Мир сегодня с "Юрий Подоляка"
Мир сегодня с "Юрий Подоляка"
Труха⚡️Україна
Труха⚡️Україна
Николаевский Ванёк
Николаевский Ванёк
Труха⚡️Україна
Труха⚡️Україна
Николаевский Ванёк
Николаевский Ванёк
Лёха в Short’ах Long’ует
Лёха в Short’ах Long’ует
Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell avatar
Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell avatar
Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
Перыяд
Колькасць праглядаў

Цытаванні

Пасты
Схаваць рэпосты
23.02.202513:37
UPDATE: Ich kenne den Interviewpartner von Simon Rosenthal persönlich, der mit ihm zusammen im oben verlinkten Video durch die Ausstellung führt. Ich habe ihm sowohl meinen Schriftsatz als auch das Urteil des OLG Koblenz geschickt, das ich 2023 für meinen Mandanten erstritten hat, Er hat mir gerade eben freundlicherweise zugesagt, diese beiden Schriftstücke an Simon Rosenthal weiterzuleiten. Jetzt heißt es Daumen drücken für die Revisionsinstanz! Hoffen wir das Beste für Simon Rosenthal!
22.02.202514:08
FREISPRUCH IN WERNIGERODE

Liebe Community,

Am 20.2.2025 fand vor dem Amtsgericht Wernigerode die Hauptverhandlung in einer Strafsache gegen einen meiner Mandanten statt. Ihm wurden vier Fälle von Volksverhetzung zur Last gelegt (und zwar in der Variante der Verharmlosung des NS-Unrechts, also § 130 Abs. 3 StGB)), einer davon in Tateinheit mit der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB).

Tatvorwurf Nr. 1 bis 3 betraf jeweils einen Facebook-Post mit dem Schriftzug "Impfen macht frei" auf einer Illustration des Eingangstores zum KZ Auschwitz. Tatvorwurf Nr. 4 betraf eine Illustration von zwei Hakenkreuzen, eines davon überschrieben mit "1941" und das andere mit "2021". Jenes Hakenkreuz, das mit "2021" überschrieben war, war aus Impfspritzen zusammengesetzt.

Denselben Mandanten hatte ich im November erfolgreich vor dem OLG Koblenz verteidigt: Damals bestätigte das OLG Koblenz den zweitinstanzlichen Freispruch meines Mandanten wegen eines "Impfen-macht-frei" Post in der oben dargestellten Illustration. Deshalb machte der Richter hier auch kurzen Prozess: Er sehe nicht ein, warum er dann hier abweichend entscheiden solle. Es könne niemandem vermittelt werden, dass in Wernigerode unter Strafe verboten sei, was in Koblenz erlaubt sei. Damit waren die ersten drei Tatvorwürfe schnell vom Tisch.

Bedenken hatte der Richter zunächst jedoch wegen der Hakenkreuz-Illustration. Ich konnte ihn jedoch in meinem Plädoyer davon überzeugen, dass diese Illustration vorliegend nach § 86a Abs. 3 i. V. m. 86 Abs. 4 StGB straffrei ist. Denn meinem Mandanten ging es nur darum, seine Sorge zum Ausdruck zu bringen, dass die barbarischen Verbrechen, die wir in der NS-Zeit erleben mussten, heute in anderem Gewand wiederkehren könnten. Die NS-Zeit begann ja nicht mit den Konzentrationslagern, sondern mit ausgrenzender und diffamierender Feindbild-Rhetorik. Einige besonders widerwärtige Zitate der Feindbild-Rhetorik, die in der Corona-Zeit gegen "Impfverweigerer" verbreitet wurde, brachte ich zur Verlesung. Ich hatte zu diesem Zweck einen 91-seitigen Schriftsatz eingereicht, den ich sogleich in einem separaten Telegram-Post in anonymisierter Form veröffentlichen werde. Als ich ca. 15 dieser Zitate verlesen hatte, meinte der Richter, er unterbreche mich ja ungern, aber die Botschaft sei angekommen. Ich hätte auf der Grundlage des besagten Schriftsatzes bis in den Abend hinein plädieren können - aber das konnte ich den Verfahrensbeteiligten zum Glück ersparen.

Wir erkennen an diesem Fall ein weiteres Mal, dass es - unbeschadet der Tatsache, dass wir in der Gesamtsicht mit den allermeisten Arbeitsergebnissen der deutschen Justiz in Corona-Angelegenheiten nicht zufrieden sein können - ein Fehler ist, pauschal die deutsche Justiz zu verunglimpfen: Ich bin in Wernigerode auf einen unvoreingenommenen Richter gestoßen, der bereit war, sich von sachlich vorgetragenen Argumenten überzeugen zu lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass dem Richter viele dieser Zitate neu waren, und das erlebe ich auch in anderen Gesprächen mit Menschen, die damals der Regierungslinie gefolgt sind: Viele haben sich impfen lassen und sich an die Regeln gehalten, weil sie glaubten, das Richtige zu tun, und haben die Hasspropaganda nicht oder nur am Rande mitbekommen. Die Hassrede gegen "Impfverweigerer" löst auch bei solchen Menschen ein Störgefühl aus.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
18.02.202500:03
Wenn ich diese 👆 erschütternden Erzählungen lese, wird mir deutlich, wie dringend es ist, für die juristische Bewältigung der Corona-Politik die geeigneten strafrechtlichen Kategorien zu finden.

Der Erlass von Rechtsvorschriften, die dazu führten, dass Patienten einsam in Kliniken und Heimen starben, verwirklicht jedenfalls den objektiven Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 8 Völkerstrafgesetzbuch:
- Die Corona-Maßnahmen waren ein systematischer Angriff auf die Zivilbevölkerung. Dass und warum das so ist, lässt sich (spätestens) heute liquide beweisen.
- Sowohl den Sterbenden als auch ihren Angehörigen wurden schwere körperliche oder seelische Schäden zugefügt.
17.02.202518:49
PARTEI-ANTI-WERBUNG IN DER SCHULE?

Liebe Community,

Verstärkt kommt in der jüngeren Vergangenheit die Frage auf, ob Lehrkräfte in allgemeinbildenden Schulen sich - und wenn ja, mit welcher Intensität - für oder gegen eine bestimmte Partei aussprechen dürfen. Im Fokus steht dabei aktuell insbesondere, ob sich Lehrkräfte im Unterricht offen gegen die AfD aussprechen dürfen. Die rechtlichen Grenzen, die es sogleich aufzuzeigen gilt, hängen aber nicht davon ab, gegen welche Partei die jeweilige Kritik gerichtet ist. Was gegenüber der AfD erlaubt ist, ist auch allen anderen Parteien gegenüber erlaubt und umgekehrt.

Das "Deutsche Schulportal der Robert-Bosch-Stiftung" interviewte dazu am 6.2.2024 einen Juristen, nämlich Stephan Rademacher.
https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/protest-gegen-rechtsextremismus-wie-neutral-muessen-lehrkraefte-sein/
Hier ein Auszug aus diesem Interview:

Interviewfrage:
"Wie würden Sie es juristisch bewerten, wenn sich eine Lehrkraft vor den Schülerinnen und Schülern gegen die AfD positioniert? Die Partei ist nicht verboten, gleichzeitig werden Teile als rechtsextrem eingestuft."

Antwort Rademacher:
"Aus dem Mäßigungsgebot folgt der Grundsatz, dass Lehrkräfte politische Parteien und Strömungen in gleicher Weise im Unterricht behandeln müssen. Bei der Thematisierung politischer Sachverhalte spielen die beiden Prinzipien Ausgewogenheit' und 'Sachlichkeit' daher eine sehr bedeutende Rolle.

Allerdings haben Parteien und politische Strömungen keinen Anspruch darauf, dass die kritische Auseinandersetzung mit ihren Inhalten nicht auch für sie nachteilig werden kann. 'Das Gebot der (partei)politischen Zurückhaltung und Chancengleichheit bedeutet nämlich nicht', so fasst es Michael Wrase völlig zu Recht zusammen, 'dass alle im demokratischen Parteienspektrum vertretenen Auffassungen bis zur Grenze der Verfassungsfeindlichkeit im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG gleichermaßen als legitim darzustellen sind.' Faktische Nachteile, die sich für eine Partei aus einer sachlich kritischen Auseinandersetzung mit ihren Inhalten ergeben, sind von dieser grundsätzlich hinzunehmen.

Im Ergebnis bedeutet das: Lehrkräfte – und zwar in allen Unterrichtsfächern – sind nicht nur gehalten, gesellschaftlichen Themen und Strömungen mit rechtspopulistischen, rechtsextremen oder menschenverachtenden Inhalten in ihrem Unterricht kritisch und sachlich zu diskutieren, sondern sie haben auch das Recht (und im Grunde genommen auch die Pflicht), im Falle offensichtlicher Diskrepanzen mit den Werten unserer Verfassung, den Landesverfassungen und den Schulgesetzen diese klar und deutlich gegenüber den Schülerinnen und Schülern als rechtswidrig zu benennen!

Bei Inhalten, die in der (Rechts-)Wissenschaft und/oder im gesellschaftlichen Diskurs noch eher „ergebnisoffen“ diskutiert werden, können Lehrkräfte zumindest auf einer persönlichen Ebene sehr deutlich machen, dass sie sich entschieden gegen Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit aussprechen. Zum Beispiel so: 'Aus meiner Sicht sind rechtspopulistische Parteien wie die AfD rassistisch und nicht wählbar.'“

Soweit die Ausführungen von Rademacher. Meiner Meinung nach greifen diese Ausführungen indes zu kurz:
1. Was Rademacher hier ausführt, ist allein auf das Neutralitätsgebot in § 33 Beamtenstatusgesetz ausgelegt. Nicht erwähnt wird, dass auch die Schule selbst neutralitätspflichtig ist. Siehe dazu z.B. § 2 Abs. 7 Satz 2 Schulgesetz NRW, wonach die Schule "Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen und Wertvorstellungen" zu wahren hat.
2. Wenn eine bestimmte Partei im Unterricht als menschenverachtend oder verfassungsfeindlich gebrandmarkt werden soll, müssen die Anknüpfungstatsachen offenbart werden: Was steht im jeweiligen Parteiprogramm? Wie haben sich Vertreter der Partei öffentlich geäußert und welche Stellung haben diese innerhalb der Partei? Je schwerer der Vorwurf wiegt, desto überzeugendere Fakten müssen vorgetragen werden.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
WENN DIE ZURÜCKWEISUNG VON KRITIK DIE BERECHTIGUNG DER KRITIK BESTÄTIGT

In der Tat hat Boris Pistorius zur Rede von JD Vance Folgendes geäußert:

„Er spricht von der Annullierung der Demokratie, und wenn ich ihn richtig verstanden habe, vergleicht er Zustände in Teilen Europas mit denen in autoritären Regierungen. Das ist nicht akzeptabel“

In der Corona-Zeit haben wir einen merklich autoritär handelnden Staat erleben müssen (allerdings nicht nur in Deutschland, sondern leider auch in weiten Teilen der USA), und - egal ob diese Einsicht Herrn Pistorius gefällt oder nicht - die Mechanismen des Digital Services Act werden aktuell dazu missbraucht, um die Verbreitung von Meinungen zu unterdrücken, die dem politischen Establishment nicht passen.

Wenn Herr Pistorius die Kritik von JD Vance für "nicht akzeptabel" hält, möge er sie in der Sache entkräften. Reine Abwehrreflexe werden ihn nicht weiterbringen.
AUS DEM "ZUKUNFTSPROGRAMM" DER SPD BREMEN

Liebe Community,

Die Bremer SPD will uns alle mithilfe eines "Lastenausgleichs" für die wirtschaftlichen Verwüstungen bluten lassen, die u.a. durch die Corona-Maßnahmen verursacht wurden.

Darauf gibt es nur eine Antwort: NEIN! Im Gegenteil: Die wirtschaftlichen Schäden werden gefälligst durch diejenigen Akteure ausgeglichen, die uns diese Maßnahmen bar jeder wissenschaftlichen Evidenz eingebrockt haben!

Die hier gezeigte Passage, die aus dem "Zukunftsprogramm" der SPD Bremen stammt,
https://spd-land-bremen.de/x/SPD-Zukunftsprogramm-2023/html5.html#/184
zeigt einmal mehr, wie überflüssig diese Partei geworden ist.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
23.02.202512:29
"IMPFEN MACHT FREI" VOR DEM AMTSGERICHT BAMBERG

Liebe Community,

Der Künstler Simon Rosenthal hatte ein Parfum-Flacon entworfen, auf dem "Impfen macht frei" geschrieben stand. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Volksverhetzung unter dem Gesichtspunkt der Verharmlosung von NS-Unrecht (§ 130 Abs. 3 StGB) angeklagt. Das Amtsgericht Bamberg hat ihn freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft gibt sich nicht damit zufrieden und hat dagegen Revision eingelegt. Näheres dazu berichtet der Journalist Norbert Häring am 20.2.2025 auf seiner Internetseite:
https://norberthaering.de/news/rosenthal/

Die gesamte (sehr interessante!) Ausstellung von Simon Rosenthal kann man hier sehen:
https://www.youtube.com/watch?v=2hILAiM-l7Q&t=5s

Ich werde versuchen, Wege zu finden, um der Verteidigung von Simon Rosenthal für die Revisionserwiderung meinen Schriftsatz aus Wernigerode, den ich gestern hier geteilt habe, zukommen zu lassen. Vielleicht hilft es ja was. Leider weiß ich nicht, wer Simon Rosenthal, zu dem ich keinen persönlichen Kontakt habe, vor Gericht vertritt.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
21.02.202511:13
EINE STEILVORLAGE AUS KARLSRUHE

Liebe Community,

Bekanntlich hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück am 3.9.2024 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die einrichtungsbezogene COVID-Impfnachweispflicht (der frühere § 20a IfSG) im November 2022 noch mit dem Grundgesetz vereinbar war.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit Beschluss vom 29.1.2025 diese Vorlage als unzulässig zurückgewiesen. Was auf den ersten Blick wie eine Totalverweigerung der Corona-Aufarbeitung aussieht, ist in Wirklichkeit eine Einladung, das Narrativ vom Fremdschutz durch COVID-Injektionen vor Gericht für immer zu zerstören. Allerdings wird das mit viel Arbeit verbunden sein. Näheres habe ich in einem aktuellen Gastbeitrag auf der Internetseite des Journalisten Alexander Wallasch ausgeführt:
https://www.alexander-wallasch.de/gastbeitraege/prof-schwab-das-narrativ-vom-fremdschutz-durch-covid-injektionen-steht-auf-der-kippe

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
17.02.202523:42
Ich habe der Einfachheit halbe die obige 👆 Mitteilung aus dem Kanal von Tom Lausen übernommen, obwohl ich nach wie vor einer der drei Verteidiger von Sucharit Bhakdi bin und daher auch selbst eine Meldung hätte verfassen können. Ich bin sehr dankbar, dass Tom diese Information so schnell publik gemacht hat.

Die neuen Termine stehen noch nicht fest.
17.02.202506:20
Zu diesem Post war ich noch auf einen Tippfehler hingewiesen worden, den ich hiermit beseitigt habe. 🙂
14.02.202517:01
Den gleichen Text hatte ich auf meiner Facebook-Seite gepostet. Dort war Folgendes eingewandt worden (ich gebe das mit meinen eigenen Worten wieder): Die Corona-Maßnahmen habe man vorher auch nicht für möglich gehalten, und trotzdem seien sie verhängt, gnadenlos exekutiert und von den Gerichten gebilligt worden.

Mit diesem Einwand hatte ich gerechnet. Und ja, es stimmt: Was sich in der Corona-Zeit vor unseren Augen abgespielt hat, war eines Rechtsstaates unwürdig. Aber es gibt einen wichtigen Unterschied. In der Corona-Zeit erlaubten es die Vorschriften des Grundgesetzes, wenigstens den Anschein der Legitimität der Maßnahmen vorzuspiegeln: Die Gesundheit sei ja ein so hohes Gut und müsse daher um jeden Preis geschützt werden. Fast schon nach dem Motto: Für die Gesundheit gäbe ich sogar mein Leben her 🙂. Für einen "Ausnahmezustand" in der Art, wie er seit heute durch die Kanäle geistert, würden die Vorschriften des Grundgesetzes demgegenüber noch nicht einmal den Anschein einer Rechtsgrundlage vermitteln. Deshalb glaube ich, dass hier tatsächlich unnötiger Alarm ausgelöst wurde.
14.02.202503:36
FUNDAMENTALKTRITIK, WIE WIR SIE AUS DEN ETABLIERTEN MEDIEN BISHER NICHT KANNTEN

Liebe Community,

Die WELT übt in einem Beitrag vom 13.2.2025 scharfe Kritik an der Macht sogenannter NGOs.
https://www.welt.de/debatte/plus255395416/NGOs-Der-deutsche-Deep-State-und-seine-gefaehrliche-Macht.html

Dabei werden Formulierungen verwendet, für die man vor Kurzem noch als rechtsesoterischer Verschwörungstheoretiker verschrien worden wäre: Von einem "Deep State" ist die Rede, den die NGOs etabliert hätten. Die Bezeichnung "Non-Governmental Organizations", wie die Abkürzung NGOs ausgeschrieben heißt, klinge "wie eine Orwellsche Verhöhnung des gesunden Menschenverstandes". Durch die Art und Weise, wie diese NGOs die Zivilgesellschaft durchdrängen und dort die Regierungspolitik mit anderen Mitteln fortsetzten, sei das demokratische Prinzip bedroht - ja, man höre und staune: Die Bedrohung werde durch die NGOs verkörpert und "nicht in erster Linie durch die AfD". Auch die "Fakten-Checker" bekommen ordentlich ihr Fett weg.

Die abschließende Frage an die Leserschaft "Teilen Sie die Meinung des Autors?" beantworten Stand jetzt 13.976 mit JA und 333 mit NEIN. Zumindest zu der überwältigenden Mehrheit der WELT-Leser ist also die Einsicht durchgedrungen, dass Akteure wie "Omas gegen Rechts" und die Amadeu-Antonio-Stiftung der demokratischen Willensbildung in diesem Land überhaupt nicht gut tun. Und sobald ich diesen Post hier gesetzt habe, werde ich dafür sorgen, dass die Zahl der JA-Stimmen auf 13.977 steigt. 🙂

Es gäbe ein ganz einfaches Mittel, das Treiben dieser Akteure zu beenden oder jedenfalls empfindlich einzuschränken: Der Staat muss diesen Organisationen einfach nur den Geldhahn zudrehen. Denn diese Leute können nur diesen Wirkungsradius entfalten, weil sie aus Steuermitteln alimentiert werden.

Es ist ein gutes Zeichen, dass die WELT diesen Artikel veröffentlicht hat. Und ein ebenso gutes Zeichen ist die positive Resonanz, die der Artikel bei jenen gefunden hat, die ihn gelesen haben. Die Menschen haben die Schnauze voll von Volkserziehung durch selbsternannte Bessermenschen. Und mindestens ebenso haben sie es satt, dass wir alle mit unseren Steuergeldern diesen Angriff auf das freie Spiel der Kräfte im demokratischen Diskurs mitfinanzieren. Wir brauchen endlich wieder eine Diskussionskultur, in der auf Augenhöhe gestritten wird und in der nicht die eine Meinung von Haus aus als "gut" und die andere als "schlecht" angesehen wird!

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
23.02.202510:00
NOCH EIN ARBEITSNACHWEIS....
.... mit etwas Verspätung: Diese Rede habe ich am 6.12.2024 in Bielefeld gehalten# (Zeitstempel: ab 2:11:45)
https://www.youtube.com/live/1_Z9v7tB9Gs?t=7830s
Meinen Plan, die Rede zu veröffentlichen, habe ich freilich aktuell noch nicht in die Tat umsetzen können.
19.02.202517:32
Das 👆ist ein Video zu einem Text, den ich vor wenigen Tagen hier veröffentlicht habe.
Termine vor dem Landgericht Kiel im Berufungsverfahren nach dem Freispruch vor dem Amtsgericht Plön abgesagt und vertagt.

Es finden keine Gerichtstermine am 27.02.2025 und 28.02.2025 in Kiel statt.

Die Termine werden neu angesetzt.

t.me/TomLausen
17.02.202500:40
UND NOCH EIN FALL VON UNZULÄSSIGER WÄHLERBEEINFLUSSUNG

Liebe Community,

Die Statt-Zeitung berichtete am 11.2.2025 von einem weiteren Versuch, die Beschäftigten eines Betriebs davon abzuhalten, AfD zu wählen. Diesmal war der Vorsitzendes des Betriebsrats der Übeltäter:
https://www.stattzeitung.org/artikel-lesen/2025-02-11-betriebsratsvorsitzender-schreibt-zehntausend-mitarbeitern-vor-dass-sie-nicht-afd-waehlen-duerfen.html

Ich bin nach meinem letzten Post darauf angesprochen worden, dass es doch schwierig sei, vor Gericht zu beweisen, ob der Nötigungsversuch Erfolg gehabt habe; denn nach wie vor seien die Wahlen geheim, und das Ergebnis der einzelnen Stimmabgabe lasse sich nicht mehr rekonstruieren.

Das stimmt! Und vielleicht gerade aus diesem Grund hat der Gesetzgeber den weisen Entschluss gefasst, bereits den Versuch unter Strafe zu stellen (§ 108 Abs. 2 StGB)!

Der Betriebsratsvorsitzende war allerdings in diesem Fall schlau genug, die Formulierungen so zu wählen, dass die Schwelle zum strafbaren Versuch der Wählernötigung nicht überschritten wird: Er schreibt nicht explizit, wen man nicht wählen soll, und das Übel, das er in Aussicht stellt, nämlich den Verlust des Wohlstands, wenn die "falschen" Parteien drankommen, ist so gefasst, dass der Betriebsratsvorsitzende nicht vorgibt, selbst Einfluss darauf nehmen zu können. Damit handelt es sich im Rechtssinne nicht um eine "Drohung".

Wohl aber stellt das Verhalten des Betriebsratsvorsitzenden eine nach § 74 Abs. 2 Satz 4, 1. Halbsatz BetrVG verbotene parteipolitische Betätigung dar. Auf die Verletzung dieses Verbots steht allerdings weder Strafe noch Bußgeld. Wenn sich jedoch ein Viertel der Belegschaft zusammentut, um vor Gericht einen Antrag auf Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden nach § 23 Abs. 1 BetrVG zu stellen, kann es für Letzteren recht ungemütlich werden.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
14.02.202516:53
Ich habe in diesem Post soeben noch zwei sprachliche Fehler korrigiert.
13.02.202515:37
HINWEIS ZU WERBEANZEIGEN AUF MEINEM KANAL

Liebe Community,

Mittlerweile habe ich erfahren ich, dass
- ich selbst die Werbung nur vermeiden kann, wenn ich einen sog. Level50-Kanal habe, was auch immer das heißen soll;
- meine Abonnenten die Werbung nur vermeiden können, wenn sie bei Telegram einen kostenpflichtigen Premium-Zugang buchen.

Sofern die Werbung die Angabe enthält, dass der Kanalbetreiber 50% der Werbeeinnahmen bekommt, ist das jedenfalls insoweit, als es um meinen Kanal geht, schlicht falsch: Ich bekomme für die Werbung keinen Cent, und ich bleibe dabei: Dieser Kanal dient NICHT irgendwelchen kommerziellen Zwecken.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
22.02.202514:11
Hier der Schriftsatz zum obigen 👆 Bericht. Der Schriftsatz darf von jedem, der wegen vergleichbarer Äußerungen aktuell noch ein Strafverfahren führt (sei es als Angeklagter oder als Verteidiger), als Ressource für den eigenen Sachvortrag genutzt werden!
19.02.202517:27
🟥 Beate Bahner spricht mit Prof. Martin Schwab über die schweren Verstöße in der Berliner Feuerwehr

👉 Vorgesetzte der Berliner Feuerwehr haben bewußt gelogen, als sie die eigenen Mitarbeiter beim Gesundheitsamt wegen angeblich fehlender Covid-Impfung anschwärzten.
Das ist ist unglaublicher Vorgang, den Prof. Martin Schwab hier kommentiert.

Wo kommen wir hin, wenn schon die eigenen Vorgesetzten und Arbeitgeber dreist lügen und ihre eigenen Mitarbeiter verraten? Was ist das nur für eine Gesellschaft geworden?

👉 Hier der Beitrag der Berliner Zeitung zum Vorfall - inzwischen wohl leider hinter der Bezahlschranke, schade.
👉 Und hier der Kommentar von Martin Schwab auf seinem Kanal.

👉 Video v. 19.2.2025
👉 Auf Youtube unter https://youtu.be/trZXox6Kz4M

🙏 Danke für Ihre Wertschätzung!
Commerzbank Mannheim
IBAN: DE 69 6708 0050 0521 9486 02 🙏
"Wertschätzung"


🟥  Beate Bahner
Fachanwältin für Medizinrecht

www.beatebahner.de
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner
www.youtube.com/@beatebahner6711
17.02.202518:57
Auch hier habe ich wieder eben noch einen Tippfehler korrigiert.
15.02.202517:40
STRAFBARE WÄHLERNÖTIGUNG

Liebe Community,

Die Leitung einer Klinik setzt ihre Mitarbeiter unter Druck, bloß nicht die AfD zu wählen oder sich für sie einzusetzen:
https://www.nius.de/news/krankenhaus-elisabethenstift-darmstadt-wer-sich-fuer-die-afd-einsetzt-muss-gehen/4cd7e23a-5a52-4f2b-8e28-4f973b35bb7b

Damit begibt sich die Klinikleitung rechtlich auf dünnes Eis. § 108 Abs. 1 StGB lautet:

"Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Missbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft."

Die Tatbestandsvariante "Drohung mit einem empfindlichen Übel" ist vorliegend erfüllt. Und das Nötigungsziel besteht darin, jene, die die AfD wählen möchten, davon abzuhalten. In meinen Augen besteht daher im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO der Anfangsverdacht strafbarer Wählernötigung.

Mir wird manchmal vorgehalten, aus meinen Texten scheine eine Sympathie für die AfD durch. Jene, die das in meine Texte hineinlesen, missverstehen meine Überlegungen. Ich habe für keine Partei besondere Sympathien. Allenfalls gibt es Parteien, denen gegenüber ich in besonders schwerwiegender Weise reserviert bin - das sind nämlich sämtliche Parteien, die die menschenfeindlichen Corona-Maßnahmen mitgetragen haben. Also CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke. Keine einzige dieser Parteien ist für mich wählbar. Daraus lässt sich schon deshalb keine Sympathie für die AfD ableiten, weil es je bekanntlich noch ganz viele kleinere Parteien gibt; in zweien von ihnen (1995-2017 in der ÖDP, 2021-2024 in der Basis) habe ich mich selbst engagiert. Es mag allenfalls sein, dass die eine oder andere Position, für die ich eintrete, sich in der Sache mit Positionen der AfD deckt. Übereinstimmung in einzelnen Punkten in der Sache bedeutet aber noch keine Sympathie für eine bestimmte Partei.

Zu was die AfD fähig ist, wenn sie mal an der Macht ist, weiß ich nicht, weil sie noch nie Regierungsverantwortung getragen hat. Deshalb sehe ich auch gar keinen Anlass, mich für die AfD einzusetzen. Ich will einfach nur, dass die AfD nach denselben Spielregeln des demokratischen Meinungskampfes behandelt wird wie alle anderen Parteien auch. Und wenn das - wie jetzt im Fall der Darmstädter Klinik - nicht passiert, begehre ich dagegen auf. Genauso scharf wäre mein Protest, wenn sich eine solche unlautere Beeinflussung der Wahlentscheidung gegen die Wähler irgendeiner anderen Partei richten würde.

Den Vorschriften über unlautere Behinderung oder Beeinflussung von Wahlen (§§ 107 ff. StGB) liegt die zutreffende Einsicht zugrunde, dass von einer demokratischen Wahl nur dann die Rede sein kann, wenn die Menschen ihre Wahlentscheidung frei bestimmen können. Diese Wahlentscheidung ist von jedem zu respektieren. Auch von der Klinikleitung in Darmstadt.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
14.02.202514:53
"AUSNAHMEZUSTAND OHNE GRUNDRECHTE"? KEINE SORGE, DAS WIRD NICHT PASSIEREN!

Liebe Community,

Momentan gehen Spekuationen viral, wonach Olaf Scholz den Bundestag um die Zustimmung zu einem Beschluss bitten wolle, in Deutschland den Ausnahmezustand zu verhängen. Das, so lautet das Gerücht, werde zur Folge haben, dass zahlreiche Grundrechte außer Kraft gesetzt würden und die für den 23.2.2025 angesetzte Bundestagswahl abgeblasen würde.

Ich kann mir das schlicht und ergreifend nicht vorstellen:

1. Das Grundgesetz kennt den Begriff "Ausnahmezustand" überhaupt nicht. Es gibt in Notlagen den länderübergreifenden Einsatz von Polizeikräften (Art. 91 GG) und den Einsatz der Streitkräfte im Inneren, um zivile Objekte zu schützen und Aufstände bewaffneter Milizen niederzuschlagen (Art. 87a Abs. 4 GG). Aber es gibt keine flächendeckende Suspendierung der Grundrechte.

3. Vermutlich ist mit den aktuellen Gerücht etwas ganz anderes gemeint: Olaf Scholz möchte die Schuldenbremse lockern, um die Ukraine weiter zu unterstützen. So jedenfalls meldet es das Portal "ukrinform":
https://www.ukrinform.de/rubric-polytics/3959870-scholz-fordert-bundestag-auf-krieg-in-ukraine-und-seine-folgen-fur-deutschland-als-notlage-anzuerkennen.html

In Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG heißt es dazu:

"Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden."

Es geht also nicht darum, unseren Grundrechte einzuschränken, sondern "nur" darum, unser Steuergeld für einen sinnlosen Krieg zu verheizen. Schlimm genug. Aber nichts, was die aktuellen Horror-Gerüchte rechtfertigen könnte.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
13.02.202513:37
UPDATE VON JOHANNA: DIE ERNIEDRIGUNG HÖRT NICHT AUF

Liebe Community,

Als Johanna, meine Mandantin im Frankfurter Prinz-Reuß-Prozess, gestern nach der Verhandlung in die JVA Frankfurt III zurückkehrte, wurde sie in einen Warteraum geleitet. Dort wurde ihr befohlen, sich bei geöffneter Tür und kalten Außentemperaturen komplett zu entkleiden. Johanna hatte der Verhandlung, die um 9.30 Uhr begann und gegen 16.30 Uhr endete, trotz Fieber komplett beigewohnt und den JVA-Bediensteten auch mitgeteilt, dass sie Fieber hatte. Den drei JVA-Bediensteten, mit denen Johanna gestern nach ihrer Rückkehr in die JVA zu tun hatte, war das egal.

Johanna wurde auch aufgefordert, zu husten und sich im nackten Zustand zu bücken (was auch immer die Bediensteten damit erreichen wollten). Das hatte sie am Anfang ihrer Zeit in Frankfurt nach Verhandlungstagen auch machen müssen, doch hatte die JVA diese Praxis schon vor längerer Zeit eingestellt. Womöglich hat hier die mediale Aufmerksamkeit Früchte getragen: Am 20.6.2024 war in NiUS ein vernichtender Artikel über den Umgang mit den Angeklagten im Prinz-Reuß-Prozess erschienen. Die drei gestern zuständigen JVA-Bediensteten meinten aber gestern zu Johanna, sie würden ihre Arbeit richtig machen, und wenn andere nicht von ihr verlangten, zu husten und sich nackt zu bücken, würden diese ihre Arbeit eben nicht richtig machen.

Johanna hatte am Montagabend noch gefragt, wann sie in der Kammer sein muss (das ist innerhalb der JVA jener Ort, von wo sie zum Abtransport in den Gerichtssaal abgeholt wird), damit sie sich darauf einstellen kann; ihr war wichtig, vor der Abfahrt noch zu duschen. Auf dreimalige Nachfrage erhielt sie keine Antwort, und gestern früh musste sie dann so schnell von ihrer Zelle in die Kammer, dass – wieder einmal – zum Duschen keine Zeit war. Das war gestern besonders unangenehm, weil Johanna eben Fieber hatte und nachts geschwitzt hatte.

Das Experiment von Stanford Prison geht weiter. Leider ist es diesmal kein Experiment, sondern bittere Realität.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Паказана 1 - 24 з 188
Увайдзіце, каб разблакаваць больш функцый.