Bericht aus dem Rundfunkrat: Der BR, der BR, der hat immer recht!
Heute gab es im Rundfunkrat mal wieder einige Knaller. Freilich berichte ich nur aus dem öffentlichen Teil: Erstes Thema der öffentlichen Sitzung war mal wieder eine angedachte Änderung der Geschäftsordnung des Rundfunkrats: So sollte heute eine weitere „Intransparenzpraxis“ des Rundfunkrats nun verbindlich in die Geschäftsordnung gegossen werden: Verklausuliert, aber von uns nicht unbemerkt, sollte eine Teilnahme von Rundfunkratsmitgliedern an Unterausschüssen, wie zum Beispiel der Unterausschuss Beschwerden, verboten werden, wenn man nicht selbst als Rundfunkrat diesen Zirkeln angehört. „Möglicher“ Hintergrund: Mein Kollege und Rundfunkrat Benjamin Nolte hatte als Mitglied des Programmausschusses auch auf Teilnahme der Sitzungen zu dem thematisch angehörigen Unterausschuss Beschwerden gepocht, die schlicht abgelehnt wurden. Nun sollte diese Praxis in die Geschäftsordnung gegossen werden.
Tja, daraus wurde wohl nichts: Nachdem ich den Rundfunkrat bei der Sitzung über diese neuen Verbotsklauseln aufklärte, formierte sich tatsächlich in den Reihen des Rundfunkrats Widerstand gegen diese Änderung der Geschäftsordnung. Schließlich konnte im Verlauf der Debatte die AfD doch tatsächlich eine Mehrheit im Rat gegen Altparteien und Gremienvorsitzenden überzeugen, zumindest jedem Rundfunkrat ein Teilnahmerecht – wenn auch ohne Stimm- und Rederecht - zu den Unterausschüssen zu ertrotzen. So hat die Mehrheit des Rundfunkrats mit den Rundfunkräten der AfD gegen die Vorsitzenden und vertretenen Altparteien gestimmt – zum Entsetzen der Letztgenannten. So erhalten wir nun endlich die Möglichkeit, Einblick in die Praxis und Umgang zu den Beschwerden dieses bisher geheim tagenden Unterausschusses zu bekommen.
Denn diese Praxis wirft doch Fragen auf: Bisher erhielten wir nur – wie heute – einen jährlichen Bericht zu der Arbeit aus diesen Unterausschuss. Und pikant ist auch dabei folgender interessanter Fakt: So wurde ausführlich über einzelne der über 400 eingereichten Beschwerden berichtet und dass der Beschwerdeausschuss jeweils keinen Fehler oder Ungenauigkeit dieser Beschwerden feststellen konnte. Gleichwohl wurde die hervorragende Fehlerkultur betont. Meine mehrmaligen Nachfragen, ob der Beschwerdeausschuss bei all den anderen hunderten Beschwerden dann überhaupt einen Fehler oder Ungenauigkeit des BR feststellen konnte und was dann Fehlerkultur bedeute, bekam ich als Antwort zu hören, dass seit Jahren dies nicht vorgekommen sei. Und Fehlerkultur bedeute, dass man diese Beschwerden als Anlass nehme Fehler zu vermeiden.
Ja… diese Auskunft nahm ich doch noch einmal zum Anlass nachzufragen, vor wie vielen Jahren der Unterausschuss das letzte Mal einen Verstoß oder Ungenauigkeit des BR festgestellt hat: die lapidare Antwort des zuständigen Berichterstatters des Unterausschusses: er sei nicht das Archiv des BR und könne dazu keine Auskunft geben. Na, das hört sich doch nach einer genialen fehlerlosen Arbeit und vorbildlichen Fehlerkultur des BR an. Oder kurz zusammengefasst: der BR hat immer recht!