Trotz derzeitigen Justiz-Versagens: Kein Verzicht auf rechtsstaatliche Ahndung der Corona - Verbrechen!
Offenbar hat in Landshut eine Gesprächspartnerin von AUF1 meine Aussagen zur Aufarbeitung der Corona - Verbrechen so verkürzt verstanden, oder zumindest so beschnitten, dass es so aussieht, als verzichtete ich auf rechtsstaatliche Ahndung der viefältigen Verbrechen.
Das ist nicht meine Haltung!
Ich distanziere mich ausserdem ausdrücklich vom 5-Euro Ablass-Vorschlag des Rechtsanwaltes Dr.jur. Hingerl bei der letzten MWGFD-Veranstaltung in Vilsbiburg.
7.11.24 - Vorangestellt sei:
Es wurden von der WHO und deren Akteuren im Hintergrund, sowie von folgsamen bzw. korrupten Regierungen, Medien, Wissenschaftlern oder Medizinern und anderen Verantwortungsträgern anlässlich einer vorgetäuschten „Pandemie“ massenhaft Verbrechen begangen. Diese müssen bestraft und deren Opfer entschädigt werden. Das ist Aufgabe eines Rechtsstaates.
Angesichts bisher weitgehend fehlender rechtskonformer juristischer Aufarbeitungsmöglichkeiten und einer geringen Chance, diese in absehbarer Zeit wiederherzustellen, halte ich den Beginn einer Aufarbeitung in Form von “ Wahrheits-Kommissionen“, die ja auch regional in Kommunen und Bundesländern begonnen werden können, für einen möglichen ersten Schritt. Diese müssten jedoch jeweils regional geplant und beschlossen werden.
Diese u.a. in Südafrika praktizierte Methode führte Täter und Opfer zusammen und sorgte für eine Bestrafung derjenigen, die weiterhin logen und und ihre Taten beschönigten. Zurecht kritisiert wird, dass durch diese Verfahren schwere Straftaten zwar aufgedeckt, aber nicht gerecht geahndet wurden. Es könnten jedoch weitere Aufarbeitungen erleichtert werden. Die Kommissionen boten oft keinen Ersatz für eine rechtliche Ahndung begangener Verbrechen. Auch auf eine angemessene Entschädigung warteten in Südafrika viele Opfer lange vergeblich.