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Freiburger Standard
10.05.202505:00
Mit diesem Bekenntnis zur ungeteilten Volkssouveränität enthält das Grundgesetz nicht etwa eine lose ideologische Legitimationsideologie, sondern eine echte Kompetenznorm, die normative verfassungsrechtliche Bindungskraft entfaltet.
Daraus folgt, dass bereits vor dem Grundgesetz ein deutsches Volk existierte. In seiner ethnisch-kulturellen Zusammensetzung formuliert es das materielle Leitbild des Staatsangehörigkeitsrechts.

3Dem steht auch die Regelung des Art. 116 I Fall 1 nicht entgegen, wonach Deutscher iSd GG der Inhaber der Staatbürgerschaft ist. Denn Fall 2 der Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die Volkszugehörigkeit als Kriterium der Staatsangehörigkeit. Zudem stellte Art. 116 gerade die rechtliche Kontinuität zwischen dem Staatsvolk des Kaiserreichs, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik her. Mit anderen Worten ordnet die Vorschrift an, dass wer im Kaiserreich Deutscher war, es in der Bundesrepublik ebenfalls sein soll. Art. 116 ist somit als Ausprägung der Fortsetzung des Nationalstaates der Deutschen (Präambel) zu sehen.
Zu Recht geht deshalb ein gewichtiger Teil des Schrifttums davon aus, dass Art. 116 I GG nicht nur einen formalen Zurechnungszusammenhang, sondern eine Statusgarantie zwecks Erhaltung des ethnisch-kulturellen Volkes enthalte. …“

https://freiburger-standard.de/2025/05/09/der-ungewisse-juristische-rahmen-eines-afd-verbotsverfahrens/
08.05.202517:26
KARDINAL ROBERT PREVOST IST PAPST LEO XIV.

• Name: Robert Francis Prevost
• Papstname: Papst Leo XIV.
• Geburtsdatum: 14. September 1955
• Geburtsort: Chicago, Illinois, USA
• Alter bei Wahl: 69 Jahre
• Bisheriges Amt: Präfekt des Dikasteriums für die Bischöfe
• Kardinal seit: 30. September 2023, erhoben von Papst Franziskus
• Besondere Themen: Liturgie, soziale Gerechtigkeit, Neuevangelisierung, Ökumene, Umwelt

Gebet:

O Gott, Du ewiger Hirte, der Du Deine Herde nie ohne Obhut lässt und in Deiner väterlichen Vorsehung stets einen Hirten bestellst, der über Dein Volk wachen soll:
Wir danken Dir aus ganzem Herzen, dass Du Deiner heiligen Kirche in Papst Leo XIV. einen neuen obersten Hirten geschenkt hast.

Gieße über ihn die Fülle des Heiligen Geistes aus, damit er mit apostolischem Eifer und unerschütterlichem Glauben die ihm anvertraute Herde weide.
Stärke ihn in der Treue zur überlieferten Lehre, im Eifer für die Heiligkeit des Gottesdienstes, in der Sorge um die Armen und Schwachen sowie in der Weisheit, mit der er die Kirche durch die Stürme dieser Zeit leiten soll.

Verleihe ihm Demut, Stärke und väterliche Milde, damit er in allem ein getreuer Nachfolger des heiligen Petrus sei, zum Ruhme Deines Namens und zum Heil der Seelen.

Durch unseren Herrn Jesus Christus, Deinen Sohn,
der mit Dir lebt und herrscht in der Einheit des Heiligen Geistes,
Gott von Ewigkeit zu Ewigkeit.
Amen.
04.05.202512:54
„Sobald Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD vorliegen, braucht es einen Verbotsantrag, fordert der CDU-Politiker Tilman Kuban im WELT-Gastbeitrag. Ein Verfahren habe Aussicht auf Erfolg – gerade weil die AfD heute keine Splitterpartei am Rand mehr sei.

Es gibt Momente in der Geschichte, in denen Demokraten Farbe bekennen müssen. Wir erleben einen solchen Moment. Die AfD ist längst keine Protestpartei mehr. Sie ist nachweislich von rechtsextremen Strukturen durchsetzt, zunehmend radikal in Sprache und Programmatik – und längst ein Fall für den Verfassungsschutz. Wenn sich diese Erkenntnis auch in den Gutachten der Bundesregierung verfestigt und die Einstufung gerichtlich Stand hält, dann darf die Antwort nicht vertagt werden. Dann braucht es ein Verbotsverfahren – klar, rechtsstaatlich und gemeinsam mit allen antragsberechtigten Verfassungsorganen. Doch all dies wird uns nicht von der politischen Auseinandersetzung mit der AfD entbinden und schon gar nicht von der Aufgabe, die Probleme zu lösen, die viele Menschen in die Arme der extremen Rechten treiben.

Verbotsverfahren sind kein Ausdruck von Hilflosigkeit – sondern ein wichtiges Instrument des Grundgesetzes. Artikel 21 Absatz 2 ist eindeutig: Parteien, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen, sind verfassungswidrig. Darüber entscheidet nicht die Politik, sondern das Bundesverfassungsgericht. Aber es liegt in der Verantwortung von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, einen Antrag zu stellen, wenn entsprechende Beweise vorliegen.

Nach den bisherigen Erkenntnissen – aus Gerichtsverfahren, Beobachtungen durch Landesverfassungsschutzbehörden und Äußerungen führender AfD-Funktionäre – verdichten sich die Hinweise auf die Verfassungswidrigkeit der AfD. Wenn sich diese Einschätzung erhärtet, darf niemand auf Zeit spielen. Dann ist es der verfassungsgemäße Auftrag aller Demokraten, diese Verfassungsfeinde zu verbieten – so haben es uns die Väter und Mütter des Grundgesetzes aufgetragen, als eine der Lehren unserer Geschichte. Demokratien, die sich selbst ernst nehmen, müssen sich gegen seine Feinde zur Wehr setzen – mit den Mitteln, die uns die Verfassung gibt.“

Es kann auch ganz schnell gehen.

https://www.welt.de/debatte/plus256061432/Kuban-ueber-AfD-Eine-so-umfragestarke-Partei-kann-man-nicht-verbieten-Doch.html
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Freiburger Standard
25.04.202520:38
„Regelmäßig ist daher auch bei Wechseln der politischen Systeme und sogar bei Revolutionen die Mehrheit der Polizisten nahtlos im Dienst geblieben, einen Wechsel gab es, wenn überhaupt, dann nur an der Spitze und natürlich bei politischen Abteilungen (doch selbst da wurde oft genug mit demselben Personal weitergearbeitet). Es dürfte mehr als einen Polizisten gegeben haben, der im Kaiserreich seinen Dienst begann, ihn von der Weimarer Republik über das Dritte Reich hinweg ausübte und irgendwann in der BRD oder DDR in Pension ging. Tatsächlich gibt es in der Mehrheit der Fälle auch keinen Grund für eine Entlassung oder einen Austausch. ..

Auf philosophischer Ebene werden Umbruchzeiten und Revolutionen von Peter Sloterdijk in „Die schrecklichen Kinder der Neuzeit“ analysiert. Besonderen Raum nimmt dabei der Tag der französischen Revolution ein, an welchem „der Henker von Paris“ Charles Henri Sanson seinen ehemaligen Dienstherrn Ludwig XVI hinrichtete.  „Wenn ein royalistisch gesinnter Henker seinen eigenen vormaligen Herrn hinrichtete, konnte er seine Aufgabe nur erfüllen, indem er seine Loyalität gegenüber König und Monarchie auf deren Nachfolger übertrug, selbstproklamiert und unerwiesen wie sie sein mochten. Die Modalitäten der Übertragung liegen völlig im Dunklen.“

https://freiburger-standard.de/2025/04/25/die-polizei-der-widerstand-gegen-vollstreckungsbeamte-und-die-opposition/
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Freiburger Standard
10.05.202505:00
„Die Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder werfen der AfD vor allem die Propagierung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs vor. Alle weiteren Vorwürfe der Verletzung der Menschenwürdegarantie oder des Demokratieprinzips schließen sich an den inkriminierten ethnisch-kulturellen Volksbegriff an. So werde aus Sicht des BfV mit der Verwendung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffs zugleich die Achtung vor der fundamentalen Rechtsgleichheit nicht-ethnisch deutscher Staatsangehöriger bestritten und diese in der Folge aus dem Staatsvolk ausgegliedert.

Gestützt wird diese Rechtsauffassung auf das zweite NPD-Urteil, in dem der damalige Senat die Verfassungsfeindlichkeit der NPD daran festmachte, dass diese einen ethnisch-exklusiven, rein abstammungsbezogenen Volksbegriff vertrete. Das Konzept einer „blutsmäßig“ vollhomogenisierten Volksgemeinschaft verstieße gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzips. Im entscheidenden Leitsatz des Urteils heißt es, dass das Grundgesetz einen ausschließlich an ethnischen Kategorien orientierten Volksbegriff nicht kenne.

Dem ist insoweit zu folgen, dass eine politische Partei Volkstum und Staatsvolk nicht gegeneinander ausspielen darf, da in der Folge das demokratische Kollektivsubjekt des Volkes von innen heraus aufgesprengt würde. Auch ist es innerhalb der historischen Auslegung richtig, davon auszugehen, dass das Grundgesetz die Staatsbürgerschaft nicht nur für ethnische Deutsche reserviere, denn immerhin fanden sich unter der deutschen Verfassungsgewalt seit 1871 auch autochthone Minderheiten wie etwa Sorben und Dänen. Problematisch an diesem entscheidenden Judikat ist seine geistesgeschichtlich wenig konturierte, ja laxe Verwendung und Verschleifung der Begriffe Ethnie, Volk, Nation und Rasse. So wird das Abstellen auf den ethnos mit dem biologischen Rassedenken schlechthin identifiziert. Dies ist nicht überzeugend, da Ethnie eben sich nicht allein auf Abstammungsmerkmale stützt, sondern das kumulative Zusammenwirken objektiver Merkmale wie etwa Kultur, Abstammung, Religion, Sitte bezeichnet.

So ist bereits der ethnos als rechtspolitische Idee keinesfalls eine biologistische Engführung des Volksbegriffes.
Davon zu unterscheiden sind sog. rassische Konzeptionen, die über Volk und Nation hinaus tatsächliche oder vermeintliche genetische Gemeinsamkeiten zur Grundlage einer biopolitischen Ordnung machen wollen. So erkannte früh bereits Hannah Arendt die revolutionäre Reichweite des nationalsozialistischen Rassedenkens, das letztlich zu einer Zerstörung der konkret vorhandenen Nation führen müsse.

Darüber hinaus versäumte es der Senat auf das Verteidigungsargument der Antragsgegnerin NPD einzugehen, sie strebe lediglich eine Rückkehr zum alten, bis 1999 geltenden Staatsangehörigkeitsrecht an. Der Senat begründete dies, dass die Ziele der NPD „in Wahrheit“ (!) weit darüber hinaus gingen.
Selbst wenn man diese Auffassung teilt, ist es verwunderlich, dass in einem dreihundertseitigen Urteil diese entscheidende Abgrenzung zwischen verfassungsfeindlicher biologistischer Vollhomogenisierung und nach alter Fassung des Staatsbürgerschaftsrechts verfassungskonformem Abstellen auf das Abstammungsprinzip nicht vorgenommen wird. In dieses vom Senat geschaffene dogmatische Vakuum fällt die derzeitige rechtspolitische Debatte als ein „Kulturkampf um das Volk“ (Martin Wagener). Die Argumente, die für die affirmative Verwendung des ethnisch-kulturellen Volksbegriffs sprechen, wurden im Freiburger Standard in zahlreichen Beiträgen elaboriert, beispielsweise hier, hier, hier und hier. Sie sollen daher im Folgenden nur summarisch wiederholt werden:

1Das Grundgesetz gründete keinen westdeutschen Teilstaat, sondern ist die Fortführung des 1871 aus dem Norddeutschen Bund hervorgegangenen Völkerrechtssubjekts des Deutschen Reichs in materieller Voll- und territorialer Teilidentität.
2Das Grundgesetz setzt in der Präambel die verfassungsgebende Gewalt des Volkes (über-)positiv voraus.
28.04.202508:27
Am 24. April 1877 erklärt Russland dem Osmanischen Reich den Krieg. Offiziell will man die slawischen und orthodoxen Völker auf dem Balkan schützen – tatsächlich geht es natürlich auch um Macht und Einfluß auf dem Balkan. Das Osmanische Reich ist geschwächt, die Balkanstaaten streben nach Unabhängigkeit. Vor allem der blutig niedergeschlagene bulgarische Aufstand von 1876 liefert Russland den Vorwand für den Angriff. Der Krieg endet 1878 im Frieden von San Stefano. Serbien, Rumänien und Montenegro werden unabhängig, Bulgarien erhält weitgehende Autonomie. Doch die Großmächte greifen ein: Auf dem Berliner Kongress wird das russische Übergewicht zurückgestutzt, Österreich erhält Bosnien, England Zypern. Der Balkan bleibt ein Pulverfaß – der Zerfall des Osmanischen Reiches ist kaum aufzuhalten. Und Europa steuert weiter auf einen Jahrhundertkonflikt zu.

https://freiburger-standard.de/2025/04/24/das-historische-kalenderblatt-russland-erklaert-dem-osmanischen-reich-den-krieg/
25.04.202506:53
Am Freitag den 25. April wird in Freiburg im Breisgau ein Gebets- und Demonstrationszug durch die Freiburger Innenstadt stattfinden:


WIDER DEN MORD

AN DEN UNGEBORENEN


am Freitag den 25. April 2024


Zum Schutz des Lebens von der Empfängnis bis zum Tod


17:00 Uhr Kreuzweg der Ungeborenen

Humboldstraße 2, 79098 Freiburg


17:30 Uhr Gebets- und Demonstrationszug

18:30 Uhr Schlusskundgebung auf dem Kartoffelmarkt
10.05.202504:22
Die Bundesregierung hält die AfD für gesichert rechtsextrem und hat den Geheimdienst alles überprüfen lassen. Anbei die „Belege“ 😅
05.05.202514:08
Rechtsanwalt deckt auf: Der hybride Krieg der BRD gegen die AfD
https://youtu.be/HQxXC0keuI0
27.04.202514:18
Polizeigewalt und Staatswillkür: Der verdeckte Krieg gegen die Bürger! | Dubravko Mandic

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23.04.202505:46
„Systemsturz soll weiterhin Ziel gewesen sein

So soll H. davon gesprochen haben, dass der "Systemsturz weiterhin das Ziel" sei, auch wenn infolge der Festnahmen von Reuß und Co. "der erste Versuch gescheitert" sei. Dabei sollen auch Sätze gefallen sein: "Das geht alles nur noch blutig." Konkret soll H. davon gesprochen haben, dass diverse Politiker und Prominente getötet werden sollten, falls es im Prozess gegen ihn und seine mutmaßlichen Mitverschwörer zu einer Verurteilung käme.

Weiterhin soll H. den Zeugen R. eine Namensliste von Personen diktiert haben, die seiner Auffassung nach einer Art internationalem Pädophilie-Ring angehören beziehungsweise diesen decken. Die "Pädo-Liste" sollte während des Prozesses veröffentlicht werden, damit die darin genannten Personen, "den Atem der Verfolger im Nacken spüren". Mit auf der Liste: der Vorsitzende Richter im Frankfurter Verfahren, Jürgen Bonk.

Die Aussage von R. ist derweil nicht nur für H. pikant. Denn im Vertrauen auf sein Schweigen soll dieser R. auch die Planungen für einen bewaffneten Sturm auf das Berliner Reichstagsgebäude gestanden haben – und dass die Führungsriege um Prinz Reuß davon gewusst habe. Gerade diesen Vorwurf haben die Verteidigerinnen und Verteidiger der Angeklagten bislang vehement bestritten. Entsprechend empört reagieren die Rechtsbeistände auf die Aussagen von R.
09.05.202503:01
"In trauriger Erinnerung ist ihm das Schicksal einer anderen Nachbarin geblieben. Auch sie wurde vergewaltigt, „das waren 30 Soldaten nacheinander“, meint er. Ihr kriegsuntauglicher Mann, der mit im Keller saß, konnte nichts machen.
Diese Nachbarin hat dieses Verbrechen nie verkraftet. „Sie hatte meiner Mutter alles erzählt.“ Das Trauma wirkte so tief, dass die Nachbarin damit nicht mehr leben konnte. „Wenige Monate später ist sie mit ihrem vierjährigen Sohn ins Wasser gegangen.“ Man fand die Leichen im Silokanal.
Als tragisch empfindet es Hans-Joachim Tietsche, „dass ihr Mann ein überzeugter Kommunist war und sehnsüchtig auf den Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus durch die Sowjetarmee gewartet hatte“.

https://x.com/ganzegeschichte/status/1920465918036979994?s=46&t=MQvbIG29xKWVhQuFWR6hGg
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Michael Brück
04.05.202513:55
Was passiert nach einem AfD-Verbot? Einige Gedanken...

Ob das AfD-Verbotsverfahren tatsächlich eingeleitet wird oder das Damoklesschwert bewusst weiter schwebend gehalten wird, liegt letztendlich ebenso wenig in den Händen der Partei, wie die finale Verbotsentscheidung durch ein politisch ausgewähltes Bundesverfassungsgericht. Sprich: Niemand weiß, was in den Hinterzimmern der Kartellparteien als Plan gesponnen wird, aber alles ist im Rahmen des Möglichen.

Die Debatte ist aber eine gute Gelegenheit, um mit der (bereits vielfach in den letzten Tagen in sozialen Netzwerken zu findenden) Phantasie aufzuräumen, dass ein AfD-Verbot der Wendepunkt wäre, der zu einem massenhaften Erwachen der Menschen führe, quasi zu einer revolutionären Stimmung. An solche Dinge kann man glauben, um sich selber Mut zu machen, sie sind aber unrealistisch.

Schauen wir deshalb, was passieren würde, wenn die AfD von heute auf morgen verboten würde:

Auf der Straße:
In den ersten Tagen nach dem Verbot kommt es zu Massenprotesten mit zehntausenden Teilnehmern. Der Schwerpunkt liegt im Osten der Republik. Nach einigen Wochen nehmen die Zahlen spürbar ab, da sich die Proteste totlaufen. Es gibt Debatten, ob friedlicher Protest etwas bringt, vereinzelt kommt es zu planlosen Scharmützeln. Ein willkommener Anlass für die BRD-Organe, einen Gang härter zu fahren, was weitere Teilnehmer kostet. Ein paar Monate später ist die Protestwelle gänzlich verebbt.

An der Wahlurne:

Etwa 25 % AfD-Wähler (im Osten 40 %) verteilen sich neu. Ein größerer Teil verliert berechtigterweise jedes Vertrauen in die Politik, zieht für sich selber aber die Konsequenz, nun überhaupt nicht mehr wählen zu gehen. Das Establishment freut sich. Kleinparteien (neue und alte), die davon träumen, eine Lücke zwischen CDU und AfD zu besetzen, erfreuen sich etwas Zulauf, auf Bundesebene zersplittern sich die Ergebnisse jedoch unterhalb der 5 % - Hürde, mittelfristig zerstreiten sich die neu gegründeten Formationen ohnehin wieder. Im Osten gibt es lokal erfolgreichere Projekte / Parteien, die zwar in Landtage einziehen, aber mangels Anschlussfähigkeit an andere Oppositionsparteien leicht parlamentarisch zu isolieren sind. Siehe REP/NPD/DVU in der Vor-AfD-Zeit. Gleichzeitig imitieren Vertreter der Kartellparteien AfD-Positionen und kritisieren vielleicht sogar das Verbot selber, um einen Teil der blauen Klientel zurückzugewinnen.

Mit den Menschen:
Die schon jetzt anhaltende Auswanderungswelle erhält einen neuen Schub, viele schließen mit dem Staat vollständig ab. Unter Senioren setzt sich der Trend zum Lebensabend in Ungarn weiter fort, während jüngere Fachkräfte, die über entsprechende finanzielle Mittel verfügen, das nunmehr als offene Diktatur empfundene Land am Anfang ihrer Berufstätigkeit verlassen. Bei den verbleibenden Bürgern (natürlich immer noch der größte Teil) wächst das Misstrauen gegenüber dem Staat noch weiter, es entsteht aber ein Ohnmachtsgefühl, denn den Menschen wurde schließlich über Jahrzehnte eingeredet, dass ihre Mitbestimmung vor allem in der Stimmabgabe bei Wahlen besteht. Und wenn dort die gewünschte Partei nicht mehr existiert, mögen andere Protestparteien die Stimmen bekommen, aber es bleibt eben das – nicht ganz unberechtigte – Gefühl, dass eine Partei ja ohnehin verboten wird, wenn sie der Regierungsverantwortung zu nahe kommt.

Das Establishment sitzt nach einem AfD-Verbot erst einmal fester im Sattel, hat sich wieder Zeit verschafft und vor allem die Hoffnungen vieler Menschen zertrümmert, die in ihren 50% + X – Träumereien an eine alleinige Veränderung durch die Wahlurne geglaubt haben. Metapolitisch dürfte ein Verbot natürlich zum Eigentor werden, verschiebt sich der Meinungskorridor im Volk noch weiter zu Ungunsten der Regierung. Mittelfristig werden sich neue Ventile finden, mit denen sich der angestaute Unmut entlädt, bis auch diese zu stark werden, um neue Verbotsdebatten zu führen.

Michael Brück
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