicht mit Vernichtungslagern, sondern mit ausgrenzender und diffamierender Feindbild-Rhetorik; ebensolche mussten wir auch in der Corona-Zeit erleben. Wenn hier jemand jemanden aggressiv emotionalisiert hat, dann nicht der Angeklagte, sondern die Impffanatiker in Politik, Gesellschaft und Medien. Die Illustration bringt die Sorge des Angeklagten zum Ausdruck, dass wir bei ungehindertem Fortgang erneut in totalitären Verhältnissen landen könnten. Anders KANN man diese Darstellung nicht verstehen.

Ad 2.: Aha, wer appelliert, sich im Falle staatlichen Impfzwangs zur Wehr zu setzen, stört den öffentlichen Frieden. Ist allen klar, was das bedeutet? Wenn der Staat mit Rechtszwang auf den menschlichen Körper zugreift, hat der brave Bürger gefälligst das Maul zu halten, strammzustehen und bis zum Kadaver zu parieren. Buchstäblich bis zum Kadaver. Denn tödliche Impfkomplikationen spielen im Duktus der Urteilsgründe keine Rolle.

Fassungslose Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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